Vermieter will kurzfristig den Boden öffnen

28. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb430679-75
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Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermieter will kurzfristig den Boden öffnen

Hallo. Bei der Mieterin unter uns hat es seit Januar von der Decke getropft. Die Mieterin ist allerdings erst im März eingezogen, also das Problem war dem Vermieter schon vor Bezug der Mieterin bekannt. Wie intensiv es getropft hat, weiß ich nicht, allerdings scheint das Problem nicht so groß gewesen zu sein, da der Vermieter ewig nix unternommen hat. er war Mitte Januar bei uns in der Wohnung und hat in den Schacht mit den Rohren geguckt und konnte nix feststellen. Mitte April meinte er dann doch, er müsste sich nun um das Problem kümmern und hat bei uns im Flur die Wand aufgemacht. Ein Handwerker hat das Leck dann repariert und es hat dann wohl nicht mehr getropft. Freitag stand der Vermieter dann wieder vor der Tür und meinte, die Decke der Nachbarin unter uns sei nass (ein nasser Fleck) und er müsste Freitag abend noch den Boden bei uns im Flur aufmachen um das Leck zu orten und zu reparieren. Da er aber noch nicht mal das Loch in der Wand wieder zugemacht hat und wir auch sonst einige Probleme mit ihm haben, habe ich nicht zugestimmt. Ich war auch gerade bei der Arbeit und mein Freund allein mit unserem Sohn zu Hause. Samstag nach meiner Arbeit kam er wieder vorbei und wollte mit mir diskutieren, dass er den Boden aufmachen will. Da ich gerade von Arbeit kam, hatte ich dafür keinen Kopf und sagte ihm, er solle sein Anliegen schriftlich mitteilen und dann melde ich mich. Heute war ein Zettel im Briefkasten mit einem Auszug eines Urteils, dass Mieter zur Mitwirkung verpflichtet sind, sonst dürften sie rechtskräftig gekündigt werden. Er hat handschriftlich darunter geschrieben, Montag 14 Uhr Leckortung! Keine Unterschrift und kein Absender. Was sind nun meine Rechte und Pflichten? Wir waren in der Wohnung unter uns und der Fleck ist schon wieder am Abtrocknen, heißt für mich, es gibt keinen Grund, dass er sofort den Boden aufreißen muss. Zudem habe ich morgen um diese Uhrzeit auch gar keine Zeit. Muss ich denn ohne richtige Ankündigung so kurzfristig einem Termin zustimmen? Er hat nicht mal drauf geschrieben, was er überhaupt machen will. Und wir können auch nicht wochenlang mit Kind mit offenem Boden leben.




9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
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Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Ihre Pflicht ist es mitzuwirken, auch wenn es Ihnen zeitlich nicht passt. Es ist Gefahr im Verzug, der VM könnte auch anders reagieren.

Bezgl. des Loches id Wand fordern Sie ich schriftlich (echtes Papier, richtiger Brief) auf, den Mangel unverzüglich (10 Tages-Frist) zu beseitigen. Werfen Sie den Brief persönlich id Briefkasten des VM und nehmen Sie einen Zeugen mit.

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#2
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

es ist doch gar keine Gefahr im Verzug! von daher muss ich wohl kaum sofort den Boden öffnen lassen, vor allem nicht in einem Raum, wo wir zwangsweise durch müssen. Zudem hat er heute am Sonntag für morgen einen Termin festgelegt. Er kann froh sein, dass wir seine Notiz überhaupt bemerkt haben vor morgen. Und nochmal, die Nässe besteht seit Januar! Wenn er 4 Monate warten konnte, kann er auch noch länger warten

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#3
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

und ich verweigere mich auch nicht mitzuwirken, allerdings müssen solche Sachen auch ordentlich abgesprochen werden. Er hat nicht mal klar definiert, was er überhaupt machen will. Am Ende will er vielleicht die ganze Wohnung aufreißen und wir können nicht mehr drin wohnen

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Doch natürlich, da ist die Decke nass, dass muss - um Folgeschäden zu vermeiden - repariert werden. Sie wollen das nicht einsehen, auch gut. Wird der VM halt das Gericht bemühen müssen und da er die Rechtslage kennt, wird dies zügig geschehen, dann könnte er mit dem Öffnungskommando inkl. Gerichtsvollzieher kommen ... aber egal. Sie wissen es ja ... besser. Viel Erfolg weiterhin.

BGH Urt. v. 15.04.2015, Az. VIII ZR 281/13

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128760 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
dann könnte er mit dem Öffnungskommando inkl. Gerichtsvollzieher kommen

Braucht er nicht, in einem solchen Fall wie hier darf er sogar die Türe auf Kosten der Mieter aufbrechen, auch in Abwesenheit der Mieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

was sollen da für Folgeschäden entstehen? zudem kann er doch nicht 4 Monate warten, bis es so richtig schön nass ist und dann sagen, ich komme morgen und mache den Boden auf. Wenn er Monate warten konnte, kann er auch noch ne Woche warten. Zudem ist ja gar nichts abgeklärt. Ich kann ihn ja nicht einfach anrücken lassen, er macht überall den Boden auf und dann stehe ich da mit Kind und kann nirgendwo lang laufen.

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#7
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
BGH Urt. v. 15.04.2015, Az. VIII ZR 281/13


dieser Link hat überhaupt nichts mit unserer Sache zu tun. Ich verweigere nicht generell irgendwelche Baumaßnahmen, sondern ich verweigere nur, dass er spontan kommt ohne irgendwelche Absprachen. Dass Baumaßnahmen vorher ordentlich geklärt sind, ist doch wohl zwingend notwendig

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128760 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
Dass Baumaßnahmen vorher ordentlich geklärt sind, ist doch wohl zwingend notwendig

In dem Falle nicht, ob man das nun einsehen mag oder nicht.



Zitat (von fb430679-75):
zudem kann er doch nicht 4 Monate warten, bis es so richtig schön nass ist

Der Schilderung nach liest es sich so, als sei das Freitag letzte Woche passiert und nicht Freitag vor 4 Monaten?
Zitat (von fb430679-75):
Freitag stand der Vermieter dann wieder vor der Tür und meinte, die Decke der Nachbarin unter uns sei nass (ein nasser Fleck)




Zitat (von fb430679-75):
was sollen da für Folgeschäden entstehen?

Durchfechtung der Decke, des Estrich, Putz fällt von der Decke, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb430679-75):
was sollen da für Folgeschäden entstehen?


Durchfechtung der Decke, des Estrich, Putz fällt von der Decke, ...


Weiter gehts dann mit dem Raum in den es tropft ... Der Bodenbelag zB Laminat findet Nässe immer gut ...

Aber egal, man verweigert ja nicht, der Eigentümer muss sich halt gedulden bis es dem Mieter mal passt ... im übrigen ist es absolut unüblich, dass sich Rohrbrüche (gleich welcher Art) nicht nach dem Gusto der Mieter richten, die melden sich eigentlich immer sechs Wochen durch nen Aushang an ... ;)

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