Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Wohnungsgesellschaft will alle kosten auf uns umlegen.
Nachdem wir beschwert haben,dass ein paar Mieter,den Treppenreinigung nicht gemacht haben (Hundekot),hat der Vermieter ohne unsre Erlaubnis einen Reinigungsfirma beauftragt,mit dem Begründung dass er mehrmals mit dem Nachbarn gesprochen haben und trotzdem nichts passiert.das sind 30 Euro monatlich(obwohl ich ihm geschrieben habe,dass ich bereit die Reinigung zu übernehmen gegen 50 Euro in Monat Nachlass auf Grund miete),leider kann ich nicht leisten,ich bekomme neben Krankengeld Alg 2,der Amt hat nur ein Teil vom miete anerkannt ,weil es zu hoch ist (150 Euro muss selber zahlen).
Heute haben wir noch einmal einen Brief bekommen darauf steht dass wir die kosten für Beseitigung von fremdem Sperrmüll in Keller übernehmen müssen
Nach meine Meinung es ist zu viel, der Vermieter kann nicht alles auf uns umlegen,besonders dass ich nur seit 4 Monaten umgezogen bin.
wie kann dagegen vorgehen?darf der Vermieter uns unter Druck setzen?danke fur Ihre Antwort
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"G.I"
Vermieter will alle kosten auf uns umlegen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn (einzelne) Mieter nicht saubermachen, kann der Vermieter einen Reinigungsdienst beauftragen. Die Kosten tragen dann alle.
quote:
Nach meine Meinung es ist zu viel, der Vermieter kann nicht alles auf uns umlegen
doch, kann er.
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,besonders dass ich nur seit 4 Monaten umgezogen bin.
wie lange Du dort schon wohnst, ist für den Sachverhalt egal.
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hat der Vermieter ohne unsre Erlaubnis einen Reinigungsfirma beauftragt,
Da braucht er auch eure Erlaubnis nicht für.
quote:
as sind 30 Euro monatlich(obwohl ich ihm geschrieben habe,dass ich bereit die Reinigung zu übernehmen gegen 50 Euro in Monat Nachlass auf Grund miete
Na dann ist die Reinigungsfirma doch wohl günstiger.
quote:
Heute haben wir noch einmal einen Brief bekommen darauf steht dass wir die kosten für Beseitigung von fremdem Sperrmüll in Keller übernehmen müssen
Nach meine Meinung es ist zu viel, der Vermieter kann nicht alles auf uns umlegen,
Doch, kann er. Bezüglich des Sperrmülls gibts ein BGH-Urteil, dass die Entsorgungskosten auf alle Mieter umgelegt werden können, wenn der Verursacher nicht feststellbar ist, selbst wenn es sich um Sperrmüll handelt, den hausfremde Personen auf dem Grundstück abgestellt haben.
quote:
besonders dass ich nur seit 4 Monaten umgezogen bin.
Den Teil kapier ich nicht.
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Die Reinigung des Treppenhauses kann tatsächlich durch eine Firma durchgeführt werden und auf die Mietparteien umgelegt werden, wenn es anders nicht funktioniert.
@anjulie123: Die 30 EUR werden wohl eher den Anteil eines jeden Mieters ausmachen und somit in der Summe nicht ´´billiger´´ als das Angebot des TE. Aber darauf muss der VM sich auch nicht einlassen.
Lässt der Vermieter aus seinem Mietshaus Sperrmüll entsorgen, darf er die Kosten auf seine Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 137/09
). Nach Ansicht einiger Gerichte ist der Vermieter vor einer Umlage jedoch verpflichtet, zunächst nach dem Müllverursacher zu forschen, um ihn mit den Kosten zu belasten.
quote:
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besonders dass ich nur seit 4 Monaten umgezogen bin.
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Den Teil kapier ich nicht.
Ich schon: Der Mieter wohnt seit 4 Monaten im Haus und darf sich nun an der Beseitigung des Mülls der vllt. letzten 10 Jahre voll beteiligen. Da kann ein Empfinden von Ungerechtigkeit aufkommen...
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Die Reinigung des Treppenhauses kann tatsächlich durch eine Firma durchgeführt werden und auf die Mietparteien umgelegt werden, wenn es anders nicht funktioniert.
@anjulie123: Die 30 EUR werden wohl eher den Anteil eines jeden Mieters ausmachen und somit in der Summe nicht ´´billiger´´ als das Angebot des TE. Aber darauf muss der VM sich auch nicht einlassen.
Lässt der Vermieter aus seinem Mietshaus Sperrmüll entsorgen, darf er die Kosten auf seine Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 137/09
). Nach Ansicht einiger Gerichte ist der Vermieter vor einer Umlage jedoch verpflichtet, zunächst nach dem Müllverursacher zu forschen, um ihn mit den Kosten zu belasten.
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besonders dass ich nur seit 4 Monaten umgezogen bin.
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Den Teil kapier ich nicht.
Ich schon: Der Mieter wohnt seit 4 Monaten im Haus und darf sich nun an der Beseitigung des Mülls der vllt. letzten 10 Jahre voll beteiligen. Da kann ein Empfinden von Ungerechtigkeit aufkommen...
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Die Reinigung des Treppenhauses kann tatsächlich durch eine Firma durchgeführt werden und auf die Mietparteien umgelegt werden, wenn es anders nicht funktioniert.
So allgemein würde ich dies nicht unterschreiben.
Insbesondere wenn die bisherigen Vereinbarungen die Mieter nicht zur Zahlung sondern zur Durchführung der Reinigung verpflichten.
Der Vermieter kann die von dem verpflichteten Mieter nicht durchgeführte Reinigung in Auftrag geben und die Kosten von diesem Mieter verlangen.
Aber eine Rechtsgrundlage für eine grundsätzliche Änderung der Reinigungspflicht von Durchführung auf Zahlung für alle Bewohner kenne nicht.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
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von HeHe am 22.01.2014 17:17
@anjulie123: Die 30 EUR werden wohl eher den Anteil eines jeden Mieters ausmachen und somit in der Summe nicht ´´billiger´´ als das Angebot des TE. Aber darauf muss der VM sich auch nicht einlassen.
Natürlich ist das billiger. Da der Vermieter das auf die Mieter umlegt (30€ pro Mietpartei), hat der VM diesbezüglich keine direkten Ausgaben (außer Aufwand für die Berechnung). Bei gherradis Vorschlag verliert der VM 50€ Einnahmen, die er nicht umlegen kann.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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