Vermieter will uns nicht einziehen lassen.

30. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mondeskind
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermieter will uns nicht einziehen lassen.

Guten Tag,


Wir haben am 29.09.18 einen Mietvertrag unterschrieben über ein Einfamilienhaus. Das Mietverhältniss beginnt zum 01.12.2018.
Bei der Unterschriftt des Mietvertrages waren mein Mann und ich und die 91 jährige Vermieterin anwesend.
Sie hatte uns die Verträge mitgegeben zur Durchsicht, wir sind dann kurz zu meiner Mutter gefahren welche 2 Strassen weiter wohnt wie die Vermieterin.
Beim Durchsehen viel uns auf, das mein Vorname da falsch stand ( statt Susanne stand Sabine, und das der Hund nicht drinn stand).
Wir fuhren dann zurück zur Vermieterin um mit ihr diese Sachen zu bereden, seit sagte oki streichen wir Sabine durch und schreiben Susanne ( dieses Exemplar behielt sie) und das mit dem Hund bruachte sie nicht einzutragen denn das wisse sie ja und das wäre kein Problem.

Wir hatten uns mit den alten Mietern so geeinigt das wir das Haus morgen Abend übernehmen und da sollte dann auch die Übergabe stattfinden. Der alte Mieter wollte noch für den letzten Monat beim Vermieter bezahlen und wir würden ihm das Geld geben damit wir eher rein könnten zu renovieren.
Wir haben bereits die Küche in dem Haus übernommen und bezahlt.

Nun sagt mir die Vermieterin heute am Telefon das es keine Übergabe gebe, weil wir sie belogen hätten, wir hätten den Hund verschwiegen.
Was wir definitive nicht getan haben, sie hat uns noch ihren Hund gezeigt und wir haben nach Vertragsabschluss noch lange über auch ihren Hund geredet etc..

Sie habe den Vertrag einem Steuerberater zur Prüfung gegeben und morgen würde sie bescheid bekommen wie es nun weiter gehen würde.

Wir haben hier gekündigt und zum 15.11.18 ziehen hier neue Leute ein.
Ich habe einen Arbeitsvertrag da unterschrieben und soll zum 15.11.18 dort arbeiten.
Umzugsunternehmen ist bestellt und kommt Samstag 03.11.18... alles ist organisiert von Telefon ummelden bis hin zum Schulplatz unseres Sohnes der ab 05.11.18 in die neue Schule gehen soll.

Wir ziehen von 42719 Solingen nach 52459 Inden also eine ganz schöne Strecke.

Ich habe ihr gesagt das alles organisiert sei und wir nicht gelogen haben aber sie war nicht zu erweichen.
Habe gesagt dann geben wir den Hund ab, da sagte sie das können sie doch nicht so einfach machen.
Habe auch höhere Kaution angeboten wenn sie Schäden befürchten würde das will sie aber auch nicht.

Was können wir tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Mondeskind):
Wir hatten uns mit den alten Mietern so geeinigt das wir das Haus morgen Abend übernehmen


Zitat (von Mondeskind):
Das Mietverhältniss beginnt zum 01.12.2018.


Öhm?

Zum 1.12. werden SIe wohl einziehen können oder aber die VMin (unabhängig vom Alter) auf Schadensersatz verklagen können. Die Einwände des VM sind erstmal irrelevant, der Vertrag ist gültig, aber erst ab 01.12.


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#2
 Von 
Mondeskind
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja der Mietvertrag ist erst ab 01.12.2018.

Aber unsere Nachmieter wollten hier auch eher rein und die Vormieter des Hauses wollten eher raus.
Die Vormieter haben 3 Strassen weiter gebaut, und haben uns gefragt ob wir schon zum 01.11.18 reinwollen würden.
Da die Vermieterin aber erst zum 01.12.18 den Vertrag machen wollte weil die Vormieter zum 30.11.18 gekündigt hatten haben wir uns so geeinigt das sie dann die Miete noch bezahlen am 01.11.18 und von uns direkt morgen 31.10.18 bekommen.

Der Vormieter will uns die Schlüssel auch morgen geben, aber ich weis nicht ob das ratsam ist.
Wir möchten doch keinen Stress, sondern nur in Ruhe wohnen.

Mein Schwiegervater wohnt dort vor Ort und ist auf dem Weg zur Vermieterin um das zu klären.

Wir können ja nicht einfach morgen die Schlüssel nehmen wenn die Vermieterin das nicht will.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Nur zur Klarstellung: man hat ein vom Vermieter unterschriebenes Exemplar des Mietvertrages?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mondeskind
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

ja natürlich ich habe den Mietvertrag mit Unterschrift hier liegen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Mondeskind):
Wir können ja nicht einfach morgen die Schlüssel nehmen wenn die Vermieterin das nicht will.

Der aktuelle Mieter hat bis zum Ende der Mietzeit das Hausrecht, der darf euch die Schlüssel geben, da hat die Vermieterin erstmal kein Mitspracherecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Jessas, ihr habt das aber auch ziemlich dumm angestellt und anscheinend jetzt auch noch die Sache eskaliert.

Für eine Klärung auf rechtlicher Ebene zwecks eines schnellen Einzugs mit Hund habt ihr schlechte Karten und schnell geht rechtlich schon gar nichts.

Habt ihr denn wenigstens die Zustimmung der Vermieterin für den "Deal" mit dem alten Mieter? (vorzeitiger Einzug)
Woher weiss die Dame, dass ihr mit Hund einzieht - wo sie doch die Absprache total vergessen hat?
Was wurde da inzwischen bereits gesprochen/gestritten?

Ich würde JETZT
- tunlichst alles unterbleiben lassen, was die alte Dame noch mehr aufregt
- den Hund erstmal bei den Schwiegereltern/Eltern in der Nachbarschaft unterbringen
- ggf der Dame mitteilen, dass ihr jetzt eben ohne Hund einzieht und auf Übergabe zum vereinbarten Termin bestehen (welcher Termin das nun auch immer ist)

Die Hundegeschichte kann man dann später immer noch klären.
Vielleicht erinnert sich die Vermieterin ja auch schlagartig wieder ...
Ältere Leutchen sind halt gerne mal vergesslich - und bei einer 91-jährigen Vermieter muss man auch damit rechnen, dass man von heute auf morgen plötzlich mit Rechtsnachfolgern/Erben konfrontiert ist, die nichts von mündlichen Absprachen wissen.

Bei einem gemieteten Einfamilienhaus sind die Karten für die spätere Einholung einer Zustimmung für Hundehaltung auch gar nicht so schlecht.
Aber man weiss ja nicht wieviel ihr euch schon verbaut habt ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mondeskind
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Wieso haben wir uns ziemlich dumm angestellt??

Wir haben beim Vertragsabschluss daraufhin gewiesen das sie die Hundehaltung nicht eingetragen hat und sie sagte uns das sei nicht so schlimm, sie wisse das ja und erlaube es. Müssten wir nicht eintragen.
Ich verlasse mich doch auf das Wort des Vermieters.

Und heute wo ich nachfragen will wann denn morgen die Übergabe sei, die sie selbst so vorgeschlagen hat. Weil sie natürlich weis das wir die Schlüssel eher bekommen sollten sagt sie uns wir hätten den Hund verschwiegen.

Wir haben weder mit der Vermieterin gestritten noch sonst was angestellt.

Wir hätten auf das Eintragen des Hundes bestehen sollen, das war unser Fehler hätte ich das gewusst hätte ich es getan.


1x Hilfreiche Antwort

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