Vermieter will mich Mitmieter aus der Wohnung fristlos kündigen wg. Polizeieinsatz wg. Suzidversuch

17. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bleistift0815
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will mich Mitmieter aus der Wohnung fristlos kündigen wg. Polizeieinsatz wg. Suzidversuch

Hallo,

Wir bewohnen zu viert eine Mietwohnung in einem 3-Familienhaus. Der Vermieter wohnt mit im Haus.
Gestern kam es zu einem Polizeieinsatz weil ein Suizidversuch angekündigt wurde. Er hat es mitbekommen und zusammen mit der Polizei die Wohnung ohne meiner Erlaubnis betreten. Nun denn. Ich bin jetzt erstmal wieder Stationär aufgenommen aber meiner Partnerin gegenüber wurde von ihm geäußert, dass ich das Haus und unsere Wohnung nicht mehr betreten darf. Er möchte sowas wie mich nicht im Haus haben. Ich sei für seine 17 und 19 jährige Kinder eine Gefahr.
Ich bin seit 10 Jahren regelmäßig in Behandlung u.a. wegen Depressionen und einer Personlichkeitsstörung. Und wir beziehen beide Hartz4.

Frage:
Darf der Vermieter mir tatsächlich fristlos kündigen bzw mit Frist? Meine Frau dürfe mit ihren beiden Kindern hier wohnen bleiben.


-- Editiert von Bleistift0815 am 17.05.2019 13:40

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



77 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,
jetzt mal ganz im Ernst, in meinem Elternhaus (2FH unten Eltern oben Mieter) hat sich mal ein Mieter aufgehängt im Keller..... Bleibt natürlich im Gedächtnis, wenn man dann später in den Keller muss als Kind oder junger Mensch.....

Kann ich schon verstehen, dass der Vermieter das sich ersparen möchte, glaube aber nicht, dass es für eine fristlose Kündigung reicht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Bleistift0815):
Darf der Vermieter mir tatsächlich fristlos kündigen bzw mit Frist?
Wer steht denn im Mietvertrag? Seit wann wohnt ihr dort?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Nein, das darf der VM nicht. Auch hat er nicht das Recht, dem Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung zu untersagen.

Zitat (von Michael32):

Kann ich schon verstehen, dass der Vermieter das sich ersparen möchte, glaube aber nicht, dass es für eine fristlose Kündigung reicht.


Mein Verständnis hält sich da in Grenzen. Der Mieter wohnt ja schon länger, 10 Jahre, da. Die Unpässlichkeiten wegen der Depressionen sind bekannt. Der Vermieter weiß also, woran er ist. Daß es da schon zu solchen Kurzschlußhandlungen kommen kann, das dürfte bekant sein. Damit muß man rechnen.

Kündigung:
Maximal sind die Kriterien für eine Ordentliche Kündigung gegeben. Aber entweder für Alle, die im Vertrag stehen, oder eben nicht. Deshalb ist die Frage nach dem Vertrag schon relevant.

So, wie er sich das denkt, geht das nicht. Und ich würde den Vermieter anzeigen, wenn er trotz bestehenden Vertrages den Zutritt zur Wohnung verwehrt. Dann ist nämlich der nächste Polizeieinsatz seinetwegen :sweat: .

Nun läuft erst einmel die Stationäre. Bis da wieder Ausgangslage herrscht, kann etwas Zeit ins Land gehen. In der Zwischenzeit sollte verhandelt werden.

Im KH gibt es auch einen Sozialen Dienst. Vielleicht mit dem mal die weitere Verfahrensweise abstimmen und umsetzen. Klar ist nämlich auch, Depris mit Suizidgefahr (und versuchtem Suizid) sind nicht ohne, haben also Ursachen und brauchen Behandlung. Und nun ja, auch Kontrolle.

-- Editiert von Spejbl am 17.05.2019 15:00

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Und ich würde den Vermieter anzeigen, wenn er trotz bestehenden Vertrages den Zutritt zur Wohnung verwehrt


Welche Straftat wird man da anzeigen ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Nein, das darf der VM nicht.
Warum nicht? Vielleicht mit Frist?
Zitat (von Spejbl):
Auch hat er nicht das Recht, dem Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung zu untersagen.
Warum nicht?
Zitat (von Spejbl):
Der Mieter wohnt ja schon länger, 10 Jahre, da.
Wo steht das?
Zitat (von Spejbl):
Die Unpässlichkeiten wegen der Depressionen sind bekannt.
Wahrscheinlich kam die Polizei nicht wegen der Depression.
Zitat (von Spejbl):
Damit muß man rechnen.
Womit muss der Vermieter rechnen? Was muss bekannt sein? Was gehen den Vermieter die Krankheiten seines Mieters an?
Zitat (von Spejbl):
Maximal sind die Kriterien für eine Ordentliche Kündigung gegeben.
Aus welchem Grund? Welche Kriterien wären gegeben?
Zitat (von Spejbl):
In der Zwischenzeit sollte verhandelt werden.
Wer mit wem über was?
Zitat (von Spejbl):
Im KH gibt es auch einen Sozialen Dienst.
Der macht nicht den Vermittler zwischen ängstlichem Vermieter und kranken Mieter.
Zitat (von Spejbl):
Und nun ja, auch Kontrolle.
Ach was. Und von wem?

Deine Beiträge tun wirklich häufig ziemlich weh. :devil:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Bleistift0815):
Ich bin jetzt erstmal wieder Stationär aufgenommen aber meiner Partnerin gegenüber wurde von ihm geäußert, dass ich das Haus und unsere Wohnung nicht mehr betreten darf. Er möchte sowas wie mich nicht im Haus haben.


Das wäre das Corpus delictum. Besteht der Mietvertrag und liegen keine Pflichtverletzungen dessen vor, dann ist das schon mal ein Fall, den nächsten Polizeieinsatz zu starten.

Hallooo? Der Mieter darf nicht einmal in seine rechtmäßig angemietete Wohnung. Wird diese Drohung wahr gemacht, dann ist der Ärger für den Vermieter vorprogrammiert.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Deine Beiträge tun wirklich häufig ziemlich weh. :devil:


Vielleicht dir. Das liegt aber daran, daß ich lösungsorientiert argumentiere. Manche Leute sagen nur, was nicht geht. Bieten aber keine Lösungen an. Und hier hat der Mieter die Fragen gestellt. Da argumentiere ich doch nicht für den Vermieter.

Welche Rechtliche Grundlage siehst du für einen Zutrittverbot? Sofern der Mietvertrag nicht beendet wurde? :cool: . Und eine "Fristlose" wird mit einer Klage i.V. einer Räumungsschutzklage quittiert. Also, immer mit der Ruhe.

Oder hast du Rechtsprechung für solche Fälle parat? Gericht, Aktenzeichen & co. Ich meine, ich kann ja auch falsch liegen. Dann muß man aber zielführend die Gegenargumentation führen.

Aber gut, zurück zum Thema.




-- Editiert von Spejbl am 17.05.2019 15:49

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von Spejbl):
Und ich würde den Vermieter anzeigen, wenn er trotz bestehenden Vertrages den Zutritt zur Wohnung verwehrt
Welche Straftat wird man da anzeigen ?


Nochmal die Frage, um welche Straftat es sich da handelt ?

Dass der VM dem Mieter den Zugang nicht verbieten kann ist ja rein rechtlich klar...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Da argumentiere ich doch nicht für den Vermieter.
Musst du gar nicht. Verlangt niemand.
Zitat (von Spejbl):
Und hier hat der Mieter die Fragen gestellt.
Zitat (von Bleistift0815):
Darf der Vermieter mir tatsächlich fristlos kündigen bzw mit Frist?
Der TE hat eine einzige Frage gestellt. Noch hat der Vermieter gar nichts gemacht, hat nicht gedroht, sondern irgendwas geäußert, was nun logischerweise den TE beunruhigt.

Da argumentierst du mit dem nächsten Polizeieinsatz? Ganz toll.
Zitat (von Spejbl):
Welche Rechtliche Grundlage siehst du für einen Zutrittverbot?
Gar keine, denn es gibt kein Zutrittsverbot.
Zitat (von Spejbl):
Also, immer mit der Ruhe.
Na, dann bitte doch Ruhe. Mach den TE doch nicht nervös.

Es ist bisher nichts passiert, man kann bisher nichts machen.
Wenn der Vermieter etwas macht und der TE hier fragt, kann man weiter sehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Es ist bisher nichts passiert, man kann bisher nichts machen.
Wenn der Vermieter etwas macht und der TE hier fragt, kann man weiter sehen.


:) ;)

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von Michael32):
Zitat (von Spejbl):
Und ich würde den Vermieter anzeigen, wenn er trotz bestehenden Vertrages den Zutritt zur Wohnung verwehrt
Welche Straftat wird man da anzeigen ?


Nochmal die Frage, um welche Straftat es sich da handelt ?

Dass der VM dem Mieter den Zugang nicht verbieten kann ist ja rein rechtlich klar...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
some
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,
so einfach ist eine fristlose Kündigung nicht. Dafür müssen schon gravierende Gründe vorliegen.

Sechs gute Gründe für eine fristlose Kündigung

1. Zahlungsverzug – der Mieter zahlt die Miete nicht
2. Der Mieter zahlt die Miete nicht pünktlich
3. Der Mieter stört den Hausfrieden
4. Der Mieter vernachlässigt die Mietwohnung
5. Der Mieter lässt Dritte in seiner Wohnung wohnen
6. Der Mieter betreibt ein Gewerbe in seiner Wohnung

Den Polizeieinsatz könnte man zwar als störend empfinden, aber dann wäre jeder Rettungseinsatz auch Hausfriedensbruch. Und Du bist keine Gefahr für die teilweise erwachsenen Kinder, sondern nur für Dich selbst! Außerdem lebst Du mit Kindern in einem Haushalt, dann wärst Du eher für sie eine Gefahr. Solange kein Feuer oder Waffen im Spiel sind, ist dies kein Argument.

Eine fristgerechte Kündigung könnte möglich sein, würde jedoch den Gesundheitszustand verschlimmern und könnte unter Umständen zur Vollendung des Suizids führen. Ich würde mir Hilfe in der Klinik suchen. Vielleicht ist betreutes Wohnen möglich und für die Gesamtsituation in Bezug auf Deine Partnerin und die Kinder die bessere Lösung. Besuche der Partnerin sollten weiterhin möglich sein, da nicht gegen den Mietvertrag verstoßen wurde- zumindest aus meiner Sicht. Deine Krankheit ist für Deine Partnerin und ihre Kinder sicherlich auch nicht immer einfach, deswegen wäre es doch bestimmt auch für sie einfacher, wenn sie durch den räumlichen Abstand wieder Kraft gewinnen könnte.

Ich hoffe, Dir kann in der Klinik geholfen werden. Meist sind es ja auch finanzielle Probleme, die mit Auslöser sein können, warum es einem nicht besser geht. Hättest Du nicht auch mal Anspruch auf eine Kur und könntest durch einen Tapetenwechsel wieder Kraft tanken? Ich wünsche Dir alles Gute für die Zukunft! Genieße die kleinen positiven Momente und erfreue Dich an den Sachen die Du hast, nicht die, die Du vermisst.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Und ich würde den Vermieter anzeigen, wenn er trotz bestehenden Vertrages den Zutritt zur Wohnung verwehrt
Welche Straftat wird man da anzeigen ?

Nochmal die Frage, um welche Straftat es sich da handelt ?


Naja, der Mieter dürfte sich "mit Gewalt" zurück in die Wohnung kämpfen. Dazu hat er das Recht. Die Wohnung ist im Besitz vom Mieter. Wenn der Vermieter den Zugang mit Gewalt abwehrt, macht sich der Vermieter ggf. der Körperverletzung schuldig.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Schade, dass Speibl hier auf seine getätigte Aussage keine Antwort weiß....

Zitat (von vundaal76):
Wenn der Vermieter den Zugang mit Gewalt abwehrt, macht sich der Vermieter ggf. der Körperverletzung schuldig.


Aber erst dann..... Das reine "der darf nicht mehr in die Wohnung" würde der Polizei wohl eher ein müdes Lächeln abgewinnen.....

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bleistift0815
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke allen Antwortern.

Wir wohnen seit 12.2017 in der Wohnung. Von Anfang an wussten die Vermieter, dass meine Partnerin und ich psychisch krank sind.

Es hat sich Neues ergeben.
Man hat mir wieder über meine Lebensgefährtin mitteilen lassen, dass:

Man mir fristlos kündigt, weil der Hausfrieden gestört sei. Schließlich sei ich eine nicht berechenbare Gefahr und könnte im Keller die Gasleitung manipulieren und alle umbringen.
Sie hätten dies vom Anwalt auch schon schriftlich. Man wolle mir dies aber erst geben wenn ich mich wagen sollte, das Haus zu betreten. Ich darf dies nur im Beisein der Polizei.

Im behandelten Krankenhaus bin ich seit 10 Jahren schon in Behandlung. Daher kennt man dort meine "Ausrutscher". Es sind drastisch dargestellte Wünsche, erhöhrt zu werden.
Ich wurde nach 24h schon wieder entlassen.

In meinem vorläufigen Entlassungsbericht steht, dass:

Aktuelle Anamnese:
"Der Patient habe sich nicht umbringen wollen und distanziert sich direkt und klar davon.
Er habe die Aufmerksamkeit seiner Partnerin auf sich lenken wollen. Dies hat jedoch nicht funktioniert.
Es erfolgte eine kurze stationäre Kriesenintervention."

"Psychischer Befund bei Aufnahme:
u.a. Keine akute Suizidalität und keine akute Fremdgefährdung. Tragfähige Distanzierung (Anmerkung von mir: weil ich mich schnell von meinen Ausrutschern distanzieren kann, und bewusstseinsklar und wach realisiere was geschah)."

"Therapie und Verlauf:
Zum Zeitpunkt der Entlassung besteht keine akute Suizidalität und keine akute Fremdgefährdung."


Wir möchten wohl freiwillig ausziehen, nach meiner Entlassung bin ich vorrübergehend bei Angehörigen untergebracht, dies ist jedoch nicht länger als 10 Tage möglich.
Es würde einfach länger dauern eine passende Wohnung zu finden.

Hat er trotzdem gute Chancen sein Recht auf fristlose Kündigung wegen Hausfriedensstörung durchzusetzen?

Nach googlen würde ich meinen, er muss mich erst abmahnen, dass soetwas nicht wieder vorkommt.
Wenn es wiederholt zu Störungen mit uns 4 Mietern kommt, darf er fristlos kündigen.

Zählt dazu auch, wenn von jemanden von uns 4en nach 22 Uhr die Tür geknallt werden sollte, wenn jemand von uns vieren in einem 50L Wertstoffmüllsack ein Stück Tortellini hinterlassen sollte? Oder wenn ich mich nicht an absurde Anordnungen halte wie, Besuch nicht ins Treppenhaus lassen (weil dort deren 120 Markenschuhe lagern).......?

-- Editiert von Bleistift0815 am 17.05.2019 23:34

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Bleistift0815
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

..zu oft editiert.
Es gab vor 4 Wochen erst eine Situation, bei der ich per Whatsapp Nachricht freundlich gefragt habe: "ob es etwas ausmachen würde, deren offene Wohnungstüre zu schließen, da mir von den Kochgerüchen im Moment übel wird." Daraufhin wurde mir erwidert dass sie es nicht tun, weil sie schon seit 20 Jahren ihre Essgerüche ins Treppenhaus leiten würden.
Am nächsten Tag wurde ich darauf angesprochen ob dies mein erst gewesen ist... naja ich war eigentlich ruhig, erlaubte mir aber die Bemerkung dass: "das ist doch asozial!" Schließlich wurden wir gebeten, nach 22 Uhr nicht mehr zu duschen, da die Vermieterin oft Kopfschmerzen davon bekommt..........
Es sind uneinsichtige Leute. Sie machen nie Fehler. Würde man dies alles vorher wissen...... ohje

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie dürfen natürlich zurück in Ihre Wohnung. Der Vermieter darf das nicht verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Bleistift0815
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das denke ich auch, ich lasse jetzt erstmal etwas Ruhe einkehren.
Aber mit was für Folgen habe ich zu rechnen - ist der Hausfrieden auch schon bei den genannten beiden Taten (der Polizeieinsatz wg. Suizidankündigung und meiner bekannt gemachten Verärgerung des Lüftverhalten des Vermieters, dessen Kochgerüche in unsere geschlossene Wohnung zieht).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Bleistift0815):
Man hat mir wieder über meine Lebensgefährtin mitteilen lassen, dass:
Man mir fristlos kündigt,
Das kannst du dir zwar anhören, aber eine Kündigung benötigt die Schriftform.
Solange diese nicht vorliegt, solltet ihr euch nicht ins Bockshorn jagen lassen.

Wann der Hausfrieden gestört ist ?----- endlose Diskussionen, Rechtsprechungen, Emotionen usw. vorhanden---- das braucht ihr nicht abwägen. Jetzt nicht.
Zitat (von Bleistift0815):
Sie hätten dies vom Anwalt auch schon schriftlich.
Abwarten. Lesen. Dann weiter.

Dass du erst mal bei anderen Angehörigen bist, ist gut. Wenn du Mieter bist, nur durch Hörensagen von den Plänen des Vermieters weißt, wirst du zu deiner Frau und den Kindern zurückkommen, ohne Polizei.
Zitat (von Bleistift0815):
Aber mit was für Folgen habe ich zu rechnen
Dann erst wirst du lesen können, was der Vermieter sich da zusammenschreiben ließ.
Erst, wenn man das lesen kann, kann man von hier weiter empfehlen---- erst dann.

Nach einer anderen Wohnung suchen, dürfte aber das nächste wichtige sein.
Sogar fristlose Kündigungen, die völlig zu Recht bestehen, dauern bis zum endgültigen Auszug oftmals Monate----

Zitat (von Bleistift0815):
Also das denke ich auch, ich lasse jetzt erstmal etwas Ruhe einkehren.
Gute Idee.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Und ich würde den Vermieter anzeigen, wenn er trotz bestehenden Vertrages den Zutritt zur Wohnung verwehrt. Dann ist nämlich der nächste Polizeieinsatz seinetwegen .


@ Spejbl

Es wäre echt toll, wenn Du Dich dazu noch äußern würdest, was genau der TE da jetzt anzeigen soll......

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Und nebenbei bemerkt, Sie dürfen natürlich nach 22 Uhr duschen, Sie können Ihre Besucher durchs Treppenhaus empfangen und hinaus lassen und dürfen ein ganz normales Leben führen... Ob Ihren Vermietern dabei übel wird oder sie Kopfschmerzen kriegen oder sonst irgendwas, spielt keine Rolle. Was Sie vermeiden sollten, ist unnötiger, lauter Lärm nach 22 Uhr. Zimmerlautstärke ist da das Stichwort.

Ansonsten können Sie ein ganz normales Leben führen. Wenn Ihre Vermieter so seltsam empfindlich sind, dann sollen sie sich eben keine Mieter ins Haus holen. Und schon gar keine mit Kindern!

Die von Ihnen angefragten Gründe rechtfertigen weder in der fristlose noch eine ordentliche Kündigung. Dennoch sollten Sie natürlich zusehen, daß Sie eine andere Wohnung zu bekommen, denn mit solchen Leuten wird man auf Dauer ganz und gar nicht froh.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Bleistift0815
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Sache zieht sich etwas, weil die Kündigung des Vermieters auf sich warten lässt. Wir erwarten sie heute oder Montag.

Wir schauen schon aktiv nach Wohnungen und möchten auf jeden Fall ausziehen.

Ein Problem allerdings ist, dass meine Partnerin und ich Hartz4 beziehen.
Um Umzugskosten genehmigt zu bekommen - also den Umzug berechtigt zu machen - kam mir die Idee es uns zu nutze zu machen, dass der Vermieter an dritter Stelle nach den Polizeibeamten ja die Wohnung betreten hatte.

Er blieb für eine halbe Minute in der Wohnung, bis die Polizeibeamten erfuhren, dass er kein Angehöriger ist sondern der VM, er wurde von denen dann nach draußen verwiesen. Es war also meines Erachtens keine Gefahr mehr im Verzug, da ich den Beamten bereits eigenständig die Wohnungstür geöffnet hatte, und sie somit wissen lassen habe, dass alles soweit i.O. war.

Fragen: Angenommen wir kündigen selber vorab, wegen Hausfriedensbruchs seitens des VM, kann man dann nur fristlos kündigen oder auch zu einem Termin wie zB 01.09.2019 ??
Denn es ist einfach nichts so schnell zu finden.

Frage 2: Ein Kündigungsschreiben ist ja erstmal nur ein einseitiger Wunsch das Verhältnis zu kündigen, kann der VM trotzdem noch fristlos kündigen (obwohl die von mir geschilderten Gründe nachwievor dafür ja nicht ausreichen?)

Es geht uns halt darum, dass vom Jobcenter Umzugskosten verweigert werden könnten, und wir trotz einem von uns festgelegten Wunschtermin wir eine Zwangsräumung bekommen könnten....
Und dass wir laut Mietvertrag für den Leerstand der Wohnung aufkommen müssten, wenn er uns fristlos kündigt und später Zwangsräumen lässt.

Im Mietvertrag steht:
"Bei dringender Gefahr ist dem Vermieter der Zutritt zu den Mieträumen zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet."
"Wird das Mietverhältnis durch den VM au wichtigem Grund gekündigt, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem VM dadurch entsteht, dass die Räume nach der Rückgabe leer stehen oder nur billiger vermietet werden können, und zwar bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, jedoch höchstens für ein Jahr nach der Rückgabe."

-- Editiert von Bleistift0815 am 31.05.2019 14:36

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Bleistift0815):
Um Umzugskosten genehmigt zu bekommen - also den Umzug berechtigt zu machen
Wenn der Vermieter kündigt, und die Kündigung wirksam ist, werden auf Antrag auch die Umzugs-und Wohnungsbeschaffungskosten in notwendigem Umfang vom JC übernommen.
Man braucht keine Polizei-Story. Man braucht die wirksame Kündigung des Vermieters.
Zitat (von Bleistift0815):
Angenommen wir kündigen selber vorab, wegen Hausfriedensbruchs seitens des VM,
Wann war der Hausfriedensbruch? In der halben Minute mit der Polizei?
Selbst kündigen sollte man erst, wenn man ein Mietangebot und dafür den Segen/Zusicherung der Kostenübernahme des JC hat.
Man braucht zum selbst-kündigen keinen Grund, aber eine Frist.

Der Vermieter hat rumgetönt vor ca. 3 Wochen. Jetzt erst fristlos kündigen ist doch nicht zu erwarten. Dazu braucht ER wiederum einen wichtigen Grund.
Bisher liest man in deinen Beiträgen NICHTS, was deinen Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigen könnte.
Eine Zwangsräumung (nach erfolgreicher Räumungsklage beim Amtsgericht) braucht auch wichtige Gründe.

Meine Empfehlung:
Sucht euch in Ruhe eine angemessene Wohnung, möglichst nicht bei einem privaten Vermieter.
Lasst euch ein Mietangebot erstellen, legt dieses dem JC vor, und beantragt damit beim JC alles, was man für einen Umzug nötig braucht.
Allermeistens wird auf Selbsthilfe verwiesen, die Miettransporter-Kosten gewährt und für Helfer gibts n Brötchen und ne Cola oder so bezahlt. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Bleistift0815
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich melde mich mal wieder.

Unser Vermieter hat uns Anfang September wegen Eigenbedarf zum 30.11.19 gekündigt.
Seit dem von mir erzeugten Polizeieinsatz im Mai gab es viele unschöne Beleidigungen und Nötigungen seitens des Vermieters.

An dem Tag im Mai hat er zusammen mit der Polizei unsere Wohnung betreten, weil ich durch Parasuizidalität Suizid ggü meiner Lebensgefährtin angedroht hatte (Achtung: widerlich:........mit Blut die Wand bemalt habe).

Er blieb für eine halbe Minute in der Wohnung, bis die Polizeibeamten erfuhren, dass er kein Angehöriger ist sondern der VM, er wurde von denen dann nach draußen verwiesen.

Es war also meines Erachtens keine Gefahr mehr im Verzug, da ich den Beamten bereits eigenständig die Wohnungstür geöffnet hatte, und sie somit wissen lassen habe, dass alles soweit i.O. war.

Ich ging nach 10 Minuten mit den Rettungsassistenten aus der Wohnung zu deren RTW.
Die Polizei war noch dabei noch in der Wohnung. Später erfuhr ich, dass die Wohnungstür NICHT zugezogen wurde.

Der VM hat mir heute im Streit bekannt gegeben, dass er von meiner Blutschmiererei Fotos gemacht habe, indem er (nachdem die Polizei die Wohnung verlassen hat), durch die offene Wohnungstür unsere Wohnung betreten hat, und Fotos von allen Räumen gemacht hat. Meine Blutschmiererei war in einem Zimmer.

Ja Abstoßend widerlich. Ich weiß es. Es ist aber geschehen.

Seine Lebensgefährtin kam der heutigen Diskussion herbei und erwähnte dann aber, dass es kein Hausfriedensbruch war, weil meine Lebensgefährtin den VM hereingebeten habe und nach weißer Wandfarbe fragte, die sie ihr dann gaben.

Meine Lebensgefährtin, wir sind seit 10 Jahren zusammen, lügt nicht. Aber was für Chancen hat man da wohl gegen anzukommen und ihnen fristlos zu kündigen und Umzugskosten vom VM erstattet zu bekommen?
2 Personen gegen eine.

Ich glaube auch kaum, dass irgendjemand Proben von der verwendeten Wandfarbe nimmt, mit der meine Partnerin die Farbe nach dem Entfernen des Bluts erneuert hat, um diese mit unserem Farbeimer und dem der Vermieter chemisch untersuchen und vergleichen würde. So könnte man ja vielleicht beweisen, dass meine Lebensgefährtin gar nicht auf deren Hilfe angewiesen war.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
Aber was für Chancen hat man da wohl gegen anzukommen


Wogegen? Nach meiner Auffassung hat der Vermieter auch dann keinen Hausfriedensbruch begangen, wenn er die Wohnung betreten hat ohne hereingebeten worden zu sein.

Zitat:
und ihnen fristlos zu kündigen und Umzugskosten vom VM erstattet zu bekommen?


Keine

Zitat:
2 Personen gegen eine.


So etwas wird nicht nach dem Mehrheitsprinzip entschieden.

Zitat:
Unser Vermieter hat uns Anfang September wegen Eigenbedarf zum 30.11.19 gekündigt.


Mit welcher Begründung?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Bleistift0815
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

KEIN Hausfriedensbruch, wenn der VM die offene Wohnungstür betritt und Fotos von den Räumen macht?

Weshalb nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Unser Vermieter hat uns Anfang September wegen Eigenbedarf zum 30.11.19 gekündigt.


Nicht jede Eigenbedarfskündigung ist auch automatisch wirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
KEIN Hausfriedensbruch, wenn der VM die offene Wohnungstür betritt und Fotos von den Räumen macht?

Weshalb nicht?


Das Betrteten einer Wohnung durch die geöffnete Wohnungstür ist nur dann Hausfriedensbruch, wenn derjenige davon ausgehen musste, dass er trotz der vorleigenden Umstände die Wohnung nicht hätte betreten dürfen. Diese Voraussetzungen sehe ich hier nicht als gegeben.

Im übrigen ist eine fristlose Kündigung, die erst 4 Monate nach dem Vorfall ausgesprochen werden soll schon aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Bleistift0815
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
KEIN Hausfriedensbruch, wenn der VM die offene Wohnungstür betritt und Fotos von den Räumen macht?

Weshalb nicht?


Das Betrteten einer Wohnung durch die geöffnete Wohnungstür ist nur dann Hausfriedensbruch, wenn derjenige davon ausgehen musste, dass er trotz der vorleigenden Umstände die Wohnung nicht hätte betreten dürfen. Diese Voraussetzungen sehe ich hier nicht als gegeben.

Im übrigen ist eine fristlose Kündigung, die erst 4 Monate nach dem Vorfall ausgesprochen werden soll schon aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr zulässig.


Aber ich habe doch erst gestern davon erfahren?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Bitte mal die Kündigung auf Eigenbedarf WORTWÖRTLICH ABTIPPEN! Und zwar KOMPLETT, aber ohne persönliche Daten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.828 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123