Vermieter zahlt Heizkosten nicht

27. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Anja2012
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter zahlt Heizkosten nicht

Hallo,

nehmen wir einmal an, eine Mieterin zahlt an den Vermieter monatlich 75,- € Nebenkostenpauschale, laut Mietvertrag sind darin Heizkosten, Wasser, Warmwasser, Müllabfuhr und das übliche außer Strom enthalten. Nach 1 1/2 Jahren meldet sich plötzlich die E.ON und fordert die Mieterin auf, eine Gaspauschale rückwirkend für die Zeit nachzuzahlen und schickt eine Gesamtrechnung von rund 800,- €.

Die Mieterin widerspricht dem und schickt der E.ON eine Kopie des Mietvertrags. Eine Mitarbeiterin der E.ON telefoniert mit dem Vermieter. Darauf ruft der Vermieter die Mieterin an und erklärt, es sei doch bei der Wohnungsbesichtigung ausgemacht gewesen, dass die Mieterin das Gas und sogar das Wasser auf sich anmeldet.

Nun steht im Mietvertrag etwas anderes, aber: Der Vermieter hat ja das Recht auf eine Abrechnung der Mietnebenkostenpauschale. Wie nun, wenn er die einfach rückwirkend macht und der Mieterin eine Abrechnung von rund 800,- € weiterreicht?

Frage 1) Wäre das zulässig?
Frage 2: Ist das Verhalten vom Vermieter treuwidrig und berechtigt die Mieterin zum Auszug und Schadensersatz, sprich Übernahme der Umzugskosten?

Viele Grüße

Anja














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48 Antworten
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#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7420 Beiträge, 1622x hilfreich)

Da müsste man jetzt genau den Wortlaut kennen.
Wenn eine Pauschale ausgemacht wurde, dann kann der Vermieter keine Nachzahlung verlangen. Oder steht im Mietvertrag eine Vorauszahlung ???

Ist es eine Gasetagenheizung ??



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#2
 Von 
Anja2012
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

im Mietvertrag steht leider Pauschale, Nebenkostenvorauszahlung 75 p.M., jährliche Abrechnung.

Die Mieterin hat eine Haushälfte gemietet. Die andere Haushälfte hat zwar einen Eigentümer, die Mietern musste aber aufgrund des Inserattextes "Haushälfte zu vermieten" davon ausgehen, dass es mehrere Mietparteien gibt.

LG Anja

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1005x hilfreich)

quote:
im Mietvertrag steht leider Pauschale, Nebenkostenvorauszahlung 75 p.M., jährliche Abrechnung.

Was denn jetzt? Pauschale oder Vorauszahlung?

quote:
Die Mieterin hat eine Haushälfte gemietet. Die andere Haushälfte hat zwar einen Eigentümer, die Mietern musste aber aufgrund des Inserattextes "Haushälfte zu vermieten" davon ausgehen, dass es mehrere Mietparteien gibt.

Die Aussage versteh ich nicht. Dann passt doch alles.

Zum Rest: Mietest du denn das erste Mal? Dass bei einer Doppelhaushälfte die kompletten Nebenkosten nur 75€ betragen ist mehr als unwahrscheinlich.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7420 Beiträge, 1622x hilfreich)

Im Prinzip ist es doch egal, ob Vermieter oder EON sich meldet. Wenn die NK abgerechnet werden und die Nachzahlung fällig ist, dann ist diese fällig. Sofern es sich um eine Vorauszahlung handelt und keine Pauschale.

Kannst Du mal den genauen Wortlaut posten oder die Seite einscannen und posten ??

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#5
 Von 
Anja2012
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich schrieb bereits, was im Mietvertrag steht, nämlich diese drei Worte: Pauschale, Nebenkostenvorauszahlung 75 p.M., jährliche Abrechnung.

Also, wenn Pauschale bedeutet, dass es keine Abrechnung gibt, dann widersprechen sich die Worte, dann ist wohl eine Vorauszahlung gemeint.

Ich miete beileibe nicht zum ersten Mal. Bei meiner vorigen Wohnung von exakt 70 qm Wohnfläche hatte ich NK von 90,- € und bekam eine kleine Rückzahlung. Bei meiner jetzigen Wohnung handelt es sich laut Mietvertrag um 80 qm Wohnfläche, allerdings ein Raum mit Dachschrägen, zwei andere Räume sind sehr klein und mit Niedrigdecken. Bad ist sehr klein. Viel Wohnfläche geht durch den Flur drauf, der ja nicht übermäßig beheizt werden muss. Also insgesamt schien es mir nicht, als ob die Nebenkosten utopisch niedrig angesetzt seien.

Ist es denn nicht denkbar, dass eine arglistige Täuschung gegeben ist, wenn der Vermieter einfach nach Unterzeichnen des Mietvertrags behauptet, es sei vereinbart worden, dass die Mieterin für das Gas selber aufkommt und jetzt eine Nachzahlung von 800,- € droht?

Der Mietzins ist ja laut Mietvertrag viel günstiger angegeben als tatsächlich der Fall ist. Und dass nicht aufgrund einer Fehlkalkulation, sondern weil bewusst keine Gasbeiträge an die E.ON gezahlt wurden trotz anderslautendem Hinweis im Mietvertrag.

Außerdem: Es ist nicht egal, ob die Mieterin Beiträge für Gas an den Vermieter zahlt oder an die E.ON rückwirkend für 1 1/2 Jahre. Es gibt verschiedene Vertragsmodelle. Schon allein bei einer Abbuchung vom Konto gewährt jede Gesellschaft i.d.R. etwas Ermäßigungsprozente. Bei einer so lange rückwirkenden Anmeldung bekommt die Mieterin natürlich die schlechtese Einstufung.

LG Anja











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-- Editiert Anja2012 am 27.12.2012 17:36

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#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 629x hilfreich)

Bei einer so lange rückwirkenden Anmeldung bekommt die Mieterin natürlich die schlechtese Einstufung.

Was dachtest du denn, wofür der Gaszähler und Wasserzähler sind ?



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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Unabhängig davon hat die Mieterin auf jeden fall Anspruch auf eine vernünftige Abrechnung, in der auch die Verwendungszwecke/ Verrechnungen der Nebenkosten aufgeschlüsselt sind. Die nun 1350€ müssen ja irgendwo hingeflossen sein. Da es nie eine Anmeldung seitens der Mieterin gab, ist der Vermieter gegenüber E.ON verpflichtet und nicht die Mieterin.

Wenn dann nach erfolgter Abrechnung klar ist, wofür die 1350€ verwendet wurden und dass eine Nachzahlung fällig ist, hat diesen Anspruch der Vermieter gegenüber der Mieterin anzumelden, nicht E-ON selbst. Es ist auch nicht völlig utopisch, dass 75€ alle Nebenkosten außer Strom beinhaltet.

§556 BGB :

Maximaler Abrechnungszeitraum für Nebenkosten: 1 Jahr.
Bei der jährlichen Vorauszahlung ist spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum eine Abrechnung zu erstellen (die Frist ist noch nicht abgelaufen, da ja erst ein halbes Jahr hinzu kommt). Wenn er nach 12 Monaten noch keine Abrechnung erstellt hat, ist sie unwirksam. Dann hat der Vermieter sämtliche Nachzahlungen zu bezahlen und nicht mehr die Mieterin.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#8
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Anja 2012

quote:
ich schrieb bereits, was im Mietvertrag steht, nämlich diese drei Worte : Pauschale, Nebenkostenvorauszahlung 75 p.M., jährliche Abrechnung.

dies ist ganz sicher nicht der Text eines Mietvertrages auf die Nebenkosten für eine Doppelhaushälfte. Stellen Sie doch einmal ein Foto zur Verfügung, aus dem die Vereinbarungen klar ersichtlich sind.

Gruß
Karakorum



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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#9
 Von 
Anja2012
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@ Karakorum: Auf der linken Seite im Mietvertrag sind die Nebenkosten aufgelistet, u.a. Wasser, Warmwasser, Heizung. Der Vermieter hat zu denen allen eine Klammer gezogen und die drei Worte drangeschrieben: "Pauschale, Nebenkostenvorauszahlung 75 p.M., jährliche Abrechnung."

Wenn das immer noch nicht weiterhilft, muss ich eben ein Foto machen. Wird dann aber erst im neuen Jahr klappen, da ich keinen Scanner habe.

@

quote:
Bei einer so lange rückwirkenden Anmeldung bekommt die Mieterin natürlich die schlechtese Einstufung.
quote:
Zitat Werner_R: Was dachtest du denn, wofür der Gaszähler und Wasserzähler sind ?

Ist es wirklich so schwer zu verstehen?
Die Mieterin hat dem Vermieter Mietnebenkosten gezahlt, in denen laut Mietvertrag die Heizkosten enthalten sind. Wasserstand und Gasstand wurden beim Einzug gemeinsam abgelesen und notiert. Der Vermieter hat dann aber die Mieterin einfach nicht mit dem Gas bei der E.ON angemeldet. Die Mieterin durfte laut Mietvertrag davon ausgehen, dass ihre gezahlten Nebenkosten auch fürs Gas verwendet werden, das ist aber nicht geschehen. Stattdessen schickt jetzt die E.ON eine Nachzahlung von rund 800,- € für die 1 1/2 Jahre des Wohnens. Das sind ca. 70,- € pro Monat, die die Miete höher machen als im Mietvertrag angegeben. Und das nicht etwa, weil die Mieterin so immens geheizt hat, sondern weil die Mietnebenkosten einfach nicht für die Heizung verwendet wurden.
Ich frage nochmal: Arglistige Täuschung?

Achso, die Info ist vielleicht noch wichtig:
Es gab nach einem Jahr eine Nebenkostenabrechnung. Darin enthalten war aber nur die Wartung für die Heizanlage, kein Gasverbrauch!!!
Das hat die Mieterin übersehen (wegen einer schweren Erkrankung).

LG Anja








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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Das sind ca. 70,- € pro Monat, die die Miete höher machen als im Mietvertrag angegeben. Und das nicht etwa, weil die Mieterin so immens geheizt hat, sondern weil die Mietnebenkosten einfach nicht für die Heizung verwendet wurden.


Nun ja, das hättest du doch dann unterm Strich bei einer Abrechnung auch als Nachzahlung löhnen dürfen. 75,- Euro BK für eine Haushälfte wirklich ein Witz.

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#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1005x hilfreich)

Ausserdem was ist mit dem Satz aus dem Eingangsbeitrag:

quote:
Darauf ruft der Vermieter die Mieterin an und erklärt, es sei doch bei der Wohnungsbesichtigung ausgemacht gewesen, dass die Mieterin das Gas und sogar das Wasser auf sich anmeldet.

War es mündlich ausgemacht oder hat der Vermieter gelogen?

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#12
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Anja2012

quote:
Ich frage nochmal: Arglistige Täuschung?
Nein. Aus dem Inhalt der Mietverträge für Häuser, Doppelhaushälften usw. geht in der Regel klar hervor, dass der Mieter verpflichtet ist, Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit den Versorgern (Wasser, Heizung, Warmwasser, Strom...) abzuschließen.

quote:
Auf der linken Seite im Mietvertrag sind die Nebenkosten aufgelistet, u.a. Wasser, Warmwasser, Heizung. Der Vermieter hat zu denen allen eine Klammer gezogen und die drei Worte drangeschrieben: "Pauschale, Nebenkostenvorauszahlung 75 p.M., jährliche Abrechnung.

Im geschilderten Fall bedeutet es, dass pauschale Abschlagszahlungen an die Versorger zu zahlen sind.
Für die übrigen Betriebskosten einschl. Wartung der Heizung ist eine Vorauszahlung von 75,-- EURO mtl. an den Vermieter zu zahlen über die jährlich abgerechnet wird.

Gruß
Karakorum




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#13
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 629x hilfreich)

korrekt.

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

quote:
Im geschilderten Fall bedeutet es, dass pauschale Abschlagszahlungen an die Versorger zu zahlen sind.

Wieso soll das so eindeutig sein? Es ist für mich nicht mal ansatzweise eindeutig erkennbar, was nun an den Vermieter zu zahlen ist, was über den Vermieter an den versorger und was evtl. direkt an den Versorger. Das heisst ja nicht, dass man sich um die Nachzahlung ganz drücken kann aber:

quote:
Für die übrigen Betriebskosten einschl. Wartung der Heizung ist eine Vorauszahlung von 75,-- EURO mtl. an den Vermieter zu zahlen über die jährlich abgerechnet wird.

Für ein wenig Gemeinschaftsstrom (Keller/Flur) und selbst für Heizungswartung ist das wiederum eindeutig zuviel. Zudem müsste Heizungswartung explizit benannt sein. Man kann nicht einfach um alles eine Klammer machen und 75€ daneben schreiben, dann behaupten die Hälfte sei da gar nicht mit drin.

Auf jeden Fall, ich wiederhole ich mich da, hat die Mieterin eindeutig Anspruch auf eine saubere Nebenkostenabrechnung und da muss ersichtlich sein für was die 75€ aufgebraucht wurden. Hat sie das nicht, darf sie bis auf weiteres davon ausgehen, dass mindestens ein Teil für die Versorger aufgewendet wurde und vom Vermieter eine korrekte Verrechnung einfordern.

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#15
 Von 
Anja2012
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten!
Der Reihe nach:

@ Anuli:
Nochmal zu den 75,- €: Da die tatsächliche Wohnfläche rund 60 qm beträgt, ca. 15 qm auf den Flur fallen, der nicht zwingend hochgeheizt werden muss, Niedrigdecken und in einem Raum Schrägdecken vorliegen, das Bad winzig ist, sind nach meinen Erfahrungen 75,- € NK für eine Einzelperson durchaus realistisch.

quote:
Nun ja, das hättest du doch dann unterm Strich bei einer Abrechnung auch als Nachzahlung löhnen dürfen. 75,- Euro BK für eine Haushälfte wirklich ein Witz.

Du findest also eine Nebenkostennachzahlung von 800,- € rechtlich einwandfrei? Das frage ich nämlich die ganze Zeit. Und das - ergänzender Hinweis - angesichts dessen, dass der Vermieter die Wohnung seit den 1970-er Jahren vermietet und von daher eigentlich einschätzen müsste, wie hoch der Nebenkostenverbrauch bei einer Einzelperson ist?

Und nochmal deutlich gesagt: Es gab letztes Jahr eine Nebenkostenabrechnung. Darin tauchen aber die Heizkosten nicht auf! Das obwohl im Mietvertrag die Klammer mit dem Hinweis Pauschale, Nebenkostenvorauszahlung 75 p.M., jährliche Abrechnung auch die Heizkosten umfasst!

Man kann doch nicht einen Mietvertrag verfassen, indem die Heizkosten unter den Nebenkosten aufgeführt sind und hinterher behaupten, es sei doch (angeblich) vereinbart gewesen, dass die Mieterin das Gas selber bei der E.ON anmeldet.

@ Karakorum:
quote:
Aus dem Inhalt der Mietverträge für Häuser, Doppelhaushälften usw. geht in der Regel klar hervor, dass der Mieter verpflichtet ist, Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit den Versorgern (Wasser, Heizung, Warmwasser, Strom...) abzuschließen.


In der Regel und Mietvertrag für Häuser ...
Nichts von alledem. 1. ist es kein Mietvertrag für Häuser, sondern ein Standardmietvertrag.
2. Dass der Mieter verpflichtet ist, Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit den Versorgern (Wasser, Heizung, Warmwasser, Strom...) abzuschließen, der Passus findet sich eben nirgendwo!
3. In der Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr war der Wasserverbrauch berücksichtigt und abgerechnet!

Was denn also nun, soll die Mieterin zwar Gas mit den Versorgern direkt abrechnen, Wasser aber nicht? Das ergibt keinen Sinn.

Ein Satz war dazu noch wichtig, ziemlich am Anfang: Die Mieterin hat eine Haushälfte gemietet. Die Mieterin musste aufgrund des Inserattextes "Haushälfte zu vermieten" davon ausgehen, dass es mehrere Mietparteien gibt. Bei einer Haushälfte hat man eben nicht das ganze Haus gemietet. Beim Besichtigungstermin wurde ihr der Nachbar vorgestellt, mit dem sie sich den Hof teilen müsse. Alles wirkte so, als sei sie nicht die einzige Mieterin.
Erst viel später stellte sich heraus, dass die andere Haushälfte gar nicht dem Vermieter gehört. Aber das kann wohl nicht das Problem der Mieterin sein. Laut Mietvertrag weist nichts darauf hin, dass ein ganzes Haus angemietet wird.

@ Kathi:
quote:
Ausserdem was ist mit dem Satz aus dem Eingangsbeitrag:
Zitat:
Darauf ruft der Vermieter die Mieterin an und erklärt, es sei doch bei der Wohnungsbesichtigung ausgemacht gewesen, dass die Mieterin das Gas und sogar das Wasser auf sich anmeldet.

War es mündlich ausgemacht oder hat der Vermieter gelogen?

Der Vermieter hat gelogen!
Die Aussage kann er auch nicht beweisen.

Bei der Schlüsselübergabe wurden die Zähler gemeinsam abgelesen und notiert: Strom, Gas, Wasser. Das handschriftliche Schreiben mit der Schrift des Vermieters habe ich noch. Sehr seltsam, wenn die Aussage stimmen würde, da schließlich für den Wasserverbrauch eine Abrechnung gemacht wurde ...

Viele Grüße,

Anja



-- Editiert Anja2012 am 29.12.2012 21:50

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#16
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 629x hilfreich)

der Passus findet sich eben nirgendwo!

Doch, ich habe ihn gefunden:

http://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/__2.html

Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Gas unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Das ist beim Gas so, auch beim Strom, und auch beim Telefon. Das muss auch nicht extra erwähnt werden.

Sehr seltsam, wenn die Aussage stimmen würde, da schließlich für den Wasserverbrauch eine Abrechnung gemacht wurde ...
Das seltsame daran ist eigentlich nur, dass die Gemeinden zu faul sind, dem Mieter eine Rechnung zu schicken, die halten sich an den Eigentümer.

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#17
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Anja2012

quote:
Die Mieterin hat eine Haushälfte gemietet. Die Mieterin musste aufgrund des Inserattextes "Haushälfte zu vermieten" davon ausgehen, dass es mehrere Mietparteien gibt. Bei einer Haushälfte hat man eben nicht das ganze Haus gemietet.

Doch, denn die Definition "Haushälfte" bedeutet, dass die Hälfte eines Doppelhauses gemietet wurde.

Vielleicht mögen Sie ja noch ein Foto des Vertrages hier einstellen ohne pers. Daten?

Gruß
Karakorum

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Viel spannender ist diese eine Nebenkostenabrechnung, auf der das Gas fehlt...

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Stattdessen schickt jetzt die E.ON eine Nachzahlung von rund 800,- € für die 1 1/2 Jahre des Wohnens. Das sind ca. 70,- € pro Monat, die die Miete höher machen als im Mietvertrag angegeben.


Also € 800.00 geteilt durch 18 Monate (1 1/2 Jahre) ergeben nach meiner Berechnung € 44,44 pro Monat und nicht € 70,00.

Nebenbei, wenn der Text tatsächlich "pauschale Nebenkostenvorauszahlung, jährliche Abrechnung" geheissen hatte, ist m. E. die Sache klar, d.h. es ist eindeutig eine Nebenkostenvorauszahlung gemeint, sonst würde nicht "jährliche Abrechnung" dastehen.

Wenn das fehlt (jährliche Abrechnung), wäre es tatsächlich unklar und Unklarheiten gehen zu Lasten des VM !

Nebenbei bemerkt, der Betriebskostenspiegel des deutschen Mieterbundes spricht davon, dass wenn alle gesetzlich erlaubten und tatsächlich vorhandenen Betriebskosten umgelegt werden, der durchschnittliche m² Preis bei € 3,01 pro m² und Monat liegt (Die Zahlen beziehen sich auf das Abrechnungsjahr 2009, 2005 waren es € 2,74)!!!

Daher sind € 75,00 völlig unrealistisch, alles andere ist Illusion....

-- Editiert Barni Gröllheimer am 30.12.2012 11:12

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

quote:
der durchschnittliche m² Preis bei € 3,01 pro m² und Monat

Du liest nicht richtig. Das ist der absolute Maximalpreis wenn wirklich alles dabei ist. Laut Mieterschutzbund wären bei absolut allem die folgenden (im Formular abgefragten) Werte enthalten:
quote:

1. Heizung
2. Warmwasser
3. Grundsteuer
4. Wasserversorgung (inkl. Abwasser)
5. Wasserversorgung (exkl. Abwasser)
6. Abwasser/Niederschlagswasser
7. Aufzug
8. Straßenreinigung/Winterdienst
9. Müllbeseitigung
10. Gebäudereinigung
11. Gartenpflege
12. Allgem. Strom
13. Schornsteinreinigung
14. Sach- und Haftpflichtversicherung
15. Hauswart
... übernimmt auch Gartenpflege Ja Nein k.A.
... übernimmt auch Winterdienst Ja Nein k.A.
... übernimmt auch Gebäudereinigung Ja Nein k.A.
16. Gemeinschaftsantenne u. Kabelfernsehen
17. Wäschepflege
18. Sonstige Betriebskosten


Natürlich nicht der eigene Strom, sondern der Gemeinschatfsstrom.
Aber rechnen wir mal bei den angegebenen "rund 60qm". Die tatsächliche Wohnfläche ist niemals gleich der Grundfläche bei Dachschrägen und großem Flur.
Also: Deckenhöhe mindestens 2 Meter, damit der Raum vollständig zählt. Abstellräume zählen nur innerhalb der Wohnung. Räume mit Schrägen (also teilweise weniger als 2 Meter Deckenhöhe) werden nur hälftig gezählt.
Keller und Dachböden, Waschküche und Garage wird nicht zur Wohnfläche gezählt. Alles außerhalb der Wohnung (zusätzliche Abstellräume in Nebenhäusern etc.) werden ebenfalls nicht gezählt.

Der Flur ist mitzuzählen. Hier kann durchaus das Gedankenproblem liegen. Würde man von den 60qm mal ausgehen und die realistischen 2€ annehmen, kommt man durchaus auf 120€. Das würde in etwa dem entsprechen (75€ plus Gas von 44€)

Aber nochmal: qwieso soll die Mieterin so eine Rechnung auf machen? Es ist Aufgabe des Vermieters, eine vernünftige Nebenkostenabrechnung über die gezahlten 75€ zu erstellen und erst wenn dann klar ist, wo das geld hingeflossen ist und dass es berechtigterweise NICHT in die Gas-Versorgung geflossen ist, dann ist der Vermieter berechtigt, Nachzahlungen zu verlangen.
Durch die Klammer im Mietvertrag hat er (soweit Gas aufgeführt ist) diese in die 75€ mit einberechnet. So einfach ist das. Dann hätte er Gas rausstreichen sollen. Es kann doch hier nicht darum gehen, dass man sich um die Nachzahlung drückt (das wird man schwer können, da es in der Tat leicht unrealistisch klingt, nur mit 75€ für rund 80qm, selbst wenn Dachschrägen falsch berechnet sind). Es geht darum, den vermieter zu zwingen eine vernünftige Abrechnung vorzulegen. Macht er das nicht fristgerecht, muss der Vermieter das zahlen. Dann hat er Pech gehabt.



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-- Editiert mepeisen am 30.12.2012 11:54

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#21
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

@ meipeisen

quote:
Du liest nicht richtig. Das ist der absolute Maximalpreis wenn wirklich alles dabei ist. Laut Mieterschutzbund wären bei absolut allem die folgenden (im Formular abgefragten) Werte enthalten:


der Einwand ist berechtigt, das Wort "durchschnittlich" ist falsch, ansonsten sind es die Zahlen vom Mieterbund.

Das allerdings 2 € pro m² und Monat als Betriebskosten incl. Heizung und WW realistisch ist, kann ich nicht bestätigen.

Ich kenne sehr viele Nebenkostenabrechnungen, allerdings von Wohnblocks (Hausmeister, Aufzug etc.) da sind 3 € (ca. 1 € Heiz- und WW-Kosten, 2 € BK) völlig normal.

Bei Haushälften zugegebenermassen fehlen z.B. folgende Positionen: Aufzug, Hausmeister, Putzdienst, Gartenpflege etc. dann geht es in Richtung 2 € pro m² (stark abhängig nat. von den Heizkosten und/oder dem energetischen Zustand des Hauses !!!)

-- Editiert Barni Gröllheimer am 30.12.2012 12:46

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Ändert nichts dran, dass, so wie der Mietvertrag gestrickt ist, der Vermieter in der Pflicht ist, eine saubere Nebenkostenabrechnung abzuliefern, weil man gemäß BGB (Treu und Glauben) erst einmal davon ausgehen darf, dass mit den 75€ alles Schuldige gezahlt wurde. Wieso sonst diese Klammer um alles (inkl. Gas/heizung und Co.)?

Erst wenn die Abrechnung vorgelegt ist und die nachvollziehbar ist und klar ist, dass ein haufen nachgezahlt werden muss, dann ist es meinetwegen auch OK.

Hintergrund ist ja, dass hier die Mieter geschützt sind vor so Aktionen, wo das Geld in dunklen Kanälen verschwindet und keine Nebenkosten-Abrechnungen vorgelegt werden oder die einfach nur grundfalsch sind. Genau deswegen gibt es ja diese Einjahresfrist für eine vernünftige Abrechnung. Der Vermieter ist in der Pflicht. Von dem gesetz mag man halten was man will, aber es ist nunmal da.
Meinetwegen soll der Vermieter dann vor Gericht rumstreiten, wird aber nichts ändern, dass auch das gericht sagenw ird, dass er erstemal eine vernünftige Abrechnung vorlegen muss und dass er nicht einfach so Klammern um 20 Posten machen darf, Beträge daneben schreiben darf um dann zu argumentieren, dass ein paar davon gar nicht in der Klammer enthalten sind.

Meinetwegen ist das widersprüchlich, klar ist es das, denn bei 80qm (so die stimmen) kommt man mit 75€ vermutlich wirklich nicht hin. Aber das ist Schicksal. Hätte er halt die Posten, die nicht enthalten sind, rausgestrichen, damit der Mietvertrag eindeutig wird und gut ist. Persönliches Risiko des vermieters, dass man den mietvertrag falsch versteht :)



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-- Editiert mepeisen am 30.12.2012 13:34

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Das eine korrekte BK-Abrechnung seitens des VM vorgelegt werden muss, ist völlig unstrittig.

Ich schätze aber mal wenn der VM einen Mietvertrag derart "wurschtig" ausfüllt, ist er wahrscheinlich mit einer BK-Abrechnung völlig überfordert.

Es bleibt ihm allerdings nichts anderes übrig, will er nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben !

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#24
 Von 
Anja2012
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke nochmal für die Antworten!

@ Werner_r:

quote:
Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Gas unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Weiß ich doch alles. Aber: Zahlt man das Gas direkt an den Vermieter, so wie jedenfalls laut Mietvertrag davon auszugehen ist, so ist das der E.ON mitzuteilen und die E.On hält sich an den Vermieter. Ich weiß es 100%ig sicher! Die E.ON hat die Mieterin aufgefordert, eine Kopie des Mietvertrags zu senden.

@ Karakorum:
quote:
Die Mieterin hat eine Haushälfte gemietet. Die Mieterin musste aufgrund des Inserattextes "Haushälfte zu vermieten" davon ausgehen, dass es mehrere Mietparteien gibt. Bei einer Haushälfte hat man eben nicht das ganze Haus gemietet.

Doch, denn die Definition "Haushälfte" bedeutet, dass die Hälfte eines Doppelhauses gemietet wurde.


Wieso soll das so sicher sein? In meinem letzten Mietverhältnis hatte ich genau den Fall, dass ich mir mit einem anderen Mieter ein Haus geteilt habe. Jeder hatte eine Haushälfte. Nicht die Hälfte von einem Doppelhaus also ... Gibt es für die Aussage irgendwo eine juristische Definition, dass Haushälfte immer die Hälfte von einem Doppelhaus bedeutet??

Ein Foto des Vertrages kann ich gerne noch reinstellen, geht aber wie gesagt erst im nächsten Jahr, da ich keinen Scanner habe und auf eine Freundin warten muss.

Vielen Dank auch an mepeisen und Barni Gröllheimer!

Der Einwand stimmt, es sind nur rund 44,- € monatlich statt 70,- €. Ändert nichts an der Tatsache, dass nunmal die Heizkosten im Mietvertrag bei den Nebenkosten aufgeführt sind, in der Abrechnung aber gefehlt haben.

quote:
Meinetwegen soll der Vermieter dann vor Gericht rumstreiten, wird aber nichts ändern, dass auch das Gericht sagen wird, dass er erstemal eine vernünftige Abrechnung vorlegen muss und dass er nicht einfach so Klammern um 20 Posten machen darf, Beträge daneben schreiben darf um dann zu argumentieren, dass ein paar davon gar nicht in der Klammer enthalten sind.


Du sprichst mir aus dem Herzen!

Eine Frage dazu noch: Für ein Jahr hat doch der Vermieter schonmal Pech gehabt? Will sagen, mit Vorlage seiner Nebenkostenabrechnung, die von beiden Seiten angenommen wurde und bei der das Gas fehlte, muss dann die Mieterin das Gas für ein Jahr dann nicht zahlen?

Also, Mietvertragfoto kommt nächstes Jahr!

Euch allen einen Guten Rutsch!

Anja

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#25
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Anja2012

quote:
Wieso soll das so sicher sein? In meinem letzten Mietverhältnis hatte ich genau den Fall, dass ich mir mit einem anderen Mieter ein Haus geteilt habe. Jeder hatte eine Haushälfte. Nicht die Hälfte von einem Doppelhaus also ... Gibt es für die Aussage irgendwo eine juristische Definition, dass Haushälfte immer die Hälfte von einem Doppelhaus bedeutet??


Nun, der Begriff "Haushälfte" kommt aus dem Baurecht und sagt eigentlich schon was gemeint ist, nämlich es ist die Hälfte von zwei miteinander verbundenen Einfamilienhäusern mit gemeinsamer Brandwand bzw. mit zwei Wänden mit getrennter Dämmfuge und mit zwei unabhängigen Eingängen und Treppenhäusern im Gegensatz zu einem Zwei -oder Mehrfamilienhaus mit nur einem Eingang.
Der Begriff "Haushälfte" ist auch im Erbrecht und Scheidungsrecht ein Begriff, allerdings als mathematische Rechnung.
quote:
Eine Frage dazu noch: Für ein Jahr hat doch der Vermieter schonmal Pech gehabt? Will sagen, mit Vorlage seiner Nebenkostenabrechnung, die von beiden Seiten angenommen wurde und bei der das Gas fehlte, muss dann die Mieterin das Gas für ein Jahr dann nicht zahlen?

Ich denke die Freude ist zu früh.....Mal schaun was der Mietvertrag so sagt im Zusammenhang mit der Anmietung einer Doppelhaushälfte.

Gruß
Karakorum



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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

quote:
Eine Frage dazu noch: Für ein Jahr hat doch der Vermieter schonmal Pech gehabt? Will sagen, mit Vorlage seiner Nebenkostenabrechnung, die von beiden Seiten angenommen wurde und bei der das Gas fehlte, muss dann die Mieterin das Gas für ein Jahr dann nicht zahlen?


Zunächst mal hierzu:
quote:
Ich denke die Freude ist zu früh.....Mal schaun was der Mietvertrag so sagt im Zusammenhang mit der Anmietung einer Doppelhaushälfte.

Das ist Wurscht, was im Mietvertrag steht. Es gibt eine gesetzliche Ausschlussfrist. Die beträgt ein Jahr. Wird keine halbwegs vernünftige Abrechnung vorgelegt, ist damit sämtlicher Nachzahlungsanspruch verjährt. Natürlich vorausgehend, dass der Mietvertrag sich so interpretieren lässt. Da ich an den Aussagen der TE hier nicht zweifele, also daran, dass einfach um alles eine Klammer gemacht wurde und Betrag daneben steht samt der zwei Wörter, hat der Vermieter dann tatsächlich Pech gehabt.
Inwieweit es nochmal einen Unterschied gibt zwischen "völlig mangelhafter Abrechnung" und "gar keiner Abrechnung", würde ich nochmal schauen. Ich denke zwar nicht, bin da aber nicht wirklich sicher.

Ich würde mich auch nicht zu früh freuen. Weder vom moralischen Standpunkt her noch vom rechtlichen Standpunkt, denn letzlich fehlt dieser Posten in der Nebenkostenabrechnung ja ganz und ich meine mal gelesen zu haben, dass genau in solchen Fällen durchaus eine Nachfrist möglich ist, wo man die fehlenden Posten nochmal abrechnen kann.

Aber ändert ja alles nichts: Eon soll sich an den Vermieter wenden, die Posten sind nicht gestrichen obwohl der Vermieter exakt das zu behaupten scheint. Dieser hat dann alles vernünftig abzurechnen und dann eine Nachforderung zu erheben. Und erst dann nach dieser vernünftigen Nebenkostenabrechnung kann man mal schauen, ob die nun zu spät ist oder ob mans dann doch einfach bezahlt...

quote:

Dazu hätte E-ON kein Recht.

Wieso nicht? Um die Sachlage zu klären, kann sich Eon durchaus den Mietvertrag zusenden lassen. Ganz einfach: Beide möglichen Parteien weigern sich. Der Mietvertrag ist dasjenige Dokument, was Eon zeigt, wer nun eigentlich derjenige ist, dem gegenüber die Forderung geltend gemacht wird. Muss Eon erst das Gas abstellen oder per Gericht feststellen lassen, wie der Mietvertrag aussieht?
Sie mögen nicht auffordern dürfen aber sie dürfen doch um Einsicht der relevanten Passage ersuchen können. Und die Mieterin darf diese auch ohne Genehmigung des VM erteilen. Mir fällt nicht ein, wieso nicht.



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-- Editiert mepeisen am 31.12.2012 16:45

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#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

quote:
Blödsinn, der, der sich bei E.ON angemeldet hat oder - wurde zählt und sonst gar nichts.


Im Zweifel war das ja, wie von der Mieterin dargestellt wurde, augenscheinlich keiner von beiden. Das Gas wurde weiterhin entnommen, da die Leitung nicht gesperrt war. Der Vermieter scheint nichts angemeldet zu haben und die Mieterin auch nicht.
Wieso sonst sollte der Vermieter behaupten, die Mieterin hätte sich selbst anmelden sollen, das sei so verabredet? Eon würde diesen Zirkus nicht veranstalten, wenn der Vermieter mit seinem Namen angemeldet ist (oder die Mieterin).

Sie würden einfach Inkassobüros o.ä. auf den Vermieter losschicken.

Natürlich kann der Vermieter alles angemeldet haben. Dann wäre die Behauptung, dass dies nie geschah ziemlicher Unfug und vielleicht sogar Betrug...



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-- Editiert mepeisen am 31.12.2012 17:23

-- Editiert mepeisen am 31.12.2012 17:24

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#30
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 429x hilfreich)

Grundsätzlich halten sich die Versorger (Gas und Strom) immer an die Eigentümer, wenn die Mieter nicht zahlen.

Da es scheinbar für alle nicht selbstverständlich ist, habe ich in meine Mietverträge aufgenommen, dass sich der Mieter verpflichtet, nach Bezug den Stromzähler auf sich anzumelden.
Sollte die Mieterin auch das Gas auf ihren Namen anmelden, so hätte doch bei Einmietung ein Zählerstand festgehalten werden müssen, oder irre ich mich da? Sowas gehört doch dann ins Übergabeprotokoll. Und was für eine Abrechnung kann der VM denn erbringen, wenn er davon ausgegangen ist, dass hier, wie bei einer Gasetagenheizung, der Gasanschluß auf die Mieterin angemeldet werden sollte? Eine verbrauchsgerechte Abrechnung ist ja nur möglich entweder mit Ablesegeräten oder mit dem Zählerstand bei Anmietung.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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