Hallo, ich wende mich mich folgendem Problem an das Forum: Ich habe ein Rohrverstopfung in der Wohnung und das Problem liegt nicht in meinem Abfluss, sondern im Fallrohr in dem Gemäuer, wo man leider nicht herankommt. Ich habe es auch mit verschiedenen aggressiven Reinigern probiert und es hilft nichts. Ich bin mir sicher, dass ich die Verstopfung nicht verursacht habe und mir ist bewusst, dass der Vermieter sich darum kümmern muss, sofern nicht genau nachgewiesen werden kann, dass ich die Verstopfung selbst verursacht habe. Als ich dem Vermieter den Fall schilderte, sagte er mir nur, dass ich in Eigenständigkeit eine Rohrreinigungsfirma beauftragen solle. Nun ist meine Frage, wie soll ich weiter vorgehen? Und kann ich Eine Mietminderung durchsetzen sofern der Vermieter sich nicht bereit erklärt das Problem zu übernehmen? Ich zahle 480€ Kaltmiete + 100€ NK (580€ warm), wie hoch könnte man in so einem Fall die Mietminderung ansetzen? Da es ja denke ich schwierig wird, erst eine Firma zu beauftragen und danach dies in Rechnung zu stellen. Ort der Wohnung ist Köln/NRW, sofern das Mietrecht in dem Fall da Bundeslandspezifisch geregelt sein sollte.
Danke vorab für eure Hilfe und viele Grüße
-- Editiert von msn557076-18 am 15.10.2020 13:17
Vermieter will Rohrreinigung nicht zahlen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatAls ich dem Vermieter den Fall schilderte, :
Das erfolgte gerichtsfest, also schriftlich, mit angemessener Frist nach Datum und Zustellnachweis?
ZitatUnd kann ich Eine Mietminderung durchsetzen sofern der Vermieter sich nicht bereit erklärt das Problem zu übernehmen? :
Und davon geht die Verstopfung dann weg?
Hat er denn ausdrücklich gesagt, dass DU die Rechnung zahlen musst?
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Darf ich fragen welches Rohr verstopft ist?
Erstmal muss der Vermieter die Rohrreinigungsfirma beauftragen und bezahlen. Wenn die feststellen sollte, dass du der Verursacher bist, wird er das Geld von dir zurückfordern können.
Mietminderung hängt davon ab wie verstopft alles ist. Wenn du nicht mehr duschen, baden, abspülen oder gar auf die Toilette gehen kannst, macht das die Wohnung im Prinzip unbewohnbar und die Mietminderung betrüge sicher um die 100%.
Das möchte ich etwas relativieren, wenn sich herausstellt, dass du - entgegen deiner Vermutung - die Verstopfung verursacht hast, dann kann der Schuss nach hinten losgehen.
Vermieter nachweislich auffordern den Mangel zeitnah zu beheben, Selbstvornahme ankündigen, wenn er dies nicht macht. Darauf hinweisen, dass die dann entstehenden Kosten mit der laufenden Miete verrechnet werden.
@kathie
So schlimm scheint es ja noch nicht zu sein, wenn man statt eines Handwerkers ein Forum bemüht. Würde die Schei**e überlaufen, wäre da auch schon schnell ein Handwerker vor Ort.
ZitatSo schlimm scheint es ja noch nicht zu sein, wenn man statt eines Handwerkers ein Forum bemüht. Würde die Schei**e überlaufen, wäre da auch schon schnell ein Handwerker vor Ort. :
Sehe ich ähnlich. Nur war die Frage nach der Mietminderung und die kann durchaus 100% betragen, im Extremfall.
ZitatSehe ich ähnlich. Nur war die Frage nach der Mietminderung und die kann durchaus 100% betragen, im Extremfall. :
Da müssen dir die Fäkalien aber auch schon um die Ohren fliegen
ZitatDarf ich fragen welches Rohr verstopft ist? :
Es gibt 2 Fallrohre hier in der Wohnung. Eins vom Bad und eins von der Küche. Das von der Küche ist verstopft. Ich kann also nicht spülen und keine Waschmaschine benutzen. Und es ist definitiv das Fallrohr IN DEM GEMÄUER , wo man als Mieter nicht mehr heran kommt.
Zitat:ZitatAls ich dem Vermieter den Fall schilderte, :
Das erfolgte gerichtsfest, also schriftlich, mit angemessener Frist nach Datum und Zustellnachweis?
Nein, ich habe telefonisch ihn darüber in Kenntnis gesetzt.
ZitatUnd kann ich Eine Mietminderung durchsetzen sofern der Vermieter sich nicht bereit erklärt das Problem zu übernehmen? :
Und davon geht die Verstopfung dann weg?
Natürlich nicht, aber es dient um Ihn dazu zu bewegen, die Rohrreinigung zu übernehmen.
ZitatHat er denn ausdrücklich gesagt, dass DU die Rechnung zahlen musst? :
Ja das hat er.
Zitat:
Es gibt 2 Fallrohre hier in der Wohnung. Eins vom Bad und eins von der Küche. Das von der Küche ist verstopft. Ich kann also nicht spülen und keine Waschmaschine benutzen. Und es ist definitiv das Fallrohr IN DEM GEMÄUER , wo man als Mieter nicht mehr heran kommt.
Dann sind keinesfalls 100% Minderung möglich. Googel mal nach Minderungstabellen. Vielleicht ist etwas dabei, das deinem Fall nah ist, und orientier dich daran.
Du kommst vielleicht nicht an das Fallrohr dran, aber wenn die Rohrreinigungsfirma dort riesige Fettklumpen findet o.ä. wirst du die Rohrreinigung vielleicht doch selber zahlen müssen, aber erstmal ist das Sache des Vermieters.
ZitatUnd es ist definitiv das Fallrohr IN DEM GEMÄUER , wo man als Mieter nicht mehr heran kommt. :
Ja und? Was soll das bedeuten?
ZitatNein, ich habe telefonisch ihn darüber in Kenntnis gesetzt. :
Dann sollte man das noch mal nachweisbar, also gerichtsfest machen.
Also Brief, Mängel melden und auffordern den Mangel zu beheben, mitteilen, dass nach Ablauf der FristEin Handwerker mit diesen Arbeiten beauftragt wird, die entstehenden Kosten würden dann mit der laufenden Miete verrechnet werden. Aber hier Achtung: auf der Handwerkerrechnung muss draufstehen, dass die Fallrohre betroffen sind. Ist das nicht der Fall, bleibst du definitiv auf den Kosten sitzen.
Zitat:Aber hier Achtung: auf der Handwerkerrechnung muss draufstehen, dass die Fallrohre betroffen sind. Ist das nicht der Fall, bleibst du definitiv auf den Kosten sitzen.
Diese Aussage ist falsch. Der Mieter muss dann die Rechnung zahlen, wenn ihn ein Verschulden trifft unabhängig davon wo sich die Verstopfung befindet. Das Verschulden muss der Vermieter beweisen.
Auch eine Verstopfung vor dem Fallrohr ist keineswegs immer auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen.
ZitatDiese Aussage ist falsch. Der Mieter muss dann die Rechnung zahlen, wenn ihn ein Verschulden trifft unabhängig davon wo sich die Verstopfung befindet. Das Verschulden muss der Vermieter beweisen. :
Diese Aussage ist falsch, der Mieter muss auf jeden Fall erst mal die Rechnung bezahlen, wenn er den Handwerker bestellt.
Wenn der Handwerker auf die RE draufschreibt, dass das Fallrohr verstopft war, kann der Mieter Ärger von vornherein direkt vorbeugen, oder er lässt es und dann ist Ärger vorprogrammiert.
Ich würde es auf die Rechnung draufschreiben lassen, ist der einfachste Weg.
Zitat:Diese Aussage ist falsch, der Mieter muss auf jeden Fall erst mal die Rechnung bezahlen, wenn er den Handwerker bestellt.
Darum ging es weder bei Deiner noch bei meiner Antwort. Dass genau aus diesem Grund nicht der Mieter sondern der Vermieter den Rohrreinigungsdienst bestellen soll wurde hier schon mehrfach erwähnt.
Zitat:Wenn der Handwerker auf die RE draufschreibt, dass das Fallrohr verstopft war, kann der Mieter Ärger von vornherein direkt vorbeugen, oder er lässt es und dann ist Ärger vorprogrammiert.
Ich verstehe immer noch nicht, wie das dem Mieter helfen sollte.
Zitat:Ich würde es auf die Rechnung draufschreiben lassen, ist der einfachste Weg.
Ob das auf der Rechnung steht oder nicht hat keine unterschiedlichen Rechtsfolgen.
Es soll ja tatsächlich Menschen geben, die nicht so auf Krawall gebürstet sind und vorbeugen.
Ich würde es so machen, wie ich es geschrieben habe, du würdest auf Konfrontation gehen, so lebt jeder sein Leben.
ZitatOb das auf der Rechnung steht oder nicht hat keine unterschiedlichen Rechtsfolgen. :
Wenn schon draufsteht, dass die Verstopfung im Fallrohr war, dann hat der VM keinerlei berechtigte Gründe die verauslagte Summe nicht zu erstatten. Wenn da nichts steht, würden viele VM eine Kostenerstattung ablehnen. So einfach wie du es hier darstellst ist es im realen Leben nicht sein Geld zurück zu bekommen.
Zitat:Wenn schon draufsteht, dass die Verstopfung im Fallrohr war, dann hat der VM keinerlei berechtigte Gründe die verauslagte Summe nicht zu erstatten.
Woher stammt diese Erkenntnis?
Natürlich ist es auch denkbar, dass eine Verstopfung im Fallrohr vom Mieter verursacht wurde.
Zitat:Wenn da nichts steht, würden viele VM eine Kostenerstattung ablehnen.
Führst Du eine private Statistik?
Ein Vermieter, der sich auch nur ansatzweise mit der Rechtslage auskennt würde den Rohrreinigungsdienst selbst beauftragen.
Wie sich Vermieter verhalten, die keine Ahnung von der Rechtslage haben, ist nur schwer zu beurteilen. Von einem Satz auf der Rechnung, dass sich die Verstopfung im Fallrohr befunden hat, lassen die sich auch nicht beeindrucken.
Zitat:So einfach wie du es hier darstellst ist es im realen Leben nicht sein Geld zurück zu bekommen.
Ich habe nicht geschrieben, dass es einfach ist. Die Auseinandersetzung mit einem uneinsichtigen Vermieter kann auch dann schwierig sein, wenn der Mieter alles richtig gemacht hat und vollständig im Recht ist.
Falls der Mieter schuld an der Verstopfung wäre würde eventuell auch die private Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen.
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