Hilfe !!!
Wahrscheinlich hab ihr die Fragen schon 1000 mal gelesen ...
Mein Sohn und ich sind im Dez.2011 in eine Wohnung im Ausgebauten Ug eines ein Familien Hauses gezogen ...
Anfang März haben mir meine Vermieter die im EG wohnen einen Schmierzettel vor die Tür gelegt das sie das Bewewerten lassen und morgen in die Wohnung müssen, sie sind rein obwohl ich nicht zuhause war (da ich auf die Arbeit muste), auf die frage ob sie Verkaufen kam die antwort nein ... darauf folgten in 4 Tagen 3 weitere Begehungen , jedesmal wurde mir nachts ein zettel vor die Tür gelegt das sie am wieder in die wohnung rein müssen (da ich die zettel erst morgens gesehen habe war ich wieder nicht da) ... als dann eine woche später wieder eine so genannte Begehung war und ich zufällig Überraschender Weise daheim sass was die vermieter sichtlich überrascht hat hat sich ein interessent verplabbert ... also doch verkauf ... zur Zeit muß ich mir mind 3-5 besichtigungen meist nur max 12 Std vorher angeündigt bieten lassen ... Teilweise sogar zur schlafenszeit meinen 2,5 Jahre alten Sohnemanns ... oder wenn ich nicht da bin ...
nach dem der Warmwasser bojler defekt war haben sie eine ersatz lösung (die sie aber für ausreichend erhalten) hingesetzt mit 120 liter warmen wasser für 6 personen im Haus .. auf gut deutsch wir sind ständig am kalt duchen , Haare waschen fast unmöglich , und und und ...
Was muss ich mir wirklich bieten lassen ?
wie kann ich mich währen ?
wie oft muss ich einer Besichtigungen zu stimmen ?
was ist wenn ich zu den Terminen nicht zu Hause bin ?
was erwartet mich und was für rechte habe ich ?
so nun hab ich eben wieder einen tollen Zettel vor der Tür gefunden ... in dem Steht das sie es an eine Marklerin witer gegeben haben der sie meinen schlüssel gegeben haben !?! ... die Marklerin wird versuchen uns vorher zu informieren !?! ...
oder der nette zusatz da wir intrese haben das haus mit bestehenden Mietvertrag zu verkaufen haben sie die wohnung in einen / dementsprechenden zustand zu halten ( das letzte mal stand der Abwasch noch in der Küche (der aufgrund vom fehlenden warmen wasser noch nicht gemacht war ) sowie ein noch nicht gefegter flur (Sand auf de Boden kam 10 min vorher mit meinem Sohn vomS pielplatz heim und hatte ihn grade in die Wanne gesetzt ) wo sie unangemeldet mit interessengten in der wohnung standen ...
Muss ich es zulassn das eine Fremde/Marklerin meinen Schlüssel erhält ?
wie sehr muss ich mir sponntanne besichtigungen gefallen lassen ? wie weit muss es vorher angekündigt sein ?
Muss ich mir solche frechheiten auf dauer gefallen lassen ?
Was geht die der Zustand meiner Wohnung an ?
können sie das Haus ohne Mietervertrag verkaufen ???
DANKE für eure geduld und Hilfe !!!
LG
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Vermieter wollen das Haus Verkaufen, was nun ???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Erstmal Wohnungsbesichtigungen müssen rechtzeitig angemeldet und abgesprochen werden.
Zum anderen darf ein Vermieter keinen Wohnungsschlüssel zurückbehalten, sondern muß alle Schlüssel dem Mieter übergeben.
Ich würde den/die Sschlüssel herausverlangen und andernfalls das Schloss auswechseln.
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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"
Wie Spezi-2 schon sagte, müssen Besichtigung rechtzeitig (24 Stunden vorher, wenn ich mich jetzt nicht irre) angemeldet werden und dürfen nur nach dem okay des Mieters durchgeführt werden, wobei der Mieter die Besichtigung auch nicht einfach verweigern darf.
Wenn ich an frühere Forumsbeiträge zurückdenke, war der allgemeine Konsensus, dass 2 bis 3 Besichtigung in der Woche in Ordnung wären.
Das sie der Marklerin einfach einen Schlüssel zu deiner Wohnung gegeben haben, ist nicht in Ordnung. Den solltest du sofort zurückverlangen und auch alle anderen eventuell noch bei deinem Vermieter verbliebenen Schlüssel. Einfacher wäre es natürlich kurzer Hand das Schloss auszuwächseln. Dann sparst du dir das Ganze hin und her mit deinem Vermieter.
Um deinen Mietvertrag brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Kauf bricht nicht Miete. Das heißt, der neue Eigentümer des Hauses muss den bestehenden Mietvertrag übernehmen.
Ausnahme:
Da es sich um eine Einfamielienhaus handelt, in dem 2 Familien wohnen, also eignetlich ein Zwei-Familien-Haus, gelten erleichterte Kündigungsbedingungen. Man könnte
den Satz also auch so auslegen, dass sie dir eine Kündigung androhen, wenn du deine Wohnung nicht sauber hälst.
Aber zu diesem Punkt sollte sich besser noch einmal ein anderer Forumsteilnehmer äußern.
Die Tatsache, dass du kein heißes Wasser hast, ist übrigens ein Grund für Mietminderung, sofern du den Mangel nachweisbar deinen Vermieter angezeigt hast und dieser nicht darauf reagiert hat. Das nur nochmal am Rande.
Sollte sich die Sache weiter zuspitzen, würde ich dir allerdings raten, deinen Sohnemann zu nehmen, die Sachen zu packen und dir eine neue Wohnung zu suchen. Vorzugsweise bei einer großen Wohnungsgesellschaft oder einer Wohnung die von einem Mann/Frau vom Fach betreut wird, denn die wissen was sie datun und was erlaubt ist und was nicht.
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Hier wurden offensichtlich beide Wohnungen vermietet.
Ich denke nicht, dass die erleichterte Kündigung
( 6 Monate Kündigungsfrist) gilt.
Allerdings kann der Käufer Eigenbedarf geltent machen.
Eine Einliegerwohnung ist eine Wohnung die in der Regel kleiner ist als die des im Hause wohnenden Vermieters.
Stammt aus den 50er Jahren, die dem Häuslebauer ermöglichen sollte einen Teil des Hauses zu vermieten um die Hypotheken stemmen zu können.( Wohnungsförderung)
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1. Die Kündigung einer Einliegerwohnung durch den Vermieter ist jederzeit mit einer um 3 Monate verlängerten Frist (in diesem Fall zusammen 6 Monate) möglich.
2. Besichtigungen nur nach vorheriger Absprache. Zettelchen sind keine Absprache.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm#zeit
3. Vermieter hat kein Recht auf einen Wohnungsschlüssel! Entweder rückt er den raus, oder du wechselst den Schließzylinder aus so lange du dort wohnst.
4. Wenn die Versorgung mit Warmwasser nicht gewährleistet ist, könnte das ein Mietminderungsgrund sein.
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_warmwasser.htm
5. Das Haus kann natürlich verkauft werden, auch mit dir als Mieter. Das wird aber wohl nicht passieren, da wird dir dein Vermieter eher die Kündigung verpassen und die Hütte ohne Mieter leichter verkaufen können.
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