Vermieter wollen komplette Wohnung neu gestrichen haben...

13. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Wanze321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter wollen komplette Wohnung neu gestrichen haben...

Hallo liebe Community,



Ich bin momentan etwas am verzweifeln, da der ganze Umzugsstress mich wirklich fertig macht. Heute kam dann der Höhepunkt als eine Dame der Verwaltung (wo unsere Mietwohnungen drunter fällt) uns eröffnete, wir müssen die komplette Wohnung einmal streichen - jedes Zimmer - und dass eben bis Ende des Monats, da wir da ja ausziehen wollten...



Es gab im Vorhinein kleine Unstimmigkeiten; wir hatten per Mail mitte Mai die Kündigung für Ende August angekündigt, welche auch so zur Kenntnis genommen wurde, mit dem Verweis diese bitte noch schriftlich nachzureichen. Das erfolgte auch, über einem Monat gab es keine Rückmeldung ob sie eingetroffen ist, als wir dann Telefonterror betrieben haben wurde uns nur nüchtern mitgeteilt dass sie nicht eingetroffen ist und somit Kündigungsdatum ende September ist. Langes hin und her haben wir erreicht, dass die Kündigung nun doch für Ende August zählt, da niemand in der Verwaltung auf E-Mails und Anrufe reagiert hat. Wir hatten beim Kündigungsschreiben per Mail angefragt schon Ende Juli raus zu gehen, falls wir einen geeigneten Nachmieter finden und das war gegen eine Abfindung von 150€ für diese in Ordnung. Da lange keine Antwort kam, haben wir das Datum selber dann verworfen.



Von jetzt auf gleich soll dann doch alles sehr schnell gehen, denn obwohl unser Auszugsdatum offiziell noch der 31. August ist, haben sie für Mitte August bereits einen Nachmieter. Für uns an und für sich in Ordnung, da wir somit einen Monat weniger Miete zahlen müssen, da wir Ende Juli nun raus sollen und zwei Wochen "ruhe" in der Wohnung herrschen soll.



Jetzt zwei Wochen vor Auszug sagt die Dame der Verwaltung dass wir jeden Raum (3 Zimmer Wohnung mit riesen wohn- und Essbereeich, einer Wendeltreppe in die Galerie und Holzdecken) wir ja alles nochmal streichen müssen, da dass ja normal sei bei Auszug.



An den Wänden haben wir außer Fotos mit Nägeln und insgesamt 4 Bohrlöcher nichts verändert, keine Farbe oder ähnliches. Wir haben sie weiß und tapeziert übernommen und hinterlassen sie nun auch so wieder.



Jetzt geht es auch darum dass ich alleine die Wohnung innerhalb von zwei Wochen, neben Vollzeitarbeit, nicht streichen kann und auch nicht die finanzielle Ressource dazu habe. Geschweige denn dass ich mich in der Pflicht sehe, alle Wände streichen zu müssen??



Ich habe die Klauseln unseres Mietvertrages, die relevant sind, plus Übergabeprotokoll angehängt und würde gerne eure Meinung hören, wer da im Recht ist; die Vermieter im Sinne dass wir alles streichen müssen oder wir, die nötige Wände streichen würden, die (zb Küche + Tapete) etwas abbekommen haben?



Auf dem Übergabeprotokoll steht dass die Wohnung im folgenden Zustand übergeben wurde; (einzelne Zimmer aufgelistet) weiß, tapeziert.



Wortwörtlich aus dem Mietvertrag; [...] 3) im allgemeinen werden schönheitsreparaturen (u. A. Streichen von Wänden) in folgenden Zeitabständen erforderlich sein; a) Bäder und Duschen, sowie Kuchen alle 5 Jahre (etc. Aufsteigend über 8 bis 10 Jahre).

Die oben genannten Fristen beginnen mit dem Anfang des Mietverhältnisses bzw. ab dem Zeitpunkt der letzten Renovierung während der Mietzeit.



Und den letzten Satz lese ich so; Zeitrahmen beginnt ab Beginn von Mietverhältnis. Wir lebten seit 3 Jahren in dieser Wohnung.



Wie seht ihr das?



Danke!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126166 Beiträge, 40607x hilfreich)

Zitat (von Wanze321):
da niemand in der Verwaltung auf E-Mails und Anrufe reagiert hat.

Warum auch? Dazu gibt es keine Pflicht.



Zitat (von Wanze321):
wir ja alles nochmal streichen müssen, da dass ja normal sei bei Auszug.

Nö, ist es nicht.

Hier ist es aber irrelevant - offenbar will man Geld sparen und den Mietvertrag vorzeitig beenden. Und da kann der Vermieter die Bedingungen recht frei definieren.



Zitat (von Wanze321):
auch nicht die finanzielle Ressource dazu habe.

Nun, die eingesparten Mieten könnten denn dafür draufgehen,



Zitat (von Wanze321):
oder wir, die nötige Wände streichen würden, die (zb Küche + Tapete) etwas abbekommen haben?

Solches Flickwerk ist in der Regel eher eine Beschädigung er Mietsache als eine Renovierung. In der Regel ist der ganze Raum zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Wanze321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sall

Also wir haben uns offiziell auf Auszug ende August eingestellt, der Nachmieter (haben wir heute beim Besuch der Dame erfahren) hat bereits einen Vertrag für die Wohnung für Miete August bekommen.
Mit uns hat zur vorzeitigen Kündigung noch keiner gesprochen!

Ob ich jetzt einen Raum streiche, damit keine Flickarbeit entsteht, ist eine Sache.. ich möchte bitte explizit wissen, ob das Anrecht - also das Recht - auf Seiten der Vermieter besteht? Können sie verlangen, dass alle Räume gestrichen werden?

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 307x hilfreich)

Wie ist die Wohnung denn übergeben worden?
Renoviert oder unrenoviert?

Wie ist der Zustand der Wände?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
Wanze321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Wie ist die Wohnung denn übergeben worden?
Renoviert oder unrenoviert?

Die Vormieter hatten nichts gestrichen.
Im Übergabeprotokoll stehen die einzelnen Räume mit Vermerk "tapeziert, weiß" mehr nicht. Kein "renoviert" oder "nicht renoviert"

Zitat (von Despi):
Wie ist der Zustand der Wände?

Die Wände sind, bis auf vier, unberührt. Weiterhin weiß, keine Auffälligkeiten wie Flecken oder Schatten. Die anderen "berührten" Wände hatten einmal borhlöcher und drei Mal Nägel für Fotos.

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#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 307x hilfreich)

Meiner Meinung nach (das wissen andere aber bestimmt besser) besteht gemäß der gemachten Angaben keine Veroflichtung zur Abschlussrenovierung.

Warum nicht?
- es gibt keine Vereinbarung über den Zustand der Wohnung bei Übernahme und Rückgabe.
- es besteht kein Renovierungsbedarf, auch sind zeitliche Richtwerte nicht überschritten.
- Wohnung ist bei Einzug nicht in frisch renovierten Zustand übergeben worden - zumindest ist das nicht explizit erwähnt

Ich wurde beim Lesen Ihres Textes das Gefühl nicht los (unabhängig der rechtlichen Lage), dass Ihrem Gegenüber nicht sonderlich über den Weg zu trauen ist…
- ist man nun bereit für Absprachen oder nicht?
- es wird sich nicht an mündliche Absprachen gehalten (heißt also, jegliche weitere Kommunikation erfolgt gerichtsfest)
- dann doch getroffene Absprachen werden einseitig nicht eingehalten
- Akzeptanz eines Nachmieters gegen Bezahlung
- Versuch, eine Renovierungspflicht aufzuerlegen
- zu August raus, nicht reagieren, zu September raus, nicht reagieren, dann doch zu August, Mitte August, Juli, doch nicht Juli, doch Juli, wenn… wie bei den Hottentotten…

Es klingt, als wenn man versucht, sich auf Ihre Kosten nochmal die Wohnung herrichten zu lassen…

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126166 Beiträge, 40607x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Meiner Meinung nach (das wissen andere aber bestimmt besser) besteht gemäß der gemachten Angaben keine Veroflichtung zur Abschlussrenovierung.

Und das Ergebnis könnte sein, dass das vorzeitige Ende des Mietvertrages
man halt Miete bis zum bitteren Ende zahlt weil es dann keinen Aufhebungsvertrag mit vorzeitigem Ende gibt...

Denn im Gegensatz zum normalen Ende einen Mietvertrages mittels Kündigung,, ist man hier durchaus auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen.



Zitat (von Wanze321):
ich möchte bitte explizit wissen, ob das Anrecht - also das Recht - auf Seiten der Vermieter besteht? Können sie verlangen, dass alle Räume gestrichen werden?

Was konkret war denn an
Zitat (von Harry van Sell):
offenbar will man Geld sparen und den Mietvertrag vorzeitig beenden. Und da kann der Vermieter die Bedingungen recht frei definieren.

unverständlich formuliert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 307x hilfreich)

Zitat:
Und das Ergebnis könnte sein, dass das vorzeitige Ende des Mietvertrages
man halt Miete bis zum bitteren Ende zahlt weil es dann keinen Aufhebungsvertrag mit vorzeitigem Ende gibt.


Völlig richtig.

Jedoch müsste der Vermieter dann schlüssig darlegen, warum die Wohnung im August an zwei verschiedene Parteien gleichzeitig vermietet ist und das Risiko auf sich nehmen, einer dieser Parteien wochenlang ein Hotel zu bezahlen.

(Bestenfalls liegen mittlerweile sogar Schriftstücke vor, die die ordentliche Kündigung zu August bestätigen, irgendwo las ich von „offiziell ziehen wir aus zum…" - was immer das heißt..)

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126166 Beiträge, 40607x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Bestenfalls liegen mittlerweile sogar Schriftstücke vor, die die ordentliche Kündigung zu August bestätigen

Das wäre hier überaus nützlich für den Mieter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48670 Beiträge, 17151x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das Ergebnis könnte sein, dass das vorzeitige Ende des Mietvertrages
man halt Miete bis zum bitteren Ende zahlt weil es dann keinen Aufhebungsvertrag mit vorzeitigem Ende gibt...


Dieses Ergebnis ist nicht zu erwarten, da es bereits einen Nachmieter gibt.

Wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, dann muss gar nicht gestrichen werden.

Aber selbst wenn die Wohnung renoviert übernommen wurde müssten nur Küche und Bad gestrichen werden.

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#10
 Von 
Wanze321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
(Bestenfalls liegen mittlerweile sogar Schriftstücke vor, die die ordentliche Kündigung zu August bestätigen, irgendwo las ich von „offiziell ziehen wir aus zum…" - was immer das heißt..)

Tatsächlich haben wir die bestätige Kündigung für Ende August erhalten. Die Absprache, dass wir Ende Juli raus gehen, war auch per Mail und kurz am Telefon Mitte Mai besprochen, da da noch genug Zeit gewesen wäre. Wir wurden tatsächlich nicht Mal offiziell informiert, dass wir Ende Juli raus sollten bzw Mitte August. Das habe ich gestern per Zufall gehört.

Zitat (von Harry van Sell):
unverständlich formuliert?

Mir geht's darum ob er rechtlich die Grundlage hat. Weil wenn wir offiziell bis Ende August die Wohnung haben, würde ich lieber noch den Monat die Miete zahlen als die Wohnung streichen zu müssen! Die Wohnung ist zum Streichen die absolute Katastrophe...

Zitat (von Despi):
Ich wurde beim Lesen Ihres Textes das Gefühl nicht los (unabhängig der rechtlichen Lage), dass Ihrem Gegenüber nicht sonderlich über den Weg zu trauen ist…

Ich weiß tatsächlich ob dieses ganze Tamtam damit zusammenhängt dass es eine riesige Verwaltung mit mehreren großen Gebäuden bzw Wohnungen in mehreren Straßen in verschiedenen Orten ist?

Was man auch dazu sagen muss, ist dass die Verwaltung zu Beginn unserer Mietzeit eine andere war. Seit letztem Jahr haben wir nun diese.
Zitat (von hh):
Aber selbst wenn die Wohnung renoviert übernommen wurde müssten nur Küche und Bad gestrichen werden.

Danke! Weil das würde ich max einsehen. Aber warum die komplette Wohnung gestrichen werden sollte eben nicht...
Die Wohnung ist halt ein großer Wohn- und Essbereich welcher fließend in den Flur, über die Wendeltreppe in die Galerie geht.
Und die Dame der Verwaltung sagte, wenn wir nur die Küche streichen würden, würde man das ja sehen und das geht ja nicht.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48670 Beiträge, 17151x hilfreich)

Zitat (von Wanze321):
Und die Dame der Verwaltung sagte, wenn wir nur die Küche streichen würden, würde man das ja sehen und das geht ja nicht.


Wenn es keinen eigenen Raum für die Küche gibt, dann müsst Ihr auch keinen solchen Raum streichen.

Zitat (von Wanze321):
Und die Dame der Verwaltung sagte, wenn wir nur die Küche streichen würden, würde man das ja sehen und das geht ja nicht.


Da gibt es bei der Verwaltung wohl das Motte:
Man kann es ja mal versuchen und wenn der Mieter drauf reinfällt, dann spart uns das viele Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35169 Beiträge, 6005x hilfreich)

Zitat (von Wanze321):
Können sie verlangen, dass alle Räume gestrichen werden?
Einer sagt dann meist: Ooch, verlangen kann man viel...
Zitat (von Wanze321):
Die Vormieter hatten nichts gestrichen.
Ihr habt die Wohnung SO übernommen. Tapeziert und weiß.
Wenn es also in diesem Fall nach den 3 Jahren nicht erforderlich ist, weil alles *unberührt*, nur angepiekst ist, dann kann sie SO übergeben werden.

Zitat (von Wanze321):
3) im allgemeinen werden schönheitsreparaturen ...
Ja, im allgemeinen. Aber nicht immer und nicht unbedingt, sondern wenn es erforderlich ist.
Zitat (von Wanze321):
Die Wände sind, bis auf vier,... unberührt.
Das dürfte nicht so sein. Noch sieht man nicht alles. Dürfte aber egal sein.
Zitat (von Wanze321):
Tatsächlich haben wir die bestätige Kündigung für Ende August erhalten.
Dann wird es wie so oft darauf hinauslaufen, dass ihr entweder
bis Ende August Miete zahlt ODER mit dem Nachmieter vereinbart, dass der das Unberührte SO übernimmt ODER ob es weitere Unstimmigkeiten (evtl. schriftlich) mit dem Vermieter gibt ODER ob ihr Küche und Bad 1x weiß streicht.
Zitat (von Wanze321):
Mir geht's darum ob er rechtlich die Grundlage hat.
Sie hat doch nur was gesagt...


ach so, meine Antwort kann gern ignoriert werden. Hab keinen BGB-§ dabei. Die Dame auch nicht

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6640 Beiträge, 2338x hilfreich)

Wenni ch mich richtig erinnere gibt es doch ein BGH Urteil nach welchem eine Wohnung nicht schon desshalb als "unrenoviert" angesehen werden, weil sie nicht frisch renoviert übergeben worden ist.
Nach welchen Merkmalen war die Wohnung denn bei der damaligen Übergabe renovierungsbedürftig ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10277 Beiträge, 4570x hilfreich)

Zitat (von Wanze321):
Wortwörtlich aus dem Mietvertrag; [...] 3) im allgemeinen werden schönheitsreparaturen (u. A. Streichen von Wänden) in folgenden Zeitabständen erforderlich sein; a) Bäder und Duschen, sowie Kuchen alle 5 Jahre (etc. Aufsteigend über 8 bis 10 Jahre).

Die oben genannten Fristen beginnen mit dem Anfang des Mietverhältnisses bzw. ab dem Zeitpunkt der letzten Renovierung während der Mietzeit.



Und den letzten Satz lese ich so; Zeitrahmen beginnt ab Beginn von Mietverhältnis. Wir lebten seit 3 Jahren in dieser Wohnung.

In Anbetracht des fett hervorgehobenen wäre der Vermieter beweispflichtig, dass die Wohnung in den 3 Jahren weit übermäßig abgewohnt wurde. Das wird in der Regel aussichtslos sein. Es sollte also egal sein, wie die Wohnung bei Einzug aussah. Es ist im übrigen egal, ob die Wohnung jetzt renovierungsbedürftig ist. Relevant ist , dass zwischen Ein- und Auszug nur 3 Jahre lagen und dass dies unterhalb der Fristenpläne (ab 5 Jahre) liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48670 Beiträge, 17151x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn es also in diesem Fall nach den 3 Jahren nicht erforderlich ist, weil alles *unberührt*, nur angepiekst ist, dann kann sie SO übergeben werden.


Die Aussage ist ganz einfach falsch.

Eine Renovierung ist nur dann erforderlich, wenn die Wohnung in einem Zustand ist, der mehr als 5-10 Jahren Bewohnen entspricht. Dass man auch bei üblicher Abnutzung bereits nach 3 Jahren sieht, wo z.B. Bilder gehangen haben führt nicht dazu, dass man renovieren muss.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126166 Beiträge, 40607x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dieses Ergebnis ist nicht zu erwarten, da es bereits einen Nachmieter gibt.

Nur weil da eine ist der mieten will ... naja, mein Optimismus ist da begrenzt ...



Zitat (von Wanze321):
Mir geht's darum ob er rechtlich die Grundlage hat.

Ich meine ja, andere meinen nein.
Der Vermieter meint ja, u meinst nein.
Das entscheidet bei Bedarf am Ende ein Gericht.



Zitat (von Wanze321):
Tatsächlich haben wir die bestätige Kündigung für Ende August erhalten.

Das ist doch schon mal was.
Bezogen auf die Kündigung stünde man dann bezüglich des verlangten renovieren / streichen der ganzen Wohnung als Mieter eigentlich in einer sehr guten Position.


Aber es scheint ja einen Aufhebungsvertrag zu geben,
Zitat (von Wanze321):
Die Absprache, dass wir Ende Juli raus gehen, ...

insofern müsste man halt schauen was dort alles besprochen wurde, denn da kann man wie gesagt recht freie Absprachen treffen, was renovieren / streichen der ganzen Wohnung angeht.



Zitat (von Wanze321):
Die Absprache, dass wir Ende Juli raus gehen, war auch per Mail und kurz am Telefon Mitte Mai besprochen

Zitat (von Wanze321):
Wir wurden tatsächlich nicht Mal offiziell informiert, dass wir Ende Juli raus sollten bzw Mitte August.

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35169 Beiträge, 6005x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Aussage ist ganz einfach falsch.
OK. Ich formuliere um: Es kommt auf die tatsächliche Abnutzung an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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