Vermieter will Kautionsabzug, trotz eigenem Fehler

14. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jaythebat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Kautionsabzug, trotz eigenem Fehler

Hallo alle zusammen.

Folgendes ist unser Problem:
Wir sind neulich bei einem Privatvermieter ausgezogen und im Übergabeprotokoll vom Einzug steht: "Die Küchenzeile ist nicht mehr komplett, es fehlt der Hochschrank, die Hängeschränke und die Dunsthaube"
So hatten wir die Küche übernommen und der Hausmeister, der die Übergabe mit uns damals gemacht hat, war der Annahme, dass dies eine vom Vermieter gestellte Einbauküche sei.

Jetzt stellte sich aber heraus, dass die Vormieter (oder sogar noch deren Vormieter) diese Küche damals eigenständig eingebaut hatten, dies aber das gleiche oder sehr ähnliche Küchenmodell vom selben Anbieter sei, wie die, denen er seinen Mieter auf Wunsch und gegen Mieterhöhung zur Verfügung stellt /einbauen lässt.
Diese Info wurde uns 5 Minuten vor Schlüsselabgabe per E-Mail mitgeteilt. Dass der Hausmeister sich geirrt hatte und es eine übernommene Küche der Vormieter sei und nun sollten wir uns entscheiden (innerhalb von 5 Minuten), ob er uns das Geld (ca.100€ lt. Vermieter) für den Küchenausbau von der Kaution abzieht oder wir die Schlüssel behalten, die Küche selber ausbauen und noch eine Monatsmiete mehr zahlen.
Das ist meiner Meinung nach sowieso eine ungehörige Aktion von ihm.

Wir haben uns bei der Verbraucherzentrale darüber informiert und der nette Herr dort meinte, dass der Vermieter uns kein Geld abziehen kann, da die Küche als sein Eigentum im Einzugs-Übergabeprotokoll steht und das sein Fehler war /bzw. der des Hausmeisters und wir nicht dafür aufkommen müssen.
Hat er damit Recht? Denn der Vermieter sieht nach wie vor nicht ein, dass er selbst für seinen Fehler aufkommen muss, sondern wir.

Und zweitens haben wir eine Nebenkostenabrechnung bekommen (erstmal nur für die 4 Monate des letzten Jahres O.ô ) und er verlangt von uns Mietgeld für die eingebauten Rauchmelder. Wir wissen, dass wir für die Wartung bezahlen müssen, aber doch nicht für die Miete. Ich habe mich online erkundigt und da steht, dass die Miete für die Rauchmelder nicht umgelegt werden darf. Wir haben ihn darüber informiert und auch da meint er, dass er das Recht habe, dafür von uns Geld einzufordern. Auch hier noch mal die Frage, darf er das?

Eine dritte Kleinigkeit noch. Bei uns hat sich in der Wohnung damals in mehreren Zimmern Schimmel gebildet. Wir haben ihn sofort benachrichtigt und der Hausmeister (immer nur er) kam vorbei, hat alles eingesprüht und abgewischt usw. Wir haben den Vermieter damals telefonisch gefragt, ob wir das bezahlen müssen und er meinte, dass wir das nicht müssten. Nun hat er aber eben diese Schimmelbeseitigung in unserer Nebenkostenabrechnung mit aufgelistet und verlangt Geld dafür. Wahrscheinlich waren wir da einfach zu gutgläubig und ich weiß, dass wir Schimmelbeseitigung eigentlich bezahlen müssen, weil das so im Mietvertrag steht (Instandhaltung), aber warum erzählte er uns damals was anderes?

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand wissende Worte für uns hat, denn dieser Streit ist wirklich nervenaufreibend.
Vielen lieben Dank schon mal!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Jaythebat):
Die Küchenzeile ist nicht mehr komplett, es fehlt der Hochschrank, die Hängeschränke und die Dunsthaube"
Da müsste noch mehr stehen. Oder eben im Mietvertrag. Es muss doch zu lesen sein, ob ihr die Küche vom Vermieter mit-mietet... oder vom Vormieter übernehmt, wie sie ist.
Wenn der Hausmeister was annimmt, ist das seine Annahme. Hat der auch was geschrieben?
Zitat (von Jaythebat):
dass die Vormieter (oder sogar noch deren Vormieter) diese Küche damals eigenständig eingebaut hatten,
Und wie stellte sich das raus? Gibts dazu einen Beweis? Ich meine, euer Vermieter darf euch nichts wegen der Küche abziehen.
Wenn euer Vermieter euch wegen der Rauchmelder damals eine ordnungsgemäße Mieterhöhung wegen Modernisierung/behördlicher Auflagen hat zukommen lassen, (also vor der Installation) dann konnte er die Kosten teilweise umlegen, zu 11% der Kosten.
Zitat (von Jaythebat):
und ich weiß, dass wir Schimmelbeseitigung eigentlich bezahlen müssen, weil das so im Mietvertrag steht
WAS steht dazu im Mietvertrag?
Es kommt schon ziemlich darauf an, warum dort Schimmel ist, also wer ihn zu verantworten hat. Längst nicht immer ist es der Mieter, nur weil er dort eben wohnt.

Überlege dir mal, wie oft der Vermieter das mit dieser Küche (oder den anderen Küchen im Haus) macht?
Jedesmal die gleiche Story, die Mieter zahlen lieber, als sich mit dem Küchenausbau abzumühen... :augenroll:

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