Vermieter weist Kosten nicht nach

17. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Vermieter weist Kosten nicht nach

Hey,

ich habe meinen Vermieter bezüglich Hausmeisterkosten angeschrieben.
Zum Einen schrieb ich ihn wegen dem alten Hausmeister an, welcher wohl nur privat beschäftigt war. Hierfür wollte ich Belege.
Ebenso schrieb ich ihn wegen dem neuen Hausmeisterservice an. Hierfür wollte ich Nachweise über verschiedene Angebote.

Auf mein Schreiben ging er nicht ein. Ich legte sogar Geld für Kopien und Versand dazu.

Eben rief ich ihn deshalb an.
Seine Anwort: sie hatten 14 Tage Zeit die Belege bei mir einzusehen. Er würde nichts schicken.
Bezüglich der Angebote hörte ich nur 100 mal: was ist für sie das günstigste Angebot?

Er wolle nun zum Anwalt gehen.

Ich dachte er sei verpflichtet mir die Angebote und Nachweise zu senden?
Immerhin ist meine Nachbarin beim Anwalt, welcher genau das gleiche tat wie ich. Darauf ging allerdings mein Vermieter auch nicht ein.
Selbst nach Wochen und mehreren Schreiben kam beim Anwalt meiner Nachbarin nichts an.

Liebe Grüße
Angela

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ich dachte er sei verpflichtet mir die Angebote und Nachweise zu senden?
Nein und auch Nein zum Anspruch auf Fotokopien >Link

Unwirtschaftliches Handeln bei der Entstehung der Betriebskosten müsstest Du schon selbst nachweisen - also selbst niedrigere Angebote über die gleichen Hausmeisterleistungen vorlegen.
Falls Dir die Hausmeisterkosten unangemessen hoch erscheinen, wäre der richtige Weg > Belegeinsicht sowie Vorlage des Hausmeistervertrages samt Aufgabenkatalog, ggf Erläuterung über den Anstieg der Hausmeisterkosten.

Da die Hausmeisterkosten jetzt angestiegen sind, hat ja offensichtlich schon ein anderer Mieter Belegeinsicht angefordert und den Vermieter dafür abgestraft, dass er versucht hat die Kosten gering zu halten durch die vermuteten "nur privat beschäftigten" Hausmeister ;-)

Seine Anwort: sie hatten 14 Tage Zeit die Belege bei mir einzusehen
So geht's natürlich auch nicht, wenn er die Belegeinsicht (anstatt der verlangten Kopien) gar nicht angeboten hatte.

Er wolle nun zum Anwalt gehen.
Nun denn ... (die unstrittigen Kosten sind ja hoffentlich bezahlt)

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#2
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Der Vermieter ist nicht Dein Laufbursche ; er braucht Dir keine Angebote zuzusenden. Wie kommst Du auf die schwachsinnige Idee ?

Du willst Nachweise ueber das Beschaeftigungsverhaeltnis des alten Hausmeisters ? Sonst alles klar ?
==> Sag Bescheid wenn Du ein Land kennst, in dem der Mieter solche Rechte hat ... ...

Der Vermieter kann Dir aber die Hausordnung aufbuerden ; dann machst Du den Winterdienst ... , und nicht der Hausmeister ... .

-- Editiert Koenig Arthur am 21.01.2014 08:03

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Du willst Nachweise ueber das Beschaeftigungsverhaeltnis des alten Hausmeisters ? Sonst alles klar ?
==> Sag Bescheid wenn Du ein Land kennst, in dem der Mieter solche Rechte hat .


Das Land heißt "Deutschland", manche sagen auch nur kurz "Schland". Da hat der Mieter ein Recht auf Einsichtnahme in die Belege, wenn es sich dabei um Belege handelt, die für das Verständnis der aktuellen Nebenkostenabrechnung nötig sind (also keine Belege von irgendwelchen Jahren davor, wo eh sämtliche Fristen schon abgelaufen sind bzw. die das Vertragsverhältnis mit dem Mieter nicht betreffen).

quote:
Der Vermieter kann Dir aber die Hausordnung (Anm. d. Red. Hausordnung erstellen) aufbuerden ; dann machst Du den Winterdienst ... , und nicht der Hausmeister ...


Das kann der Vermieter allerdings nur, wenn es vertraglich vereinbart ist.

Mensch King, du lernst es nie, was?

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#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ich dachte er sei verpflichtet mir die Angebote und Nachweise zu senden?



Das kommt darauf an, ob dem Mieter der Weg zum Vermieter "zumutbar" ist.

Wohnung in M, Vermieter residiert in HH = Unzumutbar.

Wenn der Vermieter in derselben Stadt ist, ist die Einsicht meistens zumutbar, wobei aber auch in Großstädten Wege unzumutbar lang sein können.

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