Vermieter will feuchten Keller dem Mieter zuschieben.

21. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
hansinator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermieter will feuchten Keller dem Mieter zuschieben.

Hallo.
Für meine (selbstverständlich fiktive) Situation muss ich etwas weiter ausholen...

Der Vater von einem Freund, vom Beruf her Schreiner, wohnt bei seinem "guten Bekannten", der selbst ein Mehrfamilien-Haus besitzt, zur Miete.
Der Keller, der zur Wohnung gehört, ist bei Einzug extrem feucht. So feucht, dass man feuchte Hände hat, wenn man nur die Wand berührt. Der Mieter macht den Vermieter also einige Male, Jahr um Jahr, auf diesen Umstand aufmerksam und wird immer mit der Aussage abgewimmelt "ja, da kümmere ich mich im Sommer als erstes drum".
Jahre lang passiert aber nichts und der Mieter, da ihm sein Holz, womit er im Keller werkt, buchstäblich weg schimmelt, hängt die nasse Wand mit Plastikfolie ab, um die Verbreitung des Schimmels auf den Innenraum zu verhindern und sein Material zu schützen. Auch darauf macht er den Vermieter aufmerksam und kriegt dafür die Aussage "ja, das ist aber nicht gut für die Wand" um die Ohren gehauen.
Einige Jahre später will der Mieter nun ausziehen und der Vermieter will ihm den Schimmel-Schaden im Keller nun anhängen, da die Wand ja "nicht genug Belüftung abbekommen hat".
Tja, und da stehen die beiden nun. Eigentlich ist man ja befreundet, aber sachlich gesehen hat der Vermieter von Anfang an den Schaden gekannt und ihn nicht behoben. Andererseits hat der Mieter auch nichts zu dessen Besserung beigetragen.
Wie sollte nun der Mieter am besten weiter verfahren?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39728x hilfreich)

Zitat (von hansinator):
Andererseits hat der Mieter auch nichts zu dessen Besserung beigetragen.

Eine recht euphemistische Beschreibung dafür das der Mieter den Schimmel vorsätzlich gezüchtet hat.



Zitat (von hansinator):
Wie sollte nun der Mieter am besten weiter verfahren?

Sich mit dem Vermieter einigen.
Dürfte für beide Seiten die preiswerteste Lösung sein.


Der Vermieter ist hier gewiss nicht unschuldig, aber den Löwenanteil an dem Schimmelschaden (80%?) dürfte den Mieter treffen. Eventuell spgar 100%.

Für den Baumangel ist der jedoch der Vermieter zu 100% zuständig, da muss man aufpassen, das das sauber getrennt wird.

Mit etwas Glück muss für die Beseitigung des Baumangels aber so gearbeitet werden, das der ganze Schimmel (z.B. mit dem Putz) eh beseittigt werden muss. Dann könnte der Schaden bei 0 liegen, weil es ja sowieso entsfernt werden musste.


Eventuell sollte man sich auf einen Sachverständigeneinigenm, der das ganze entsprechend beurteilt und aufteilt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Der Schreiner-Mieter hat da anscheinend recht seltsame Vorstellungen:

ein Kellerraum als Zusatzfläche/Nebenfläche zu einer angemieteten Wohnung
- muss nicht zwingend so trocken sein, dass darin Holz/Kleidung/andere feuchteempfindliche Sachen gelagert werden können (zudem hat der Schreiner-Mieter den Keller in genau dem ihm bekannten "Feuchtezustand" angemietet - er hatte also keinen Anspruch auf eine Verbesserung)
- darf nicht automatisch als Hobbyraum/Schreinerwerkstatt benutzt werden (er hat den Keller also vertragswidrig benutzt)

Wenn sich der Zustand des Kellerraums durch das unsachgemäße Auskleiden mit Plastikfolie verschlechtert hat, dann hat der Schreiner-Mieter diese Verschlechterung zu vertreten - muss also für die Beseitigung der von ihm verursachten Schäden aufkommen.

Aber die Abgrenzung > was sowieso durch etwaige bauliche Mängel schlechter geworden? und > was rein durch die Plastikfolien-Auskleidung verursacht? könnte auch leicht teurer werden, als die ganze Schadensbeseitigung an sich.


Wie alt ist denn das Gebäude?
Keller verputzt? fällt der Putz jetzt ab oder wie muss man sich den Schaden vorstellen?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hansinator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Also der Keller ist nicht verputzt. Es sind einfach nur blanke Ziegelsteine, die gestrichen waren, wobei von der Fabre nichts mehr über ist.
Wie feucht der Keller vorher war und wie feucht er jetzt ist ist quasi unmöglich genau zu sagen.
Fakt ist, es ist nicht besser geworden. Wobei ich ja sagen muss, dass ich nur die Ansicht des Mieters kenne und er sagt, der Vermieter hat ihm schon zig Mal versprochen sich um den Schaden zu kümmern, aber passiert ist noch nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von hansinator):
Es sind einfach nur blanke Ziegelsteine, die gestrichen waren, wobei von der Fabre nichts mehr über ist.

Nun dann war die Aktion richtig Schädlich:
Zitat (von hansinator):
hängt die nasse Wand mit Plastikfolie ab

Super damit hat man die Wände, welche sonst Atmen können komplett versumpfen lassen.
Zitat (von hansinator):
Vermieter hat ihm schon zig Mal versprochen sich um den Schaden zu kümmern,

Welchen Schaden, der Mieter hat einen Natursteinkeller:
Zitat (von Lolle):
- muss nicht zwingend so trocken sein, dass darin Holz/Kleidung/andere feuchteempfindliche Sachen gelagert werden können (zudem hat der Schreiner-Mieter den Keller (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage für Garage, Stellplatz, Keller etc. ) in genau dem ihm bekannten "Feuchtezustand" angemietet - er hatte also keinen Anspruch auf eine Verbesserung)

Es wurde genau so ein Keller angemietet, da gibt es keinen Mangel, nur eben der Mieter hat fahrlässig Holz gelagert, wobei Holz ja bekanntermaßen Schimmel in feuchter Umgebung anzieht.
Der Mieter hat einfach den schlimmsten Fehler gemacht, welcher man einer Ziegelwand antun kann, mit Plastikfolie die Atmung verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39728x hilfreich)

Zitat (von hansinator):
und er sagt, der Vermieter hat ihm schon zig Mal versprochen sich um den Schaden zu kümmern,

Die Information desVermieters und die darauffolgende Antwort könnte man jetzt wie genau beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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