Vermieter will Unterlassungsverfügung erwirken

25. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
imugeline
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter will Unterlassungsverfügung erwirken

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand helfen.Ich habe vor 3 Monaten eine Wohnung unrenoviert und ohne Fußbodenbelag gemietet, habe auf eigene Kosten den Laminatboden gekauft und verlegt. Im Mietvertag wurde festgehalten, dass bei Auszug der Laminatboden wieder von mir entfernt werden kann. Nun zieh ich wieder aus, der Boden ist praktisch noch neuwertig. Der Vermieter will natürlich wieder vermieten und bat mich den Boden nicht zu entfernen, begutachtete den Boden zwischenzeitlich, natürlich stehen noch Möbel drin und unterschrieb, dass zu diesem Zeitpunkt keine Mängel vorhanden sind. Eine Ablösesumme will er allerdings erst bei Auszug zahlen, wenn sich der Boden immer noch im gleichen Zustand wie zur Besichtigung befindet.Über einen Preis haben wir uns geeinigt, jedoch zahlt er diesen nur, wenn er bei ausgeräumter Wohnung den Boden endgültig begutachten kann. Den Preis über den wir uns geeinigt haben wiegt bei weitem nicht den Preis des Laminats und der Arbeit auf, aber egal, ich habe akzeptiert. Nun habe ich Bedenken, dass er sich am Ende hinstellt und hier und da nörgelt um nicht den Preis zu zahlen. Ich werde mich auf keinen Fall darauf einlassen, da ich auf den Preis bestehe, wenn er etwas zu beanstanden hätte, dann müsste ich den Boden schon mit Gewalt zertrümmern. Nun kommt ein neuer Interessent und möchte sich die Wohnung anschauen. Ich bat den Vermieter , dem Interessenten im vorab mitzuteilen, dass es möglich sein kann, dass der Boden entfernt wird, falls es zwischen uns (also mir und ihm)zu keiner preislichen Einigung kommt. Dies lehnte er ab und ich sagte ihm, dass ich den Interessenten darauf hinweisen werde, eventuell den Boden mitzunehmen, falls ich die Ablösesumme nicht erhalte. Nun drohte mir mein Vermieter, wenn ich irgendetwas zu den neuen Interessenten sagen würde, würde er über einen Rechtsanwalt eine Unterlassungsverfügung gegen mich erwirken...Hm...Was soll das?? habe ich noch nie gehört und darf er das??? Ich bitte um dringenden Rat. Was kann ich tun??? Kann ich mir den Munde von Ihm verbieten lassen???

Danke und liebe Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Einfach ruhig bleiben und den Schaumschläger ignorieren.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es ist nicht Deine Aufgabe, irgendwelche Hinweise an irgendwelche Interessenten zu geben. Ob der Boden in der Wohnung bleibt oder nicht, und wie sich der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem neuen Mieter gestaltet, dass ist ausschließlich Angelegenheit der beiden, geht Dich nichts an. Also nicht einmischen.

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
imugeline
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

hm....ja ist wahrscheinlich am besten so...*einfach Klappe halten angesagt* :-/ und den Schaumschläger ignorieren...na danke erstmal für eure Beiträge... :-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)



Die eigentliche Frage war:

quote:
Nun drohte mir mein Vermieter, wenn ich irgendetwas zu den neuen Interessenten sagen würde, würde er über einen Rechtsanwalt eine Unterlassungsverfügung gegen mich erwirken...


Dies ist mir dann aber eine zu vermieterfreundliche Antwort:
quote:
Ob der Boden in der Wohnung bleibt oder nicht, und wie sich der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem neuen Mieter gestaltet, dass ist ausschließlich Angelegenheit der beiden, geht Dich nichts an. :


Natürlich darf ein Mieter insbesondere bei Wohnungsausstattungen aber wahrheitsgemäß darauf hinweisen was sein Eigentum ist und möglicherweise nicht in der Wohnung verbleibt.
Eine solche Unterlassungserklärung würde ich nicht unterschrieben und bin mir sicher, dass sie auch nicht gerichtlich erwirkt werden kann. Ausdrücklich zurückschreiben, dass ich dies ablehne würde ich aber auch nicht.
quote:
Einfach ruhig bleiben und den Schaumschläger ignorieren.

Die Antwort gefällt mir am besten.


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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

M.E. ist die fragliche Antwort durchaus mieterfreundlich ;)
Wenn der Vermieter den neuen Mieter nicht selbst darauf hinweist, dass der Laminatboden nicht Bestandteil der Mietsache ist, dann hat der Nachfolgemieter, der die Wohnung ja mit Laminat besichtigt und angemietet hat, einen Anspruch auf eine Wohnung mit Laminat.
Noch dazu würde das "einfach raushalten" die Verhandlungsposition des Noch-Mieters stärken, wenn der Vermieter erkennt, dass er selbst einen Laminatboden verlegen lassen müsste, falls er den des Noch-Mieters nicht übernimmt.

"Kann ich mir den Munde von Ihm verbieten lassen???"
Ne, aber wer hat denn damit angefangen, dem anderen zu sagen, was er zu Dritten sagen soll? Und zu drohen, was wenn nicht ... Das ist wirklich viel Schaumgeschlage - und alles nur wegen Bedenken, dass eine bereits erzielte Übereinkunft doch noch scheitern könnte.

Einfach mal cool bleiben!

Der Mieter hat ein Wegnahmerecht (BGB § 539 ) und der Vermieter hat das Recht das Wegnahmerecht durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abzuwenden (BGB § 552 ).
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
Wenn keine Einigung erzielt wird, dann ist es eben so - und damit müssen dann halt beide leben.

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

@von Lolle,

wie war die Frage:

quote:
wenn ich irgendetwas zu den neuen Interessenten sagen würde, würde er über einen Rechtsanwalt eine Unterlassungsverfügung gegen mich erwirken...Hm...Was soll das?? habe ich noch nie gehört und darf er das???


Wozu Hinweise wie:
quote:
hm....ja ist wahrscheinlich am besten so...*einfach Klappe halten angesagt* :

oder:
quote:
Ob der Boden in der Wohnung bleibt oder nicht, und wie sich der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem neuen Mieter gestaltet, dass ist ausschließlich Angelegenheit der beiden, geht Dich nichts an.


Natürlich darf der Mieter erklären, was sein Eigentum ist.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,
oder halt zu jedem Interessenten sagen, dass Du Dich zu der Wohnung und dem Mietverhältnis nicht äußern darfst...

Wirkt bestimmt auch gut auf neue Mietinteressenten.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Dies lehnte er ab und ich sagte ihm, dass ich den Interessenten darauf hinweisen werde, eventuell den Boden mitzunehmen, falls ich die Ablösesumme nicht erhalte.



Wieso fragst du eigentlich nicht den/die Nachmieter, ob er dir den Boden abkauft?

Falls der Vermieter kauft, ist weiterer Ärger programmiert. Ob/wie viel Geld du da tatsächlich bekommst, ist ja völlig offen. Das hättest du dann umgangen. Verbieten kann dir der Vermieter den Verkauf an den Nachmieter nicht.

Der Kauf des Nachmieters ist aber nur wirksam, wenn der auch tatsächlich die Wohnung mietet.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
imugeline
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Ratschläge. Ich bin zu dem Entschluss gekommen, um jedlichen Ärger und jeglicher *Aufputscherrei*zwischen meinem Vermieter und mir in den noch verbleibenden 4 Wochen aus dem Weg zu gehen, nur etwas zu dem neuen Mietinteressenten zu sagen, wenn er mich etwas fragt. Ansonsten muss ich eben mit dem Risiko leben, dass ich am Ende mit *Null*aus der Wohnung gehe. Und zur Not, wenn der Vermieter am Auszugstag *die Krümel aus dem Kuchen pickt* um nicht für den Boden zahlen zu müssen, dann reiß ich ihn eben schnell noch raus . Habe ja bis 24.00 Uhr am Auszugstag dafür Zeit. Und wenn das Zeugs auf dem Müll landet, aber schenken tu ich dem nix mehr, habe viel zu viel in die Bruchbude investiert.

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