Vermieter will ständig in die Wohnung

27. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ichbins1234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will ständig in die Wohnung

Hallo zusammen.
Vermieter A hat Mieter B mit einer eigenbedarfskündigung zum Ende des Jahres gekündigt.
Mieter B hat eine neue Wohnung die aber noch bewohnt wird und vermutlich erst 2-3 Monate nach der Frist bezogen werden kann. Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung wird Mitte Oktober raus gehen.
Vermieter A meldete sich vor 5 Wochen das ein Architekt sich das Haus wegen der Aufnahme eines Kredits anschauen und die Mängel aufnehmen wird.
Der Termin war vor 4 Wochen. Mängel wurden angeschaut und Mieter B wurde ausgefragt wann er denn auszieht, schließlich hätte Vermieter A ja auch eine Kündigungsfrist.
Dazu hat Mieter A sich nicht geäußert.
Nun kam eine Email des Vermieters das er 2x jährlich das Recht habe das Haus zu besichtigen. Er möchte zeitnah einen Termin haben.
Ist das rechtens? Gründe wurden nicht angegeben. Laut Mietvertrag darf der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person in angemessenen Zeitabständen (1x im Jahr) die Wohnung besichtigen.
Außerdem soll die Wohnung nach Auszug in dem Zustand übergeben werden wie sie übernommen wurde.
Mieter B hat vor 3 Jahren das komplette Haus tapeziert. Außerdem möchte Vermieter A den Garten ebenfalls wie von Mieter A übernommen zurück haben.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7193 Beiträge, 1513x hilfreich)

Also erstmal lese ich nichts von ständig. Dass ein gesteigertes Interesse besteht die Räume zu sehen, ist bei einer Neuvermietung aus Vermietersicht sicherlich sinnvoll. Da Sie es aber im Mietvertrag schriftlich festgehalten haben, brauchen Sie nur einen Termin zuzulassen. Und der ist strenggenommen ja schon gewesen.

Zitat (von Ichbins1234):
Außerdem soll die Wohnung nach Auszug in dem Zustand übergeben werden wie sie übernommen wurde.


Das ist so durchaus üblich

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47576 Beiträge, 16821x hilfreich)

Zitat (von Ichbins1234):
Ist das rechtens? Gründe wurden nicht angegeben.


Nein, die entsprechende Klausel ist unwirksam. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine anlasslose Besichtigung.

Zitat (von Ichbins1234):
Außerdem soll die Wohnung nach Auszug in dem Zustand übergeben werden wie sie übernommen wurde.


Auch diese Klausel ist unwirksam. Abutzungen durch vertragsgemäße Nutzung muss der Vermieter hinnehmen.

Zitat (von Ichbins1234):
Außerdem möchte Vermieter A den Garten ebenfalls wie von Mieter A übernommen zurück haben.


Da kommt es darauf an, ob der Mieter bauliche Veränderungen ohne Zustimmung des Vermieters im Garten vorgenommen hat.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9897 Beiträge, 4485x hilfreich)

Zitat (von Ichbins1234):
Außerdem soll die Wohnung nach Auszug in dem Zustand übergeben werden wie sie übernommen wurde.
Was steht denn wortwörtlich zur Rückgabe der Mietsache und zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? Was für Tapeten und Farben wurden vor 3 Jahren verwendet und in welchem Zustand wurde die Mietsache (Haus und Garten) zu Beginn des Mietvertrages übergeben?

Hintergrund: Mit den Antworten auf die Fragen lässt sich vielleicht abschätzen, welche Verpflichtungen der Mieter bei Rückgabe hat. Einfach nur "Zustand wie bei Übernahme" wird's ziemlich sicher nicht sein. Darauf hat hh schon hingewiesen.

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#4
 Von 
Ichbins1234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Dass ein gesteigertes Interesse besteht die Räume zu sehen, ist bei einer Neuvermietung aus Vermietersicht sicherlich sinnvoll.


Es geht um eine Eigenbedarfskündigung nicht um eine Neuvermietung.

Zitat (von cirius32832):
Also erstmal lese ich nichts von ständig.


Das wäre der vierte Termin in diesem Jahr.

Zitat (von cirius32832):
Das ist so durchaus üblich


Wir haben die Wohnung mit dreckigen Raufasertapeten übernommen und jetzt Strukturtapete in der ganzen Wohnung.
Es kann doch keiner verlangen die komplette Wohnung neu zu tapezieren.

Laut Mietvertrag soll die Wohnung in Vertragsgemäßen Zustand übergeben werden. Was genau heißt das?

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#5
 Von 
Ichbins1234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, die entsprechende Klausel ist unwirksam. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine anlasslose Besichtigung.


Der Vermieter will vermutlich nur kommen um in Erfahrung zu bringen, wann der Mieter auszieht.
Wie geschrieben, Widerspruchsfrist ist Ende Oktober.

Zitat (von hh):
Auch diese Klausel ist unwirksam. Abutzungen durch vertragsgemäße Nutzung muss der Vermieter hinnehmen.


Die Wohnung wurde mit dreckigen Raufasertapeten übergeben und jetzt ist überall Strukturtapete dran.

Zitat (von hh):
Da kommt es darauf an, ob der Mieter bauliche Veränderungen ohne Zustimmung des Vermieters im Garten vorgenommen hat.


Als der Mieter eingezogen ist stand ein alter Hundezwinger auf dem.Grundsrück. Dieser wurde auf Kosten des Mieters entsorgt da Asbestplatten drauf waren.
Der Mieter hat den Garten komplett instandgesetzt. Pflanzsteine und ähnliches wurden bereits durch Den Mieter entfernt

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#6
 Von 
Ichbins1234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Was steht denn wortwörtlich zur Rückgabe der Mietsache und zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag?


Die Wohnung ist in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben. Mehr steht da nicht.

Zitat (von cauchy):
Was für Tapeten und Farben wurden vor 3 Jahren verwendet und in welchem Zustand wurde die Mietsache (Haus und Garten) zu Beginn des Mietvertrages übergeben?


Dazu hab ich weiter oben etwas geschrieben.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9897 Beiträge, 4485x hilfreich)

Zitat (von Ichbins1234):
Die Wohnung ist in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben. Mehr steht da nicht.
Wirklich? Steht da nicht irgendwo, dass der Mieter die laufenden Schönheitsreparaturen übernommen hat? Keinerlei Regelung, was unter Schönheitsreparaturen fällt?

Kann ich ich nicht wirklich glauben. Der von dir zitierte Passus ist zur vertragsgemäßen Rückgabe ist üblich aber unnötig. Das ist eh auch gesetzlich so geregelt. Spannend ist, was der vertragsgemäße Zustand ist. Und dazu müsste sich an anderer Stelle des Mietvertrages etwas finden.

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#8
 Von 
Ichbins1234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wirklich? Steht da nicht irgendwo, dass der Mieter die laufenden Schönheitsreparaturen übernommen hat? Keinerlei Regelung, was unter Schönheitsreparaturen fällt?


Ich gucke heute Abend nochmal und melde mich dann.

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#9
 Von 
Mobyhick
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ichbins1234):
Außerdem soll die Wohnung nach Auszug in dem Zustand übergeben werden wie sie übernommen wurde.


Sie haben doch bestimmt ein Übergabeprotokoll gemacht als sie in die Wohnung eingezogen sind?
Wenn Sie keine Probleme haben möchten dann orientieren sie sich daran. Die Wohnung sollte mindestens Besenrein übergeben werden. Wurden bestimmte Reparaturen vereinbart?

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