Hallo,
Mein Vermieter hat bisher einen Teil der Betriebskosten selber getragen (Gebäudeversicherung, Hausmeisterdienst). Diese sind nicht bei den Nebenkosten im Mietvertrag gelistet.
Nun möchte er die ungelisteten Kosten auf die Mietparteien umlegen, auch rückwirkend für das letzte Jahr.
Ist es richtig, dass dies nur mit einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag möglich ist und rückwirkend für das letzte Jahr überhaupt nicht?
Ich weiß, dass ein Teil der Mieterschaft bereits gezahlt hat - haben die damit ihre Zustimmung ausgedrückt, auch, wenn die Forderung unwirksam ist? Es handelt sich um gut 1000€ Nachforderung.
Vielen Dank für eure Hilfe
Sunna
Vermieter will zusätzliche Nebenkosten abrechnen, auch nachträglich
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatDiese sind nicht bei den Nebenkosten im Mietvertrag gelistet. :
Genauer Wortlaut im Mietvertrag?
Es handelt sich um einen mündlichen Mietvertrag - es wurden damals Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung sowie Beleuchtung und Reinigung des Hausflures genannt.
Für die Aussage des Vermieters habe ich auch Zeugen.
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Na dann, bei Abrechnung die Zahlung der Kosten ablehnen unter Bezug auf die vertragliche Vereinbarung.
Wieviel Wohneinheiten hat das Objekt, wohnt der VM auch dort?
Super, danke.
Sechs und nein, der Vermieter wohnt nicht dort.
Sorry, ich kann meinen letzte Antwort nicht mehr editieren, ich hab eben was vergessen.
Haben, die die schon gezählt haben, damit der Abrechnung zugestimmt?
Das das Geld zurückgezahlt wird oder als Vorschuss für die nächste Abrechnung gilt, ist wahrscheinlich nicht drin, oder?
Gerade die eine Partei hat das finanziell sehr hart getroffen...
ZitatHaben, die die schon gezählt haben, damit der Abrechnung zugestimmt? :
Würd ich meinen.
ZitatDas das Geld zurückgezahlt wird oder als Vorschuss für die nächste Abrechnung gilt, ist wahrscheinlich nicht drin, oder? :
Eher nicht.
ZitatGerade die eine Partei hat das finanziell sehr hart getroffen... :
Pech
ZitatHaben, die die schon gezählt haben, damit der Abrechnung zugestimmt? :
Es könnte durchaus als konkludente Zustimmung gewertet werden.
Normalerweise sind mündliche Absprachen sehr problematisch zu beweisen. In diesem Fall müsste der Vermieter beweisen, dass die Umlage von Nebenkosten vereinbart war. Das wird er vermutlich können. Zumindest würden alte, bezahlte Nebenkostenabrechnungen ein sehr starkes Indiz dafür sein.ZitatEs handelt sich um einen mündlichen Mietvertrag - es wurden damals Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung sowie Beleuchtung und Reinigung des Hausflures genannt. :
Für die Aussage des Vermieters habe ich auch Zeugen.
Nun bleibt die Frage, was genau zu den umlegbaren Nebenkostenarten vereinbart wurde. Da bin ich mir nicht sicher, wer was beweisen muss. Laut Rechtsprechung reicht eine Formulierung der Art "Nebenkosten werden umgelegt", damit alle Nebenkostenarten aus der Betriebskostenverordnung umgelegt werden dürfen. Es kann schon sein, dass in dem Fall der Mieter in der Beweislast ist, dass hier nur die Umlage einzener Nebenkostenarten vereinbart wurde. Insoweit wären die Zeugen also durchaus wichtig. Aber ob die sich an jedes einzelne Wort erinnern können?
Also ich sehe die Situation nicht ganz so komfortabel wie einige Vorschreiber. Eindeutig ist es meiner Meinung nach nicht.
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