Vermieter will Mehrgeld für Besucher (Eltern)

4. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Shargar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Mehrgeld für Besucher (Eltern)

Die Eltern von mir aus Korea sind momentan bei mir in der Mietwohnung seit Januar. Alles wurde dem Vermieter angezeigt, er war einverstanden und dank Corona gibt es ja momentan keinerlei Flüge nach Asien, alles wird gecancelt etc. Dazu haben wir alle Beweise. (Und glaubt mir, meine Eltern wollten schon lange nach Hause).
Visa-Verlängerungen plus Verodnung bzgl. Corona Aufenthaltstitel sind dem Vermieter schon bekannt.

Nun kam vor ein paar Tagen ein Brief, dass er 125€ pro Person mehr haben möchte pro Monat. Soweit ich das sehe sind Eltern aber nahe Familienangehörige, die anscheinend sowieso nicht als Untermieter gelten.
Woraus sich die 125€ zusammensetzen konnte mir der Vermieter auch nicht erklären. Ist es rechtlich Miete? Denkt er, es wäre Untermiete? Wohnung ist groß genug für 4 Personen.

Darf er das Geld verlangen und selbst wenn, sollte er nicht eine Rechnung bzw. einen Vertrag darüber ausarbeiten, was denn genau diese 125€ pro Person beinhaltet, damit es auch steuerlich alles mit rechten Dingen zugeht?

Danke für eine Antwort.

-- Editiert von Shargar am 04.06.2020 21:20

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 146x hilfreich)

Wenn überhaupt, könnte der Vermieter die Nebenkosten, welche auf die Personenanzahl umgelegt werden, erhöhen. Die Miete erst mal gar nicht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38285x hilfreich)

Zitat (von Shargar):
Darf er das Geld verlangen

Ja, darf er. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



Zitat (von Shargar):
Woraus sich die 125€ zusammensetzen konnte mir der Vermieter auch nicht erklären.

Konnte er denn wenigstens eine Begründung liefern weshalb er die möchte?



Zitat (von Shargar):
sollte er nicht eine Rechnung bzw. einen Vertrag darüber ausarbeiten

Hat er ja offenbar.



Zitat (von Shargar):
was denn genau diese 125€ pro Person beinhaltet

Eine Pauschale hat die Eigenart das sie halt pauschal ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shargar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Konnte er denn wenigstens eine Begründung liefern weshalb er die möchte?


Er sagte "Wir sind hier kein Hotel." "Mehr Leute heißt, mehr kann kaputtgehen."

Zitat:
Hat er ja offenbar.


Nein. Einfach nur ein Brief, den er selbst unterschrieben hat. "Bitte für die letzten 3 Monate uns 250€ pro Monat, also 750€ geben, da die 6 Wochen Besuchszeit überschritten sind."

Bzgl. der Nebenkosten, das ist uns ja klar, dass die Nebenkosten sowieso steigen durch 2 Personen mehr im Haushalt. Das wird ja auch dann am Ende normal bezahlt für die klaren Mehrkosten.

Im Mietvertrag steht dazu nichts. Ist halt ein Mietvertrag aus dem Jahr 1995 irgendwo aus dem Internet, deshalb hab ich ja selbst im Internet geschaut und eben gesehen, dass nahe Angehörige (Kinder, Eltern, Ehepartner) eben keine Untermieter sind.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dies stimmt und habe ihm gesagt und eben auch gezeigt, dass Eltern eben auch zu den nahen Angehörigen gehören und er meinte nur "Nein. Fragen Sie bitte einen Mieterschutzbund. Der wird Ihnen bestätigen, dass nur Kinder und Ehepartner dies sind."

Ich persönlich denke, wenn der Vermiteer Geld möchte, sollte er eine Anlage zum Mietvertrag machen oder etwas "offizielleres", was beide Parteien unterschreiben und es auch nachvollziehbar ist.

-- Editiert von Shargar am 04.06.2020 22:21

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1932x hilfreich)

Dein Vermieter denkt vermutlich daran:

Zitat:
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html

Aber dadurch ist eine Mieterhöhung keineswegs automatisch begründet. Um einschätzen zu können, ob eine Erhöhung durchsetzbar ist (z.B. auch wegen "höherer Abnutzung der Mietsache" ), müsste man mehr zu den Sachumständen wissen

> wohnst du allein in der Wohnung?
> wieviel m² Wohnfläche hat deine Wohnung? ("Wohnung ist groß genug für 4 Personen" ist ja je nach persönlicher Ansicht sehr unterschiedlich)
> ist die Wohnung möbliert? (welche Möbelstücke genau)
(von 1 auf 3 Erwachsene ist z.B. erheblich mehr Unterschied als von 3 auf 5 Personen)

> was ist zum Mietpreis (Grundmiete) und zu den Betriebskosten vereinbart?
> zahlst du für die Betriebskosten (z.B. Heizung, Wasser, Müll etc) eine Pauschale oder wird nach erfasstem Verbrauch abgerechnet?
> ist der Mietpreis ortsüblich? (oder eher viel niedriger als normal, weil der Vermieter lieber für geringere Miete an dich als ruhige Einzelperson vermietet hat als für normale Miete an eine Familie?)

und eine Nebensache, die aber womöglich zum Problem werden kann
> wieviele Wohnungen befinden sich in dem Haus?
> bewohnt 1 Wohnung davon dein Vermieter?
(Hintergrund ist das erleichterte Kündigungsrecht des Vermieters nach http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html)


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38285x hilfreich)

Zitat (von Shargar):
Er sagte "Wir sind hier kein Hotel." "Mehr Leute heißt, mehr kann kaputtgehen."

Irrelevant. Von daher wird der Vermieter da nichts durchsetzen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Shargar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Dein Vermieter denkt vermutlich daran:
Zitat:
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html

Aber dadurch ist eine Mieterhöhung keineswegs automatisch begründet. Um einschätzen zu können, ob eine Erhöhung durchsetzbar ist (z.B. auch wegen "höherer Abnutzung der Mietsache" ), müsste man mehr zu den Sachumständen wissen

> wohnst du allein in der Wohnung?
> wieviel m² Wohnfläche hat deine Wohnung? ("Wohnung ist groß genug für 4 Personen" ist ja je nach persönlicher Ansicht sehr unterschiedlich)
> ist die Wohnung möbliert? (welche Möbelstücke genau)
(von 1 auf 3 Erwachsene ist z.B. erheblich mehr Unterschied als von 3 auf 5 Personen)

> was ist zum Mietpreis (Grundmiete) und zu den Betriebskosten vereinbart?
> zahlst du für die Betriebskosten (z.B. Heizung, Wasser, Müll etc) eine Pauschale oder wird nach erfasstem Verbrauch abgerechnet?
> ist der Mietpreis ortsüblich? (oder eher viel niedriger als normal, weil der Vermieter lieber für geringere Miete an dich als ruhige Einzelperson vermietet hat als für normale Miete an eine Familie?)

und eine Nebensache, die aber womöglich zum Problem werden kann
> wieviele Wohnungen befinden sich in dem Haus?
> bewohnt 1 Wohnung davon dein Vermieter?
(Hintergrund ist das erleichterte Kündigungsrecht des Vermieters nach http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html)


1.) Ich wohne mit meinem Mann in der Wohnung. Mietvertrag ist zwischen uns beiden und dem Vermieter.
2.) 80m², zwei Schlafzimmer, 1 Bad, 1 großes Wohnzimmer.
3.) Möbelliert mit Zwei Betten, Zwei großen 3m Schränken (für jedes Schlafzimmer eins), neu gekaufte Küche, Sofa, Kommoden etc.
4.) Mietpreis ist Mietpreis + Nebenkosten (Nebenkosten 180€)
6.) Müll Pauschale, Heizung und Wasser nach Vebrauch
7.) Etwas höher als Ortsüblich.
8.) 4 Wohnungen, wobei eines eine Kellerwohnung ist
9.) Ja. Der Vermieter bewohnt den ersten Stock.

Zum Hintergrund der Möbelierung. Es war nichts in der Wohnung. Haben alles neu gestrichen, Laminat verlegt, neue Küche gekauft und alle Möbel sind neu.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Shargar):
Er sagte "Wir sind hier kein Hotel." "Mehr Leute heißt, mehr kann kaputtgehen."

Irrelevant. Von daher wird der Vermieter da nichts durchsetzen können.


Genau das wundert mich. Ich hab ja extra im Gespräch gefragt, wie es denn rechtlich aussieht. Woher möchte er die Mehrkosten und er meinte halt nur etwas mit der 6 Wochen Besuchsfrist. Wir haben mit ihm ja in den letzten 3 Monaten ebenfalls normal geredet. Da war nie die Rede von so einer Forderung. Wir sagten ihm "Flug wurde wieder gecancelt. Tut uns leid. Sie müssen noch etwas länger bleiben." "Ja ja. Kein Problem."

Im Gespräch hingegen kam es mir vor als glaube er nicht, selbst nachdem wir ihm die Stornierungen bzgl. Flug-Cancellungen gezeigt haben und gezeigt haben, dass es wirklich keinerlei Flüge momentan gibt.

-- Editiert von Shargar am 04.06.2020 22:31

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1932x hilfreich)

Zitat (von Shargar):
Er sagte "Wir sind hier kein Hotel." "Mehr Leute heißt, mehr kann kaputtgehen."
"kein Hotel" - davon gehen wir doch aus - oder macht euer Vermieter euch Frühstück und Zimmerservice :grins:
Aber "mehr kann kaputtgehen" - das ist (in diesem Fall) eben Vermieterrisiko.

Soweit wäre dann ja alles abgeklopft

> Möbel: mir ging es nur darum, ob Möbel zur Mietsache gehören (also mitvermietet sind) - aber das ist ja nicht der Fall
> es liegt auch keine Überbelegung vor (die Wohnung hat sogar 2 Schlafzimmer)
> die Betriebskosten werden sowieso nach Verbrauch abgerechnet

Eine Mieterhöung nach BGB § 553 scheint hier wirklich überhaupt nicht begründet und auch nicht durchsetzbar.
Ebensowenig besteht ein erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters (es nutzt ja nichts, wenn man eine Schlacht (um Mietaufschlag) gewinnt aber daraufhin den Krieg (die Wohnung) verliert.

Letztendlich ist es ja auch egal, ob er deine Schilderung glaubt oder nicht glaubt.
Es kommt halt nur darauf an, dass du dich nicht dazu drängen lässt, der Mieterhöhung zuzustimmen - als nichts unterschreiben.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von Shargar):
Im Gespräch hingegen kam es mir vor als glaube er nicht, selbst nachdem wir ihm die Stornierungen bzgl. Flug-Cancellungen gezeigt haben und gezeigt haben, dass es wirklich keinerlei Flüge momentan gibt.

Das ist vollkommen irrelevant.

Aber unabhängig davon, sehe ich keine rechtliche Grundlage für die Mieterhöhung. Einzig könnte er unter Umständen eure Miete generell anheben, das aber auch unabhängig von der Personenzahl.

Wie Lolle schrieb, definitiv nichts unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(12962 Beiträge, 4229x hilfreich)

Hallo,

was übrigens überhaupt nicht geht ist die rückwirkende Erhöhung.
Erst für die Zukunft kann er etwas fordern - ich sehe aber auch kaum Chancen, dass er das in diesem Fall durchsetzen kann.

Stefan

Signatur:

PS: Trolle sind bei mir gesperrt, entsprechende Beiträge kann ich daher weder sehen noch beantworten

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45023 Beiträge, 16027x hilfreich)

Einzelne Flüge scheint es zu geben, wie dieser Thread zeigt:
https://www.123recht.de/forum/auslaenderrecht/Freundin-von-Suedkorea-nach-Deutschland-trotz-Corona-EU-Einreisesperre-__f572242.html

Ansonsten kann man sich auch prächtig darüber streiten, ob es sich wegen der besonderen Umstände trotz der Überschreitung der 6-Wochenfrist dennoch um Besuch handelt.

Die 6-Wochenfrist ist in der Rechtsprechung nur eine Richtschnur und keineswegs eine harte Grenze.

Aber selbst wenn es sich um eine Überlassung im Sinne des § 553 BGB handeln würde, ergibt sich daraus kein Anspruch auf die geforderte Mieterhöhung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Shargar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten.
Wir haben uns bei einem Mieterbund mittlerweile angemeldet und im Gespräch mit der Anwältin von unserem Mieterbund, hat er gar keine rechtliche Grundlage mehr zu fordern. Sie wird unserem Vermieter erst einmal einen Brief über den Mieterbund schreiben.

Sie selbst fand es aber selbst schon extrem schlimm, wie man Menschen, die gerade hier gestrandet sind und gerade nach Hause möchten in Zeiten einer globalen Pandemie versucht Geld abzuknöpfen, während viele Leute in Kurzarbeit arbeiten ggf. sogar weniger verdienen.

Für uns persönlich ist es einfach nur schade, da der Vermieter bisher uns so nicht vorkam, jetzt aber plötzlich Probleme macht (im Gespräch vor ein paar Tagen selbst redete er, dass es ja "Schwarzarbeiter" gäbe", sagte etwas von Mietnomaden, sagte was von wegen "illegale Ausländer" etc.).

Das Lustige für uns ist ja, dass er sogar sagte, wir sollen zum Mieterbund gehen (wegen seiner Argumentation bzgl. der 6 Wochen) und sie werden uns schon sagen, dass er Recht hat. Sie haben uns das genaue Gegenteil gesagt...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Master
(4988 Beiträge, 1933x hilfreich)

Zitat:
Die 6-Wochenfrist ist in der Rechtsprechung nur eine Richtschnur und keineswegs eine harte Grenze.


Gerade jetzt während der Coronavirus-Pandemie gibt es mehr und mehr Ausnahmen von der Regel.
Die Mieterhöhung ist unwirksam.

Zitat:
Das Lustige für uns ist ja, dass er sogar sagte, wir sollen zum Mieterbund gehen (wegen seiner Argumentation bzgl. der 6 Wochen) und sie werden uns schon sagen, dass er Recht hat.


Im Pokerspiel nennt man das Bluffen!
Viele - Ihr zum Glück nicht - fallen auf so etwas herein.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36315 Beiträge, 13528x hilfreich)

Nu ja, inzwischen gibt es doch wieder genug Flüge nach Korea. Das kann man doch alles mit der Rückkehr regeln, und dann sind auch hier alle zufrieden.

wirdwerden

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