Vermieter wollen mich erpressen - Betriebskostenabrechnung usw.

9. September 2019 Thema abonnieren
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guest-12310.09.2019 20:53:49
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Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter wollen mich erpressen - Betriebskostenabrechnung usw.

Hallo, ich wohne seit nun 1,5 Jahren in meiner Wohnung in einem Drei-Parteien-Haus. Dieses Jahr wollte ich meinen Freund anmelden, damit er bei mir einziehen kann. Nun haben die Vermieter einen Mehrbetrag von 100 Euro verlangt, welcher sich aus 50 Euro BK + 50 Euro mehr Miete ergibt. Die Betriebskosten sind ja zulässig aufgrund der zweiten Person, die 50 Euro Miete können aber nicht einfach so unter dem Jahr angehoben werden, oder sehe ich das falsch?

Was noch komisch ist, dass die Partei im EG mit zwei Personen und einer viel größeren Wohnfläche nur 5 Euro mehr zahlt, als ich alleine. Und jetzt kommt noch die Erhöhung von 50 Euro dazu bei den BK, also zahle ich 45 Euro mehr BK als die untere Partei, obwohl ich weniger Wohnfläche und keinen Garten habe. Verhältnismäßig ist das also nicht. Auch bei einer Nachzahlung hat nur die unterste Partei etwas rausbekommen, die anderen zwei Parteien nicht.

Nun wollten mich meine Vermieter damit erpressen, dass sie die Wohnung eh schon unter dem Marktpreis anbieten. Ich soll einfach froh darüber sein. Eine Betriebskostenabrechnung bekomme ich auch nicht, das haben sie mir ganz klar gesagt und damit gedroht, dass sie ansonsten einfach 200 Euro mit der Miete hochgehen würden, wenn ich eine BK-Abrechnung anfordern würde. Das würde ja angesichts der Marktpreise plausibel sein, meinten sie.

Sie haben auch ganz offen gesagt, dass sie in den Betriebskosten noch Miete verstecken, damit sie dadurch einen Steuervorteil haben und diese deswegen so "hoch" seien. Sowas ist doch Steuerhinterziehung oder irre ich mich da? Jetzt wollte ich für die 100 Euro Mehrkosten einen schriftlichen Nachweis, denn im Falle eine BK-Nachzahlung steht in meinem Vertrag nur der alte BK-Beitrag. Dann wäre ich ja blöd, wenn ich mir das nicht schriftlich geben lasse. Diesen wollen sie mir aber nicht geben und haben mir jetzt gesagt, dass ich nach Ablauf des Mietvertrages definitiv ausziehen muss, weil ich die 100 Euro noch nicht bezahlt habe. Ist ja klar, solange ich schriftlich nichts bekomme.

Zudem kommt der Vermieter einfach immer unangemeldet vorbei, habe ihn letztens dabei erwischt. Er hat nur dazu gemeint, ob er etwa noch ein schriftliches Ansuchen stellen muss, bevor er SEIN Haus betritt. Gehts eigentlich noch? Habe doch keine Lust, ständig den Vermieter unangemeldet im Haus zu haben.

Das ist doch alles nicht rechtens? Muss ich mich wirklich von diesen Vermietern so über den Tisch ziehen lassen, ohne dass ich Schritte gegen sie einleiten kann?

Vielleicht hat jemand einen Rat für mich in dieser Situation, ich weiß nämlich nicht, wie ich weiter vorgehen soll...

Vielen Dank

LG K.

-- Editiert von q_safiya am 09.09.2019 13:50

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Du musst sortieren.

1. Den Zuzug von Deinem Freund, hier kann und darf der Vermieter sowohl die Nebenkostenvorauszahlung anheben, als auch die Miete.

Zu finden in §553 Abs. 2 BGB

2. Nebenkostenabrechnung:

Warte noch bis Ende des Jahres und fordere dann die Abrechnung für 2018 ein.

Zitat (von q_safiya):
Dann wäre ich ja blöd, wenn ich mir das nicht schriftlich geben lasse.


Naja, als Zahlungsnachweis nimmt man seinen Kontoauszug.

Zitat (von q_safiya):
Habe doch keine Lust, ständig den Vermieter unangemeldet im Haus zu haben.


Auf den Gemeinschaftsflächen kann sich der Vermieter so oft und lange tummeln, wie es ihm beliebt.

Zitat (von q_safiya):
und haben mir jetzt gesagt, dass ich nach Ablauf des Mietvertrages definitiv ausziehen muss,


Befristeter Mietvertrag?
Das macht die Sache mit den Nebenkosten eventuell etwas kniffliger...

-- Editiert von spatenklopper am 09.09.2019 14:36

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

da kann ich nur sagen: geh' zum Mieterverein (ich mag die eigentlich gar nicht, aber bei einem solchen Vermieter ...).

Zitat:
Was noch komisch ist, dass die Partei im EG mit zwei Personen und einer viel größeren Wohnfläche nur 5 Euro mehr zahlt, als ich alleine.
Das spielt keine Rolle, es gibt kein Anrecht auf identische Miete; jedenfalls nicht im Einzelvergleich (insgesamt aber durchaus, das nennt sich ortsübliche Miete).

Zitat:
Sie haben auch ganz offen gesagt, dass sie in den Betriebskosten noch Miete verstecken, damit sie dadurch einen Steuervorteil haben und diese deswegen so "hoch" seien. Sowas ist doch Steuerhinterziehung oder irre ich mich da?
Das ist nicht nachvollziehbar. Der Vermieter muss in seiner Steuererklärung alle Einnahmen angeben, egal ob er es als Miete, Nebenkosten oder sonstwas bezeichnet.

Zitat:
Zudem kommt der Vermieter einfach immer unangemeldet vorbei,
Ins Haus darf er, ist ja seins (und insbesondere nicht deins, du hast nur die Wohnung gemietet).
Und auch bei dir klingeln darf er, du musst ihn aber nicht hereinlassen bzw. brauchst gar nicht öffnen.
Du könntest imho zwar ein persönliches Kontaktverbot aussprechen, aber ob es zielführend ist noch Öl ins Feuer zu gießen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Schau als erstes in Deinen Mietvertrag ob du die Betriebskosten pauschal zahlst oder als Vorauszahlung auf eine späterer Abrechnung. Falls letzteres, muss der Vermieter die Abrechnung erstellen.

Zitat (von q_safiya):
und haben mir jetzt gesagt, dass ich nach Ablauf des Mietvertrages definitiv ausziehen muss,

Ist der Mietvertrag befristet?

Zitat (von q_safiya):
Gehts eigentlich noch? Habe doch keine Lust, ständig den Vermieter unangemeldet im Haus zu haben.
Ja, geht. Du scheinst deine Rechte allzuweit auszulegen. Nur in die gemietete Wohnung darf er nicht ohne Voranmeldung gegen Deinen Willen.

Zitat (von q_safiya):
Vielleicht hat jemand einen Rat für mich in dieser Situation, ich weiß nämlich nicht, wie ich weiter vorgehen soll...


Such Dir was anderes, denn das Klima scheint ja schon sehr angegriffen zu sein. Ist vermutlich für alle Parteien besser.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.09.2019 20:53:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

da kann ich nur sagen: geh' zum Mieterverein (ich mag die eigentlich gar nicht, aber bei einem solchen Vermieter ...).

Zitat:
Was noch komisch ist, dass die Partei im EG mit zwei Personen und einer viel größeren Wohnfläche nur 5 Euro mehr zahlt, als ich alleine.
Das spielt keine Rolle, es gibt kein Anrecht auf identische Miete; jedenfalls nicht im Einzelvergleich (insgesamt aber durchaus, das nennt sich ortsübliche Miete).

Zitat:
Sie haben auch ganz offen gesagt, dass sie in den Betriebskosten noch Miete verstecken, damit sie dadurch einen Steuervorteil haben und diese deswegen so "hoch" seien. Sowas ist doch Steuerhinterziehung oder irre ich mich da?
Das ist nicht nachvollziehbar. Der Vermieter muss in seiner Steuererklärung alle Einnahmen angeben, egal ob er es als Miete, Nebenkosten oder sonstwas bezeichnet.

Zitat:
Zudem kommt der Vermieter einfach immer unangemeldet vorbei,
Ins Haus darf er, ist ja seins (und insbesondere nicht deins, du hast nur die Wohnung gemietet).
Und auch bei dir klingeln darf er, du musst ihn aber nicht hereinlassen bzw. brauchst gar nicht öffnen.
Du könntest imho zwar ein persönliches Kontaktverbot aussprechen, aber ob es zielführend ist noch Öl ins Feuer zu gießen?

Stefan


Hi! Danke für deinen Beitrag! Komm noch nicht ganz mit der Zitatsfunktion klar, ich hoffe du blickst durch :)

Also...

Sollten die BK nicht verhältnismäßig auf alle 3 Parteien umgelegt werden, wenn alle im selben Haus wohnen? Dann kann man doch nicht für 2 Personen im EG weniger verlangen wie im 1. OG... Darum geht es mir eigentlich, nicht um den Vergleich der Mietkosten.

Dass er ins Haus darf, weiß ich. Jedoch ist es schon öfter vorgekommen, dass ich zuhause war, und der Vermieter die Wohnung probiert hat, aufzuschließen. Anscheinend wollte er nur probieren, ob denn der Schlüssel passt. Für mich ist das eine Ausrede, mehr nicht..

Das mit den Steuern weiß ich leider nicht genau, wird so sein wie du sagst, dann frage ich mich aber wieso sie die Mieterhöhung als BK deklarieren aus steuerlichen Gründen...

Danke

LG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Immer noch keine Antwort auf die Frage, was denn im Mietvertrag hinsichtlich der Nebenkosten steht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sollten die BK nicht verhältnismäßig auf alle 3 Parteien umgelegt werden, wenn alle im selben Haus wohnen?
Ja, natürlich, die Nebenkosten müssen verbrauchsabhängig verteilt werden.

Zitat:
Dann kann man doch nicht für 2 Personen im EG weniger verlangen wie im 1. OG.
Doch, die Vorauszahlungen hängen ja vom Verbrauch in der Vergangenheit ab. Und wenn der in der anderen Wohnung immer niedriger war dann ist auch eine geringere Vorauszahlung OK.
Viel wichtiger ist die Abrechnung am Ende, wenn da eine Partei zu wenig gezahlt hat muss sie halt nachzahlen, gleicht sich dann wieder aus.

Zitat:
Jedoch ist es schon öfter vorgekommen, dass ich zuhause war, und der Vermieter die Wohnung probiert hat, aufzuschließen.
Dann solltest du das Schloss austauschen (alles andere bringt dir keine Sicherheit). Wichtig: Originalschloss unbedingt aufbewahren und beim Auszug zurücktauschen.

Zitat:
Anscheinend wollte er nur probieren, ob denn der Schlüssel passt. Für mich ist das eine Ausrede, mehr nicht.
Nee, keine Ausrede, er will halt wissen ob du meinen Tipp im Absatz zuvor beherzigt hast. :grins:

Zitat:
dann frage ich mich aber wieso sie die Mieterhöhung als BK deklarieren aus steuerlichen Gründen.
Weil der Vermieter keinen Plan hat?
Es gibt immer noch das Gerücht, dass man dem Finanzamt die Nebenkosten überhaupt nicht erklären muss (ist ja ein durchlaufender Posten), sowas hab' ich auch schon von Steuerberatern gehört und gesehen.
Das ist aber definitiv falsch. Und es stimmt auch nicht, dass sich Kosten und Einnahmen aufheben.

Zitat:
Immer noch keine Antwort auf die Frage, was denn im Mietvertrag hinsichtlich der Nebenkosten steht.
Bezüglich der Heizkosten ist eine Pauschale doch gar nicht zulässig ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Du brauchst nur auf ANTWORTEN klicken. Lass das mit dem Zitieren den anderen.

Was die untere Partei zahlt oder wiederbekommt, geht dich gar nichts an. Du hast einen Mietvertrag. Die anderen haben einen anderen. Halt dich da raus.

Zitat (von q_safiya):
dass ich nach Ablauf des Mietvertrages definitiv ausziehen muss,
Wenn dein MV befristet ist--- und sie ihn nicht verlängern--- dann musst du raus. Ja, das ist so und ist auch korrekt.
Und die 100,- mehr hast du auch noch nicht bezahlt? Achtung--- der Vermieter kann auch anders.
Zitat (von q_safiya):
Darum geht es mir eigentlich, nicht um den Vergleich der Mietkosten.
Warum machst du erst so einen Roman draus?
Wahrscheinlich hast du alles falsch verstanden. Wenn du dort bleiben willst, zahl die 100,-
Wird günstiger--- garantiert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Eine Erhöhung einer Betriebskostenvorauszahlung ist nur zu begründen wenn auch eine Abrechnung nach Personen als Verteilerschlüssel vereinbart ist. Ist kein Verteilerschlüssel vereinbart gilt die Verteilung nach der
Größe der Wohnfläche. Da spielt die Personenanzahl gar keine Rolle.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Wenn dein MV befristet ist--- und sie ihn nicht verlängern--- dann musst du raus. Ja, das ist so und ist auch korrekt.


Das stimmt natürlich nicht. Voraussetzung wäre nämlich, dass die Befristung wirksam ist, was ich mir bei den Gesamtumständen nicht wirklich vorstellen kann.

Wie genau ist denn die Befristung im Mietvertrag vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12310.09.2019 20:53:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mietvertrag ist befristet auf 3 Jahre. So steht es im Vertrag.
Es ist mir schon bewusst, dass ich die 100€ bezahlen muss! Ich dachte zwar, dass eine Mieterhöhung unter dem Jahr bei befristeten Verträgen nicht so leicht möglich ist, wie in diesem Fall nur per „mündlicher Vereinbarung". Darum wollte ich eine schriftliche Bestätigung.

Nicht, dass sie mir dann eine Nachzahlung o. Ä. in Rechnung stellen, obwohl ich eigentlich mehr bezahle als im aktuellen MV vereinbart wurde.

Ausserdem ist mein Freund noch gar nicht hier angemeldet, da er selbst gerade erst seine Wohnung gekündigt hat. Also können sie mir (noch) gar nichts anhaben, wenn ich die 100€ solange noch nicht zahle, da ich ja noch alleine wohne und alles noch beim alten ist.

Habe ich also nicht bereits im Vorhinein bei Ankündigung und VOR Einzug meines Freundes das Recht darauf, dass dies alles vertraglich festgelegt wird, die Miet- und Betriebskosten? Dies wurde einfach abgelehnt. Außerdem habe ich eine Abrechnung der Betriebskosten verlangt, diese wurde mir ebenso verweigert, mit der Begründung „dass sie auch einfach 200€ mehr an reiner Miete verlangen könnten".

Für mich grenzt das schon an Nötigung, da mir doch definitiv eine Abrechnung zusteht, oder etwa nicht? Die BK werden vorausbezahlt und dann abgerechnet.. ich hätte gerne gewusst, ob sie den Überschuss an BK einfach einbehalten und mir darum keine Abrechnung vorlegen... Mittlerweile kann ich alles erwarten, darum wäre ich gerne auf der sicheren Seite...

Danke für eure Hilfe

LG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Da Dein weiteres Verbleiben in der Wohnung über den befristeten Mietvertrag hinaus eh nicht ansteht, hast Du zwei Möglichkeiten bezüglich der verweigerten Betriebskostenabrechnung, welche ich beide wahrnehmen würde.

Zur Absicherung solltest Du vorab den Vermieter schriftlich dazu auffordern eine Betriebskostenabrechung zu erstellen.
In diesem Schreiben kündigst Du an, dass Du bis zum Eintreffen der Abrechnung von deinem Zurück­behaltungsrecht nach § 273 BGB gebrauch machst und weitere Vorauszahlungen einstellst.

Dann würde ich ca 6-8 Wochen auf die Abrechnung warten und danach Klage auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung einreichen.

p.s.
Je nach Restlaufzeit des Mietvertrages, würde ich nebenher schon mal mit der Suche beginnen....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Mietvertrag ist befristet auf 3 Jahre. So steht es im Vertrag.


Mit wie genau habe ich gemeint, mit welchen genauen Worten ist die Befristung im Vertrag formuliert. Nur weil im Mietvertrag ein Befristung vereinbart wurde heißt das noch lange nicht, dass die auch wirksam ist.

Zitat:
Es ist mir schon bewusst, dass ich die 100€ bezahlen muss!


Wie kommst Du jetzt da drauf, es sei denn es sollte heißen:
Es ist mir schon bewusst, dass ich die 100€ bezahlen muss, wenn ich Streit mit dem vermieter vermeiden will.

Zitat:
Ich dachte zwar, dass eine Mieterhöhung unter dem Jahr bei befristeten Verträgen nicht so leicht möglich ist, wie in diesem Fall nur per „mündlicher Vereinbarung".


Nein, die Möglichkeit der Mieterhöhung ist davon nicht abhängig.

Zitat:
Darum wollte ich eine schriftliche Bestätigung.


Dass man das schriftlich vereinbart sollte sowieso klar sein.

Zitat:
Habe ich also nicht bereits im Vorhinein bei Ankündigung und VOR Einzug meines Freundes das Recht darauf, dass dies alles vertraglich festgelegt wird, die Miet- und Betriebskosten? Dies wurde einfach abgelehnt.


Dann bitte schriftlich gerichtsfest (mind. Einwurfeinschreiben) dem Vermieter mitteilen, dass Dein Freund zum xx.xx.xxxx einziehen soll. Darin erwähnst Du, dass Du ein berechtigtes Interesse nach § 553 BGB an seinem Einzug hast und bittest um Zustimmung innerhalb von 2 Wochen.

Mal schauen, was dann passiert.

Zitat:
Außerdem habe ich eine Abrechnung der Betriebskosten verlangt, diese wurde mir ebenso verweigert, mit der Begründung „dass sie auch einfach 200€ mehr an reiner Miete verlangen könnten


Zahlst Du tatsächlich eine Miete, die so weit unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt?

Zitat:
Für mich grenzt das schon an Nötigung, da mir doch definitiv eine Abrechnung zusteht, oder etwa nicht? Die BK werden vorausbezahlt und dann abgerechnet.. ich hätte gerne gewusst, ob sie den Überschuss an BK einfach einbehalten und mir darum keine Abrechnung vorlegen... Mittlerweile kann ich alles erwarten, darum wäre ich gerne auf der sicheren Seite...


Rechtlich zulässige Reaktion des Mieters wäre der Einbehalt der Nebenksotenvorauszahlungen. Da Du aber erst 1,5 Jahre dort wohnst ist bislang möglicherweise noch gar keine Nebenkostenabrechnung fällig.

Zitat (von spatenklopper):
Da Dein weiteres Verbleiben in der Wohnung über den befristeten Mietvertrag hinaus eh nicht ansteht,


Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei so einem Vermieter die Befristung nicht wirksam ist. Abschließend kann man das aber erst beurteilen, wenn man den Wortlaut des Befristungsklausel kennt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Zur Absicherung solltest Du vorab den Vermieter schriftlich dazu auffordern eine Betriebskostenabrechung zu erstellen.
In diesem Schreiben kündigst Du an, dass Du bis zum Eintreffen der Abrechnung von deinem Zurück­behaltungsrecht nach § 273 BGB gebrauch machst und weitere Vorauszahlungen einstellst.


Vorsicht, die Fragestellerin ist vor ca. 1,5 Jahren, also Anfang 2018 eingezogen. Wenn das richtig ist, dann wäre noch gar keine Abrechnung fällig. Die Abrechnung 2018 kann nämlich noch bis zum 31.12.2019 erstellt werden.

Sollte das so sein, dann ist aktuell von derartigen Maßnahmen dringend abzuraten. Solche Dinge kann man dann in 2020 machen, wenn die Abrechnung 2018 dann immer noch nicht vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

nochmal: Geh zum Mieterverein. Deine Antworten hier zeigen, dass du das alleine nicht schaffst.

Zitat:
Zahlst Du tatsächlich eine Miete, die so weit unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt?
Selbst wenn, die Miete kann wohl kaum auf einen Schlag um 200 Euro erhöht werden.

Darf bei Befristung überhaupt erhöht werden?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Im zweiten Beitrag hatte ich den Einzugstermin noch auf dem Schirm.....ja ja, das Alter :augenroll:
Thx an hh, fürs Aufpassen. :cheers:

Zitat (von reckoner):
Darf bei Befristung überhaupt erhöht werden?


Im Normalfall nicht, ich weiß allerdings nicht, wie es beim Zuzug einer weiteren Person aussieht.

Der Mieter hat nach §553 (1) BGB das Recht auf Zustimmung,
der Vermieter nach §553 (2) das Recht die Zustimmung von einer Erhöhung der Miete abhängig zu machen.

-- Editiert von spatenklopper am 10.09.2019 11:14

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von q_safiya):
Ausserdem ist mein Freund noch gar nicht hier angemeldet, da er selbst gerade erst seine Wohnung gekündigt hat. Also können sie mir (noch) gar nichts anhaben, wenn ich die 100€ solange noch nicht zahle, da ich ja noch alleine wohne und alles noch beim alten ist.
Ja, das ist richtig.
Dann war dein übriger Text alles nur *Gedachtes* und *was wäre, wenn*und *die haben gesagt*...
Zitat (von q_safiya):
Es ist mir schon bewusst, dass ich die 100€ bezahlen muss!
Warum nun doch? Erst dann, wenn die Vermieter zustimmen und dein Freund bei dir einzieht.

Ein auf 3 Jahre befristeter Mietvertrag---o.k. das geht. Dann läuft der MV in ca. 1,5 Jahren aus. Ob die Vermieter ihn verlängern, weiß niemand.
Zitat (von q_safiya):
obwohl ich eigentlich mehr bezahle als im aktuellen MV vereinbart wurde.
Und warum machst du das? Und warum schreibst du das erst jetzt? Wie viel mehr zahlst du für was? Aber zahlst lt. MV unter Marktpreis?
Klär uns doch bitte über die Fakten auf. Wir sind hier meist keine Hellseher. Erst recht nicht bei einem solchen Durcheinander.---Danke.

Nach deinem Einzug ca. Februar 2018 werden/sollten dir die Vermieter spätestens Ende 2019 die BK-Abrechnung für 2018 geben. Früher müssen sie gar nichts. Und Nötigung ist nicht erkennbar.
Bitte Fakten, Lady--- sonst wird nix draus.
Wie viel zahlst du für was im Voraus?
Wie groß ist deine Wohnung?
---------------------------------------
Der Gang zum Mieterverein? Obwohl alles nur *gedacht* und *gesagt* ist?
Nirgends liest man, dass die Miete um 200,- erhöht wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12310.09.2019 20:53:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meinte, dass mir klar ist, dass ich die 100 Euro zahlen muss, wenn alles rechtens ist und mein Freund einzieht. Weil manche so empört darüber waren, dass ich das Geld noch nicht bezahlt habe und gemeint haben, dass der Vermieter auch anders kann. War leider nicht zu Ende ausgeführt!
Ich war mir eben auch nicht sicher, ob man unter der 3 Jährigen befristeten Laufzeit die Miete nur aufgrund des Zuzuges meines Freundes erhöhen kann. Betriebskosten ist mir klar, dass dies bei zwei Personen mehr ausmacht.
Zu den Mietkosten: die ortübliche Miete in diesem Gebiet für eine 3 Zimmer Wohnung in dieser Größe liegt bei circa 850 Euro exkl. BK. Ich bezahle derzeit ohne meinen Freund inkl. BK 750 Euro. Davon sind derzeit 170 Euro BK. Also ist der Betrag schon deutlich unter der ortsüblichen Miete. Da könnten sie dann glaube ich schon einfach die Miete anpassen….
Nun sind die Vermieter aberschon da gewesen und haben sich bei mir beschwert, ich hätte nichts bezahlt, obwohl ich ihnen ausdrücklich gesagt habe, dass mein Freund selbst noch in der Kündigungsfrist steckt und ich mich dann nochmals bezüglich Anmeldung bei ihnen melde.
Das mit dem mehr bezahlen, als im MV vereinbart wurde, war auch nur ein Worst Case Szenario, was denn wäre, wenn ich die 100 Euro im Monat mehr zahle, im MV jedoch noch der alte Betrag steht. Im Falle einer BK-Abrechnung, könnte ich mit dem „alten" MV ja dann nur nachweisen, welche Kosten anfangs vereinbart wurden. Ob dann der Kontoauszug als Nachweis reichen würde, weiß ich nicht. Ich muss halt leider über solche Szenarien auch nachdenken, nachdem mir nur mit Drohungen entgegnet wurde…
Das mit der BK-Abrechnung versuche ich in diesem Fall nochmals Ende des Jahres, wenn sie bis 31.12.2019 für die Abrechnung 2018 noch Zeit haben.
Ja es ist zwar alles „nur gesagt", trotzdem finde ich es eine Unart, mir damit zu drohen, nur weil ich nach einer Abrechnung gefragt habe…. dass sie bis 31.12. Zeit haben, haben sie mir nicht gesagt. Ich habe eben direkt eine Drohung als Antwort bekommen. Für mich GRENZT das an eine Nötigung, hier steht nirgends, dass es eine Nötigung ist. Ich fühle mich einfach nur bedroht und anscheinend ist es besser wenn ich die BK Abrechnung Ende des Jahres doch nicht verlange, da sie mir sonst die Miete an die ortsüblichen Preise anpassen werden. Ich glaube, dies ist ja generell immer möglich. Als Mieter ist man halt hilflos, vor allem wenn man auf eine günstige Wohnung angewiesen ist. Wenn ihr das so als ok empfindet, seinen Mietern mit sowas zu drohen, dann bin ich hier wohl sowieso falsch.

Und nein, die Miete wurde nicht um 200 Euro erhöht, jedoch wurde mir aufgrund einer ganz normalen Frage direkt damit gedroht. Seit dem ist das Verhältnis angespannt und deswegen wollte ich mal die rechtliche Situation wissen, wie das ist bei befristeten Verträgen mit der Erhöhung etc...

Danke trotzdem.



-- Editiert von q_safiya am 10.09.2019 16:31

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
man unter der 3 Jährigen befristeten Laufzeit


Ich glaube immer noch nicht, dass die Befristung wirksam ist. Aber scheinbar interessiert Dich das auch nicht.

Zitat:
Zu den Mietkosten: die ortübliche Miete in diesem Gebiet für eine 3 Zimmer Wohnung in dieser Größe liegt bei circa 850 Euro exkl. BK. Ich bezahle derzeit ohne meinen Freund inkl. BK 750 Euro. Davon sind derzeit 170 Euro BK.


Die Kaltmiete beträgt also 580€. Wenn bei Euch keine Mietpreisbremse gilt, dann könnte der Vermieter die Miete um 20% auf 696€ zzgl. 170€ NK, insgesamt auf 866€ erhöhen

Zitat:
Also ist der Betrag schon deutlich unter der ortsüblichen Miete. Da könnten sie dann glaube ich schon einfach die Miete anpassen….


Richtig, jedoch ist dafür eigentlich ein formell korrektes Mieterhöhungsverlangen erforderlich. Ob man sich darüber wirklich streiten will, wenn man 270€ unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, lass ich mal dahingestellt sein.

Zitat:
Im Falle einer BK-Abrechnung, könnte ich mit dem „alten" MV ja dann nur nachweisen, welche Kosten anfangs vereinbart wurden. Ob dann der Kontoauszug als Nachweis reichen würde, weiß ich nicht.


Klar reicht ein Kontoauszug. Sicherheitshalber sollte man im Verwendungstext Kaltmiete und Nebenkosten nochmal separat aufführen.

Zitat:
Wenn ihr das so als ok empfindet, seinen Mietern mit sowas zu drohen, dann bin ich hier wohl sowieso falsch.


Da die aktuelle Miete weit unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt halte ich die grundsätzliche Forderung des Vermieters für verständlich, mit dem Einzug Deines Freundes eine Mieterhöhung zu verlangen. Nicht verständlich ist jedoch die Art und Weise, wie das rüber gebracht wird.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von q_safiya):
da sie mir sonst die Miete an die ortsüblichen Preise anpassen werden. Ich glaube, dies ist ja generell immer möglich.
Nein. Das ist nicht immer möglich. Es kommt immer drauf an.
Zitat (von q_safiya):
Wenn ihr das so als ok empfindet, seinen Mietern mit sowas zu drohen, dann bin ich hier wohl sowieso falsch.
Du bist hier in einem Forum zu *MIETRECHT*. Wenn du was zum Strafrecht wissen willst (wegen Drohung, Nötigung, Erpressung), dann frag doch bitte in dem anderen Forum --- weiter unten---*STRAFRECHT*. Dort erklären dir Experten, wie und was das ist und was man dagegen machen könnte.

Zitat (von q_safiya):
deswegen wollte ich mal die rechtliche Situation wissen, wie das ist bei befristeten Verträgen mit der Erhöhung etc...
DAS kann man hier sicher noch beantworten. Wir kennen deinen MV ja nicht, aber grundsätzlich gilt:
Vermieter und Mieter steht es bei den Vertragsverhandlungen über einen befristeten Mietvertrag frei, ob sie eine Mieterhöhung vertraglich ausschließen wollen. Bei Zeitmietverhältnissen, die mit einem festen Mietzins auf bestimmte Zeit geschlossen worden sind, ist die Vornahme einer Mieterhöhung unzulässig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12310.09.2019 20:53:49
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe den Mietvertrag leider gerade nicht zur Hand, da ich die nächsten Tage noch im Ausland bin... es interessiert mich aber sehr wohl. Tut mir leid habe den Überblick ein bisschen verloren.

Aus welchen Gründen wäre eine Befristung denn untersagt? Das höre ich gerade zum ersten Mal...

Wegen 100€ zu streiten ist doch sowieso unnötig, ich war nur frustriert aufgrund der Art, wie sie mir dies mitgeteilt haben und mich unter Druck setzen wollten.

Da sind noch ganz andere Kommentare gefallen, das ist aber nicht Thema... schade, da das Verhältnis sonst immer gut war und sie sich nur wegen meinem Freund so aufführen, obwohl sie dem Einzug zugestimmt haben...

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!!!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von q_safiya):
Aus welchen Gründen wäre eine Befristung denn untersagt? Das höre ich gerade zum ersten Mal...
Das hast du verwechselt. Eine Befristung ist nicht untersagt.
Aber die fest im MV vereinbarte Miete darf während der 3 Jahre Mietzeit nicht erhöht werden.
Bei Zeitmietverhältnissen, die mit einem festen Mietzins auf bestimmte Zeit geschlossen worden sind, ist die Vornahme einer Mieterhöhung unzulässig.
Wenn es allerdings eine Änderung geben soll, weil dein Freund mit in die Wohnung ziehen will, dann kann der Vermieter deshalb eine Erhöhung verlangen.
Das ist dann keine generelle Mieterhöhung.
Dann würde es eine Änderung zum Mietvertrag geben--- wenn es korrekt läuft.
Oft wird nur die Vorauszahlung der BK erhöht--- aber es ist dem Vermieter nicht verboten, auch 50,- mehr Miete zu verlangen.

Na, dann mal viel Glück.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Aus welchen Gründen wäre eine Befristung denn untersagt?


Wenn die Voraussetzungen des § 575 nicht gegeben sind, dann ist die Befristung unwirksam.

Zitat (von Anami):
Aber die fest im MV vereinbarte Miete darf während der 3 Jahre Mietzeit nicht erhöht werden.


Das ist natürlich nicht richtig. Es gibt keinen Hinweis darauf, warum z.B. der § 558 BGB nicht auch für befristete Mietverträge gelten sollte.

Zitat (von Anami):
Bei Zeitmietverhältnissen, die mit einem festen Mietzins auf bestimmte Zeit geschlossen worden sind, ist die Vornahme einer Mieterhöhung unzulässig.


Das Zitat ist etwas missverständlich. Wenn im Mietvertrag die Miete für die gesamte Mietzeit festgelegt wurde, dann darf sie nicht erhöht werden, also 3 Jahre zu 18.000€ zu zahlen in monatlichen Beträgen á 500€. Wenn lediglich eine monatliche Miete vereinbart wurde, dann ist das kein fester Mietzins für die gesamte Laufzeit.

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