Gerade Post vom Vermieter bekommen.
Jegliche Art von Elektrofahrzeugen (E-Bikes,E-Autos,usw.) dürfen weder in Garage/Wohnung/Keller/usw.. abgestellt werden, als auch geladen werden. Stattdessen darf man auf eigene Kosten eine Wallbox beantragen.
Als Grund wird das abgebrannte niederländische Frachtschiff als Beispiel für eine Brandschutzgefährdung gelistet.
Ich werde nun aufgefordert eine Einverständniserklärung zu unterschreiben.
Ich besitze bereits seit Jahren ein E-Bike, welches im Keller gelagert wird und der Akku wird in der Wohnung/Arbeit geladen.
Ist das überhaupt legal, sowas zu fordern? Habe ich in dem Fall Rechte?
Vermieter will E-Fahrzeuge verbieten
Zur Thematik selber kann man natürlich diskutieren. Aber erst einmal sehe ich keine gesetzliche Grundlage, nach der ein Mieter zustimmen müsste. Eine andere Frage ist, ob der Vermieter auch ohne Zustimmung des Mieters ein Verbot aussprechen oder gar das Mietverhältnis kündigen könnte.Zitat :Ich werde nun aufgefordert eine Einverständniserklärung zu unterschreiben.
Zitat :Stattdessen darf man auf eigene Kosten eine Wallbox beantragen.
Die dann wo aufgestellt werden soll?
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Zitat :Ist das überhaupt legal, sowas zu fordern?
Bekanntermaßen kann man ja fast alles fordern.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl
von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Zitat :Habe ich in dem Fall Rechte?
Ja. man Verweigert die Unterschrift.
Zitat :und der Akku wird in der Wohnung/Arbeit geladen.
Das laden erfolgt zu Hause unter ständiger Aufsicht / Sicherung gegen Explosionen?
Und auf der Arbeit mit Zustimmung des Arbeitgebers?
Vielen Dank, für die ersten Kommentare
Zitat :Die dann wo aufgestellt werden soll?
Das habe ich noch nicht angesprochen, kann man dann mit den nächsten Gesprächen in Erfahrung bringen.
Zitat :Ja. man Verweigert die Unterschrift.
Genau, ich habe nichts unterschrieben. Der Brief scheint auch nur ein listiger Trick zu sein, um Leute zum Unterschreiben zu bringen.
Zitat :Das laden erfolgt zu Hause unter ständiger Aufsicht / Sicherung gegen Explosionen?
Und auf der Arbeit mit Zustimmung des Arbeitgebers?
Natürlich wird zu jeder Zeit ein "Auge" auf das Akku geworfen...
Welche Sicherung gegen Explosionen bräuchte ich denn? Und wo ist der Unterschied zwischen einem Laptop Akku und einem E-Bike Akku? Eigentlich wäre dies doch ein Lithium-Ionen-Akku-Verbot?
Ja, auf der Arbeit mit Zustimmung.
Zitat :Welche Sicherung gegen Explosionen bräuchte ich denn
Es gibt kein Sicherung gegen Explosionen - nur gegen die Folgen.
Man kann nur die Explosion durch Brandmelder erfassen und eine Fläche bereiten wo das Feuer zum einen keine Nahrung findet und zum anderen dafür sorgen, dass keine brennenden Teile bei der Explosion in der Gegend rumgeschleudert werden.
Und entsprechende Löschmittel bereitstellen (kein Wasser, das ist brandfördernd)
Zitat :Und wo ist der Unterschied zwischen einem Laptop Akku und einem E-Bike Akku?
Grundsätzlich keiner.
Es scheint allerdings tendenziell so zu sein, das Akkus von Fahrzeugen stärker zur Explosion neigen.
Und da sie wesentlich größer als die Laptop-Akkus sind, sind die Explosionen und die Brände heftiger.
Zitat :Es scheint allerdings tendenziell so zu sein, das Akkus von Fahrzeugen stärker zur Explosion neigen.
Das ist ein Mediales-.Aufmerksamkeits-Bias (ähnlich dem, dass aktuell es jeder abgebrochene Start einer Boeing-Maschine in die Hauptnachrichten schafft während das bei allen anderen Herstellern unter "Tagesgeschäft" läuft), oder hast Du da jemals eine repräsentative Studie zu gesehen, die diese These stützt?
Ende November vergangenen Jahres explodierte in einer Privatwohnung in der Stadt Bad Waldsee im Kreis Ravensburg der Akku eines Pedelecs. Die genaue Ursache der Akku-Explosion konnte die Polizei nicht feststellen. Oliver Surbeck, Kreisbrandmeister des Landkreises Ravensburg, warnte gegenüber der Presse ausdrücklich davor, Pedelec-Akkus in der Wohnung zu lagern und zu laden.
https://www.radfahren.de/service/stellplaetze-fahrrad-e-bike-rechte-pflichten/
(Der Text ist umfangreich und informativ.)
Und wo finden sich darin die in diesem Thread relevanten Informationen zur Frage, ob ein Vermieter die Aufladung in der Mietwohnung verbieten kann? Ich bin zumindest nicht fündig geworden.Zitat :https://www.radfahren.de/service/stellplaetze-fahrrad-e-bike-rechte-pflichten/
(Der Text ist umfangreich und informativ.)
Also zumindest das Abstellverbot ist einigermaßen sicher in dieser Allgemeinheit nicht durchsetzbar. Der Mieter könnte bei einem E-Bike z.B. den Akku herausnehmen und das E-Bike dann abstellen. Auch wenn ich zugebe, dass ich technisch nicht wirklich versiert bin, so sehe ich bei einem E-Bike ohne Akku keine wesentlich höhere Gefahr als bei einem normalen Fahrrad.Zitat :Jegliche Art von Elektrofahrzeugen (E-Bikes,E-Autos,usw.) dürfen weder in Garage/Wohnung/Keller/usw.. abgestellt werden, als auch geladen werden.
Im übrigen wäre ein solches Verbot auch in sich widersprüchlich. Das Abstellen in der Garage soll nicht erlaubt sein. Aber wenn dann eine Wallbox genommen wird, dann soll's plötzlich erlaubt sein? Die Begründung dafür braucht dann schon etwas Kreativität. Maximal würde ich eine Begründigung sehen, wenn der Ort der Wallbox aus Brandschutzgründen deutlich besser geeignet wäre als die anderen Abstellmöglichkeiten. Dafür würde das Fahrrad dann offenbar nicht unter Aufsicht geladen. Das ist objektiv erst einmal ein Nachteil, weil keiner ein eventuelles Überhitzen mitbekommen würde.
Es bleibt aber die Frage, ob in der Mietwohnung selber ein Aufladen solcher Akkus verboten werden kann. Meine Tendenz geht zu nein, aber ich kenne keine wirklich hilfreichen Quellen. Meine Meinung leite ich daraus ab, dass der Mieter in einer Wohnung auch Kerzen anzünden darf. Auch dabei gilt, dass bei Unachtsamkeit immer mal wieder Brände entstehen (z.B. Adventskranz/Weihnachtsbaum). Der Mieter ist dann zwar im Zweifel haftbar. Aber das führt nicht zu einem generellen Verbot zum Anzünden von Kerzen in einer Mietwohnung. Dies würde ich auf das Laden von Akkus übertragen.
-- Editiert von User am 20. März 2024 13:25
Zitat :Und wo finden sich darin die in diesem Thread relevanten Informationen zur Frage, ob ein Vermieter die Aufladung in der Mietwohnung verbieten kann?
Da ging es eher um die erhöhte Gefährlichkeit.
Aktuell sehe ich dem im EP genannten Verlangen keine Durchsetzbarkeit - es sei denn der Mieter würde das unterzeichnen.
Nein, auch das nicht wirklich. Artikel, welche wissenschaftlich fundiert die Gefahren beleuchten, würden mich durchaus mehr interessieren als der verlinkte Artikel, in dem es im wesentlichen um WEG-Angelegenheiten und Baurecht geht.Zitat :Da ging es eher um die erhöhte Gefährlichkeit.
Die Thematik wird ja durchaus heiß diskutiert (welche grandioses Wortspiel
Das hier ist kein Heimwerkerforum. Aber die Antworten auf diese Fragen wären zumindest bei den Haftungsrisiken eines Mieters relevant. Ein Verbot zum Laden in der Wohnung seh ich wie gesagt eh als nicht durchsetzbar an.
Zitat :Artikel, welche wissenschaftlich fundiert die Gefahren beleuchten, würden mich durchaus mehr interessieren
Ich fände die auch interessanter.
Wird nur gerne durch die Hersteller-Lobby mehr oder weniger torpediert.
Verbieten wird schwierig sein, allerdings sollten Mieter mit Fahrrad Akkus, über eine entsprechende Versicherung verfügen.
Hier steht einiges dazu.
https://deutsche-schadenshilfe.de/brandschaden/e-bike-akku-brand-versicherung/
Persönlich interessiert mich das auch, da neben unseren E Rädern, auch zukünftige Mieter welche haben könnten.
Danke für die zahlreichen Antworten, hat mir schon mal einen starken Rücken gegeben!
Könnt ihr mir vielleicht noch einen Tipp geben, wie ich das ganze diplomatisch antreten könnte. Der Vermieter ist zwar ein pain in the ass, aber ich möchte es nicht noch ungemütlicher machen als es so schon ist.
Zitat :Könnt ihr mir vielleicht noch einen Tipp geben, wie ich das ganze diplomatisch antreten könnte.
Vermutlich gar nicht, denn jede Weigerung / Form des Wiederstandes wird der Vermieter wohl als Affront ansehen.
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