Vermieter will für Renovierung Kaution einbehalten

11. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Clymnere
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter will für Renovierung Kaution einbehalten

Guten Abend allerseits,
ich hoffe, dass ich hier ein paar Antworten finde.
Ich will eigentlich auch noch zu einem Anwalt für Mietrecht, aber jetzt gerade ist es wohl etwas spät und ich fühle mich wie auf heißen Kohlen.

Wir sind Ende April aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat bei der Schlüsselübergabe die Wohnung nochmal inspiziert und sie dann (scheinbar) ohne Einwände abgenommen. Wir sprachen ihn dann heute nochmal auf die Kaution an und fragten, wann er sie denn zurücküberweisen wollte.
Da meinte er zu uns, dass er 200€ von der Kaution einbehalten will, weil er den neuen Mietern Farbe für die Wände gekauft hat (wir hatten beim Einzug farbig gestrichen), und weil Fußleisten am Laminat fehlen würden.

Dazu muss man aber noch anmerken, dass
a) in unserem Mietvertrag keine weiße-Wände-Klausel vorhanden war, sondern nur von "geschmackvollen" Farben gesprochen wurde (- wir strichen in Terracotta und einem hellen Lila),
b) die Fußleisten schon bei unserem Einzug fehlten und
c) wir die Wohnung in einem miserablen Zustand bekommen haben. Er hatte die Wohnung von den Vormietern nicht abgenommen, und am Tag des Einzugs standen wir mit der Umzugsfirma plötzlich in einer vermüllten Wohnung, bei der eben u.a. auch die Leisten fehlten.

Kann er uns dies also zu Lasten legen?
Vielen lieben Dank schonmal!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat:
a) in unserem Mietvertrag (Mietvertrag ) keine weiße-Wände-Klausel vorhanden war, sondern nur von "geschmackvollen" Farben gesprochen wurde (- wir strichen in Terracotta und einem hellen Lila),


Geschmackvoll ist ja nun Ansichtssache.

Lila wäre bei mir Lila, egal ob hell oder nicht, sowas von geschmacklos :kotz:

Zitat:
c) wir die Wohnung in einem miserablen Zustand bekommen haben.


Da kommen wir der Sache schon näher. Gibt es irgend einen Nachweis das die Wohnung unrenoviert bzw. in einem Zustand der eine Renovierung erfordert übergeben wurde?

Was genau steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Mietende zu übergeben ist?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41025x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter hat bei der Schlüsselübergabe die Wohnung nochmal inspiziert und sie dann (scheinbar) ohne Einwände abgenommen.

Das stellt sich wie genau dar?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von Clymnere):
Der Vermieter hat bei der Schlüsselübergabe die Wohnung nochmal inspiziert und sie dann (scheinbar) ohne Einwände abgenommen.


Hat er gesagt: "Alles i.O." und habt ihr ein Übergabeprotokoll, in dem das steht? Könnt Ihr beweisen, dass die Fußleisten schon gefehlt haben?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Clymnere
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Geschmackvoll ist ja nun Ansichtssache.
Ja, und eine ziemlich nichtssagende Regelung.

Zitat (von Anitari):
Da kommen wir der Sache schon näher. Gibt es irgend einen Nachweis das die Wohnung unrenoviert bzw. in einem Zustand der eine Renovierung erfordert übergeben wurde?
Wir haben noch ein Foto von den Müllberg, den wir rausgetragen haben. Außerdem fuhr unser (ehemaliger) Nachbar mit seinem Anhänger zur Müllverbrennungsanlage, um den Dreck zu entsorgen.
Fotos von der Wohnung selbst haben wir damals leider nicht gemacht. In dem Chaos verlor sich jeglicher Überblick.

Zitat (von Anitari):
Was genau steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Mietende zu übergeben ist?
1. Der Mieter ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren innerhalb der Mieträume sowie sämtliche Anstriche, [Beispiele hier]. Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht.

Zitat (von Harry van Sell):
Das stellt sich wie genau dar?

Wir fragten ganz offen, ob er noch irgendetwas zu bemängeln hätte, und er antwortete mit nein.

Zitat (von Ver):
Hat er gesagt: "Alles i.O." und habt ihr ein Übergabeprotokoll, in dem das steht? Könnt Ihr beweisen, dass die Fußleisten schon gefehlt haben?
S.o. - und nein, es gibt kein Übergabeprotokoll. Wir mussten ihn schon mehrmals zur Wohnungsabnahme auffordern, auch die wollte er nicht machen.
Leider können wir das nicht beweisen - außer wir könnten irgendwie unsere Vormieterin ausfindig machen. Naja, und Zeugenaussagen der Umzugshelfer, aber es gibt zumindest keine Fotos davon.

Vielen Dank übrigens für eure Antworten!

-- Editiert von Clymnere am 12.06.2015 00:21

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Wenn ihr es euch leisten könnt. Wartet einfach die 6 Monate nach Ausszug ab, und fordert dann die ganze Kaution vom Vermieter schriftlich ein. (Frist 2 Wochen)
Denn hat der VM euch bis 6 Monate nach Auszug nachweislich schriftlich keine Mängel angezeigt, sind diese verjährt und euch steht die ganze Kaution (abzügl. eventueller Nebenkosten) zu.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von Lifeguard):
Denn hat der VM euch bis 6 Monate nach Auszug nachweislich schriftlich keine Mängel angezeigt, sind diese verjährt und euch steht die ganze Kaution (abzügl. eventueller Nebenkosten) zu.


Mängel hat er doch schon geltend gemacht......

Zitat (von Clymnere):
Da meinte er zu uns, dass er 200€ von der Kaution einbehalten will, weil er den neuen Mietern Farbe für die Wände gekauft hat (wir hatten beim Einzug farbig gestrichen), und weil Fußleisten am Laminat fehlen würden.


Ich bin der Meinung, dass Schäden beseitigt werden müssen. Lila gehört wohl eher für die meisten Mieter zur Kategorie "Schäden". Und es ist "nur" die Farbe, es könnte auch noch "Arbeitslohn" abgerechnet werden.

Fehlende Fußleisten gehören auch wohl auch eher zu Schäden.... Fakt ist, die fehlten, als Ihr die Wohnung übergeben habt.

Wie hat sich der Vermieter denn dazu geäußert, dass die Fußleisten gefehlt haben, als ihr die Wohnung übernommen habt? Könnt Ihr beweisen, dass die schon gefehlt haben beim Einzug und dies dem Vermieter mitgeteilt habt?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.917 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.414 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen