Habe heute (02.10.2006) meinem Vermieter persönlich und schriftlich die Kündigung überreicht. Eine Abschrift für mich mit seiner Gegenzeichnung wollte er nicht annehmen, da der Zeitpunkt der Kündigung falsch wäre und er an die 3 Monate Frist noch einen weiteren hängen könnte. Allerdings steht im Mietvertrag, dass sie spät. am 3. Werktag eines Monats schriftlich eingereicht werden müsste. Er sei der Ansicht, dies müsse man Ende des Monats tun. Naja, möchte einfach nur bestätigt wissen, dass er falsch liegt und meine Kündigung wirksam ist.
Bin dankbar für jede Antwort.
Gruß mick25
Vermieter will Kündigung nicht akzeptieren.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das kann man gerne bestätigen.
Sie haben recht, der Vermieter irrt sich.
3. Werktag des Monats müßte eigentlich im Hinblick auf den Feiertag erst am Donnerstag sein.
Sie können also die Kündigung entweder noch mit einem Zeugen gemeinsam abgeben, oder noch per Einschreiben hinschicken. Allerdings muß der Brief am Donnerstag dann auch da sein.
Gruß Justice
hallo mick, in meinem Mietvertrag steht auch
....die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monates zulässig...
Wenn Du jetzt kündigst, wäre das Ende Dezember. Wenn er nicht gegenzeichnet gib ihm die Kündigung vor Zeugen spätestens am Donnerstag noch mal. Donnerstag ist der dritte Wochentag diesen Monat, wegen dem Feiertag. Oder noch besser schick die Kündigung per Einschreiben mit Rückantwort, ist sowieso bei Kündigungen immer besser. Kann man auch als Eilzustellung mit garantierter Ankunft am anderen Tag schicken. Kostet aber ein paar Euro mehr. Gleich Mittwoch früh aufs Postamt, das langt noch.
Viel Glück!!
synera
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oh justice war schneller. hab zu lang nach meinem Mietvertrag gesucht
Danke an alle.
Er hat unterschrieben, hat aber jetzt einen Vermerk drunter gesetzt:" Kündigung am 02.10.06 erhalten, Zeitpunkt der Kündigung muss noch geprüft werden, da sich sonst die Kündigung um einen Monat verschiebt."
Das heißt doch aber dennoch dass er sie anerkannt hat oder???
Der macht mich wahnsinnig der Mann...
Eine Kündigung muß man nicht 'anerkennen', sondern sie wird mit Zugang wirksam.
Durch so einen Vermerk wird bestätigt, daß man das Schreiben erhalten hat, und das reicht. Prüfen kann der Vermieter ja gerne - was rauskommen wird, wurde schon diskutiert.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Glückwunsch zur seiner Unterschrift. Damit bist Du aus dem Schneider!!!
mfg synera
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