Vermieter zieht Kaution ab - Nachmieter bekommt keine Mietminderung

9. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
drnaxyz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter zieht Kaution ab - Nachmieter bekommt keine Mietminderung

Hallo Zusammen!

Ich habe eine etwas spezielle Frage:
Ich bin vor einem halben Jahr ausgezogen und habe mich selbstständig um einen Nachmieter gekümmert.
In meinem Mietvertrag steht zwar drin, dass ich die Wohnung frisch geweißt abgeben muss - nach Absprache mit dem Nachmieter habe ich das allerdings nicht gemacht... mir hat schlicht die Zeit gefehlt.
Nun kam der Bescheid der Vermietung, dass mir 200€ von der Kaution abgezogen werden, da die Wohnung nicht gestrichen wurde. Wäre für mich soweit akzeptabel, da ich es ja wissentlich nicht gemacht habe.
Nach Rücksprache mit dem Nachmieter habe ich erfahren, dass er die Wohnung selbst komplett gestrichen hat, jedoch dafür keine Mietminderung oder das Material zur Verfügung gestellt / bezahlt bekommen hat. Ich zahle der Vermietung quasi 200€ ohne dass diese für irgendwas aufgekommen ist.
Ist das rechtens?

Danke schonmal für die Antworten.
Viele Grüße!

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von drnaxyz):
dass er die Wohnung selbst komplett gestrichen hat,
Das war weder die vertraglich vereinbarte Pflicht noch gäbe es dafür eine Mietminderung.
Der Nachmieter hat die Wohnung aus freien Stücken renoviert.
Du hattest aber die mietvertragliche Vereinbarung, zum Auszug zu renovieren, oder? Deshalb dürfte der Vermieter einen Anteil für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen berücksichtigen. 200,- halte ich für sehr moderat, falls das für die Renovierung der Wohnung gilt.
Zitat (von drnaxyz):
Ist das rechtens?
Es kommt vermutlich auf den Wortlaut des *Bescheides* an.

Du zahlst ja nicht 200,-, sondern der Vermieter gibt dir 200,- weniger zurück.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

man kann es von 2 Seiten sehen:

1. Durch die Absprache mit dem Nachmieter hast du praktisch durch ihn renovieren lassen.
2. Der Nachmieter ist in eine unrenovierte Wohnung gezogen, so wird er sie bei seinem Auszug auch wieder übergeben müssen.

Bei 2. ist der Einbehalt der Kaution zumindest verständlich.

Ob auch berechtigt kann ich nicht sagen. Gab es denn keine Übergabe/Protokoll? Und hat dir der Vermieter überhaupt die Möglichkeit gegeben, das Streichen nachzuholen?

Stefan

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von drnaxyz):
In meinem Mietvertrag steht zwar drin, dass ich die Wohnung frisch geweißt abgeben muss - nach Absprache mit dem Nachmieter habe ich das allerdings nicht gemacht... mir hat schlicht die Zeit gefehlt.


Ich gehe davon aus, dass die Endrenovierung in Deinem MV rechtens ist. Du hättest demnach streichen müssen, was Du Dir erspart hast.

Zitat (von drnaxyz):
Nun kam der Bescheid der Vermietung, dass mir 200€ von der Kaution abgezogen werden, da die Wohnung nicht gestrichen wurde. Wäre für mich soweit akzeptabel, da ich es ja wissentlich nicht gemacht habe.


Für € 200,00 eine Wohnung streichen ist schon sehr moderat. Im Grunde genommen würde diese Summe dem Nachmieter für die Renovierung zustehen, denn dieser hat sozusagen Deine Arbeit geleistet.

Zitat (von drnaxyz):
Nach Rücksprache mit dem Nachmieter habe ich erfahren, dass er die Wohnung selbst komplett gestrichen hat, jedoch dafür keine Mietminderung oder das Material zur Verfügung gestellt / bezahlt bekommen hat. Ich zahle der Vermietung quasi 200€ ohne dass diese für irgendwas aufgekommen ist.
Ist das rechtens?


Der VM hat mit den € 200,0 keinerlei Gewinn, wenn er diese bei Auszug dem neuen Mieter zukommen läßt.
So sehe ich das.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Ich gehe davon aus, dass die Endrenovierung in Deinem MV rechtens ist. Du hättest demnach streichen müssen, was Du Dir erspart hast.


Eine sehr mutige Aussage, wo es doch nur sehr seltene Fälle gibt, in denen eine Endrenovierung vertraglich wirksam vereinbart wurde.

Daher sollte man zunächst einmal in seinen Mietvertrag schauen, was zu den Schönheitsreparaturen vereinbart ist und zudem prüfen, ob diese Vereinbarungen wirksam sind. Und wenn das tatsächlich so im Mietvertrag steht:

Zitat:
In meinem Mietvertrag steht zwar drin, dass ich die Wohnung frisch geweißt abgeben muss


dann ist das mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% unwirksam.

Zitat (von Leo4):
Der VM hat mit den € 200,0 keinerlei Gewinn, wenn er diese bei Auszug dem neuen Mieter zukommen läßt.


Da der Vermieter die 200€ aber nicht übergeben hat, kann er diese sehr wohl als Gewinn einstreichen.

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eine sehr mutige Aussage, wo es doch nur sehr seltene Fälle gibt, in denen eine Endrenovierung vertraglich wirksam vereinbart wurde.


Wenn der TE die Endrenovierung als wirksam vereinbart sieht, steht es mir nicht zu, daran zu zweifeln.

Zitat (von hh):
Da der Vermieter die 200€ aber nicht übergeben hat, kann er diese sehr wohl als Gewinn einstreichen


..aber nicht übergeben hat; er kann aber noch. Mitunter gibt es auch mal ehrliche VM.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wenn der TE die Endrenovierung als wirksam vereinbart sieht, steht es mir nicht zu, daran zu zweifeln.

Das steht doch nirgendwo. Vielleicht ist er bisher gar nicht auf die Idee gekommen, dass die Vereinbarung unwirksam war.
Da schliesse ich mich hh komplett an. Wenn das mit dem frisch geweisselt so im MV steht, ist es einfach unwirksam.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat (von drnaxyz):
Vermieter zieht Kaution ab - Nachmieter bekommt keine Mietminderung

Da der Nachmieter überhaupt keinen Anspruch auf Mietminderung hat, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Ich gehe davon aus, dass die Endrenovierung in Deinem MV rechtens ist. Du hättest demnach streichen müssen, was Du Dir erspart hast.


Zitat (von hh):
Eine sehr mutige Aussage, wo es doch nur sehr seltene Fälle gibt, in denen eine Endrenovierung vertraglich wirksam vereinbart wurde.


Vielleicht hier einer der seltenen fälle, möglich wäre es. (Obwohl ich selbst auch nicht daran glaube).

Zitat (von drnaxyz):
Nun kam der Bescheid der Vermietung, dass mir 200€ von der Kaution abgezogen werden, da die Wohnung nicht gestrichen wurde. Wäre für mich soweit akzeptabel, da ich es ja wissentlich nicht gemacht habe.


Wieder mehr oder wenige der Hinweis, dass er mit der Endrenovierung einverstanden war.

Zitat (von kathi2008):
Vielleicht ist er bisher gar nicht auf die Idee gekommen, dass die Vereinbarung unwirksam war.
Da schliesse ich mich hh komplett an


Dann hat er wahrlich Pech gehabt. (Nicht wissen schützt nicht vor Strafe-in diesem Fal vor Kosten). Nur meine Meinung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hier werden doch zwei Verschiedene Rechtsverhältnisse vermischt. Wir haben einmal das Rechtsverhältnis Altmieter/Vermieter und dann das Rechtsverhältnis Neumieter/Vermieter.

Das erste Rechtsverhältnis ist abgewickelt worden durch Zahlung bzw. Verrechnung von 200 €. Wie der Vermieter sein neues Vertragsverhältnis ausgestaltet hat, das geht den Altmieter einfach nichts an.

wirdwerden

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#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hier werden doch zwei Verschiedene Rechtsverhältnisse vermischt. Wir haben einmal das Rechtsverhältnis Altmieter/Vermieter und dann das Rechtsverhältnis Neumieter/Vermieter.

Das erste Rechtsverhältnis ist abgewickelt worden durch Zahlung bzw. Verrechnung von 200 €. Wie der Vermieter sein neues Vertragsverhältnis ausgestaltet hat, das geht den Altmieter einfach nichts an.
Genau, und der eigentliche "Fehler" von @drnaxyz liegt hier ...
Zitat (von drnaxyz):
nach Absprache mit dem Nachmieter habe ich das allerdings nicht gemacht
... denn so eine Vereinbarung kann man nicht ohne Zustimmung des Vermieters treffen, denn der -mögliche!- Anspruch des Vermieters auf Endrenovierung ginge dann auf den Nachmieter über.

So wird man sich entweder

1. damit abfinden müssen,

2. über die Formulierung im Mietvertrag streiten müssen, oder

3. zusammen mit Ex-Vermieter und Nachmieter über den Übergang der Verpflichtung auf den Nachmieter reden müssen.

taxpert

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... denn so eine Vereinbarung kann man nicht ohne Zustimmung des Vermieters treffen, denn der -mögliche!- Anspruch des Vermieters auf Endrenovierung ginge dann auf den Nachmieter über.
Doch, grundsätzlich geht das schon. Der Mieter ist zur Renovierung verpflichtet, kann dazu aber natürlich auch einen Dritten beauftragen (und das kann auch der Nachmieter sein - insbesondere wenn man diesen selber besorgt hat ist das doch gar nicht so abwegig).

Daher fragte ich in #2 auch, ob es eine Übergabe/ein Protokoll gab.

Stefan

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#12
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Ich weiß, worauf Du hinus willst, aber dass...

Zitat (von drnaxyz):
nach Absprache mit dem Nachmieter habe ich das allerdings nicht gemacht...
... klingt nicht nach
Zitat (von reckoner):
kann dazu aber natürlich auch einen Dritten beauftragen
.

Zitat (von reckoner):
ob es eine Übergabe/ein Protokoll gab.
Ist doch eigentlich egal, denn entweder

1. war renoviert, dann wäre aber keine Forderung seitens des Vermieters gekommen

2. war nicht renoviert und der Nachmieter hat sich als beauftragt gefühlt und das dem Vermieter mitgeteilt, dann wäre ebenfalls keine Forderung vom Vermieter gekommen, oder

3. es war nicht renoviert und der Nachmieter war nicht beauftragt und hat halt für sich persönlich keine Notwendigkeit gesehen zu renovieren.

Ich persönlich halte Variante drei für die wahrscheinlichste, sicherlich jedoch nicht einzige Möglichkeit.

Außerdem existiert natürlich noch Variante 4.! Der Nachmieter hat alle Wände und Decken dunkelrot gestrichen, denn er war ja "beauftragt" die Wohnung so zu renovieren, wie es ihm gefällt!

taxpert

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#13
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
kann dazu aber natürlich auch einen Dritten beauftragen (und das kann auch der Nachmieter sein - insbesondere wenn man diesen selber besorgt hat ist das doch gar nicht so abwegig).
Dann hat natürlich auch der Nachmieter einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Arbeitszeit, den er wird ja nicht in eigener Sache tätig sondern als Erfüllungsgehilfe des Vormieters.

Wenn der Vormieter so argumentiert, würde ich den Nachmieter entsprechend informieren, mit den Anspruch (der sicherlich höher als 200 € ausfällt!) antreten lassen und vollständig mit der Kaution verrechnen.

taxpert

-- Editiert von taxpert am 10.09.2021 12:36

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Variante 5: Der Nachmieter hat mit dem Vermieter überhaupt nicht über die Renovierung gesprochen. Er ging einfach davon aus, dass er das - im Auftrag des Vormieters? - macht.
Und der Vermieter hat irgendwann die Wohnung besichtigt und einfach angenommen, der TS sei die Renovierung schuldig geblieben.

Und egal ist das mit dem Übergabeprotokoll auch nicht, ohne ein solches Dokument wird er keine Ansprüche geltend machen können.
Und, hatte ich auch schon gesagt, dem ausziehenden Mieter muss die Möglichkeit gegeben werden, selbst zu renovieren. Anders sieht es nur aus wenn der Mieter einfach verschwindet etc. ...

Zitat:
Dann hat natürlich auch der Nachmieter einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Arbeitszeit, den er wird ja nicht in eigener Sache tätig sondern als Erfüllungsgehilfe des Vormieters.
Man ist frei in der Vertragsgestaltung.
Denkbar ist z.B., dass der Nachmieter bereits ein paar Tage früher in die Wohnung durfte, im Gegenzug hat er dann die Arbeiten übernommen. Oder er durfte Gegenstände (Möbel) übernehmen.
Kommt alles immer wieder vor.

Außerdem: Für den Nachmieter muss das ja gar kein großer Aufwand gewesen sein. Vielleicht wollte er in jedem Fall streichen (eben weil er dunkelrot so mag :grins: ). Oder er ist Maler von Beruf und macht sowas mal schnell nebenbei.

Zitat:
Wenn der Vormieter so argumentiert, würde ich den Nachmieter entsprechend informieren, mit den Anspruch (der sicherlich höher als 200 € ausfällt!) antreten lassen und vollständig mit der Kaution verrechnen.
Er hat sich nicht in fremde Geschäfte einzumischen. :neck:

Stefan

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#15
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Er hat sich nicht in fremde Geschäfte einzumischen.
Gesetzliche Grundlage dafür?

Außerdem ist es doch wohl das Recht des Vermieters die Angaben des Vormieters zu überprüfen! Ob der Nachmieter hierzu Rede und Antwort stehen MUSS steht auf einem anderen Blatt.

Deine Antwort klingt jetzt -ohne dir damit auf die Füße treten zu wollen!- ein bisschen nach „Wir basteln uns einen Sachverhalt".

taxpert

-- Editiert von taxpert am 10.09.2021 13:07

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Deine Antwort klingt jetzt -ohne dir damit auf die Füße treten zu wollen!- ein bisschen nach „Wir basteln uns einen Sachverhalt".
Da hast du sicher nicht unrecht.
Ich weiß aber wie das oft so abläuft wenn Mieter wechseln: Es sind drei Parteien, aber besprochen/vereinbart wird vieles jeweils nur zwischen Zweien.

Wir haben hier bei 123recht doch zahlreiche Threads dazu, etwa wer von wem die Küche übernommen hat u.s.w.

Einem Vermieter würde ich immer raten, ordentliche Übergabeprotokolle zu erstellen, und zwar jeweils mit dem Aus- und mit dem Einziehenden.
Am Besten ist imho sowieso, dass der neue Mieter renoviert, dann kann er es machen wie es ihm gefällt und später beim Auszug gibt es weniger Streitereien. Und die Kaution kann man dann auch etwas reduzieren - so als Angebot.
Wenn ein Mieter beim Einzug derart in Vorleistung geht ist die Chance auch größer, dass er nicht nach kurzer Zeit wieder auszieht (auch immer ein wichtiger Punkt für einen Vermieter, er will ja möglichst wenige Aufwand).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 10.09.2021 13:32

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Einem Vermieter würde ich immer raten,
Um den gehts nicht. Der Altmieter fragt hier, ob was rechtens ist. Du konstruierst tatsächlich Sachverhalte.

Bitte lass den TE doch mal verraten:
-was genau im VM-Bescheid steht und
-was genau im alten MV zu Schönheitsreparaturen steht und
-ob es überhaupt eine reguläre Wohnungsübergabe samt Protokoll (Vermieter--TE) gab und
-warum der Nachmieter überhaupt renoviert hat...welche Absprache es gab.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Um den gehts nicht. Der Altmieter fragt hier, ob was rechtens ist. Du konstruierst tatsächlich Sachverhalte.
Natürlich geht es um den, schließlich fordert genau der die 200 Euro.

Und wo habe ich etwas konstruiert? In dem von dir zitierten Absatz geht es doch gar nicht um den Sachverhalt, sondern allgemein um das Problem, wer Renovieren muss und wer nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
schließlich fordert genau der die 200 Euro.
Echt? Wer fordert 200,-?
Zitat (von drnaxyz):
Nun kam der Bescheid der Vermietung, dass mir 200€ von der Kaution abgezogen werden, da die Wohnung nicht gestrichen wurde.
Der Bescheidersteller ist der Vermieter, also die Vermietung. Die Vermietung hat dem TE schon 200,- abgezogen. Der Nachmieter hat nichts bekommen, nichts verlangt/gefordert.
Frage TE: Ist das rechtens?
Frage Anami: Was steht im Bescheid von der Vermietung? Was steht im MV?
Frage reckoner: siehe #2

Zitat (von reckoner):
Und wo habe ich etwas konstruiert?
Kompletter #14 und #16. Teilweise #2. Haben nichts mit der tatsächlichen Situation des TE-Falles/EP zu tun....

Der TE sollte erst mal budder-bei-die-fische-tun. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Bescheidersteller ist der Vermieter, also die Vermietung. Die Vermietung hat dem TE schon 200,- abgezogen.
Und dieses Abziehen ist eine Forderung. Wir sind hier nicht im Selbstbedienungsladen, der Vermieter darf nicht einfach so Teile der Kaution einbehalten.
Mit dem was der TS bisher mitgeteilt hat war das nicht berechtigt, gleich aus mehreren Gründen.

Zitat:
Kompletter #14 und #16. Teilweise #2.
Nein, habe ich nicht. Ich habe Fragen gestellt und Vermutungen angestellt.
Das du damit nicht klar kommst ist ja allgemein bekannt, ändert aber nichts daran, dass du das nicht bestimmen kannst.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Mit dem was der TS bisher mitgeteilt hat war das nicht berechtigt, gleich aus mehreren Gründen.
Das darf ich anders sehen und gern warten, ob der TE noch was preisgibt. Vermutlich steht in dem Schreiben des Vermieters, warum er das macht und darf.
Der TE kann sich so oder so doch gegen den ABZUG der 200,- wehren. Das hat er aber nicht gefragt.
Zitat (von reckoner):
dass du das nicht bestimmen kannst.
Ich bestimme nichts. Ich schreibe, dass du Sachverhalte konstruierst, ich war nicht mal der erste, der das so sah.
Ebenso gut hätte ich schreiben können: Was sollen die ganzen Vermutungen?

Zitat (von reckoner):
man kann es von 2 Seiten sehen
Eben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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