Guten Abend allerseits,
ich hoffe, dass ich hier ein paar Antworten finde.
Ich will eigentlich auch noch zu einem Anwalt für Mietrecht, aber jetzt gerade ist es wohl etwas spät und ich fühle mich wie auf heißen Kohlen.
Wir sind Ende April aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat bei der Schlüsselübergabe die Wohnung nochmal inspiziert und sie dann (scheinbar) ohne Einwände abgenommen. Wir sprachen ihn dann heute nochmal auf die Kaution an und fragten, wann er sie denn zurücküberweisen wollte.
Da meinte er zu uns, dass er 200€ von der Kaution einbehalten will, weil er den neuen Mietern Farbe für die Wände gekauft hat (wir hatten beim Einzug farbig gestrichen), und weil Fußleisten am Laminat fehlen würden.
Dazu muss man aber noch anmerken, dass
a) in unserem Mietvertrag keine weiße-Wände-Klausel vorhanden war, sondern nur von "geschmackvollen" Farben gesprochen wurde (- wir strichen in Terracotta und einem hellen Lila),
b) die Fußleisten schon bei unserem Einzug fehlten und
c) wir die Wohnung in einem miserablen Zustand bekommen haben. Er hatte die Wohnung von den Vormietern nicht abgenommen, und am Tag des Einzugs standen wir mit der Umzugsfirma plötzlich in einer vermüllten Wohnung, bei der eben u.a. auch die Leisten fehlten.
Kann er uns dies also zu Lasten legen?
Vielen lieben Dank schonmal!
Vermieter will für Renovierung Kaution einbehalten
11. Juni 2015
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juni 2015 | 19:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter will für Renovierung Kaution einbehalten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 11. Juni 2015 | 21:21
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1448x hilfreich)
Zitat:a) in unserem Mietvertrag (Mietvertrag ) keine weiße-Wände-Klausel vorhanden war, sondern nur von "geschmackvollen" Farben gesprochen wurde (- wir strichen in Terracotta und einem hellen Lila),
Geschmackvoll ist ja nun Ansichtssache.
Lila wäre bei mir Lila, egal ob hell oder nicht, sowas von geschmacklos

Zitat:c) wir die Wohnung in einem miserablen Zustand bekommen haben.
Da kommen wir der Sache schon näher. Gibt es irgend einen Nachweis das die Wohnung unrenoviert bzw. in einem Zustand der eine Renovierung erfordert übergeben wurde?
Was genau steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Mietende zu übergeben ist?
#2
Antwort vom 11. Juni 2015 | 21:35
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41025x hilfreich)
Zitat:Der Vermieter hat bei der Schlüsselübergabe die Wohnung nochmal inspiziert und sie dann (scheinbar) ohne Einwände abgenommen.
Das stellt sich wie genau dar?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Juni 2015 | 23:01
Von
Status: Master (4379 Beiträge, 2291x hilfreich)
ZitatDer Vermieter hat bei der Schlüsselübergabe die Wohnung nochmal inspiziert und sie dann (scheinbar) ohne Einwände abgenommen. :
Hat er gesagt: "Alles i.O." und habt ihr ein Übergabeprotokoll, in dem das steht? Könnt Ihr beweisen, dass die Fußleisten schon gefehlt haben?
#4
Antwort vom 12. Juni 2015 | 00:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ja, und eine ziemlich nichtssagende Regelung.ZitatGeschmackvoll ist ja nun Ansichtssache. :
Wir haben noch ein Foto von den Müllberg, den wir rausgetragen haben. Außerdem fuhr unser (ehemaliger) Nachbar mit seinem Anhänger zur Müllverbrennungsanlage, um den Dreck zu entsorgen.ZitatDa kommen wir der Sache schon näher. Gibt es irgend einen Nachweis das die Wohnung unrenoviert bzw. in einem Zustand der eine Renovierung erfordert übergeben wurde? :
Fotos von der Wohnung selbst haben wir damals leider nicht gemacht. In dem Chaos verlor sich jeglicher Überblick.
1. Der Mieter ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren innerhalb der Mieträume sowie sämtliche Anstriche, [Beispiele hier]. Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht.ZitatWas genau steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Mietende zu übergeben ist? :
ZitatDas stellt sich wie genau dar? :
Wir fragten ganz offen, ob er noch irgendetwas zu bemängeln hätte, und er antwortete mit nein.
S.o. - und nein, es gibt kein Übergabeprotokoll. Wir mussten ihn schon mehrmals zur Wohnungsabnahme auffordern, auch die wollte er nicht machen.ZitatHat er gesagt: "Alles i.O." und habt ihr ein Übergabeprotokoll, in dem das steht? Könnt Ihr beweisen, dass die Fußleisten schon gefehlt haben? :
Leider können wir das nicht beweisen - außer wir könnten irgendwie unsere Vormieterin ausfindig machen. Naja, und Zeugenaussagen der Umzugshelfer, aber es gibt zumindest keine Fotos davon.
Vielen Dank übrigens für eure Antworten!
-- Editiert von Clymnere am 12.06.2015 00:21
#5
Antwort vom 12. Juni 2015 | 01:20
Von
Status: Student (2914 Beiträge, 1319x hilfreich)
Wenn ihr es euch leisten könnt. Wartet einfach die 6 Monate nach Ausszug ab, und fordert dann die ganze Kaution vom Vermieter schriftlich ein. (Frist 2 Wochen)
Denn hat der VM euch bis 6 Monate nach Auszug nachweislich schriftlich keine Mängel angezeigt, sind diese verjährt und euch steht die ganze Kaution (abzügl. eventueller Nebenkosten) zu.
#6
Antwort vom 12. Juni 2015 | 09:08
Von
Status: Master (4379 Beiträge, 2291x hilfreich)
ZitatDenn hat der VM euch bis 6 Monate nach Auszug nachweislich schriftlich keine Mängel angezeigt, sind diese verjährt und euch steht die ganze Kaution (abzügl. eventueller Nebenkosten) zu. :
Mängel hat er doch schon geltend gemacht......
ZitatDa meinte er zu uns, dass er 200€ von der Kaution einbehalten will, weil er den neuen Mietern Farbe für die Wände gekauft hat (wir hatten beim Einzug farbig gestrichen), und weil Fußleisten am Laminat fehlen würden. :
Ich bin der Meinung, dass Schäden beseitigt werden müssen. Lila gehört wohl eher für die meisten Mieter zur Kategorie "Schäden". Und es ist "nur" die Farbe, es könnte auch noch "Arbeitslohn" abgerechnet werden.
Fehlende Fußleisten gehören auch wohl auch eher zu Schäden.... Fakt ist, die fehlten, als Ihr die Wohnung übergeben habt.
Wie hat sich der Vermieter denn dazu geäußert, dass die Fußleisten gefehlt haben, als ihr die Wohnung übernommen habt? Könnt Ihr beweisen, dass die schon gefehlt haben beim Einzug und dies dem Vermieter mitgeteilt habt?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
288.917
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten