Vermieter wollte vor unserem Einzug renovieren...

9. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kultbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter wollte vor unserem Einzug renovieren...

...tut es nun aber doch nicht.

Hallo an alle!
Ich hätte mal eine Frage.
Meine Freundin und ich wollen zusammen in eine Wohnung ziehen, als WG quasi. Für uns beide ist es das erste Mal, wir sind recht unerfahren auf dem Gebiet Mietrecht und worauf man achten sollte und wir wollen nichts falsches machen, was wir hinterher bereuen, deshalb versuche ich hier mal mein Glück.

Wir hatten uns bereits für eine Wohnung entschieden, die Selbstauskunft und weitere Unterlagen eingereicht. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde uns vom Makler gesagt, dass die Wohnung wahrscheinlich noch vor unserem Einzug renoviert wird, heißt: Laminat wird ausgebessert, Löcher in der Wand zugemacht und ein kaputtes Fenster (eigentlich ist nur der Griff kaputt) repariert.

Nun habe ich vorhin vom Makler den Anruf bekommen, dass wir die Wohnung haben können, allerdings wird die Wohnung vom Vermieter nun doch nicht renoviert. Jetzt haben wir eine Mietminderung angeboten bekommen, müssten dann aber eben selbst zusehen, dass wir nötige Reparaturen und das Malern selbst übernehmen.
Ich muss dazu sagen, dass der Zustand der Wohnung nicht SO schlimm war. Es waren zwar ein paar kleine Löcher in der Wand von Schränken und/oder Regalen, aber die kann man doch sicher mit Gips oder so füllen und drüber malern oder nicht? Das Laminat war nur an ein paar Stellen etwas "angekratzt", als hätte jemand Möbel drauf geschoben. Wir hätten das nötige "Kleingeld" für's Malern und für Teppich, bliebe also nur noch das Fenster, was ja nun erst im Frühjahr erneuert werden kann, wegen der aktuellen Wetterlage.

Uns hat die Wohnung sehr gut gefallen, sie passt super in unser Budget, die Lage ist auch super, der Zustand ist nicht frisch renoviert, aber OK und wir haben etwas Zeitdruck, weil wir ab dem 1.1.2011 in dem Ort eine Wohnung brauchen.

Ist das ein seriöses Angebot, die Miete z. B. für 2-3 Monate nicht zahlen zu müssen (außer die Nebenkosten) und dafür die Wohnung so in aktuellem Zustand zu übernehmen?
Auf der einen Seite freue ich mich total, dass wir den Zuspruch bekommen haben, aber auf der anderen bin ich totaler Neuling im Mietrecht und wir wollen uns finanziell nicht übernehmen (was die Renovierungskosten angeht), auch wenn wir eine gute Summe schon zusammengespart haben.

Ich wäre für ein paar Antworten und den einen oder anderen Tipp wirklich sehr dankbar!

Vielen Dank im Voraus!

Kultbert

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22 Antworten
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#1
 Von 
guest-12310.12.2010 08:26:13
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 23x hilfreich)

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#2
 Von 
Kultbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

weil es bisher keinen Mietvertrag gibt. Ich frage ja deshalb, ob es ein gutes Angebot ist.

Mit meinem "Geschwafel" wollte ich nur einen guten Überblick über die Situation geben. Danke für deine überaus charmante Antwort.

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#3
 Von 
guest-12309.12.2010 15:42:15
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

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#4
 Von 
guest-12310.12.2010 08:26:13
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Ist das ein seriöses Angebot, die Miete z. B. für 2-3 Monate nicht zahlen zu müssen (außer die Nebenkosten) und dafür die Wohnung so in aktuellem Zustand zu übernehmen?

Ja (solange Ihr Euch nicht zur Durchführung dieser Arbeiten verpflichtet).
Wegen eines defekten Fenstergriffes muß nicht gleich das ganze Fenster ausgetauscht werden. Unter Umständen läßt sich das auch mit einem halben Papiertaschentuch reparieren.



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#6
 Von 
guest-12315.12.2010 09:52:50
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Hast Du etwa vergessen, wie wir vor wenigen Monaten einen User mit dem Tipp glücklich machen konnten ?





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#8
 Von 
guest-12315.12.2010 09:52:50
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

also ich kann Dir nur raten: Lass alles schriftlich Bestätigen sodass du was in der Hand hast. Und les den Mietvertrag genau durch und am Besten alles in den Mietvertrag eintragen lassen was extra vereinbart oder zugesagt wird vom Makler.
Das sage ich aus eigener Erfahrung. Ich habe blauäugig einen Mietvertrag unterzeichnet und alles was mir vom Makler zugesagt wurde stand nicht im Mietvertrag oder wurde schriftlich festgehalten. Makler versprechen das blaue vom Himmel um einen Mietvertrag abzuschließen.

Das mit dem Fenster würde ich auch durch den Vermieter bzw. die zuständige Hausverwaltung erledigen lassen und genauso auch im Mietvertrag aufnehmen oder schriftlich bestätigen lassen.

Gruß Aidana

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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

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#10
 Von 
guest-12315.12.2010 09:52:50
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

Ganz einfach.
Weil der Vermieter den Makler extra beauftragt hat um mit dem Mietern nicht in Kontakt treten zu müssen. Er lässt andere die Arbeit machen und bezahlt sie dann für die Arbeit oder lässt Provision durch den Mieter zahlen. Der Makler bietet die Wohnung an und der Vermieter bleibt anonym bzw. kommt nicht in Kontakt mit dem Mieter. Er steht hinterher im Mietvertrag als Vermieter aber alles läuft über eine Hausverwaltung.

Aber warum fragst du?




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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

-- Editiert am 09.12.2010 17:46

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#12
 Von 
guest-12315.12.2010 09:52:50
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:Manchmal verständlich oder ?

Das kann ich nicht beurteilen. Ich als Mieter hätte schon gern die Möglichkeit gehabt in meiner Situation den VM vorher mal zu sprechen. Aber das ist ein anderes Thema

quote: Noch verständlicher, wer will denn eine WHG ?

Wasserhaushaltsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/whg_2009/gesamt.pdf



quote: Aber nur physisch.

Richtig

quote: Das kann aber manchmal schneller gehen als man glaubt.

Wäre das Optimum

quote: Was glaubst Du ?

Das Du vom Thema wegkommst und langeweile hast und mir deshalb versuchst einen Strick zu drehen aber das ist schon ok ;)

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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12310.12.2010 10:33:46
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Na hoffentlich können VM bzw. Makler etwas besser schreiben, als Aidana, dann ist das sicher verständlich zu Papier zu bekommen.]



Na das war ja klar, dass wieder mal nur die negativen Sachen rausgesucht werden nur damit man sich profilieren kann. Kann ich mit leben *hahaha* ;)

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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

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#16
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Stricke sind längst gedreht, warten nur noch auf ihren Einsatz !



Ohhh, Angst essen Seele auf!


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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

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#17
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

Schade das dieses Forum immer wieder für den Versuch genutzt wird andere runterzuputzen.

Ich hoffe mal für den Themenersteller ist die Frage zumindest beantwortet :)

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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

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#18
 Von 
guest-12311.12.2010 13:27:02
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

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#19
 Von 
Kultbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal für alle hilfreichen antworten!

der makler hat uns ja jetzt angeboten, dass wir bis 1.5. mietfrei wohnen und dafür die reparaturen selbst machen.

angenommen wir würden das machen, wie wäre es dann, wenn wir irgendwann wieder ausziehen? würden wir dann geld verlangen können, dafür dass wir z. b. neues laminat verlegt haben und das fenster repariert bzw. neu gekauft haben???
es gibt ja solche fälle, dass ein mieter, wenn er z.b. von eigenem geld laminat kauft und selbst verlegt, hinterher vom nachmieter geld verlangen kann für das laminat. ginge das in unserem fall dann auch?

mfg,
kultbert

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#20
 Von 
guest-12313.12.2010 00:48:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
guest-12315.12.2010 09:52:50
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Kultbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke für alle antworten, zumindest die hilfreichen.
grüße!

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