Vermieter will Verlegekosten berechnen

16. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
ArthurSchröder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Verlegekosten berechnen

Hallo,
bei unserem Auszug ist ein Bodenbelag beschädigt worden. Der Vermieter will uns nun den Zeitwert des Bodens und die Verlegekosten berechnen, obwohl der Boden kostenlos vom Nachmieter verlegt wurde.
Müssen wir die Verlegekosten zahlen auch wenn sie dem Vermieter gar nicht entstanden sind?

Danke für alle Antworten!

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30 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1653
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Müssen wir die Verlegekosten zahlen auch wenn sie dem Vermieter gar nicht entstanden sind?'
Lasst euch die Originalrechnung geben. Diese braucht ihr ohnehin, um den entstandenen Schaden/Aufwand von der Steuer abzusetzen.

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Die Kosten sind vor allem entstanden als der nunmehr beschädigte Boden seinerzeit verlegt wurde.

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#4
 Von 
guest123-1653
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

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#5
 Von 
ArthurSchröder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal.
Der neue Mieter hat den Boden ohne Gegenleistung verlegt.

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Im Rahmen des Schadensersatzes muß man das ersetzen, was man beschädigt hat.
Was anschließend passiert (ob z.B. der Vermieter das beschädigte Teil tatsächlich ersetzt), ist hierbei vollkommen egal.

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

da solche nicht angefallen sind.

Wie das ?

Ist der ursprüngliche Bodenbelag einfach so gewachsen ?

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#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Der VM musste keinen Bodenbelag neu verlegen

Darauf kommt es beim Schadensersatz doch garnicht an.

Wenn Dir einer Dein Auto plattmacht, bist Du doch auch nicht verpflichtet, Dir ein anderes zu kaufen.

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#11
 Von 
guest123-1653
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1653
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-1653
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-1653
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

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#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Verlegekosten sind natürlich nicht zu ersetzen, wenn keine Verlegekosten entstanden sind.

Darüber gibt es aber auch überhaupt nichts zu diskutieren.

Wenn der Boden beschädigt ist, dann muss der Zeitwert des Bodens ersatzt werden, das ist selbstverständlich. Alles andere, was der Vermeieter zusätzlich haben will, ist rechtswidrige Abzocke und sonst gar nicht.

Wer von einem anderen einen Schaden ersetzt bekommt, darf hinterher keinen Euro mehr in der tasche haben, als er hätte, wenn der Schaden gar nicht entstanden wäre. So einfach ist das. Und keinesfalls darf man aus einem Schaden einen Profit ziehen, der über den Schadensbetrag hinausgeht:

Ich würde diese versuchte Abzocke auf keinen Fall mitmachen und notfalls einen Anwalt einschalten.

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#20
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und keinesfalls darf man aus einem Schaden einen Profit ziehen

Ist das tatsächlich so ?

Und was versucht eigentlich der TE hier ?

Kommen wir mal auf das Autobeispiel zurück.
A zerstört das Auto vo B. B bekommt von seiner Oma ein neues Auto geschenkt.
Also muß A für den von ihm angerichteten Schaden nicht aufkommen ?

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#21
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

was vergleicht ihr birnen mit äpfeln??? Auto ist eurer eigentum , wohnung ist nur zeitlicher besitz, schaden muss dem ersetzt werden, dem dieser enstanden ist - ergo dem vermieter!
Vermieter hat in den boden investiert und eine Nutzungsdauer berechnet, wenn statt 10 jahren dann nur 2 daraus wurden, muss der schädiger den wert von 8 jahren ersetzen, basta. Da der vermieter gerade kein investizionsgeld hat, kann er dem neuen mieter lediglich 2 mieten erlassen, damit der sich selber einen Teppich anschafft und verlegt. Diese 2 erlassenen mieten ersezt er dannn durch Schadensausgleich - alles klaro?

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#22
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

im leben ist nichts kostenlos: auch selbstgemachtes ist eine Eigenleistung, die immer im Wert gemessen werden kann, auch wenn mas es sich selbst bewertet - Angebot und nachfrage sind auch da die Grenzwerte.

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#23
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Und keinesfalls darf man aus einem Schaden einen Profit ziehen

Ist das tatsächlich so ?


Wer diese Frage ernsthaft stellt, zeigt eine charakterliche Grundeinstellung, die bezeichnend ist.

Hast du schon mal bewußt über das Wort "Schadensersatz" (Schaden - ersetzen) nachgedacht, was es bedeutet ?

Um auch nochmal auf das Beispiel mit dem Auto zurückzukommen. Ja, auch dort kriege ich nur den tatsächlichen Schaden ersetzt. Wenn ich das Auto nicht reparieren lasse, gibts weder Nutzungsausfall noch Mehrwertsteuer, und erst recht keine Reparatur-Arbeitskosten!! Ich bekomme lediglich die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert. Wenn ich das Auto weiter nutze (mindestens 6 Monate lang) kann ich auch statt dessen die fiktiven Reparatur-Kosten geltend mchen. Das kann ich aber nicht, wenn ich das Auto gegen ein neues tausche. Wenn ein Kumpel von mir das Auto umsonst repariert, kriege ich trotzdem keine Arbeitszeit ersetzt. Es bleibt bei dem eigentlichen Schaden (Zeitwert minus Restwert)

Ob ich dann von Oma ein neues Auto geschenkt bekomme, hat nichts mit dem Schaden am alten Auto zu tun, der ersetzt wird.


Jetzt mal im Ernst: kapierst du das eigentlich wirklich nicht oder ist das nur Provokation ? manchmal hoffe ich, es ist nur Provokation zum Spaß. Alles andere würde mir Angst machen....



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#24
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wer diese Frage ernsthaft stellt, zeigt eine charakterliche Grundeinstellung, die bezeichnend ist.

Weißt Du, Justice,

wenn Du den darauf folgenden, im Zusammenhang stehenden Satz, in Dein Zitat aufgenommen hättest, wäre es Dir vielleicht klarer geworden.

Der TE versucht doch hier Profit zu machen, in dem er weniger ersetzen will als er zerstört hat.

Ich bekomme lediglich die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert.

Richtig und beide Werte beinhalten die Verlegekosten.
Das Streichen einer Wohnung besteht auch nicht nur aus ein paar Eimern Farbe, sondern aus jeder Menge Arbeitazeit.

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#25
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Ohne vernünftige Rechnung gibt es keine Kohle. Hilfsweise kann der Arbeitslohn doch nach irgendeiner komischen Verordnung abgerechnet werden. Wie sich Vermieter und Nachmieter einigen ist doch eigentlich egal.

Zu klären wäre aus meiner Sicht nur noch, ob auch der Arbeitslohn anteilig (Stichpunkt 'Zeitwert') abzurechnen ist oder nicht.

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#26
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

die rechnung für beschädigten teppich ist dem vermieter wohl vorliegend und diese ist für den zEITWERT relevant!

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#27
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@ah_xy

Rein von der Logik her, wenn es sich nicht um eine Reparatur handelt, zeitanteilig.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

@Morti: und was sagt die Rechtssprechung? Das Gleiche?

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#29
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Vermutlich.

Wenn es ohnehin zu Gunsten des Mieters ist, braucht sie die Logik ja nicht mit Füßen zu treten.

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#30
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

ganz klarer fall, denn ich in letzter zeit hatte: Mieter schädigte laminatboden - brand und wasserschaden, nicht groß - nur ca. 20 cm², aber mitten im wohnzimmer - vermietungschncen = keine, da bessere wohnungen leer sthen. Wir wollten nur einige stellen austauschen - aber genau dasselbe material gibts nicht mehr nachzukaufen und es ist nicht möglich ähnliche Verbindung problemlos zu schaffen mit der folge, dass ganzes zimmer neu verlegt musste. Rechnung dem Mieter gestellt - mieter hat diese an seine versicherung weitergegeben - versicherung wandte sich an uns mit der bitte um erklärung wieso der mieter dafür aufkommen muss - einige passagen aus dem mietvertrag und Übergabeprotokoll mit Vereinbarung, dass Mieter nur einzieht wenn neuer laminat verlegt wird, und die rechnung für verlegung des Laminats haben wir an die versichrung geschickt - man staune und glaube die versicherung hat sogar mehr bezahlt. als die neuverlegung wert war, da der beschädigte Boden auch mit zeitwert viel teurer war....

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