Hallo zusammen,
ich bitte um euren Rat in einer etwas komplexen Situation mit meinem Vermieter:
Vor etwa vier Jahren habe ich versehentlich beim Rückwärtseinparken das Garagentor meiner damaligen Mietwohnung beschädigt. Da die Garage ausschließlich zu meiner Wohnung gehörte, habe ich den Vorfall nicht offiziell gemeldet, sondern nach Absprache mit dem damaligen Vermieter das Tor auf eigene Kosten austauschen lassen.
Zwei Jahre später verstarb mein alter Vermieter, und das Grundstück wurde verkauft. Jetzt, wo ich ausziehe, hat der neue Eigentümer von einem Nachbarn von dem früheren Vorfall erfahren. Er behauptet nun, das aktuelle Garagentor 'wackle' und verlangt, dass ich es erneut austausche - und zwar ausschließlich durch ein sehr teures Modell für 5000+ EUR. Alternativ soll ich ihm diesen Betrag aushändigen.
Allerdings hat das Wackeln hat nichts mit dem alten Vorfall zu tun, weil das Tor inkl. Schienen komplett neu sind. Es lässt sich auch einfach durch Nachziehen des Gurtes beheben. Außerdem bestand dieses 'Problem' schon, als der neue Eigentümer das Grundstück erwarb.
Ich habe versucht, ihm die Situation zu erklären, aber er droht nun mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht.
Meine Fragen sind:
Ist sein Vorgehen rechtens?
Wie sollte ich am besten damit umgehen?
Ich wäre für jeden Rat sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
-- Editiert von User am 6. August 2024 11:36
-- Editiert von User am 6. August 2024 11:43
Vermieter will Schadenersatz für alten Unfall
6. August 2024
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Frage vom 6. August 2024 | 11:35
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Schadenersatz für alten Unfall
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#1
Antwort vom 6. August 2024 | 12:07
Von
Status: Unbeschreiblich (128232 Beiträge, 40956x hilfreich)
ZitatIst sein Vorgehen rechtens? :
Je nachdem wie konkret das
Zitatihm die Situation zu erklären :
war, könnte das Ganze als Nötigung ausgelegt werden.
ZitatWie sollte ich am besten damit umgehen? :
Ich würde es erst mal ignorieren.
#2
Antwort vom 6. August 2024 | 14:32
Von
Status: Lehrling (1489 Beiträge, 255x hilfreich)
Ich würde die Forderung komplett ignorieren.
ZitatEs lässt sich auch einfach durch Nachziehen des Gurtes beheben. :
Dann mach das doch und schon verpufft die Forderung.
Zitataber er droht nun mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht. :
Welche Fahrerflucht? Du hast dich mit dem Geschädigten geeinigt (neues Tor eingebaut), da gibt es keine Fahrerflucht. Das wird der alte Vermieter ja sicher bezeugen können?
Der neue Eigentümer hat ein Haus mit Garage und wackeligen Garagentor gekauft. Sein Problem. Der damalige Unfall tangiert ihn doch überhaupt nicht.
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#3
Antwort vom 6. August 2024 | 14:48
Von
Status: Bachelor (3983 Beiträge, 639x hilfreich)
ZitatDas wird der alte Vermieter ja sicher bezeugen können? :
Wohl kaum.
ZitatZwei Jahre später verstarb mein alter Vermieter, :
Zitatsondern nach Absprache mit dem damaligen Vermieter das Tor auf eigene Kosten austauschen lassen. :
Es gibt sicher eine Rechnung oder Nachweise, dass das Tor ausgetauscht wurde.
ZitatIch habe versucht, ihm die Situation zu erklären, aber er droht nun mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht. :
Der will sie nur einschüchtern. Das Band nachziehen oder auch nicht.
Evtl. will er mit seiner Forderung erreichen, dass Sie auf die Kaution verzichten, darauf sollten Sie sich nicht einlassen.
#4
Antwort vom 6. August 2024 | 15:02
Von
Status: Lehrling (1038 Beiträge, 311x hilfreich)
ZitatWelche Fahrerflucht? Du hast dich mit dem Geschädigten geeinigt (neues Tor eingebaut), da gibt es keine Fahrerflucht. Das wird der alte Vermieter ja sicher bezeugen können? :
Kann es bei dieser Konstellation überhaupt eine Fahrerflucht geben? Immerhin war der Fahrzeugführer ja auch gleichzeitig Besitzer des Garagentores... wenn ich ein stehendes Fahrzeug beschädige reicht es ja auch wenn ich den Halter informiere. Und das ist nicht immer zwingend der Eigentümer.
#5
Antwort vom 6. August 2024 | 15:26
Von
Status: Weiser (17735 Beiträge, 6005x hilfreich)
Einfach ignorieren, die Drohgebärden sind nichts als heiße Luft. Selbstverständlich darf er eine Anzeige stellen, allerdings ist deren Erfolgsaussicht irgendetwas um Null herum.
#6
Antwort vom 6. August 2024 | 16:35
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs gibt sicher eine Rechnung oder Nachweise, dass das Tor ausgetauscht wurde. :
Ich habe eine Rechnung für den Austausch, aber der Vermieter sagt, dass ich nicht beweisen kann, dass das Garagentor tatsächlich nach meinem Unfall ausgetauscht wurde. Eine offizielle Anzeige gab es ja nicht.
ZitatDann mach das doch und schon verpufft die Forderung. :
Inzwischen bin ich schon aus der Wohnung ausgezogen, und der Vermieter verweigert mir jetzt natürlich den Zugang. Ob er das Problem einfach lösen möchte weiß ich nicht, aber die 5000 EUR will er schon haben.
ZitatImmerhin war der Fahrzeugführer ja auch gleichzeitig Besitzer des Garagentores... wenn ich ein stehendes Fahrzeug beschädige reicht es ja auch wenn ich den Halter informiere. Und das ist nicht immer zwingend der Eigentümer. :
Das habe ich auch gedacht. Deshalb bin ich in meine Wohnung zurückgegangen und habe erst am nächsten Tag mit meinem alten Vermieter darüber gesprochen. Offenbar gilt das in den Augen des neuen Vermieters und eines gewissen Nachbarn immer noch als Fahrerflucht? Und jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher.
-- Editiert von User am 6. August 2024 16:36
#7
Antwort vom 6. August 2024 | 18:09
Von
Status: Unbeschreiblich (128232 Beiträge, 40956x hilfreich)
ZitatOffenbar gilt das in den Augen des neuen Vermieters und eines gewissen Nachbarn immer noch als Fahrerflucht? :
Entscheidend sind aber regelmäßig die Augen des Gesetzgebers und der Gerichte.
Ich nehme mal an, dass der Nachbar seine Kommunikation in nicht nachweisbarer Form getätigt hat?
#8
Antwort vom 6. August 2024 | 18:43
Von
Status: Schüler (348 Beiträge, 43x hilfreich)
ZitatKann es bei dieser Konstellation überhaupt eine Fahrerflucht geben? Immerhin war der Fahrzeugführer ja auch gleichzeitig Besitzer des Garagentores... :
Entscheidenter dürfte sein, dass das Privatgrundstück nicht für die Benutzung durch die Allgemeinheit vorgesehen ist und dadurch kein Unfall im öffentlichen Verkehrsraum stattfand.
ZitatEine offizielle Anzeige gab es ja nicht. :
Für was auch? Sie haben fremdes Eigentum beschädigt, dies dem Eigentümer mitgeteilt und dieser hat zugestimmt dass Sie den Schaden durch Austausch des Tores in Ordnung bringen - Ende der Geschichte.
Zitataber der Vermieter sagt, :
Es ist doch egal was er sagt. Sie haben einen Schaden verursacht und den Schaden offensichtlich zur Zufriedenheit des damaligen Eigentümers beseitigt.
Zitataber die 5000 EUR will er schon haben. :
Dafür gibt es aber weder eine rechtliche noch eine vertragliche Grundlage da der Schaden damals behoben wurde.
ZitatVor etwa vier Jahren habe ich versehentlich :
Wann genau? Selbst wenn man jetzt eine Schadensersatzpflicht herbei disskutieren will, stellt sich noch die Frage der Verjährung.
-- Editiert von User am 6. August 2024 18:46
#9
Antwort vom 7. August 2024 | 06:40
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 93x hilfreich)
Zitatich bitte um euren Rat in einer etwas komplexen Situation mit meinem Vermieter :
Ganz im Ernst? Die Situation ist, zumindest aus meiner Sicht, absolut gar nicht komplex. Sondern sogar ziemlich simpel: Der neue Vermieter scheint mit den Klammerbeutel gepudert zu sein...
ZitatIch habe eine Rechnung für den Austausch, aber der Vermieter sagt, dass ich nicht beweisen kann, dass das Garagentor tatsächlich nach meinem Unfall ausgetauscht wurde. :
Das musst Du auch gar nicht. Wenn, dann muss der neue Vermieter beweisen, dass es nicht so war.
ZitatEine offizielle Anzeige gab es ja nicht. :
Niemand ist dazu verpflichtet, wegen eines Sachschadens eine Anzeige zu erstatten. Daraus kann er also Null Komma Nichts ableiten.
ZitatIch würde es erst mal ignorieren. :
ZitatIch würde die Forderung komplett ignorieren. :
ZitatEinfach ignorieren, die Drohgebärden sind nichts als heiße Luft :
Schöner kann man das gar nicht formulieren

Gibt es eigentlich eine Kaution, die der Vermieter einbehalten kann? Dann kann, und wahrscheinlich wird, es passieren, dass der Vermieter die behält. Das kannst Du dann entweder einfach akzeptieren, oder Du musst klagen.
Und je nachdem, wie sauer/streitlustig/rechtsschutzversichert Du bist, kannst Du auch zum Angriff übergehen und nicht einfach passiv wie Gemüse abwarten, was da jetzt passiert. Du schreibst dem Vermieter 1x, ganz kurz und knapp, mit gerichtsfester Zustellung des Schreibens, dass seine Forderung jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt, Du sie deswegen ohne wenn und aber nicht anerkennst und kündigst an, dass Du bei weiteren Belästigungen, falschen Verdächtigungen und Drohungen in diesem Zusammenhang, eine negative Feststellungsklage anstreben wirst. Ob Du das dann letztendlich wirklich machst, kannst Du immer noch entscheiden. Aber gelegentlich reicht die Androhung, dass man selbst Klage erheben wird, schon aus, dass manche Leute sich dann doch mal ein bisschen schlau machen und merken, dass sie total auf dem Holzweg sind.
ZitatIch habe versucht, ihm die Situation zu erklären, aber er droht nun mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht. :
Ich persönlich halte es auch nicht für ganz ausgeschlossen, dass hier mit solchen Aussagen tatsächlich seitens des Vermieters eine Nötigung vorliegt, Strafgesetzbuch (StGB) § 240, und dass das für ihn ein paar sehr unschöne Konsequenzen haben kann, wenn der Fall wirklich vor Gericht geht. Er kündigt immerhin an, wenn Du seine vollkommen unberechtigte Forderung nicht erfüllst, wird er Dich einer Straftat bezichtigen. Das ist kein Pappenstiel... denn eine Fahrerflucht ist hier weit und breit nicht zu erkennen.
#10
Antwort vom 7. August 2024 | 16:05
Von
Status: Weiser (17735 Beiträge, 6005x hilfreich)
Und selbst das wäre völlig egal. Der neue Eigentümer hat das Haus in dem Zustand gekauft wie er es besichtigt und übernommen hat. EndeZitatWenn, dann muss der neue Vermieter beweisen, dass es nicht so war. :
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