Vermieter wohnt im Haus! NK?

23. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)
Vermieter wohnt im Haus! NK?

Hallo

1-Das Recht auf Kopien von alle NK Unterlagen ist für der M zugesagt, darf der M Unterlagen von eine andere Hauspartie verlangen? Wie es ist wenn dieses Partie der V ist, der im Haus wohnt?

2- Wenn die Heizungskosten Vereinbarung lautet 50% Verbrauch und 50% nach die Wohnfläche, hier verbrauchte der M für 100,00 € und für die Wohnfläche muss er 300,00€ bezahlen, kann er hier-trotz den Vertrag und die richtige Angaben- auf der erhebliche Differanz berufen? Gibts Urteile?

Der Rechtsprechung haltet der 70% Verbrauch und 30% Wohnfläche Regelung vor Ideal, erlaubt aber -als Maximum- auch der 50-50 Reglung.

Vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Noch eine Frage. Bezahlt man für Heizöl die verbraucht war vor beginn die MV?

z.B. Mietvertragbeginn 01.04.04

Heizöl Anlieferung 01.09.03, 5000 l, 2000 €
Heizöl Anlieferung 01.03.04, 5000 l, 2000 €

NK Zeiträum 01.06.03-01.06.04
Gesamtheizkosten im Haus 4000,00 € und (für der Mieter): 2000 € oder 4000 € auch?

Von die erste Lieferung hat der M nicht verbraucht.

Viel Erfolg mit der Antworten!

-- Editiert von Audio am 23.04.2005 15:49:20

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#2
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Was ist jetzt damit gemeint: "Viel Erfolgt bei den Antworten " ?...ist das jetzt ein Quiz hier ?

Punkt 1: NEIN....man hat nicht das Recht...Einblick in die Unterlagen von anderen Mietern zu verlangen.

Punkte 2: Wenn im Mietvertrag 50:50 steht und man hat es so unterschrieben, dann muss man es auch akzeptieren !
Der Regelfall...klar..ist eigentlich 70:30, aber es gibt auch Ausnahmen !

3. Heizöl..die Frage raffe ich nicht.....man zahlt das...man tatsächlich verbraucht hat und der Vermieter/Eigentümer/Verwalter muss genau aufschlüsseln, wer was verbraucht hat !
Das hat doch mit den Lieferungen nichts zu tun !


-- Editiert von jannyelli am 25.04.2005 15:57:26

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#3
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Nachtrag.....meine Antwort bei 2 bitte vergessen......war ja auch nicht Deine
Frage...sorry !

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo Jannyelli

Vielen Dank für die Antworten:) nein kein Quiz sonst fallen Quizgebühren an und ich hätte dann die Antworten kennen müssen.

"wer was verbraucht hat !
Das hat doch mit den Lieferungen nichts zu tun !"

Aus die Lieferungskosten entseht ein Konstant der nach m² und Striechenanzahl die Endkosten beeinflußst, hier nach den Beispiel können die Kosten 100% zuviel sein.

Danke nochmal.




-- Editiert von Audio am 26.04.2005 08:02:09

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass 50% nach Verbrauch und 50% nach Wohnfläche umgelegt werden, dann ist das zulässig.

Das gilt selbst dann, wenn der Verbrauchsanteil nur 100€ und der Wohnflächenanteil 300€ beträgt.

Der Wohnflächenanteil soll den Wärmeaustausch zwischen den Wohnungen ausgleichen. Es gibt Leute, die schaffen es, einen Verbrauchswert von 0 zu erreichen. Die Wohnung wird dann quasi von den Nachbarn mitbeheizt.

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#6
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Vielen Dank hh für die Antwort, ich hat gerne Ihre Meinung zu den 3. Frage mit der Berechnung von Öl die bereits verbraucht war bevor die Mietvertrag. Danke nochmal.

MfG

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