Vermieter will dass erbauter Maschendrahtzaun,trotz Genehmigung wieder entfernt wird

21. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Maiglöckchen1905
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will dass erbauter Maschendrahtzaun,trotz Genehmigung wieder entfernt wird

Hallo ihr Lieben,
Ich bin ziemlich frustriert.
Anfang Mai haben wir einen Maschendrahtzaun um das von uns gemietete Grundstück gebaut.
Dazu hatten wir die mündliche Genehmigung des Vermieters.
Der Zaun wurde fachgerecht und optisch ansprechend gebaut. Es ist ein Törchen eingebaut durch das man vom Hof in den Garten gelangt.
Der Zaun dient hauptsächlich dazu dass unser 14 Monate alter Sohn zu keiner Zeit auf die direkt angrenzende Hauptstraße geraten kann.

Nun gab es jedoch ein ziemliches hin und her mit der Rasenpflege.
Der Hausmeister hat statt der zwei wöchigen Rasenpflege unseren Garten zuletzt vor sieben Wochen gemäht.
Der Vermieter und ich führen Schriftwechsel per Mail, so schrieb ich vergangene Woche noch sehr freundlich dass der Hausmeister alles nur nicht unsere Wiese gemäht hätte obwohl wir ihm dies ausdrücklich gesagt haben und ich dem Vermieter auch einen Monat zuvor drum gebeten habe dass der Garten weiterhin vom Hausmeister gemäht werden kann.
Wir haben nämlich einmal angesprochen dass wir die Fläche selbst mähen sobald wir das Equipment dazu hätten, allerdings sagte ich auch dass dies vor nächstem Jahr nichts mehr wird.

Der Vermieter sagte dass der Hausmeister gesagt hätte dass wir die Rasenpflege nicht weiter wünschen würden, was nicht stimmt.
Der Vermieter erwartete daraufhin klare Anweisungen.
Daraufhin schrieb ich diese Erwartungen etwas emotionslos da ich nebenbei mein Kind schlafen legte. Dies passte dem Vermieter wohl nicht weshalb er dann per Mail entschied dass der Zaun wieder weg muss, ihm würde mein Ton nicht gefallen.
Der Hausmeister könnte ohne Zaun wie gewohnt die gesamte Fläche mähen.
Daraufhin habe ich mich mehrmals entschuldigt aber er lässt nicht mit sich reden. Ohne Zaun kann ich meinen Sohn nicht mehr in den Garten lassen.

Leider habe ich die Zustimmung zur Erbauung des Zauns nicht schriftlich wir haben nur ansatzweise per Mail drüber geschrieben. Alle Nachrichtenverläufe habe ich noch.

Ich habe auch angeboten dass wir die Rasenpflege selber übernehmen, obwohl wir diese ja über die Nebenkosten zahlen damit wir den Zaun behalten können.

Ohne den Zaun zur Straße hin sehe ich das Leben meines Sohnes gefährdet und wäre nicht in der Lage hier weiter wohnen zu bleiben.

Könnt ihr mir helfen?
Wer hat RECHT ?
Ist das schon Schikane?

Mit dem Mieterschutzbund werde ich ebenfalls Rücksprache halten.

Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
wir haben nur ansatzweise per Mail drüber geschrieben


Dann kommt es auf die Formulierungen an.

Zitat:
weshalb er dann per Mail entschied dass der Zaun wieder weg muss, ihm würde mein Ton nicht gefallen


Das könnte man verständig so interpretieren, daß er den Zaun entweder explizit vorher oder implizit hinterher erlaubt hat. Hätte er keine explizite oder konkludente Zustimmung erteilt, würde er ja die Entfernung mit "nicht erlaubt" begründen und nicht mit "weil mir Ihr Ton nicht gefällt" - letzteres impliziert, daß eine erteilte Erlaubnis widerrufen wird.

PS. Einen Knallerbsenstrauch habt ihr aber nicht? ;-)

-- Editiert von JenAn am 21.07.2015 11:02

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich finde es schon ein bisschen unverschämt, vom Hausmeister zu verlangen, dass er den Rasen mäht auf einem Grundstück, das IHR gemietet habt, nur weil ihr die Ausgaben für einen Rasenmäher scheut, und dann offenbar deshalb auch noch pampig zu werden. Die Quittung habt ihr jetzt. So teuer ist ein Rasenmäher nun auch nicht.

Selbst wenn eine (schriftlich) Erlaubnis vorliegt, kann die ja unter bestimmten Bedingungen trotzdem widerrufen werden. In dem Fall würde wohl nur bleiben, eine Art mobilen Zaun zu errichten, der jederzeit wieder abgebaut werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich rätsle immer noch hierüber:

Zitat (von Maiglöckchen1905):
Der Zaun wurde fachgerecht und optisch ansprechend gebaut.
Wie kann ein Maschendrahtzaun denn optisch ansprechend gebaut werden?

Aber sei's drum: Hier hat niemand "recht". Ihr habt um Erlaubnis für einen Zaun gebeten und dabei offenbar auch angegeben "dass wir die Fläche selbst mähen sobald wir das Equipment dazu hätten". Wenn ihr das Equipment zum fachgerechten Aufbau eines Zaunes inzwischen besorgt habt, erschließt sich mir übringens nicht so ganz, warum das Equipment zur Rasenpflege (vulgo: Rasenmäher) nicht organisierbar ist.
In jedem Fall würde ich als Vermieter auch erwarten dass der Mieter, der das Rasenmähen durch den Hausmeister verhindert, dies selbst übernimmt.

Es fehlen in deinem Sachverhalteine wichtige Informationen, nämlich: ist das ein Rasen, der euch zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung steht? Also: habt ihr das Rasenstück mit gemietet?
Es klingt fast so, dann erstaunt mich allerdings, dass der Hausmeister überhaupt euren Privatrasen mähen soll. Eigentlich hat er ja auf eurem Grundstück nichts verloren, da ihr Hausrecht habt und nicht der Vermieter.
Wenn ihr also exklusiv diesen Rasen gemietet habt, dann seid ihr vermutlich sowieso für die Pflege zuständig. Alternativ ist das immer noch der Vermieter; dann entscheidet der aber auch über die Art der Pflege. Sandkiste, Schaukel oder gar Planschbecken könnt ihr dann allerdings vergessen.



Wer hier wen schikaniert, möchte ich aus der Ferne lieber nicht beurteilen. Ich habe nur so den Verdacht, dass ihr bisher noch keinerlei Garten gemietet hattet und nur mehr oder minder öffentliche Grünflächen genutzt habt, richtig?
Im Bekanntenkreis war nämlich mal ein junger Mann mit eigenem Haus, der eine Frau heiratete, welche auf Etage groß geworden war und sich wunderte, dass man den Garten auch pflegen muss. Irgendwie erinnert euer Text mich an sie (sie hat sich übrigens inzwischen dran gewöhnt, nachdem sie kapiert hatte, dass wir den Tipp "Betonieren und grün anstreichen" NICHT ernst meinten)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

In wie weit der Zaun nun erlaubt wurde, das nachweisbar wäre und ob da etwas widerrufen kann sollte man einen Anwalt fragen, den dazu müsste man mal den ganzen Mailverkehr begutachten und prüfen wie man was auslegen kann.



Zitat:
Ohne den Zaun zur Straße hin sehe ich das Leben meines Sohnes gefährdet

Ziemlich theatralisch ...
Im übrigen sollte man sich - wenn der Mutterinstinkt schon nicht funktioniert - mal mit dem Begriff "Aufsichtspflicht" beschäftigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat:
Ohne Zaun kann ich meinen Sohn nicht mehr in den Garten lassen.

Unsinn! Einfach selber aufpassen, dann passt das schon. Du hast die Aufsichtspflicht.

1x Hilfreiche Antwort

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