Vermieter will mich rausschmeissen

5. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dartcom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter will mich rausschmeissen

Guten Abend zusammen.
Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter und einige Fragen dazu.
Folgende Situation:
Ich bewohne seit 3,5 Jahren, ein Zimmer zur Miete, im Haus eines ehemaligen Arbeitskollegen.
Wir haben nie einen Mietvertrag, oder andere schriftliche Vereinbarungen gemacht.
Meine Miete, welche auch alle Nebenkosten und Energiekosten beinhaltet, beträgt 250,-€, welche ich jeden Monat bei ihm persönlich in bar entrichte. Natürlich auch ohne Quittung. das wollte er alles nicht, da er dem Finanzamt nicht angeben wollte, daß er das Zimmer vermietet hat.
Der Strom, den ich verbrauche, läuft über seinen Zähler, der unten hängt. Nun ist er der Meinung, daß ich zuviel Strom verbrauche, obwohl ich den ganzen Tag arbeiten bin und ansonsten nur normale Sachen laufen habe. Wie auch immer. Dieser Streit ist nun soweit gekommen, daß er mir mündlich gekündigt hat. Er hat mir eine Frist gesetzt, bis Ende Januar 2015. Leider ist er recht jähzornig und in seinen Reaktionen recht sprunghaft. So ist es ohne weiteres möglich, daß ich eines Tages vor verschlossener Tür stehe, weil er entweder mein Schloss ausgewechselt hat, oder das Schloss der Haustüre. Er ist auch der festen Überzeugung, daß er alles machen kann. Mich sofort vor die Türe setzen, mich aussperren, oder den Strom abstellen. Ich weiß, daß er das nicht machen darf, aber das interessiert ihn nicht. Wenns ihn reißt, dann wird es so passieren. Er ist halt der Meinung, wir haben keinen Mietvertrag, also macht er in seinem Haus, was er will.
Nun meine Frage: Wie reagiere ich akut, wenn er mich aussperrt, oder den Strom einfach abstellt.
Da ich mit einer der beiden Möglichkeiten jetzt jeden Tag rechnen muss, würde ich mich sehr über Eure Antworten freuen.
MFG
Ralf



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

1. Wichtige Unterlagen/Sachen (unauffällig) aus der Wohnung bringen und an einem anderen sicheren Ort lagern.


2. schnell eine neue Bleibe suchen, auch wenn es erstmal nur ein kleins "Wohnklo" zum Übergang ist.


3. Anwalt aufsuchen, der entsprechende gerichtliche Verfügung inklusive Strafzahlung veranlasst





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend Ralf,

es besteht ein faktischer Mietvertrag. Für einen Mietvertrag ist die schriftliche Formerfordernis nicht gegeben. Maßgeblich ist, ob Sie an der Adresse gemeldet sind und dort tatsächlich gewohnt haben - zu welchen Bedingungen auch immer. Das Mietrecht ist auf Ihrer Seite.

Das Mietrecht hilft Ihnen bei diesem Vermieter nichts. Sie müssten sich auf lange Rechtsstreitigkeiten einlassen wollen.

Praktisch empfehle ich Ihnen: Sehen Sie zu, dass Sie da weg kommen.


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#3
 Von 
Dartcom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal herzlichen Dank, für die schnellen Antworten.

Natürlich bin ich schon dabei, mir eine neue Wohnung zu suchen, aber das dauert nun mal seine Zeit.
Mir geht es in erster Linie darum, was ich machen kann, falls er in der Zeit, bis ich was gefunden habe, abdreht und ich vor verschlossener Türe stehe.
Kann ich in dem Moment die Polizei rufen und mir mit nem Schlüsseldienst wieder Zutritt, zu meiner Wohnung verschaffen?
Kann ich dagegen vorgehen, wenn er mir den Strom kappt?
Ich mach mir keine Sorgen, daß er mich angreift, oder sowas, da ich ihm körperlich und durch meine Ausbildung haushoch überlegen bin. Was er auch weiß. Auch wenn er schon kurz davor war, aber ich versuche bei diesen Gesprächen immer ruhig und sachlich zu bleiben und deeskalierend einzuwirken.


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich in dem Moment die Polizei rufen und mir mit nem Schlüsseldienst wieder Zutritt, zu meiner Wohnung verschaffen? <hr size=1 noshade>

Die Polizei mischt sich nicht in solche Streitigkeiten ein.



quote:<hr size=1 noshade>Kann ich dagegen vorgehen, wenn er mir den Strom kappt? <hr size=1 noshade>

Ja, vor Gericht klagen. Dauert dann halt etwas.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
jaca2508
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
auch ein mündlicher Mietvertrag zählt nach BGB, man muss nicht zwingen einen schriftlichen Mietvertrag haben. Du hast fast die gleichen Rechte (Kündigungsfrist etc.)wie mit schriftlichen Mietvertrag. Sollte dein VM die Schlösser austauschen oder den Strom abstellen kannst du bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, dass geht relativ schnell und der Vermieter bekommt vom Gericht die Auflage sofort den alten Zustand wieder herzustellen.
Aber du hast noch einen Trumpf in der Hand, so wie er dass mit der Miete macht, ist das Steuerbetrug, würdest du dem Finanzamt einen Wink geben bekäme er mächtig Ärger. Das kann man ja mal so beiläufig erwähnen, muss man ja nicht gleich in die Tat umsetzten. Könnte mir vorstellen, dass er sich dann überlegt was er macht. Du hast zwar keine Quittung aber du kannst doch bestimmt auf Kontoauszügen nachweisen, dass du die Summe abgeholt hast. Für dich hätte das keine Konsequenzen.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber du hast noch einen Trumpf in der Hand, so wie er dass mit der Miete macht, ist das Steuerbetrug, würdest du dem Finanzamt einen Wink geben bekäme er mächtig Ärger.
<hr size=1 noshade>

Und der TE wohl auch: Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Nötigung oder auch falsche Verdächtigung.



quote:<hr size=1 noshade>Du hast zwar keine Quittung aber du kannst doch bestimmt auf Kontoauszügen nachweisen, dass du die Summe abgeholt hast. <hr size=1 noshade>

Was auf den Kontoauszügen steht ist in dem Falle vollkommen irrelevant.



quote:<hr size=1 noshade>Für dich hätte das keine Konsequenzen. <hr size=1 noshade>

Das ist schlicht (gefährlicher) Blödsinn.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jaca2508
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Quote:
_________________________________________________________
Und der TE wohl auch: Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Nötigung oder auch falsche Verdächtigung.
_________________________________________________________

Was ist das denn für`n Quatsch. Wo steht denn geschrieben, dass ich die Miete nicht bar bezahlen darf und was der VM dann damit macht kann ich nicht beeinflussen.

Quote:
_________________________________________________________
Natürlich auch ohne Quittung. das wollte er alles nicht, da er dem Finanzamt nicht angeben wollte, daß er das Zimmer vermietet hat.
_________________________________________________________
Wieso Nötigung oder falsche Verdächtigung?

Was die Kontoauszüge betrifft, da habe ich aber schon andere Erfahrungen gemacht. Das zählte sowohl bei der ARGE als auch bei Gericht sehr wohl als Nachweis vor allem wenn es immer zum gleichen Zeitpunkt und die gleiche Summe ist.


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wo steht denn geschrieben, dass ich die Miete nicht bar bezahlen darf und was der VM dann damit macht kann ich nicht beeinflussen. <hr size=1 noshade>

Er weis, das die Barzahlung der Steuerhinterziehung dient und leistet sie dennoch wie gewünscht.



quote:<hr size=1 noshade>Wieso Nötigung <hr size=1 noshade>

siehe § 240 StGB



quote:<hr size=1 noshade>oder falsche Verdächtigung? <hr size=1 noshade>

Wenn der Vermieter es dennoch versteuert hat oder gar nicht hätte versteuern müssen und ihm das bekannt war.





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