Vermieter will meine Sachen entsorgen

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
spiesserschreck
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will meine Sachen entsorgen

Hallo!
Mein Vermieter hat mich wegen angeblichem Eigenbedarf rausgeklagt. Abgesehen davon, daß das eine Lügengeschichte ist, bin ich ausgezogen bevor er einen Gerichtsvollzieher auf mich angesetzt hat. Unter der Bedingung, daß ich noch 4 Wochen Zeit habe meine Sachen aus dem Aussenbereich abzuholen (stehen im Carport). Nun wohne ich in einer anderen Stadt und da dann auf dem Land. Wir schneien hier regelmässig ein und ich habe keine Winterreifen, dazu war ich zwischenzeitlich krank, das Auto kaputt und in der Werkstatt oder es hat wie aus Eimern gegossen. Ergebnis ist, daß ich es nicht in der vorgegebenen Zeit geschafft habe die Sachen abzuholen. Jetzt hat er mir per sms gedroht, daß er übermorgen alles entsorgen wird wenn ich nicht morgen alles abhole. (heute abend wieder fetter Schneefall). Er behauptet er brauche wegen der******rung den Carportstellplatz. Allerdings ist das ein Doppelcarport und er könnte sein Auto einfach daneben stellen. Darf der sich einfach so an meinem Besitz vergreifen oder kann ich mich auf irgendwas berufen, daß er es eben nicht darf. Müsste er nicht dazu einen Gerichtsvollzieher holen oder kann der einfach ans Werk gehen? Meiner Ansicht nach wäre das verbotene Eigenmacht derer ich mich mit Gewalt erwehren dürfte. Was meint ihr dazu? Tipps wie: Hol das Zeug einfach ab helfen eher wenig. Es ist zu viel um es mal eben wegzuschaffen und ich kann das nur Stück für Stück denn ich weiß kaum wohin damit, meine jetzige Wohnung hat keinen Schuppen/Carport und die Wohnung steht voll weil sie halb so groß ist wie die alte. Ich würde auch für den Stellplatz zahlen wenn es darum gehen würde aber darum geht es ihm nicht. Er will mir noch eins auswichen und meine Frage ist, ob er das darf, und wenn nicht, was ich dagegen tun kann. Ich arbeite ja dran, habe es einfach nicht geschafft weil siehe oben.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von spiesserschreck):
Was meint ihr dazu? Tipps wie: Hol das Zeug einfach ab helfen eher wenig.

Das dürfte jedoch die beste Lösung sein, es gibt Autovermieter welche auch Transporter verleihen.
Zitat (von spiesserschreck):
Müsste er nicht dazu einen Gerichtsvollzieher holen oder kann der einfach ans Werk gehen?

Nö, denn die Sachen stehen nicht mehr in der Wohnung.
Hat man denn schon die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite nach dem Räumungsurteil beglichen?

Zitat (von spiesserschreck):
denn ich weiß kaum wohin damit

Dann beauftragt man schnellsten eine Spedition zur Abholung und Einlagerung.
Zitat (von spiesserschreck):
Ich arbeite ja dran, habe es einfach nicht geschafft weil siehe oben.

Das man daran arbeitet ist nicht zu erkennen, denn Ausreden wie man habe ein Auto mit Sommerreifen sind keine Bemühung.

Die Fristsetzung per SMS ist natürlich auch nicht richtig, jedoch stellt sich die Frage, hat man dem Vermieter seine neue Anschrift mitgeteilt?
Dann wäre der richtige Weg, der er per schriftlicher Fristsetzung die Aufforderung zustellt, wenn er keine Postanschrift hat, dann wird man sehen müssen, wie wohl ein Richter das sehen wird.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Die Fristsetzung per SMS ist natürlich auch nicht richtig,

Wieso? Die Fristsetzung ist formfrei möglich.

Die Frage ist, ob es überhaupt noch einer weiteren Fristsetzung bedarf, ein Endtermin wurde vereinbart und nicht eingehalten, Terminverlängerung von Grundstückseigentümer nicht gewährt.

Und wenn der Vermieter von der Aufgabe des Besitz / Eigentums ausgehen darf, dann darf er die Entsorgung einleiten. Gleiches gilt, wenn das ablagern nahc Fristablauf verbitenen Eigenmacht darstellt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von spiesserschreck):
Meiner Ansicht nach wäre das verbotene Eigenmacht derer ich mich mit Gewalt erwehren dürfte. Was meint ihr dazu?


Dürften Sie, nur wie wollen Sie hinkommen um sich zu wehren, wenn dies nach Ihrem Bericht unmöglich zu sein scheint?

Zitat (von spiesserschreck):
Tipps wie: Hol das Zeug einfach ab helfen eher wenig. Es ist zu viel um es mal eben wegzuschaffen und ich kann das nur Stück für Stück denn ich weiß kaum wohin damit, meine jetzige Wohnung hat keinen Schuppen/Carport und die Wohnung steht voll weil sie halb so groß ist wie die alte.


Mit dieser Anschauung bürden Sie Ihre Probleme dem Mieter über. Der hat eigene genug, denke ich.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich sehe es wie Harry. Es war ein fester Termin vereinbart, es bedarf keiner Invollzugsetzung mehr. Und eine nach- und Nachabholung war nicht Gegenstand der Vereinbarung. Außerdem hätte die ja auch das Unterbringungsproblem in der neuen Wohnung nicht geklärt. Du musst das jetzt schleunigst regeln. Mit Leihwagen, Kumpels oder Spedition. Die teuerste Lösung wäre der Gerichtsvollzieher. Der arbeitet nämlich nicht für umsonst, dazu dann die Spedition und die Einlagerungskosten.

wirdwerden

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