Vermieter will Mängel nicht reparieren

17. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tinkerbellina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Mängel nicht reparieren

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:
Mein Mann und ich sind im November 2011 in unsere derzeitige Wohnung gezogen. Nach und nach entpuppten sich hier und da einige Mängel, die wir gerne behoben haben wollen:

* Küchenfenster (gleichzeitig Balkontür) lässt sich nicht auf "Kipp" öffnen, bei den Küchengerüchen eigentlich unabdingbar

* Eine Steckdose funktioniert nicht

* Im Schlafzimmer kann man das dortige Außenrollo der Balkontüre nicht ganz öffnen, 1/3 bleibt immer unten

* Das Terassengeländer besteht aus Holzbalken, welche teilweise morsch sind und auseinanderfallen

Nun hatten wir bereits mit den Vermietern gesprochen, welche uns baten, Fenstermechaniker zu beauftragen und garantierten uns die Übernahme der Kosten.

Soweit so gut, letzten Endes wurde nur ein defektes Rolloband ausgetauscht und 4 Fenster eingestellt. Der Fenstermensch sagte, dass die Balkontüren viel zu alt sind (ca. 20 Jahre) um sie zu reparieren, das gleiche gilt für das Schlafzimmer Rollo. Außerdem würde im Schlafzimmer Feuchtigkeit durchkommen, durch Undichtigkeit. Er würde den Vermietern ein Angebot zukommen lassen für eine neue Balkontüre im Schlafzimmer und in der Küche.

Als die Rechnung und das Angebot ankam, bekamen wir sofort einen Anruf von der (etwas wütenden) Frau des rechtmäßigen Vermieters, ob WIR das veranlasst hätten denen ein Angebot zuzusenden, desweiteren seien die Reparaturen wie das Fenster einstellen nicht abgesprochen gewesen. Beide kamen letztendlich vorbei und sahen sich alle Mängel persönlich an. Ende vom Lied, ihr sind alle Reparaturen viel zu teuer und wäre momentan nicht drin.
Sie versucht mit dem Hausmeister zu sprechen, die eine oder andere Sache wie das hängende Rollo von ihm reparieren zu lassen, einen Elektriker will sie wegen der Steckdose vorbei schicken ABER die/das Fenster können wir knicken. Dafür ist gerade kein Geld da!

Nunja wir warten nun wieder 2 Wochen und nichts ist passiert, kein Anruf oder dergleichen. Uns fehlt auch ein dritter Haustürschlüssel der uns seit Einzug zugesichert war. Zuverlässigkeit ist also momentan null, auch wenn es ältere Herrschaften sind und familiäre Probleme gibt muss man sich doch um die Mieter kümmern?

Mein Mann hat von beiden ein bisschen Farbe bekommen um die noch nicht morschen Terassenbalken anzupinseln.

Wir wollen eigentlich gar keinen Stress, beide waren bisher sehr nett aber so langsam machen mich die ganzen Umstände ziemlich sauer.

Ich werde in einer Woche in den Urlaub fliegen, danach werde ich erstmals ein Schreiben aufsetzen und die Mängel auflisten.

Kann ich dann eine Frist für die Reparatur setzen?
Darf ich nach Ablauf der Frist die Miete wegen der o.g. Mängel mindern? Wie viel Prozent wären angebracht?
Sonst noch was zu beachten?

Danke für die Geduld meinen Roman zu gelesen zu haben! :)


-- Editiert Tinkerbellina am 17.06.2012 14:16

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Uns fehlt auch ein dritter Haustürschlüssel der uns seit Einzug zugesichert war.


Wenn es keine Schließanlage ist, könnt ihr den dritten Schlüssel beim Schlüsseldienst nachmachen lassen.

quote:
Eine Steckdose funktioniert nicht


Schon mal geöffnet, ob nur eine Phase angeklemmt ist. Dafür braucht man in der Regel keinen Elektriker.

quote:
Der Fenstermensch sagte, dass die Balkontüren viel zu alt sind (ca. 20 Jahre) um sie zu reparieren, das gleiche gilt für das Schlafzimmer Rollo.


Diese Aussage halte ich ganz einfach für einen Witz. Der Mensch will scheinbar Umsatz machen, von ehrlicher Reparaturarbeit hält der wohl nichts.

Wegen der Mietminderung solltest du besser einen Anwalt für Mietrecht befragen, oder du fütterst eine Suchmaschine mit der Frage.

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Grundsätzlich gilt: Mängel, die bei Einzug schon erkennbar waren, müssen nicht behoben werden !

* Küchenfenster (gleichzeitig Balkontür) lässt sich nicht auf "Kipp" öffnen, bei den Küchengerüchen eigentlich unabdingbar = das ist ein Irrtum, denn man kann ja bei Bedarf kurz ganz öffnen, das konntet ihr vor Abschluss erkennen

* Eine Steckdose funktioniert nicht = das muss der Vermieter beheben lassen, denn es ist nicht üblich, dass man bei einer Besichtigung alle Dosen testet.

* Im Schlafzimmer kann man das dortige Außenrollo der Balkontüre nicht ganz öffnen, 1/3 bleibt immer unten = das ist ein Grenzfall, hätte aber besser gleich bei Einzug reklamiert werden müssen. Der Balkon ist ja schlecht zu betreten, deshalb denke ich das das der Vermieter beheben muss.

* Das Terassengeländer besteht aus Holzbalken, welche teilweise morsch sind und auseinanderfallen = das ist eine Instandsetzung, die der Vermieter, wenn vertraglich nichts anderes geregelt, beheben sollte. Denn in absehbarer Zeit werden die Balken abfallen und dann ist es ein Sicherheitsrisiko.

Einen Austausch der Fenster muß der Vermieter nicht veranlssen, denn das Alter dieser war schon bei der Besichtigung klar zu erkennen. Man kann nicht die Miete einer älteren Wohnung bezahlen und dann durch Beschwerden den Komfort eines Neubaus erwarten.

Viele Vermieter haben wenig Geld und können nicht beliebig investieren. Dafür nehmen sie eine geringere Miete in Kauf. Ich würde versuchen mich mit dem Vermieter zu einigen, dass EIN Fenster ggf. auf eure Kosten ausgetauscht wird und dann dies mit der Monatsmiete verrechnet wird. Z. B. jeden Monat 150 Euro weniger bis der Betrag erreicht ist. Recht auf eine solche Regelung habt ihr nicht.

-----------------
"Chylla"

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5545 Beiträge, 2499x hilfreich)

@Liane46

das Öffnen einer Steckdose ist Arbeit, die einer Elektrofachkraft vorbehalten ist, und ganz sicher NICHT Aufgabe des Mieters.
Im Gegenteil, wenn man da nicht weiß, was man tut, ist das Lebensgefährlich.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinkerbellina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten, leider ist mir bisher noch nicht geholfen.
Den dritten Schlüssel können wir nicht nachmachen, da es sich um eine schliessanlage handelt.
Die Balkontüre ist defekt, dieses Fenster konnte man mal auf Kipp stellen. Also sollte der Vermieter zumindest die Reparatur veranlassen. Dass man das Fenster kurz öffnen kann ist im Sommer kein Problem, wie sieht es aber bei Sturm, Regen, Minusgraden aus? Schlecht denke ich...
Außerdem glaube ich nicht bei jeder Wohnungsübergabe alle Fenster zu öffnen und auf Kipp zu machen um diese zu überprüfen, oder sehe ich das falsch?

Wenn ich nicht für eine 2 1/2 Zimmer Wohnung 700 Euro zählen würde, sondern 300 Euro würde ich nicht viel erwarten UND wenn ich nicht wüsste, dass die Herrschaften mehr als wohlhabend sind würde mich das nicht so ärgern. Wir müssten uns Sätze anhören wie "Benutzen sie die Terasse überhaupt, dann könnte das Rollo ja so bleiben!" oder anderer Vorschlag "Drücken sie das Rollo doch ganz in den Kasten, dann geht es zwar nicht mehr runter aber die bleibt wenigsten oben." Ne ist klar, wir wollen es im Schlafzimmer auch nicht dunkel haben...

Auf meine Fragen ist leider noch nicht so wirklich drauf eingegangen worden. :(

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119968 Beiträge, 39809x hilfreich)

quote:
Kann ich dann eine Frist für die Reparatur setzen?

Ja, 14 Tage werden in der Rechtssprechung in der Regel als angemessene Frist angesehen.
An gerichtsfesten Zustellnachweis (mindestens Einschreiben-Rückschein) denken.



quote:
Darf ich nach Ablauf der Frist die Miete wegen der o.g. Mängel mindern?

Ja



quote:
Wie viel Prozent wären angebracht?

10%-15%



Im übrigen sollte man berücksichtigen, das der Vermieter zwar die Reparaturen durchführen muss, jedoch im Rahmen der Kleinreparaturklausel durchaus dann der Mieter an den Kosten beteiltigt wird.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... jedoch im Rahmen der Kleinreparaturklausel durchaus dann der Mieter an den Kosten beteiltigt wird.



Bei anfänglich, schon zu Beginn des MV vorhandenen, fälligen Mängeln ist das ausgeschlossen, das muss der Vm. auf seine Kosten beseitigen.

Eine Minderung von 10 - 15% dürfte in dem Fall deutlich zu hoch sein.

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""

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Eine Minderung von 10 - 15% dürfte in dem Fall deutlich zu hoch sein.


Eine Mietminderung dürfte sowieso ausgeschlossen sein, wenn die Mängel schon beim Einzug vorhanden waren und damals nicht reklamiert wurden ( § 536b BGB ).

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Hier wurde nur ein uralter Beitrag ausgegraben um Schlüsseldienste zu bewerben.................................................................................................................................................................................................................................................................................. :spam:

Signatur:

3113

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