Hallo...
unsere Vermietungsgesellschaft will die kellerräume streichen...(große räume mit quasi zaun unterteilt.. in einzelne kellerparzellen)..
meine frage ist, ob ich Zugang gewähren muss?
..denn der keller ist ja ein teil der mietsache..und meine küche streicht der vermieter ja auch nicht?!?!
müßte urlaub nehmen, da wie es sich gehört, der maler ja auch nur unter der woche streichen wird..und den kellerschlüssel einem nachbarn geben bzw. hausmeister will ich nicht!!
..auch wenn es "nur" der keller ist, sind da ja persönliche sachen drin..und da will ich niemanden allein reinlassen!
find das komisch, weil vor einiger zeit es nach bezin grochen hat und die gesellschaft damit gedroht hat, dass wenn der geruch nicht vergeht einige keller auf verdacht aufgebrochen werden sollten..!?!?
danke für antworten!!
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"sehen und verstehen"
-- Editiert am 31.10.2009 16:45
Vermieter will Keller streichen..Zugang gewähren?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
danke..
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"sehen und verstehen"
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--- editiert vom Admin
@highway
geht mir ja nur darum, dass ich kein urlaub deshalb nehmen muss!!!!...und in meinem beisein darf der vermieter gern alles streichen!!..;)..:D
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"sehen und verstehen"
-- Editiert am 01.11.2009 16:47
--- editiert vom Admin
aber mit einem kaffee in der hand.....:D
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"sehen und verstehen"
--- editiert vom Admin
es geht mir auch um das prinzip..dass der vm ein teil der mietsache ohne erkennbaren grund streichen will...!!!!!
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"sehen und verstehen"
quote:
weil vor einiger zeit es nach bezin grochen hat und die gesellschaft damit gedroht hat, dass wenn der geruch nicht vergeht einige keller auf verdacht aufgebrochen werden sollten..!?!?
Das bedeutet unter Umständen erhöhte Explosions- und Brandgefahr.
Diese Gefahr für Leib und Leben der Mieter berechtigt zu solchen Maßnahmen.
Ansonsten sind Renovierungs-/Moderinisierungs-Maßnahmen zu dulden und Zugang zu gewähren.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
aber öffnen nur auf verdacht..?!?!
soweit ich weiß nur bei gefahr in verzug...
mfg
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"sehen und verstehen"
Wenn erst BUMM, dann zu spät.
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""
@hera
quote:
soweit ich weiß nur bei gefahr in verzug...
Du bist ja putzig ... wo fängt denn bei DIR Gefahr in Verzug an?
Wenn dein Hintern brennt?
Länger anhaltender oder sehr starker Benzingeruch ist eindeutig 'Gefahr in Verzug', diese Gefahr muss ab einem gewissen Level beseitigt werden. Und wenn dazu alle Keller aufgebrochen werden müssen, ist das legal.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Wuste nicht, dass die Gefahr durch streichen der Wände beseitigt werden kann.
Noch nie was von feuerfester Farbe gehört ?
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""
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
wie schon bei herricht und preil...
..
..bach am grunstück..da können sie jeden tag ihren garten sprengen.........ACH..deshalb granat-äpfel...;);)
ist aber vom eigentlichen thema etwas entfernt....egal...
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"sehen und verstehen"
--- editiert vom Admin
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