Hallo zusammen,
ich befinde mich seit längerem im Nachbarschaftsstreit mit der Nachbarin über mir.
Am WE schrieb mir der Vermieter eine Mail, dass er gefälligst in die Wohnung will, sonst hole er sich rechtliche Hilfe und mir 3 Termine vorgeschlagen, an denen ich nicht kann.
Ich habe nicht direkt am gleichen Tag darauf geantwortet, war erst mal schockiert über den Nachsatz.
Gestern kam eine erneute Aufforderung und er kommt notfalls mit Jugendamt, Gesundheitsamt, polizeilichem Schlüsseldienst - so seine Mail. Weil es scheinbar massive Beschwerden gegen mich gibt. Was das nun wieder für Beschwerden sein sollen weiß ich nicht.
Die Nachbarin selbst meinte letztens aus meiner Wohnung würde es stinken. Wir ziehen im Dezember um und in der Wohnung sind zum Teil große, blaue Müllsäcke mit Kleidung und Textilien (ich bin schon am Packen). Ich vermute sie hat sich mal wieder den Hals verrenkt um bei uns reinzuschauen, diese gesehen und sich irgendwas zusammen gesponnen. Ein Grund wird in der Mail aber nicht genannt, lediglich, dass es Beschwerden gab und er mit großem Geschütz anrücken wird.
Ich habe kein Problem mit der eigentlichen Wohnungsbesichtigung, die ist ja wegen unseres Auszugs ohnehin fällig.
Da das aber noch ein paar Wochen dauert: kann ich mich gegen die neuerlichen Schikanen meines Vermieters irgendwie wehren?
Muss ich das alles so ernsthaft dulden?
Kann ich zumindest eine schriftliche Mitteilung über diese Beschwerden verlangen?
Ich vermute er will die Mülltüten einsehen (kann er gerne machen, ich vermute ja, dass es um die geht), darf er sonstwie in meinen Sachen rumwühlen?
Ich weiß ja leider nicht mal um was es schon wieder geht ...
Grüße
Vermieter will Wohnung anschauen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn Ihr im Dezember umzieht, gibt es keinen Grund für den Vermieter JETZT die Wohnung zu besichtigen.
Ich würde darauf antworten, dass er zur Wohnungsübergabe gerne die Wohnung besichtigen kann und er ansonsten in DEINEN gemieteten Räumlichkeiten nichts zu suchen hat.
Zitatsonst hole er sich rechtliche Hilfe :
Das wäre auch meine Empfehlung an den Vermieter, denn das hier ->
ZitatGestern kam eine erneute Aufforderung und er kommt notfalls mit Jugendamt, Gesundheitsamt, polizeilichem Schlüsseldienst - so seine Mail. :
Könnte ansonsten sehr teuer für ihn werden, wobei ich mich frage, seit wann die Polizei einen Schlüsseldienst unterhält.....
ZitatKönnte ansonsten sehr teuer für ihn werden, wobei ich mich frage, seit wann die Polizei einen Schlüsseldienst unterhält..... :
Doch, doch...die Polizei hat doch sogar einen Generalschlüssel für fast alle Türen.
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Zitat:polizeilichem Schlüsseldienst
Als ich würde hier einfach antworten und den Vermieter bitten zu erklären, was Dieser unter einem sog. "polizeilichem Schlüsseldienst" so versteht.
Ich würde dem Vermieter mitteilen, das er doch bitte erst mal substantiierte Gründe darlegen möge, weshalb er die Wohnung besichtigen möchte.
Das ganze sollte man gerichtsfest machen.
ZitatIch vermute er will die Mülltüten einsehe :
Der Inhalt geht ihn rein gar nichts an.
Ich würde ihm höflich antworten, dass es leider an den von ihm vorgeschlagenen Terminen zeitlich überhaupt nicht passt. Dass ich aber gar nichts gegen eine Wohnungsbesichtigung habe. Könnte eine *Vorbesichtigung* vor Abnahme/Übergabe sein.ZitatIch habe kein Problem mit der eigentlichen Wohnungsbesichtigung, die ist ja wegen unseres Auszugs ohnehin fällig. :
Ich würde ihm 3 andere, weiter im Dezember liegende Termine vorschlagen oder eben alternativ auf den voraussichtlichen Auszug am xx hinweisen. An diesem oder dem nächsten Tag könnte die gesamte Wohnungsübergabe und Schlüsselübergabe und Übergabeprotokoll gern gemeinsam erledigt werden.
Falls es derart massive Beschwerden gegen mich gäbe, würde ich mir vorbehalten, einen Rechtsbeistand zu beauftragen und diesen dann hinzuziehen.
Ja, aber doch nur im Notfall. Liegt denn auch nur annähernd etwas in dieser Richtung vor?Zitater kommt notfalls mit Jugendamt, Gesundheitsamt, polizeilichem Schlüsseldienst :
Vermutung oder Gestank oder Streit mit der Nachbarin hin und her--- dem Vermieter gegenüber höflich bleiben, lange Leine lassen/keine Angriffsfläche geben.
Ja, das geht. Aber was sollte das helfen? Da lese ich ja schon, dass es deine Nachbarin mit dem verrenkten Hals ist, die sich da immer noch oder schon wieder massiv beim Vermieter beschwert.ZitatKann ich zumindest eine schriftliche Mitteilung über diese Beschwerden verlangen? :
Möchtest du die Beschwerde-Kiste mitnehmen in die neue Wohnung?
Mach doch lieber einen glatten Schnitt.
In einem früheren Beitrag von dir lese ich, dass das JA seit Juli nicht mehr kommt, nachdem sich die Ursache erklärte und beseitigt wurde, dass es nur 3 Mietparteien gibt und das der vermeintlichen Fahrraddiebstahl längst bei der Polizei angezeigt ist. Der 3. Mieter mit dem Rollstuhl wird sich vermutlich nicht auch noch beim Vermieter beschwert haben.
Ich sehe keine Schikane.ZitatDa das aber noch ein paar Wochen dauert: kann ich mich gegen die neuerlichen Schikanen meines Vermieters irgendwie wehren? :
Ihm wurde wahrscheinlich irrtümlich gemeldet, dass die Wohnung vermüllt ist. Da auch das Jugendamt ins Spiel gebracht wurde besteht wahrscheinlich ein Verdacht auf Verwahrlosung von Kindern.ZitatIch vermute er will die Mülltüten einsehen :
Das wäre ein berechtigter Anfangsverdacht, der den Einsatz von Jugendamt und Polizei rechtfertigen würde.
Ich würde dem Vermieter also einfach mitteilen, dass er gerne jederzeit, wenn du Zuhause bist, vorbeokommen kann um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu überzeugen. Damit würdest du alle Vorwürfe entkräften ......... und fertig.
ZitatZitat (von Petra19): :
er kommt notfalls mit Jugendamt, Gesundheitsamt, polizeilichem Schlüsseldienst
Ja, aber doch nur im Notfall. Liegt denn auch nur annähernd etwas in dieser Richtung vor?
Das habe ich wohl missverständlich geschrieben: Er droht mir an, sollte er diese Woche nicht in die Wohnung dürfen würde er notfalls (wenn ich ihn also nicht einlasse) mit Jugendamt, Gesundheitsamt und Polizei vor der Tür stehen.
Und doch, diese permanenten Drohungen sehe ich durchaus als Schikane, insbesondere, da es nicht das erste Mal ist.
Hier gibt es einen berechtigten Anfangsverdacht. Das hat nichts mit Schikane zu tun.ZitatUnd doch, diese permanenten Drohungen sehe ich durchaus als Schikane, :
Wenn du dann noch auf stur stellst und nichts tust um den Verdacht zu entkräften, dann gehen weitere Unannehmlichkeiten alleine auf deine Kappe.
ZitatIhm wurde wahrscheinlich irrtümlich gemeldet, dass die Wohnung vermüllt ist. Da auch das Jugendamt ins Spiel gebracht wurde besteht wahrscheinlich ein Verdacht auf Verwahrlosung von Kindern. :
Das wäre ein berechtigter Anfangsverdacht, der den Einsatz von Jugendamt und Polizei rechtfertigen würde.
Ich würde dem Vermieter also einfach mitteilen, dass er gerne jederzeit, wenn du Zuhause bist, vorbeokommen kann um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu überzeugen. Damit würdest du alle Vorwürfe entkräften ......... und fertig.
Dies ist nahezu ein halbes Jahr her. Das Jugendamt fand keinerlei Grund zur Beanstandung, war noch mal wegen einer neueren Beschwerde da, hat sich erneut umgesehen und hat auf weitere Beschwerden seitens Vermieter/Nachbarin mit keinen weiteren Besuchen reagiert.
Ich habe schon geschrieben: es geht mir nicht darum DASS er in die Wohnung möchte. Es geht mir um diese permanenten (und völlig haltlosen!) Drohungen mit Jugendamt und sonstigem.
ZitatEs geht mir um diese permanenten (und völlig haltlosen!) Drohungen mit Jugendamt und sonstigem :
Damit wird man dann leben müssen, wenn man schon im Dezember auszieht.
Denn eine juristische Aufarbeitung würde wesentlich länger dauern ...
Kann ich verlangen, dass der Vermieter mir die Beschwerden schriftlich mitteilt sowie von wem diese Beschwerde kommt (auch wenn ich mir das zu 100% denken kann?)
Besagte Nachbarin hat im August eine Unterlassungserklärung unterschrieben. U. A. wegen Verleumdung gegenüber dem Vermieter.
Mein Gedanke wäre jetzt gewesen das JA proaktiv anzurufen und um einen kurzfristigen Besuch zu bitten. Dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass es seitens JA keinerlei Handlungspotential gibt. Ihm zudem mitzuteilen, dass ich schriftlich eine Information über den Inhalt der Beschwerden erwarte, inkl. über die Person die sich beschwert hat und alternativ den inzwischen gemachten Termin nicht als bindend sehe.
Die Nachbarin hat eine Unterlassungsvereinbarung unterschrieben mit dem Hinweis auf mögliche Schadensersatzforderungen bei Nichteinhaltung.
ZitatKann ich verlangen, dass der Vermieter mir die Beschwerden schriftlich mitteilt sowie von wem diese Beschwerde kommt :
1. Es gibt für den VM keinen Grund dir das mitzuteilen
2. Es kann dich niemand dazu zwingen gegenüber dem VM diese falsche Behauptung aufzuklären.
Mit den Konsequenzen musst du dann aber halt leben.
Gute Idee. damit kannst du dem VM natürlich auch den Wind aus den Segeln nehmen.ZitatMein Gedanke wäre jetzt gewesen das JA proaktiv anzurufen und um einen kurzfristigen Besuch zu bitten. :
Dann solltest du beweisen können, dass die Nachbarin dagegen verstoßen hat............. welchen Schaden hast du denn davon gehabt? Das ist eine völlig unsinnige Vereinbarung wenn nur Schadenersatz definiert ist, denn wenn dir jemand einen Schaden zufügt, dann hast du sowieso einen Anspruch auf Ersatz.ZitatDie Nachbarin hat eine Unterlassungsvereinbarung unterschrieben mit dem Hinweis auf mögliche Schadensersatzforderungen bei Nichteinhaltung. :
Diese Unterlassungserklärung hört sich im ersten Moment also also wertlos an.
Zitat1. Es gibt für den VM keinen Grund dir das mitzuteilen :
Mein Vermieter kann also theoretisch (die Beschwerden gab es bestimmt, daran zweifle ich nicht, ist ja nicht das erste Mal) einfach behaupten es hätte Beschwerden gegeben ohne diese nennen zu müssen?
ZitatDann solltest du beweisen können, dass die Nachbarin dagegen verstoßen hat..... :
Wie, wenn mein Vermieter scheinbar nicht verpflichtet ist mir diese Beschwerden mitzuteilen sondern diese willkürlich erfinden kann?
Zitatwelchen Schaden hast du denn davon gehabt? :
Ich zahle 3 Monate doppelte Miete, eine erneute Renovierung und die Umzugskosten. Ein Umzug war aufgrund der Situation dringend nötig und wurde mir von meinem Vermieter ebenso geraten. Er teilte mir vor etlichen Monaten mit ich würde entweder freiwillig kündigen oder er schicke mir regelmäßig das Amt ins Haus. Verursacherin der Streitigkeiten ist meine Nachbarin, die die gleiche Schiene zum mindestens dritten Mal abzieht.
ZitatDas ist eine völlig unsinnige Vereinbarung wenn nur Schadenersatz definiert ist, denn wenn dir jemand einen Schaden zufügt, dann hast du sowieso einen Anspruch auf Ersatz. :
Diese Unterlassungserklärung hört sich im ersten Moment also also wertlos an.
Ich habe sie hier nur zusammengefasst. Inhaltlich besagt sie, dass meine Nachbarin weitere Verleumdungen und üble Nachrede zukünftig unterlässt und es alternativ zu einer Forderung kommt (sie wurde vom Anwalt geschrieben, ist nur schon in einem Umzugskarton in der neuen Wohnung und ich habe sie gerade nicht zur Hand).
Ja, verlangen kannst du das. Aber der Vermieter ist nicht verpflichtet. Vermutlich wird er dir gar nichts mitteilen.ZitatKann ich verlangen, dass der Vermieter mir die Beschwerden schriftlich mitteilt :
Was du schreibst, klingt so, als hättest du tatsächlich wenig zu tun und möchtest dich noch *So Richtig* verabschieden.
Meine Empfehlung:
Spar dir die Energie für dein Kind und den Umzug und die neue Wohnung und für eine gute Nachbarschaft.
Vergiss das mit dem JA. Die kennen deine Sache und haben besseres zu tun als einem Nachbarschaftsstreit und einem polternden Vermieter nachzugehen.
Nö. Gar nicht. Trotzdem bist du nicht verpflichtet, zu diesen Terminen deinem Vermieter die Wohnung zur Besichtigung zu öffnen. Biete ihm zeitnah/heute 3 andere Termine an. Nimm ihm die Luft aus der Pumpe.ZitatDas habe ich wohl missverständlich geschrieben: :
Na und? Hast du einen Schaden erlitten? Hat sie dich verleumdet?ZitatBesagte Nachbarin hat im August eine Unterlassungserklärung unterschrieben. U. A. wegen Verleumdung gegenüber dem Vermieter. :
Ich lese: Der Vermieter will in die Wohnung, a)b)oder c). Es gäbe Beschwerden. Es gäbe Gestank.
Was der Vermieter androht, wird er nicht bringen. Heiße Luft musst du nicht noch selbst befeuern.
Wie schaut es mit der Besichtigung der Wohnung für Nachmieter aus?
In der Regel geschieht das, solange die Wohnung noch vermietet ist, sonst gäbe es einen längeren Leerstand.
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