Vermieter widerspricht rückwirkend Mietminderung

11. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Circlar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter widerspricht rückwirkend Mietminderung

Hallo,

ich habe ab dem 01.01.2006 eine Mietminderung vorgenommen. Der Vermieter hatte mir den Eingang bestätigt, aber weden widersprochen noch zugestimmt.

Die gekürzte Miete habe ich dann jeden Monat überwiesen ohne das dieser gekürzten Miete widersprochen wurde.

Heute am 10.06.2006 teilt mir der Vermieter mit, dass man dieser Mietminderung nicht zustimmen kann und fordert die einbehaltenen Beträge rückwirkend zurück.

Die Minderungen sind meiner Meinung nach berechtigt und ich ging von einer Genehmigung aus, da nie widersprochen wurde.

Darf er das?

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 73x hilfreich)

Keine Stellungnahme bedeutet unter Privatpersonen nicht etwa eine Zustimmung, sondern einfach nur, daß sich jemand dazu (noch) nicht äußern will.

Sechs Monate sind auch noch keine so lange Frist, daß man eventuelle Ansprüche nach Treu und Glauben als verwirkt ansehen müßte.

Wenn ein Vermieter der Meinung ist, daß eine Mietminderung nicht berechtigt ist, muß er seine Ansprüche auf dem üblichen Gerichtswege geltend machen.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Circlar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

es handelt sich bei dem Vermieter aber um eine Rechtsanwältin als Zwangsverwalterin, also um keine Privatperson.

Es geht mir nicht nur um Treu und Glauben, sondern reicht nicht auch grobe Fahrlässigkeit aus?

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 73x hilfreich)

'Privatperson' meinte ich dabei als Gegensatz zu einem Kaufmann, der zB Warenlieferungen sofort prüfen und ggf. beanstanden muß, da sie sonst als genehmigt gelten.

Mir erschließt sich auch nicht, was da fahrlässig sein sollte. Niemand ist verpflichtet, auf das Schreiben eines anderen zu antworten oder sich zu dessen Vorschlägen zu äußern. Rein theoretisch könnte ein Vermieter kommentarlos abwarten, bis die Mietminderung auf zwei Monatsmieten angewachsen ist, und dann sofort fristlos kündigen (wobei dann natürlich die Berechtigung dieser Kündigung wie auch der Mietminderung gerichtlich zu überprüfen wäre).

Allenfalls könnte man, wenn eine Forderung jahrelang(!) nicht geltend gemacht wurde, an eine Verwirkung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben denken.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 11.06.2006 14:31:07

2x Hilfreiche Antwort

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