Vermieter zahlt Kaution nicht komplett zurück?

6. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
KloppesDie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)
Vermieter zahlt Kaution nicht komplett zurück?

Mieter XY kündigt eine Wohnung beziehungsweise das Mietverhältnis fristgerecht und zieht Ende Mai 2013 aus.

Die Wohnung wird in einem tadellosen Zustand übergeben. Der Vermieter bestätigt, dass die volle Kaution ausbezahlt wird.

Die Kaution wurde ausgezahlt. Eine kleine dreistellige Summe, wurde aber einbehalten. Begründung:

Den einbehaltenen Betrag von XXX Euro erstatten wir Ihnen sobald die Betriebskosten-Abrechnung 2013 abgeschlossen ist bzw. verrechnen wir mit etwaigen Betriebskosten-Nachzahlungen.

Nun ist der 06.12.2014 und trotz unzähligen E-Mails, Mahnungen etc. hält der Vermieter der ehemaligen Mieter hin. Ehemaliger Mieter XY hat mittlerweile auch eine Frist zur Rückzahlung gesetzt, welche nicht beachtet wurde vom Vermieter.

Was kann der ehemalige Mieter machen?

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-- Editiert KloppesDie am 06.12.2014 00:44

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Ehemaliger Mieter XY hat mittlerweile auch eine Frist zur Rückzahlung gesetzt, welche nicht beachtet wurde vom Vermieter.
Frist nach Datum, mindestens 14 Tage. mit gerichtsfestem Zustellnachweis?



Falls ja einfach noch ein paar Tage bis zum 01.01.2015 warten. Dann kann man das an einen Anwalt abgeben, der den Rest erledigt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1449x hilfreich)

Hat Mieter XY schon die NK-Abrechnung für 2013 bekommen?

Bei kalenderjähriger Abrechnung hat Vermieter dafür ja noch bis zum 31.12.2014 Zeit.

Sollte keine Abrechnung bis spätestens genanntem Datum eingehen am nächsten Tag diese nachweisbar mit konkreter Fristsetzung fordern.

Läßt der Vermieter diese Frist fruchtlos verstreichen die restliche Kaution einfordern und sämtliche Nebenkostenvorauszahlungen aus 2013 zurückfordern.

Dazu ist man als ehemaliger Mieter nämlich berechtigt wenn der Vermieter keine Abrechnung erstellt.

Manchmal kann es ein Vorteil sein nicht zu schnell etwas zu fordern;)

Und bitte so wichtigen Schriftverkehr nicht per E-Mail oder anderem elektronischen Kram.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KloppesDie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen lieben Dank, für eure Antworten.

Der Mieter XY wartet dann bis zum 31.12.2014 und setzt danach eine Frist. Angenommen der Vermieter ignoriert diese Frist und der Vermieter XY nimmt sich danach einen Anwalt. Bleibt der ehemalige Mieter XY dann auf den Anwaltskosten sitzen?

Weil wenn der Vermieter dem Mieter noch 3xx Euro schuldet und der Mieter sich einen Anwalt nimmt, dürfte die Summe ja fast von den Anwaltskosten aufgefressen werden...?

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