Vermieter will mich wohl davon ekeln. Wie verhalten?

19. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchender20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter will mich wohl davon ekeln. Wie verhalten?

Hallo und Guten Tag: Ich bin total verzweifelt!

Gegen Ende 2016 habe ich ein Apartment bezogen. Ich wurde hierfür vom Wohnungsamt benannt.

Und was ich erst im Nachhinein erfahren hatte, dass dem privaten Vermieter sämtliche Wohnungen über 3 Hausnummmern

gehören (richtig, der private Vermieter hat eine Kooperation mit dem Sozialreferat).



Von vielen merkwürdigen Ereignissen, mit denen ich mich unmittelbar seit meinem Einzug konfrontiert sehe, ist die Tatsache, dass hier jemand in meiner Abwesenheit die Mietwohung widerrechtlich betritt und bedeutungsvolle Unterlagen entwendete.

Parallel dazu erhielt ich über Monate hinweg wüste Beleidigungen per Mail und SMS. Insbesondere die Auswertung einer Beledigungs-SMS erklärte mir, dass vor der Vertragsunterzeichnung wohl jemand anderes hätte die Wohnung beziehen sollen, kolportiert der Absender.



Ob es ins Gewicht für meine Annahme fällt, dass in diese Zeit auch fällt, dass eine Nachbarin ebenso Situationen erlebte und

wie diese mir anvertraute, die sie als nötigende Schikane betrachtet. Behörden gingen auf sie los, weil man ihr Nahe lege

die betagte Mutter in ein Altersheim zu verbringen, obwohl die Nachbarin bei ihrer Mutter lebt und diese pflegte.

(Wäre als Zeuge in einem Streifall eine evtl vorteilhafte Beweissituation, aber diese zeigt sich auch sehr eingeschüchtert).

Und beide Wohnungen sind relativ barrierefreie Erdgeschoss-Apartments.



Dummerweise habe ich, nachdem sich der Vermieter entgegen meines sachlichen Anliegens, sehr unverschämt zeigte und den Hörer auflegte, zuletzt meine Meinung gegeigt im Suff.



Ich will nur meinen Frieden. Ich habe zuverlässig meine Miete bezahlt und zu keinem Zeitpunkt irgend jemandem Anlass zum

Grund einer Beschwerde gegeben.

Wie soll ich mich verhalten? Ab Wochenbeginn unterzeichne ich auch in jedem Fall eine Mitgliedschaft beim Mieterschutz.



Bitte keine Ratschläge, die mich Hunderte Euro Stundenlohn kosten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zuerst würde ich das Schloss auswechseln, das dürfen sie.
Sie müssen nur das alte Schloss aufheben.

Die Mailadresse würde ich wechseln und die Handynummer auch.

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#2
 Von 
Ratsuchender20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Ihr Interesse und Antwort. Das mit der Mail etc. abstellen, ist bereits geschehen.
Der länger als die Bibel abgefasste Mietvertrag, sieht peinlich genau vor jede Veränderung nur über einer Fachfirma und dem lieben Gott durchführen zu dürfen....
Aber das ist eben nebensächlich.
Ich unterzeichne heute eine Mitgliedschaft beim Mieterschutz. Zwar greift ein Schutz erst nach Monaten und nur für Streiifälle,
die nach der Wartezeit eingetreten sind.....
Viellicht kann man meine Sorge dennoch irgendwie in eine Akte aufnehmen, damit ggf. ein anerkennbarer Beleg existiert.

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#3
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Das Schloss dürfen sie ausbauen und gegen ein anderes wechseln, da sie ja sicher sind, das jemand bzw. ihr Vermieter in ihrerer Abwesenheit in ihrer Wohnung war.
Vielleicht hat sich auch ein Vormieter ein Schlüssel nachgemacht, man weiss es nicht.

Auf jedenfall dürfen sie es somit sicher wechseln, dies ist in weniger als 5 Minuten gewechselt, vielleicht kennen sie jemanden, der dies für sie erledigt ( keine Firma ), der Vermieter kann nicht darauf pochen, das die eine Firma macht.
Und wenn doch, dann müsste er es sogar im Nachhinein bezahlen, da er KEIN Schlüssel zurückbehalten darf.

Falls sie das Schloss nicht wechseln wollen, dann würde ich zumindest darüber nachdenken eine Überwachungskamera zu installieren, so eine habe ich auch, gibt es günstig, zusätzlich die Tür mit irgendwas sichern, das sie beim zurückkommen leicht sehen, das jemand die Tür geöffnet hat.

Das aufgenommene wird extern auf Server gespeichert und kann sich dann angesehen werden und dann Strafanzeige gestellt werden.

Es dient auch sehr gut dafür, falls ihnen jemand etwas in der Wohnung plaziert um ihnen etwas unterzuschieben, oder falls noch wichtigere Dokumente abhanden kommen.

Wer weiss was in ihrerer Abwesenheit noch gemacht wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender20):
nachdem sich der Vermieter entgegen meines sachlichen Anliegens,

Und welches genau war das?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Ich unterzeichne heute eine Mitgliedschaft beim Mieterschutz. Zwar greift ein Schutz erst nach Monaten und nur für Streiifälle, die nach der Wartezeit eingetreten sind.....


So ist das FALSCH.
Die Wartezeit gilt nur für die Vertretung in Gerichtsverfahren und die damit verbunden Kosten.
Vor einem Gerichtsverfahren, welches ja der Vermieter anstrengen musste, kann man den Sachverhalt und Kündigungsgründe durch den Mieterschutz richtig stellen lassen.

Zu denken gibt mir aber dieses:
Zitat:
zuletzt meine Meinung gegeigt im Suff.


Das steht doch deutlich im Widerspruch zu:
Zitat:
und zu keinem Zeitpunkt irgend jemandem Anlass zum Grund einer Beschwerde gegeben.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ratsuchender20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zunächst danke für alle interessierten Zuschriften.

Ein neues Schloss kommt sobald ich das Geld dafür habe und die Nerven für das, was dann kommt.
Und so widersprüchlich ist vieles gar nicht, ich habe lediglich Faktisches zur Fallbeschreibung erklärt, dass ich,
als alles angefangen hatte versucht dem Vermieter die Ereignisse Dezember 2016 zu erklären.
Er legte mit Unverschämtheiten den Hörer auf und jagte eine E-Mail hinterher, in der er mich für psychisch gestört halte.
Wegen eines aktuellen Anlasses und als ich dabei auch ziemlich besoffen war habe ich dem Vermieter meine Meinung aufm AB hinterlassen.

Ich weiß auch nicht, aber während mir das alles passiert lerne ich die Nachbarin kennen, die in der selben Zeit ebenso unter Druck gesetzt wurde und seither eingeschüchtert ist, weil diese ebenso wenig die Wohnung verlieren möchte.

Ich bin mittlerweile Mitglied beim Mieterschutz und werde mich dort demnächst beraten lassen. Wir sind gesellschaftlich einfach alle soweit, sofort zum Anwalt. Und ich entnehme Empfehlungen hier aropopos Kamera installieren usw., dass hier andere Leute nicht unähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Aktueller Anlass: Seit einem Unfall bin ich Rentner und mache aus meinem Beruf ein Hobby, mit dem ich mir somit auch eine Tagesstruktur selbst gebe. Hierzu habe ich auch ein auf mein Kreativprojekt lautendes Klingelschild an die innere Apartmenttüre geklebt, da ich im Rahmen meiner kreativen Betätigung soziale Kontakte habe.
Diese ist ohne jede Vorankündigung Hinweis einfach entfernt worden und gegen meinen Nachnamen ersetzt worden mit den Aufklebern aus dem Etiketiergerät des Vermieters. Und das finde ich geht zu weit.




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#7
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Alles außerhalb deiner Wohnung gehört dir aber nicht.

Du darfst nichts an die Tür kleben, keine Schränke in den Flur stellen, nichtmal Schuhe. Flucht und Rettungswege eben.

Alles was fest mit der Wohnung verbaut ist, hast du deine Finger von zu lassen.

Selbst Türkränze sind NICHT erlaubt. Ich habe für sowas Tesa Powerstrips mit Haken. Aber wir haben hier Mieter, die drehen Schrauben ins Türblatt. Is nicht.

Ich frage mich, wieso das niemand weiß?

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