Vermieter will Telefonleitung Kappen ..

13. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)
Vermieter will Telefonleitung Kappen ..

Vermieter will Internetleitung Kappen?
Ich hab eine frage..

Seit geraumer Zeit habe ich Probleme mit meinen Vermieter und stehen nun über einen Rechtsanwalt in Kontakt

Leider eskaliert derzeit die Geschichte ...

Da meine Telefondose nicht geht hat die Telekom unten am Verteilerkasten ne Extra Dose befestigt.

Deshalb habe ich durch den Hausflur ne Kabel gelegt aber das niemand stört das in den Keller geht.

Nun hat mein Nachbar der auch der Sohn des Vermieters ist gesagt das er mir das Kabel durchschneidet weil ich das nicht darf auch wenn die Dose im Keller ist soll ich zu sehen wie ich klar komme ...
da er von meiner Anwältin drauf angesprochen worden ist das er die Leitung Reparieren muss und er nicht drauf reagiert habe ich wie gesagt das Kabel gelegt...

Nun ist die frag wenn der Sohn das Kabel durch schneidet ob ich dann die Polizei Anrufen kann und eine Anzeige stellen kann


Er wurde bereits mehrmals drauf hinwiesen die Leitung zu Reparieren ..
Er weis auch das ich eine Überwachungskamera in der Wohnung habe da er einmal in meine Wohnung eingestiegen ist und beim zweiten mal hat er mir einen Schläger auf den Hals gehetzt das ich die Wohnung bis ende des Monats verlassen soll sonst würde was passieren daher will er anscheinend alles möglich tun das die Cam die über das Internet Funktioniert nicht läuft


Also meines Erachtens darf er das Kabel nicht einfach so durchschneiden da es keine Gefahr für andere ist bzw keiner drüber Stolpern kann

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52 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Dein Kabel hat im Flur nichts verloren.

Zitat (von fb404506-70):
da er von meiner Anwältin drauf angesprochen worden ist das er die Leitung Reparieren muss und er nicht drauf reagiert


Dann sollte die Anwältin den dafür vorgesehenen Rechtsweg mal weiter beschreiten.

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#2
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Hat sie ja , er will die Leitung nicht reparieren er sagt interessiert ihn nicht und da er ja weiß wie Schi. Beschrieben das die Kamera alles Aufzeichnet nur wenn das Internet läuft versucht er ja deshalb das Kabel zu kappen

Und mir war klar aber was soll ich bitte machen wenn er die Leitung nicht repariert.
Mein TV etc läuft alles über das Internet

-- Editiert von fb404506-70 am 13.10.2018 22:17

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
Nun ist die frag wenn der Sohn das Kabel durch schneidet ob ich dann die Polizei Anrufen kann und eine Anzeige stellen kann




Zitat (von fb404506-70):
Also meines Erachtens darf er das Kabel nicht einfach so durchschneiden da es keine Gefahr für andere ist bzw keiner drüber Stolpern kann

Wenn das Kabel über den Hausflur verläuft, dürfte das mit dem "keiner kann drüber stolpern" eher nicht zu treffen.
Im übrigen dürfte das eine unerlaubte Nutzung des Hausflurs sein, den hat man ja schließlich nicht mit gemietet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Ahso das heißt ich muss auf Internet Fernseher und Telefon dann verzichten ?
Weil mein vermieter die Leitung nicht reparieren möchte ???

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ahso das heißt ich muss auf Internet Fernseher und Telefon dann verzichten
Nein, aber du musst ein anderes Übertragungsmedium nutzen. Es gibt ja auch noch GSM, Satelit etc...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
Ahso das heißt ich muss auf Internet Fernseher und Telefon dann verzichten ?
Weil mein vermieter die Leitung nicht reparieren möchte ???

Nö, das bedeutet, das man der Anwältin sagt, sie möge den dafür vorgesehenen Rechtsweg mal weiter beschreiten. Und zwar zz - ziemlich zügig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
Da meine Telefondose nicht geht hat die Telekom unten am Verteilerkasten ne Extra Dose befestigt.

Deshalb habe ich durch den Hausflur ne Kabel gelegt aber das niemand stört das in den Keller geht.


Da hätten Sie einfach mal warten müssen und die Zustimmung zur Kabelverlegung zur Not auch einklagen können. Aber ne, da legt man ein Kabel durch den Hausflur, das wäre in unseren Liegenschaften unverzüglich von den Hausmeistern entfernt worden OHNE groß darüber zu reden.

Auf der anderen Seite schuldet der VM die AnschlussMÖGLICHKEIT (LG Berlin, Urteil vom 12.09.2014 – 63 S 151/14 ) es sei denn, der Mieter wusste vorher, dass es keinen Anschluss gab.

Aber all dies wird Ihr Anwalt wissen, lassen Sie ihn einfach seine Arbeit machen.

-- Editiert von AltesHaus am 14.10.2018 09:33

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#8
 Von 
Alte Socke
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Nach meiner Einschätzung ist das Problem bisher von der falschen Seite angegangen worden.

Gemäß [link=https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45d.html]§45d Telekommunikationsgesetz[/link] ist es die Telekom, die dasfür zu sorgen hat, dass sich eine Telefondose in Ihrer Wohnung befindet und funktioniert. Im Gesetz steht "mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle". Der Keller ist sicherlich keine geeignete Stelle. Sie sollten hier die Telekom in die Pflicht nehmen.

Der Vermieter ist für die Installation nicht in der Pflicht. Aber er ist in der Pflicht zur Mitwirkung, indem er dem Telekom Techniker Zugang zu den erforderlichen Räumen gibt und es duldet, dass Sie die Anschlussdose in Ihre Wohnung bekommen. Grund ist, dass ein Telefon/Internetanschluss heutzutage selbstverständlich ist und daher zum vertragsgemäßen Zustand der Wohnung (§535 BGB ) gehört. Hierzu gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die das bestätigen. Sie können daher auch Mietminderung geltend machen, wenn der Vermieter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Aufgrund der Duldungs- und Mitwirkungspflicht ergibt sich dann auch, dass sich das Kappen der Leitung verbietet, egal ob durch den Vermieter oder den Sohn. Ihre Anwältin könnte entsprechend dagegen vorgehen.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Alte Socke):
Aufgrund der Duldungs- und Mitwirkungspflicht ergibt sich dann auch, dass sich das Kappen der Leitung verbietet, egal ob durch den Vermieter oder den Sohn. Ihre Anwältin könnte entsprechend dagegen vorgehen.


Das ist Unfug! Eigenhändig unerlaubt Kabellage im Treppenhaus zu verlegen verbietet sich schon aus tatsächlichen Gründen (HvS schrieb es bereits)!

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#10
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Das kann aber so nicht stimmen , mein Vermieter ist privat .. und er wusste vom Schaden an der Leitung die Telekom hat ihn sogar ein Schreiben zugeschickt wo er bitte unterschreiben soll dann beseitigen die den Fehler auf kosten der Telekom und mit Gewährleistung .
Der hat mir sogar per Whatsapp es erlaubt zu legen und auf einmal nicht mehr .. das ja komisch...








Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Alte Socke):
Aufgrund der Duldungs- und Mitwirkungspflicht ergibt sich dann auch, dass sich das Kappen der Leitung verbietet, egal ob durch den Vermieter oder den Sohn. Ihre Anwältin könnte entsprechend dagegen vorgehen.


Das ist Unfug! Eigenhändig unerlaubt Kabellage im Treppenhaus zu verlegen verbietet sich schon aus tatsächlichen Gründen (HvS schrieb es bereits)!
Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Alte Socke):
Aufgrund der Duldungs- und Mitwirkungspflicht ergibt sich dann auch, dass sich das Kappen der Leitung verbietet, egal ob durch den Vermieter oder den Sohn. Ihre Anwältin könnte entsprechend dagegen vorgehen.


Das ist Unfug! Eigenhändig unerlaubt Kabellage im Treppenhaus zu verlegen verbietet sich schon aus tatsächlichen Gründen (HvS schrieb es bereits)!


-- Editiert von fb404506-70 am 14.10.2018 10:14

-- Editiert von fb404506-70 am 14.10.2018 10:15

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Was der Vermieter machen muss, das ist eine Sache. Was Du machen darfst, das ist eine andere Sache. Jedenfalls nichts eigenhändig durchs Treppenhaus verlegen. Das geht gar nicht.

wirdwerden

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

WhatsApp Nachrichten sind nichts wert, wann endlich begreifen die Menschen das?

Ganz offensichtlich ist das Kabel nicht so angebracht wie verlangt.

Alles in allem Herrschaftszeiten Sie haben bereits einen Anwalt, lassen Sie den das doch regeln ...

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#13
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was der Vermieter machen muss, das ist eine Sache. Was Du machen darfst, das ist eine andere Sache. Jedenfalls nichts eigenhändig durchs Treppenhaus verlegen. Das geht gar nicht.

wirdwerden


Ja aber wenn der Vermieter dies mir erlaubt und auf einmal sagt doch nicht und das nach 6 Monaten geht auch nicht ..
und Whatsapp Nachrichten sind schon was wert weil ich ihn dafür das erste mal schon dran bekommen habe und die Polizei diese als Beweise zugelassen hat

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
und Whatsapp Nachrichten sind schon was wert weil ich ihn dafür das erste mal schon dran bekommen habe und die Polizei diese als Beweise zugelassen hat


Ja jaklar

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Alte Socke
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das ist Unfug! Eigenhändig unerlaubt Kabellage im Treppenhaus zu verlegen verbietet sich schon aus tatsächlichen Gründen (HvS schrieb es bereits)!


Ich habe mich mit dem Satz nicht auf das vom Fragesteller selbst verlegte Kabel bezogen, sondern auf das Kabel, das von der Telekom ordnungsgemäß verlegt werden sollte.

Aufgrund der beschriebenen Eskalation der Probleme mit dem Vermieter würde es mich nicht wundern, wenn dieser möglicherweise etwas an der Installation manipuliert haben könnte, sodass die Dose in der Wohnung nicht mehr funktioniert.

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#16
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja das glaube ich auch , hab gerade auch bei der Telekom angerufen da kommt Dienstag ein Techniker raus der gute Mann hat auch gesagt der soll erst garnicht auf die Idee kommen das Kabel durchzuschneiden ..
Da es die Telekom in Auftrag gegeben hat da die Leitung bzur Wohnung ja defekt ist
Dieser wird sich das an Montag anschauen den als ich den Anschluss beauftragt habe hat er sich mit Händen und Füßen gewährt daß da bloß keiner an den Verteiler geht .. das war den damals nicht wirklich geheuer.
Die werden versuchen Dienstag ne weg zu finden das die das beheben und eventuell schauen ob er was am Verteiler Kasten Manipuliert hat das würde dann natürlich für ihn garnicht gut ausgehen

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
und er wusste vom Schaden an der Leitung die Telekom hat ihn sogar ein Schreiben zugeschickt wo er bitte unterschreiben soll dann beseitigen die den Fehler auf kosten der Telekom und mit Gewährleistung .
Der hat mir sogar per Whatsapp es erlaubt zu legen

Warum kommen solch elementaren Informationen erst irgendwann mal ganz nebenbei?
Hat die Anwältin diese Infos wenigstens bekommen?



Zitat (von fb404506-70):
Die werden versuchen Dienstag ne weg zu finden das die das beheben und eventuell schauen ob er was am Verteiler Kasten Manipuliert hat

Dann bin ich mal gespannt, was da rauskommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass da nix rauskommt, weil da nix rauszukommen ist. Vermutlich ein normaler Defekt (gibts übrigens auch).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Jetzt hat er die Telekom Dose die unten am Verteiler war komplett raus gerissen ...
Und den Verteiler der Telekom beschädigt
URL=https://www.bilder-upload.eu/bild-7913f6-1539524259.jpg.html][/URL]

-- Editiert von fb404506-70 am 14.10.2018 15:38

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
Jetzt hat er die Telekom Dose die unten am Verteiler war komplett raus gerissen ...
Und den Verteiler der Telekom beschädigt

Wer ist denn "er"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Der Sohn des Vermieters der Wohnnt neben mir der hat die komplette Dose aus Verteiler gerissen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Nun, dann Anzeige bei der Polizei machen und den Namen des / der Zeugen benennen die das gesehen haben, das er die Dose rausgerissen hat..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Alte Socke
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
Jetzt hat er die Telekom Dose die unten am Verteiler war komplett raus gerissen ...
Und den Verteiler der Telekom beschädigt

Und Sie sollten in Erwägung ziehen, einen anderen Anwalt zu beauftragen. Ihre Anwältin scheint nicht auf Mietrecht spezialisiert zu sein. Ich bein kein Anwalt und wüßte vermutlich, wie ich etwas strikter gegen den Vermieter vorgehen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Alte Socke):
Ich bein kein Anwalt und wüßte vermutlich, wie ich etwas strikter gegen den Vermieter vorgehen würde.


Echt jetzt? Woher wissen Sie denn, was der jetzige Anwalt gemacht hat und warum?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
https://www.bilder-upload.eu/bild-7913f6-1539524259.jpg.html


und ... ich sehe jetzt nicht, dass er (wer auch immer das sein mag) gerade was gemacht haben soll. Also ich sehe erst einmal eine intakte Dose. Und der auf der Dose verteilte Dreck ist überall gleich ...

-- Editiert von AltesHaus am 14.10.2018 18:29

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von fb404506-70):
https://www.bilder-upload.eu/bild-7913f6-1539524259.jpg.html


und ... ich sehe jetzt nicht, dass er (wer auch immer das sein mag) gerade was gemacht haben soll. Also ich sehe erst einmal eine intakte Dose. Und der auf der Dose verteilte Dreck ist überall gleich ...

-- Editiert von AltesHaus am 14.10.2018 18:29


... Weil er mir die angerissen tae Dose vor die Füsse geworfen hat !!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
... Weil er mir die angerissen tae Dose vor die Füsse geworfen hat !!


Wer "ER"?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von fb404506-70):
... Weil er mir die angerissen tae Dose vor die Füsse geworfen hat !!


Wer "ER"?


Der Sohn von Vermieter !! Das habe ich schon 4 Mal geschrieben

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
Das habe ich schon 4 Mal geschrieben

Mangels hellseherischer Fähigkeiten können wir nicht wissen das der "Abreißer" und der "Vor-die-Füße-Schmeißer" die selbe Person sind ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb404506-70):
Das habe ich schon 4 Mal geschrieben

Mangels hellseherischer Fähigkeiten können wir nicht wissen das der "Abreißer" und der "Vor-die-Füße-Schmeißer" die selbe Person sind ...

Zumindest weiß ich jetzt das die Telekom da gerade nicht begeistert ist
Die reperieren das und legen ne neue Leitung und weil es so schön ist ..
Darf mein vermieter alles bezahlen..
Und er hatte das Kabel bzw nichts sagen dürfen da ich ne Anrecht habe auf Telekom Anschluss
Und er die Genehmigung zum Viren nicht unterschrieben wollte war es mein Recht die Leitung zu legen über den Flur

0x Hilfreiche Antwort

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