Vermieter will Mietvertag fristlos kündigen

21. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
loki8787
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Mietvertag fristlos kündigen

Ich habe zum 19.September 2010 eine 2-Zimmer-Wohnung bezogen.
Als Mietvertrag wurde ein "Mietvertrag über bestimmte Zeit" unterschrieben, gültig vom 19.09.2010-31.03.2011.
Heute klopft der Vermieter an meine Tür und will Heizkörper entlüften. Von der EIngangstüre kommt man direkt in die Küche, von dort aus in die beiden Zimmer.
Da ich schon 3 Tage nicht sauber gemacht habe (es standen ein paar Teller und etwas Biomüll in einer Schale rum)und es mir etwas peinlich ist dass er die dreckige Küchenzeile sieht öffne ich die Tür nur einen schmalen Spalt und "stelle mich in den Weg". Der Vermieter, interssiert was ich als neuer Mieter treibe, zieht die Türe ganz auf und sieht den "Dreck" Er läuft in meine Wohung und schaut sich in den Räumen um ohne dass ich überhaupt etwas sagen kann. Ich etwas baff stehe nur da ohne vorerst was zu sagen, er ruft noch seine Frau um ihr das "Chaos" zu zeigen. Er hält mir eine Moralpredigt von wegen sowas hätte er noch nie erlebt, ich wäre asozial etc und meint so etwas will ernicht dulden und meint er wirft mich raus.
Ich verstehe erstmal die Welt nicht mehr und gehe aus dem Haus, komme 2 Stunden später wieder. Es häng tein Zettel an der meiner Tür:

Vereinbarung: 1. Die Parteien erklären das MIetverhältnis für die Wohnung blablabla mit sofortiger Wirkung für beendet.
2.Die Vermieter gewähren dem Mieter eine Räumungsfrist bis zum 31.10.2010.
3. Dem Mieter ist bekannt dass die Wohnung ab 1.11. nicht mehr betreten werden darf.
4. Wenn der Mieter die Wohnung früher räumt erhält er einen Zuschuss von 100€

Unterschriften, Datum etc.



Meine Fragen: [/B][/B]
1.Darf der Vermieter mich zum 31.10. rausschmeißen?
2. Falls nicht zum 31.10., ist die Klausel in §1gültig und er darf mich stattdessen zum 30.11. rausschmeißen?
3. Habe ich evtl gegen §4 verstoßen da ich meine Mieträume nicht "pfleglich" behandelt habe?
3. Was kann ich dagegen tun dass er meine Wohung ohne meine Erlaubnis betreten hat?




Details zum Mietvertrag:

Es handelt sich um einen selbst erstellten Mietvertrag auf bestimmte Zeit der Vermieter (Rentnerehepaar).

§1 Mietträume, Vermietet wird im OG des Hauses in der XXXX eine möblierte 2-Zimmer-Wohnung mit Küche, Abstellkammer, Dusche/WC, beiheizt durch Zentralheizung
Die vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsanfang möglich. Eine Verlängerung des MIetverhältnisses ist nach Absprache mit dem Vermieter möglich.

§2 Schlüssel, blabla

§3 Mietzins, blabla

§4 Instandhaltung der Mieträume, Die Mieträume sowie das Treppenhaus sind pflegllich zu behandeln. Reinigung erfolgt durch den Mieter. Schäden an den Mieträumen hat der Vermieter, sobald er sie bemerkt, dem Vermieter zu melden.
Der Mieter haften dem Vermieter für Schäden und übermäßige Abnutzung, die nach dem Einzug entstehen.
REparaturen bis zu 75€, jedoch nicht mehr als 150€ im Jahr trägt der Mieter.

§5 Kaution blablabla

Unterschriften der Parteien.






Vielen Dank schonmal für eure Mühen

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Er kann Dich nicht rausschmeissen deswegen, dazu kommt, dass die Befristung unwirksam ist, genauso die Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die Klausel mit den 75 EUR für Reparaturen ist genauso unwirksam.

Sieht aus wie ein Mietvertrag, wo der VM besonders schlau sein wollte und sich mehrere EIgentore geschossen hat.

Wenn der VM die Wohnung betreten will, so hat er sich rechtzeitig vorher anzumelden, so vor der Tür stehen und muss mal schnell rein geht gar nicht.



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#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darf der Vermieter mich zum 31.10. rausschmeißen? <hr size=1 noshade>


Quatsch !

Was geht den das an wie es bei dir aussieht. Ausserdem muss er mit dir einen Termin machen wenn er was in deiner Wohnung machen will, einfach so vvorbeikommen is nicht!

Fristlose Kündigungen sind nur aus den Gründen des § 543 BGB statthaft!

quote:<hr size=1 noshade>Falls nicht zum 31.10., ist die Klausel in §1gültig und er darf mich stattdessen zum 30.11. rausschmeißen? <hr size=1 noshade>


Die Klausel ist m.E. eh ungültig aufgrund des § 542, Abs., Nr. 2 BGB

quote:<hr size=1 noshade>Habe ich evtl gegen §4 verstoßen da ich meine Mieträume nicht "pfleglich" behandelt habe? <hr size=1 noshade>


Auch nicht, du hast ja (vermutl.) nichts zerstört. Und ob nun deine Klamotten rum lagen, dein Essen von gestern noch da stand get den gar ncihts an!!

quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich dagegen tun dass er meine Wohung ohne meine Erlaubnis betreten hat? <hr size=1 noshade>


Du kannst die Schlösser austauschen damit er nicht reinkommt. Sollte er in der nächsten Zeit da rein kommen ohne dass du da bist oder dein Einverständnis gegeben hast, anzeigen wegen Hausfriedensbruch.

Was diesen Zette an der Türl angeht, was für ein Zettel ??????
Hast du nie gesehen und nie bekommen !

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#3
 Von 
guest-12322.10.2010 09:12:33
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Na weil der von dir angegebene § hier nicht zutrifft. Damit sind Mietverträge z.b. für Leute auf Montage gedacht, also für ein paar Tage oder Wochen.



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#5
 Von 
loki8787
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Super erstmal vielen Dank für die Antworten,

da kann ich ja heut nacht (hoffentlich) schlafen. Ich werde morgen mal mit den Leuten reden und denen das BGB vor die Nase halten.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.10.2010 09:12:33
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
dass die Befristung unwirksam ist, genauso die Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Nochb esser: Die Kündigungsfrist ist nur für den Vermieter unwirksam! Du darfst also mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, er nur mit der gesetzlichen. Da es offenbar eine Einliegerwohnung ist (korrigiere mich, wenn ich falsch liege), darf er dir ohne Angabe von Gründen kündigen, dann allerdings mit einer um 3 Monate erhöhten Frist, das wären schon mal 6 Monate. Damit hast du schon den 31.3.2011, sodass wir die Frage nach einem Kündigungsausschluss bis zu diesem Datum gar nicht zus tellen brauchen.

Da für die Befristung offenbar kein sachlicher Grund angegeben ist (das wäre z.B. "weil danach die Enkletochter einziehen wird"), ist sie in der Tat unwirksam für den Vermieter. Du kannst ihm bei Bedarf einfach sagen, dass du den Mietvertrag fortsetzen willst. Wenn du zum 31.3. ausziehen willst, braucht du nicht mal zu kündigen, ansonsten eben mit der vierwöchinge Frist.
Alles in allem ein sehr günstiger Mietevertrag für dich.

Jetzt musst du nur noch die Schlösser austauschen und dem Vermieter das Betreten der Wohnung ohne Voranmeldung untersagen, dann ist alles klar. Hausfriedensbruch war das, was er getrieben hat; noch nicht, denn er hat weder die Wohnung in deiner Abwesenheit betreten noch hast du ihn deutlich aufgefordert, die Wohnung zu verlassen.

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#8
 Von 
loki8787
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Da es offenbar eine Einliegerwohnung ist


korrekt es ist eine Einliegerwohnung

quote:
Auch nicht, du hast ja (vermutl.) nichts zerstört.


Richtig ich habe nichts zerstört, es war lediglich unordentlich, es sind keine Mängel am Wohnung oder Einrichtung entstanden




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#9
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Und ein treuer Troll ist das A u. O jedes Forums...

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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