Vermieter will nur Kaltmiete

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb419419-41
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will nur Kaltmiete

Hallo zusammen, ich habe ein mehr oder weniger großes Problem und weis nicht mehr weiter.

Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus wovon die EG Wohnung mit 95m² Frei ist, wir haben die Wohnung im 1OG und die DG Wohnung, nun ist es so das wir nur 1 Gas Zähler und 1 Wasseruhr haben für das ganze Haus und die Stadtwerke will allein für Gas 450€ Monatlich sehen und Wasser/Abwasser 110€ im Monat, nun soll die Wohnung im EG Vermietet werden, aber der Vermieter will weiterhin nur die Kaltmiete haben, dementsprechend soll ich weiterhin für das Haus aufkommen, welche alternative habe ich jetzt um aus diesen enormen Kosten zu entkommen ?
Persönlich sehe ich nur die möglichkeit das eine Heizungsfirma kommt und für jede Wohnung einen Zähler einbaut oder irgendwelche Messgeräte an den Heizungsrohren.
Vielleicht kennt jemand solche Probleme und weis eine Lösung.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Was wurde denn im MV SCHRIFTLICH hierzu vereinbart? Da müsste man den genauen Wortlaut (also Wort für Wort) kennen, ohne dieses Wissen kann man das nicht beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von fb419419-41):
welche alternative habe ich jetzt um aus diesen enormen Kosten zu entkommen ?

In dem du deinem Vermieter klar machst, dass er die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung erfassen und abrechnen muss. Wenn in eurem Haus eine Zentralheizung für Wärme und Warmwasser sorgt, ist das der einzige Weg zu einer korrekten Abrechnung.

Das kann aber euer Vermieter mit Sicherheit nicht allein, sondern muss einen Dienstleister für diese Arbeiten beauftragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von fb419419-41):
dementsprechend soll ich weiterhin für das Haus aufkommen
Das hättest du meiner Meinung nach auch bis jetzt nicht gemusst. Auch bei Leerstand muss der Eigentümer mindestens einen Teil der Heiz- bzw. Wasserkosten mittragen. Dazu gehören mindestens die Fixkosten, normalerweise aber auch ein gewisser Prozentsatz der Vebrauchskosten.

Das ist aber aktuell nicht das Thema. Meiner Meinung nach ist eindeutig, dass dein Vermieter dich nicht zwingen kann, für einen anderen Mieter zu zahlen oder auch nur zu haften. Laufen die Verträge aktuell auf dich?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
In dem du deinem Vermieter klar machst, dass er die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung erfassen und abrechnen muss. Wenn in eurem Haus eine Zentralheizung für Wärme und Warmwasser sorgt, ist das der einzige Weg zu einer korrekten Abrechnung.


Da der TE zwei Etagen bewohnt, das EG leer war, könnte es durchaus sein, das man hier einen anderen Weg gefunden und vertraglich ausgehandelt hat. Aus diesem Grund wüßte ich gerne, was hierzu vereinbart wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb419419-41
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat einen Standardmietvertrag genommen und da wurde ein Kreuz gemacht bei, Die Heiz- und Wärmeversorgungvorauszahlungen entfallen.

Und ja ich habe die Verträge bei den Stadtwerken für Gas und Wasser, ansonsten hätten die hier bereits alles abgestellt, da der VM zu denen gesagt hat, das er diese Kosten nicht übernehmen tut.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb419419-41):
Und ja ich habe die Verträge bei den Stadtwerken für Gas und Wasser, ansonsten hätten die hier bereits alles abgestellt, da der VM zu denen gesagt hat, das er diese Kosten nicht übernehmen tut.


Tja ... da müssen SIe mit dem VM sprechen und sagen, dass hier eine Änderung vorzunehmen ist, da nun ein neuer Mieter einzieht. ... hatte er irgendwie Probleme mit den Stadtwerken?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von fb419419-41):
Er hat einen Standardmietvertrag genommen und da wurde ein Kreuz gemacht bei, Die Heiz- und Wärmeversorgungvorauszahlungen entfallen.

Und ja ich habe die Verträge bei den Stadtwerken für Gas und Wasser, ansonsten hätten die hier bereits alles abgestellt, da der VM zu denen gesagt hat, das er diese Kosten nicht übernehmen tut.

Okay. Euch kann erstmal egal sein, was der Vermieter mit den EG-Mietern vereinbart. Das ist sein Problem. Euer Problem ist, dass ihr nicht verpflichtet seid, für andere zu zahlen oder auch nur zu haften. Und letztlich würdet ihr genau das tun, wenn ihr weiter die Verträge über euch laufen lässt und intern mit den EG-Mietern irgendwie abrechnet.

Vermutlich hofft euer Vermieter, dass ihr euch mit den EG-Mietern irgendwie untereinander einigt und er gar nichts damit zu tun hat. Das wäre ja auch bequem für ihn. Nur kann er weder euch noch die EG-Mieter dazu zwingen. Und ich würde es euch auch nicht empfehlen, sofern die EG-Mieter nicht nachweisbar sehr solvent sind. Denn im Zweifel bleibt ihr dann auf den Kosten sitzen, wenn die nicht mehr zahlen können. Dieses Risiko hat aber der Vermieter zu tragen und nicht ihr.

Was könnt ihr tun? Ihr könntet den Vermieter nachweisbar mitteilen, dass ihr nicht bereit seid, die Verträge für das ganze Haus (und damit auch für die EG-Wohnung) auf euren Namen laufen zu lassen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Versorgung der Mietsache mit Wärme und Wasser sicherzustellen. Entweder lässt er die Verträge auf sich laufen und rechnet mit den Mietern einzeln ab, oder er trennt die Anlagen so, dass jeder Mieter Verträge nur für sich und seinen eigenen Verbauch abschließen kann. Wie er das macht (also abrechnen oder trennen), ist seine Sache. Ist ja auch sein Haus.

Das Schreiben könnte man nachweisbar und mit Fristsetzung von vielleicht 4 Wochen versenden. Immerhin muss der Vermieter schauen, wie er das geregelt bekommt. Innerhalb der Frist soll er euch gegenüber erklären, wie die Abrechnung in Zukunft laufen soll und wann die Umstellung vorgenommen wird. Wenn er das nicht tut, würde ich einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen und diesen im Zweifel klagen lassen.

Denn wenn ihr einfach nicht zahlt oder eure Verträge abmeldet (sofern das überhaupt geht), dann wird's ja auch bei euch kalt. Das ist also keine Lösung. Selber Umbauten vornehmen ist in diesem Fall sicherlich auch keine Lösung. Daher kann es eigentlich nur so funktionieren, dass der Vermieter im Zweifel von einem Richter gezwungen wird, selber aktiv zu werden.

Alternative: Ihr versucht eine Einigung mit dem EG-Mieter auf irgendeine Art von Abrechnung. Das wäre für den Vermieter die einfachste Lösung und zumindest kurzfristig für euch auch die stress-freieste. Langfristig sehe ich durchaus Potential, für ernsthafte Streitereien zwischen den Mietern und eben die Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben. Aber vielleicht gelingt es ja, bei ausreichend Druck den Vermieter von einer Bürgschaft für die von den EG-Mietern verursachten Kosten zu bewegen. Die Alternativen für den Vermieter sind ja nun auch nicht besonders prickelnd. Wenn man ihm diese deutlich vor Augen führt, ist er vielleicht zu der für ihn einfachsten Lösung mit einer Bürgschaft bereit.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Er hat einen Standardmietvertrag genommen und da wurde ein Kreuz gemacht bei,

Wie soll man dies denn verstehen ?

Gab es mehrere Felder wo ein Kreuz gemacht werden kann, die jetzt ohne Kreuz sind. Wie lauten diese ?

Was steht in dem Feld vor oder hinter dem Kreuz vordruckt ?
Wo wurde der Satz eingefügt:
Zitat:
Die Heiz- und Wärmeversorgungvorauszahlungen entfallen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.065 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen