Vermieter will zusätzliche Nebenkosten abrechnen, auch nachträglich

17. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sunna123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will zusätzliche Nebenkosten abrechnen, auch nachträglich

Hallo,

Mein Vermieter hat bisher einen Teil der Betriebskosten selber getragen (Gebäudeversicherung, Hausmeisterdienst). Diese sind nicht bei den Nebenkosten im Mietvertrag gelistet.
Nun möchte er die ungelisteten Kosten auf die Mietparteien umlegen, auch rückwirkend für das letzte Jahr.
Ist es richtig, dass dies nur mit einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag möglich ist und rückwirkend für das letzte Jahr überhaupt nicht?
Ich weiß, dass ein Teil der Mieterschaft bereits gezahlt hat - haben die damit ihre Zustimmung ausgedrückt, auch, wenn die Forderung unwirksam ist? Es handelt sich um gut 1000€ Nachforderung.

Vielen Dank für eure Hilfe
Sunna

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4071 Beiträge, 470x hilfreich)

Zitat (von Sunna123):
Diese sind nicht bei den Nebenkosten im Mietvertrag gelistet.


Genauer Wortlaut im Mietvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunna123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um einen mündlichen Mietvertrag - es wurden damals Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung sowie Beleuchtung und Reinigung des Hausflures genannt.
Für die Aussage des Vermieters habe ich auch Zeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4071 Beiträge, 470x hilfreich)

Na dann, bei Abrechnung die Zahlung der Kosten ablehnen unter Bezug auf die vertragliche Vereinbarung.

Wieviel Wohneinheiten hat das Objekt, wohnt der VM auch dort?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunna123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, danke.

Sechs und nein, der Vermieter wohnt nicht dort.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunna123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich kann meinen letzte Antwort nicht mehr editieren, ich hab eben was vergessen.

Haben, die die schon gezählt haben, damit der Abrechnung zugestimmt?
Das das Geld zurückgezahlt wird oder als Vorschuss für die nächste Abrechnung gilt, ist wahrscheinlich nicht drin, oder?
Gerade die eine Partei hat das finanziell sehr hart getroffen...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4071 Beiträge, 470x hilfreich)

Zitat (von Sunna123):
Haben, die die schon gezählt haben, damit der Abrechnung zugestimmt?


Würd ich meinen.

Zitat (von Sunna123):
Das das Geld zurückgezahlt wird oder als Vorschuss für die nächste Abrechnung gilt, ist wahrscheinlich nicht drin, oder?


Eher nicht.

Zitat (von Sunna123):
Gerade die eine Partei hat das finanziell sehr hart getroffen...


Pech

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115968 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von Sunna123):
Haben, die die schon gezählt haben, damit der Abrechnung zugestimmt?

Es könnte durchaus als konkludente Zustimmung gewertet werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9649 Beiträge, 4399x hilfreich)

Zitat (von Sunna123):
Es handelt sich um einen mündlichen Mietvertrag - es wurden damals Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung sowie Beleuchtung und Reinigung des Hausflures genannt.
Für die Aussage des Vermieters habe ich auch Zeugen.
Normalerweise sind mündliche Absprachen sehr problematisch zu beweisen. In diesem Fall müsste der Vermieter beweisen, dass die Umlage von Nebenkosten vereinbart war. Das wird er vermutlich können. Zumindest würden alte, bezahlte Nebenkostenabrechnungen ein sehr starkes Indiz dafür sein.

Nun bleibt die Frage, was genau zu den umlegbaren Nebenkostenarten vereinbart wurde. Da bin ich mir nicht sicher, wer was beweisen muss. Laut Rechtsprechung reicht eine Formulierung der Art "Nebenkosten werden umgelegt", damit alle Nebenkostenarten aus der Betriebskostenverordnung umgelegt werden dürfen. Es kann schon sein, dass in dem Fall der Mieter in der Beweislast ist, dass hier nur die Umlage einzener Nebenkostenarten vereinbart wurde. Insoweit wären die Zeugen also durchaus wichtig. Aber ob die sich an jedes einzelne Wort erinnern können?

Also ich sehe die Situation nicht ganz so komfortabel wie einige Vorschreiber. Eindeutig ist es meiner Meinung nach nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.102 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.034 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen