Vermieter will Betriebskosten nicht auflisten

31. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Reusen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Betriebskosten nicht auflisten

In meinem Mietvetrag steht, dass die Miete inlusive der NK xxx Euro beträgt. Gas, Wasser & Strom wird aber unabhängig davon beim Anbieter abgerechnet...

Ich habe nun vom Vermieter eine Kostenaufstellung verlangt, weil ich gerne wüsste für was ich alles aufkommen muss. Mein Vermieter meint nun aber, dass er nicht verpslichtet ist dies zu tun und ich solle ihn nicht weiter belästigen.

Wer hat recht???

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 170x hilfreich)

Wer hat recht?

Der VM

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2067x hilfreich)

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#3
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

lach...nein hat er nicht. er muss dir eine ordnungsgemässe Abrechnung mitsamt aller dazu notwendigen Belege in Kopie zur Prüfung überlassenen. damit du weisst , für was du zahlst.
solange der VM dies nicht macht, würd ich nciht zahlen, ganz einfach!



-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#4
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 170x hilfreich)

...er muss dir eine ordnungsgemässe Abrechnung mitsamt aller dazu notwendigen Belege in Kopie zur Prüfung überlassenen...

Falsch, eine solche Verpflichtung besteht weder kraft Gesetzes, noch ergibt sich eine solche aus dem zitierten Vertrag.

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2067x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Reusen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Miete steht wortwörtlich im Vertrag:

Die Grundmiete incl. aller Nebenkosten beträgt monatlich xxx Euro.

Die Energiekosten wie Gas, Wasser & Strom werden direkt mit der "Energiefirma" abgerechnet. Souterrain und Erdgeschoss tragen die Energiekosten jeweils zur Hälfte, soweit in der Souterrainwohnung die gleich Anzahl an Personen wohnt.


Das kanns ja nicht gewesen sein....

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#7
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

ja gut, da hast du recht... :wipp: daran hab ich jetzt gar nciht gedacht....sry

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2067x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

Hört sich für mich auch so an....

aber:

...Souterrain und Erdgeschoss tragen die Energiekosten jeweils zur Hälfte, soweit in der Souterrainwohnung die gleich Anzahl an Personen wohnt....

und was ist wenn nicht?! sry die frage, aber wie wird das denn dann abgerechnet`?

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#10
 Von 
Reusen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wohne dort seit März 2007...

Meine erste Wohnung und leider hab ich das auf eigene Faust geregelt. Solche Klauseln haben mich kaum interessiert.

..Souterrain und Erdgeschoss tragen die Energiekosten jeweils zur Hälfte, soweit in der Souterrainwohnung die gleich Anzahl an Personen wohnt....

hab ich mich auch schon gefragt, vor allem, weil mein Nachbar jetzt auszieht und jetzt weiß man nicht, wieviele Mieter nun nachkommen...

Hab ich es richtig verstanden, dass ich keine Auflistung verlangen kann????

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48963 Beiträge, 17238x hilfreich)

Ja das hast Du richtig verstanden.

Für problematisch halten wir aber die Regelung zu den Energiekosten. Neben der Frage, was denn wohl passiert, wenn sich die Zahl der Personen in der Souterrainwohnung ändert, dürfte hier auch ein Verstoß gegen die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Erfassung der Kosten gemäß Heizkostenverordnung vorliegen.

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 544x hilfreich)

Bei dem Haus ?

Außerdem würde eine Verbrauchserfassung die Kosten erst einmal deutlich erhöhen.

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#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2067x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 170x hilfreich)

Schön ist ja, dass der TE solche Nebensächlichkeiten zunächst einmal nicht erwähnt. :(
Der Verstoß gegen die Regelung der HeizKVO könnte nämlich durchaus auch die gesamte Pauschalvereinbarung zu Fall bringen.

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#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 544x hilfreich)

Liegt denn überhaupt ein Verstoß vor ?

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#16
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 170x hilfreich)

Liegt denn überhaupt ein Verstoß vor ?

Das ist wohl ziemlich offensichtlich.

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#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48963 Beiträge, 17238x hilfreich)

Ich bin davon ausgegangen, dass mit den Energiekosten die Heizkosten ggfls. einschließlich der Stromkosten gemeint sind.

Warum aber bei einem Verstoß gegen die HeizkostenV die Pauschalierung der übrigen Betriebskosten gekippt werden sollte, leuchtet mir nicht so ganz ein.

In der Pauschale sind die Heizkosten doch gar nicht enthalten, wenn ich das richtig verstanden habe.

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#18
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 170x hilfreich)

...Warum aber bei einem Verstoß gegen die HeizkostenV die Pauschalierung der übrigen Betriebskosten gekippt werden sollte, leuchtet mir nicht so ganz ein...

Würde wohl auch nicht geschehen, denke ich zwischenzeitlich auch.

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#19
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 544x hilfreich)

Das ist wohl ziemlich offensichtlich.

Und warum sehe ich es dann nicht ?

Wollen wir Reusen nicht mal fragen, was das überhaupt für ein Haus ist ?

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#20
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 170x hilfreich)

was das überhaupt für ein Haus ist ?

Jedenfalls gibt es zumindest 2 Mietwohnungen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Reusen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein Haus mit 4 Wohnungen, dabei besteht das Problem mit der Abrechnung nur für mich im Erdgeschoss und Souterrain, weil wir uns die Zähler teilen müssen.

Ums noch einmal aufzuklären:

Ich bin für Gas angemeldet, mein Nachbar für Wasser & Strom und das wird durch 2 geteilt.
Mein Nachbar ist aber gestern ausgezogen und nun haben wir den Salat.
Mein Vermieter müsste doch jetzt seinen Anteil übernehmen??? Das ist alles so unverständlich im Vertrag.

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#22
 Von 
Reusen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

scheint mir alles hoffnungslos :-(

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#23
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 544x hilfreich)

Mein Vermieter müsste doch jetzt seinen Anteil übernehmen ?

Könnte man grundsätzlich hinsichtlich der Grundgebühren vertreten.

Andererseits würden bei getrennten Anschlüssen auch die vollen Grundgebühren von Dir zu tragen sein.

Eine Trennung muß also nicht zwangsläufig billiger werden.



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#24
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

Da du eine Miete incl. NK hast, hast du nur diesen Betrag zu zahlen. Dein Nachbar war für Wasser und Strom zuständig, dieses wurde durch 2 geteilt. Ziehen jetzt in der Nebenwohnung 2 Leute ein, könnte man jetzt durch 3 teilen, was aber für den Nachbarn nicht gerecht wäre.
Jetzt muß der VM sehen, wie er diese Kosten gerecht aufteilt. Also wird er auch versuchen, dass dort wieder nur 1 Pers. einzieht.

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#25
 Von 
Reusen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

meinem VM ist reichlich egal, wieviele leute einziehen. aber durch 3 teilen hört sich gut an. wer zahlt solange keiner drin wohnt...

vielen dank übrigens an alle :-)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 544x hilfreich)

wer zahlt solange keiner drin wohnt

Grundgebühren halbe-halbe.

Verbrauchskosten zahlst Du alleine.

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#27
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

Sollte die Nachbarwohnung leer stehen, zahlst du doch eh Gas Strom Wasser nach Verbrauch, also dein Verbrauch.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Reusen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

das wär so gut wie nicht machbar, weil ich dann praktisch das doppelte zahlen müsste. soviel geld hab ich leider nicht übrig.
der VM macht sowieso noch renovierungsarbeiten in der wohnung und wird dementsprechend auch strom, wasser & gas verbrauchen.
ich probiere, ob er auf das 50/50 angebot von mir eingeht, wenn nicht, dann weiß ich auch nicht :-(

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 259x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Reusen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

fürs nächste mal weiß ich dann besser bescheid :bang:

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