Vermieter will Mietkaution einbehalten-gerechtfertigt?

21. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
gruenfink
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Mietkaution einbehalten-gerechtfertigt?

Hallo!
Ich habe einen Konflikt mit meinem Vermieter.
Ich habe fünf Monate in einer Wohnung gewohnt, dann ausgezogen. Für mich wurde ein neuer Teppich verlegt; der alte war niemandem mehr zumutbar. Bei der Wohnungsübergabe gab es Konflikte mit dem Teppich... es waren kleine Wachsflecken und Brandflecke darauf, wirklich ganz minimal.
Die Hausverwaltung wusste nicht, ob sie die Wohnung so abnehmen können, holten den Vermieter als Berater hinzu. Dieser schaute sich die Wohnung an, war begeistert von dem sauberen Zustand und meinte, das mit den Brand- und Wachsflecken wäre kein Problem, er würde eine Firma holen, die diesen Bereich ausbessert, das wäre nicht teuer und den Rest der Kaution würde ich wiederbekommen. Für diese Aussage habe ich Zeugen.

Das Ganze war Ende Dezember. Jetzt bekomme ich einen Brief, in dem er zusätzlich zu meiner Kaution noch Geld von mir verlangt, denn er will den ganzen Raum neu auslegen lassen.

Ist das gerechtfertigt? Er hat mir doch vorher mündlich zugesagt, dass er nur diesen kleinen Bereich ausbessern lassen will?


Diesen Brief bekam ich am Freitag von ihm:

"Sehr geehrte Frau ***
grundsätzlich ist es so, dass man sich eine Wohnung nur nehmen kann, wenn man diese auch bezahlen kann und im übrigen damit pfleglich umgeht.

Für Sie wurde extra ein nagelneuer Teppich verlegt. Nach 5 Monaten sind Sie bereits wieder ausgezogen. Unser Verwaltungsaufwand stand in keinem Verhältnis zur Mieteinname.

Ein Briefkastenschlüssel war weg, der Teppich hatte Wachs- und Brandflecke.

Der Teppichleger hat vom ursprünglichen Teppich nichts mehr. Er müsste mit einem ähnlichen Teppichstück ausbessern. Dies ist deutlich zu sehen und nicht hinnehmbar.

Also, muss ein neuer Teppich gelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen..."


Wie soll ich weiter vorgehen, brauche dringend Rat.
Danke,
Melanie

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
chrisdanny
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

hi,

der Vermieter hat ja (leider) nur gesagt, dass es "nicht zu teuer" wird.
was er unter "nicht zu teuer" versteht ist natürlich rein subjektiv. Da kannst du wohl nichts in Abrede stellen. er hat auch gesagt, dies wäre so, weil nur der beschädigte Bereich des Teppichs ausgebessert werden müsse.

Fall sich später dann herausstellt, dass der gesamte Teppich ausgebessert werden muss, so hätte er dir dies m. E. mitteilen müssen, damit du ggfls den Schaden hättest selber beheben können bzw. beheben lassen können.

Im übrigen hätte er dir m. E. mind. 3 angebote vorlegen müssen, um hiervon das günstigste auszuwählen.

Ob letztendlich der Schaden so groß war, dass der ganze teppich ausgetauscht werden musste, kann ich nicht sagen, da ich diesbezüglich kein fachmann bin.

M. E. jedoch, ist er jedoch seiner Pflicht, dir es zum einen selber zu ermöglichen, den schaden zu beseitigen (bzw. beseitigen zu lassen) und zum anderen von 3 Angeboten das günstigste auszuwählen (falls du es nicht selber hättest machen wollen) nicht ausreichend nachgekommen, was zur konsequenz hat, dass du gar nichts bezahlen musst.

(dies ist lediglich meine subjektive Einschätzung des Sachverhalts)

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