Vermieter will Gegenstände entfernen

27. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mencey
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)
Vermieter will Gegenstände entfernen

Hallo,

ich habe Streit mit meinem Vermieter. Zuerst ging es nur um Reparaturen.
Mittlerweile versucht er mir auf Teufel komm raus mit iwelchen Kinkerlitzchen das Leben schwer zu machen.

Ich bewohne eine Kellerwohnung und vor meiner Wohnung im Kellerflur steht ein kleines Schuhregal (80cm L x 25cm B x 30cm H), im Treppenauge steht mein Mountainbike, im Treppenhausflur habe ich ein zweites kleines Schuhregal (selbe Maße, wie das erste) und mein Gesellenstück (Säulenkapitell aus Sandstein 35cm × 35cm × 35cm),welches in der Ecke auf einer dünnen Stoff als Unterlage steht. Es steht dort mittlerweile seit 2 Jahren und es hat sich nie einer beschwert und macht sich dort auch wirklich gut. Das hört sich nach recht viel Zeug an, doch durch den breiten Kellerflur ist es völlig ausgeschlossen, dass jmd durch diese Gegenstände behindert wird oder Platzmangel herrscht - was mir von mehreren Seiten bestätigt wurde.
Nun schrieb mein Vermieter, dass ich alles außer dem Bike und einem Schuhregal entfernen soll, worauf ich ihm sagte, dass ich bereit bin diese wegzuräumen, wenn er den Küchenunterschrank aus meinem Kellerraum räumt. Dieser nimmt Platz weg, zumal da schon ein Regal von ihm steht, welches auch nützlich ist. Der Küchenschrank ist also absolut nutzlos und dient öffensichtlich nur dem Vermieter als Lagerplatz. Er weigert sich trotzdem ihn rauszuräumen.
Dann war es erstmal wieder ruhig.
In einem anderen Schreiben forderte er wieder den Flur zu räumen, sprach aber lediglich vom Fahrrad, welches nur geduldet gewesen sei und jetzt nicht mehr.
In meinem Antwortschreiben sagte ich ihm nochmal, dass ich bereit bin die Gegenstände zu entfernen, wenn er klar macht, was nun weg soll und wies ihn auf seine gegensätzlichen Aussagen hin.
Dann ging diese Forderung wieder unter.
In seinem letzten Schreiben fordert er wieder, dass ich die Gegenstände wegräumen soll und schickt zwei Fotos, auf denen Hauptsächlich mein Gesellenstück und mein zweites Schuhregal zu sehen sind. Im Schreiben spricht er aber nur von "den Gegenständen".
Es ist unfassbar. Glaube langsam, dass das Absicht ist.
Der Vermieter gab mir eine Frist (welche seit 3 Tagen abgelaufen ist!) und kündigte an die Gegenstände von der Hausverwaltung entfernen zu lassen.

Ich weiss, dass der Flur vor meiner Wohnung nicht zur Mietsache gehört und ich die Sachen auf Verlangen entfernen muss. Aber da nicht klar ist, was ich nun stehen lassen soll, sehe ich mich auch njcht gezwungen irgendwas wegzuräumen. Denke nicht, dass ich falsch gehandelt habe, zumal ich von vornherein gesagt habe, dass ich bereit bin die Dinge zu entfernen.
Ein Antwortschreiben ist unterwegs zu ihm, worin ich ihn nochmal um die genaue Aufzählung der wegzuräumenden Gegenstände bete.

Jetzt meine Fragen:
- Darf er die Sache jetzt einfach entfernen (auch wenn durch sein Verschulden immer noch nicht klar ist, was nun weg soll/macht er sich stratbar)?
- Darf ich den Küchenunterschrank aus dem Kellerraum entfernen (Bspw. in den selben Flur)

Mit freundlichen Grüßen

Mencey

-- Editier von Mencey am 27.06.2015 15:21

-- Editier von Mencey am 27.06.2015 15:31

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18 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Da Du überhaupt keinen Anspruch auf "Möblierung" des Treppenhauses hast, darf er die Sachen entfernen. Ob er seine Sachen aus Deinem Keller entfernen muss, ist eine ganz andere Frage. Da ist zu klären, wie die Wohnung gemietet worden ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mencey
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

"Die Wohnung wird möbliert übergeben" ist das einzige, was im Mietvertrag dazu steht.. Das bezieht sich meinem Verständnis nach nur auf die Wohnung, wo auch Möbel mit angemietet sind. Dass so ein Küchenschrank im engen Kellerraum so nützlich ist, wie ein A*schloch am Ellbogen sollte doch jedem klar sein...
Den Küchenschrank im Kellerraum habe ich auch nur geduldet... wird aber egal sein, da ich das nicht schon von Anfang an bemängelt habe, stimmt's?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also, die Möbel standen schon im Keller, als zu einzogst. Dann hast Du die Wohnung so gemietet, wie sie ist. Oder steht im Mietvertrag was über einen leeren Kellerraum? Überhaupt was über einen Kellerraum?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mencey
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

Im Mietvertrag steht einfach nur, dass ein eigener Kellerraum zur Verfügung steht.


Nochmal zu den Sachen vor meiner Wohnung:
- Heißt das der Vermieter kann diese theoretisch ohne Ankündigung entfernen?
- Darf er sie auch entsorgen bzw. auf den Müll werfen?
Kann ich mich in keinster Weise auf dir undeutliche Ausdrucksweise des Vermieters berufen? Bedenke, dass ich diese Gegenstände schon seit meinem Einzug vor 2 Jahren da stehen habe und er mich erst seit Februar auffordert "die Hausordnung einzuhalten".



-- Editiert von Mencey am 27.06.2015 20:36

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Mencey):
Nochmal zu den Sachen vor meiner Wohnung:
- Heißt das der Vermieter kann diese theoretisch ohne Ankündigung entfernen?
- Darf er sie auch entsorgen bzw. auf den Müll werfen?


Eine Ankündigung hat es doch schon gegeben?! Also darf er die Sachen entfernen.

Zitat (von Mencey):
Kann ich mich in keinster Weise auf dir undeutliche Ausdrucksweise des Vermieters berufen?


Können schon, es würde nur nichts nutzen, weil das ohnehin im Gesetz geregelt ist.

Zitat (von Mencey):
Bedenke, dass ich diese Gegenstände schon seit meinem Einzug vor 2 Jahren da stehen habe und er mich erst seit Februar auffordert "die Hausordnung einzuhalten".


Auf ein Gewohnheitsrecht kann man sich in dem Fall nicht berufen.... Das Zeug muss weg und meiner Ansicht nach auch das Fahrrad. Im Hausflur dürfen - meines Wissen nach - nur Rollatoren,Rollstühle und Kinderwagen stehen. Fahrräder fallen nicht unter die Ausnahmeregelung. Der Flur ist ein Gemeinschaftsraum, ist nicht gemietet. Und das Aufstellen von Möbeln gehört nicht zur normalen Nutzung eines Hausflurs.


Zitat (von Mencey):
wenn er den Küchenunterschrank aus meinem Kellerraum räumt. Dieser nimmt Platz weg, zumal da schon ein Regal von ihm steht, welches auch nützlich ist. Der Küchenschrank ist also absolut nutzlos und dient öffensichtlich nur dem Vermieter als Lagerplatz. Er weigert sich trotzdem ihn rauszuräumen.


Du hast den Keller möbliert gemietet und von Anfang an. Du hast keinen Einfluss auf die Art und Weise der Möblierung. Hauptsache, es ist so, wie bei der Anmietung.

Du "darfst" die Sachen woanders lagern, allerdings musst Du dafür sorgen, dass die Möbeln beim Auszug wieder unversehrt an Ort und Stelle stehen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Mencey):
ich habe Streit mit meinem Vermieter. Zuerst ging es nur um Reparaturen. Mittlerweile versucht er mir auf Teufel komm raus mit iwelchen Kinkerlitzchen das Leben schwer zu machen.


Möglicherweise hast Du bei den Reparaturen auf ein Recht beharrt, dass dem Mieter gar nicht zusteht? Und jetzt gehen halt die ganzen Privilegien verloren.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mencey
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

1. Ja! Natürlich gab es eine eine Vorankündigung, aber keine klare Anweisung, sondern nur ein "ich will, dass etwas von den Sachen dort weg soll". -wie ich bereits sagte.
Immerhin werden ja einige Gegenstände dort geduldet, aber nicht alle.
2. Nein! Ich berufe mich auch nicht auf die "Gewohnheit", dass die Sachen schon ewig da stehen, sondern darauf, dass er es schon viel früher hätte klar machen können, was jetzt nun weg soll und was nicht. Er gibt mir ja nicht die Möglichkeit irgendwas fristgerecht zu tun, wenn ich keine Ahnung habe, WAS er jetzt von mir genau will.
Per Gesetz müsste ich alles wegräumen... ist klar! Aber FAKT ist er duldet ja 2 von den 4 Gegenständen.
Verstehst?
Aber gut, da du sagst, dass das Gesetz eh auf der Seite des Vermieters ist, nützt das wohl alles nix.
Danke für die Info.

Zitat (von Ver):
Zitat (von Mencey):ich habe Streit mit meinem Vermieter. Zuerst ging es nur um Reparaturen. Mittlerweile versucht er mir auf Teufel komm raus mit iwelchen Kinkerlitzchen das Leben schwer zu machen.
Möglicherweise hast Du bei den Reparaturen auf ein Recht beharrt, dass dem Mieter gar nicht zusteht? Und jetzt gehen halt die ganzen Privilegien verloren.

Im Streit geht es unter anderem darum, dass er einige Mängel zu beseitigen hat, er sich aber vehement weigert. Die Diskussion "ob" er dazu verpflichtet ist, entsteht gar nicht erst, da diese Dinge per Gesetz so geregelt sind.
Das mit den "Privilegien" war ein dummer Scherz, oder?

-- Editiert von Mencey am 28.06.2015 00:53

-- Editiert von Mencey am 28.06.2015 00:55

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Mencey):
Das mit den "Privilegien" war ein dummer Scherz, oder?


Nein, warum?

Zitat (von Mencey):
Per Gesetz müsste ich alles wegräumen... ist klar! Aber FAKT ist er duldet ja 2 von den 4 Gegenständen.
Verstehst?


Dein Vermieter erlaubt Dir sogar noch 2 von 4 Gegenständen, obwohl er es nicht müsste. Du kannst noch ein wenig weiter machen, dann sind es vermutlich 0 von 4 Gegenständen.

Du willst was von Deinem Vermieter, obwohl Du kein Recht dazu hast. Verstehst?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Mir fällt grad kein Bundesland ein, in dem im Hausflur eines Mehrfamilienhauses überhaupt ein Schrank stehen darf.
Hier steht einfach der Brandschutz im Weg.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mencey
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich will nix von meinem Vermieter, wozu ich gar kein Recht hab.
Vllt. mache ich es nicht mit Freude, aber ich habe von Anfang an gesagt, dass ich es entferne, sofern er mir mitteilt was. Wenn er in einem Brief schreibt "A und B muss entfernt werden/ C und D darf stehen bleiben" und im anderen Schreiben "C und D darf stehen bleiben / A und B muss weg"...

... soll ich dann Ratespiel spielen?

Oder:
Da das Recht auf der Seite des Vermieters ist, ist es sowieso geschickter, wenn ich in diesem Fall provisorisch alles wegräume. Ein Antwortschreiben mit meiner Frage, was stehen bleiben darf, ist unterwegs zu ihm.
Sobald ich bescheid weiß, stell ich die geduldeten Gegenstände raus.
Denke so wär's am korrektesten.


-Darf der Vermieter ohne Vorankündigung Gegenstände entfernen, die er schriftlich erlaubt hat im Kellerflur abzustellen?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat:
Darf der Vermieter ohne Vorankündigung Gegenstände entfernen, die er schriftlich erlaubt hat im Kellerflur abzustellen?

Wo kommt die Erlaubnis denn plötzlich her?
Und was genau steht dort drin?



Aber auch dann darf er Gegenstände welche die Sicherheit konkret gefährden entfernen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Mencey):
Darf der Vermieter ohne Vorankündigung Gegenstände entfernen, die er schriftlich erlaubt hat im Kellerflur abzustellen?


Bei Eurem Bäumchen-Wechsel-Dich, hat der Vermieter bestimmt irgendwann mal den Gegenstand angemerkt.


Das würde ich tun:

Zitat (von Mencey):
Da das Recht auf der Seite des Vermieters ist, ist es sowieso geschickter, wenn ich in diesem Fall provisorisch alles wegräume.


Und nicht nur provisorisch!

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mencey
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wo kommt die Erlaubnis denn plötzlich her?
Und was genau steht dort drin?

Sorry, das war eine rein hypothetische Frage. Nur interessehalber.


Zitat:
Aber auch dann darf er Gegenstände welche die Sicherheit konkret gefährden entfernen.

Sollte der Vermieter sich auf Sicherheitsgründe (Brandschutz etc.) berufen können, hab ich natürlich 0 Chance -_-

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mencey
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Bei Eurem Bäumchen-Wechsel-Dich, hat der Vermieter bestimmt irgendwann mal den Gegenstand angemerkt.


Sag ich doch, dass da System hinter steckt ^^

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mencey
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

Hab mal alles weggeräumt.
Ist jetzt etwas eng im Kellerraum...
hm... jetzt weiß ich was Ver mit Privilegien meinte. :grins:


@alle:
Danke für die schnellen Infos.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat:
Der Küchenschrank ist also absolut nutzlos und dient öffensichtlich nur dem Vermieter als Lagerplatz.

Bedeutet das da nur Sachen vom Vermieter drin sind?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mencey
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Der Küchenschrank ist also absolut nutzlos und dient öffensichtlich nur dem Vermieter als Lagerplatz.
Bedeutet das da nur Sachen vom Vermieter drin sind?


Hab mich versehentlich falsch ausgedrückt.
Ich wollte damit sagen, dass der Vermieter den Küchenschrank im angemieteten Kellerraum lagert bzw. den Keller offensichtlich als sein Lager nutzt.
Der Schrank an sich ist leer.

Würde es etwas ändern, wenn der Vermieter dort seine Sachen verstauen würde?
(Rein interessehalber)

-- Editiert von Mencey am 28.06.2015 13:08

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat:
Würde es etwas ändern, wenn der Vermieter dort seine Sachen verstauen würde?

Nun, dann könnte man ihn auffordern seie Sachen zu entfernen, damit man die Mietsache "Lagerschrank" nutzen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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