Vermieter will Schließanlage tauschen

8. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)
Vermieter will Schließanlage tauschen

Ich habe letzte Woche meine Wohnung abgegeben. Leider habe ich während der Miezeit einen Schlüssel verloren oder verlegt. Es handelt sich um eine Schließanlage, also Haustür u Wohnungstür war der selbe Schlüssel.
Nun habe ich heute Post vom Vermieter bekommen das sie die Schießanlage tauschen wollen da die Sicherheit des Nachmieters nicht gewährleistet kann. Kosten wären ca 170€.

Ist es nicht so das der Vermieter mir erstmal nachweisen muss das ein Missbrauch vorliegt? An dem Schlüssel hing kein Schild mit Adresse oder so also falls ich ihn verloren habe kann keiner zuordnen wohin der Schlüssel gehört.
In dem Fall kann man doch einfach einen Schlüssel nachmachen was dann auch keine170€ kostet.
Wie verhalte ich mich am besten?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

170€ ist schon recht günstig für eine Schließanlage.
Wenn man eine Privathaftpflicht mit Schlüsselverlust hat, zahlt die doch den Schaden.

Zitat (von stoffi100):
Ist es nicht so das der Vermieter mir erstmal nachweisen muss das ein Missbrauch vorliegt?

Nö anders herum, man müsste Nachweisen das der Schlüssel nicht in fremde Hände gelangen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von stoffi100):
An dem Schlüssel hing kein Schild mit Adresse oder so also falls ich ihn verloren habe kann keiner zuordnen wohin der Schlüssel gehört.

Dann würde ich das dem Vermieter so mitteilen.
Wenn keine Notwendigkeit zum Tausch besteht, muss man auch die Kosten nicht tragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.304 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen