Hallo Zusammen!
Ich habe eine etwas spezielle Frage:
Ich bin vor einem halben Jahr ausgezogen und habe mich selbstständig um einen Nachmieter gekümmert.
In meinem Mietvertrag steht zwar drin, dass ich die Wohnung frisch geweißt abgeben muss - nach Absprache mit dem Nachmieter habe ich das allerdings nicht gemacht... mir hat schlicht die Zeit gefehlt.
Nun kam der Bescheid der Vermietung, dass mir 200€ von der Kaution abgezogen werden, da die Wohnung nicht gestrichen wurde. Wäre für mich soweit akzeptabel, da ich es ja wissentlich nicht gemacht habe.
Nach Rücksprache mit dem Nachmieter habe ich erfahren, dass er die Wohnung selbst komplett gestrichen hat, jedoch dafür keine Mietminderung oder das Material zur Verfügung gestellt / bezahlt bekommen hat. Ich zahle der Vermietung quasi 200€ ohne dass diese für irgendwas aufgekommen ist.
Ist das rechtens?
Danke schonmal für die Antworten.
Viele Grüße!
Vermieter zieht Kaution ab - Nachmieter bekommt keine Mietminderung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das war weder die vertraglich vereinbarte Pflicht noch gäbe es dafür eine Mietminderung.Zitatdass er die Wohnung selbst komplett gestrichen hat, :
Der Nachmieter hat die Wohnung aus freien Stücken renoviert.
Du hattest aber die mietvertragliche Vereinbarung, zum Auszug zu renovieren, oder? Deshalb dürfte der Vermieter einen Anteil für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen berücksichtigen. 200,- halte ich für sehr moderat, falls das für die Renovierung der Wohnung gilt.
Es kommt vermutlich auf den Wortlaut des *Bescheides* an.ZitatIst das rechtens? :
Du zahlst ja nicht 200,-, sondern der Vermieter gibt dir 200,- weniger zurück.
Hallo,
man kann es von 2 Seiten sehen:
1. Durch die Absprache mit dem Nachmieter hast du praktisch durch ihn renovieren lassen.
2. Der Nachmieter ist in eine unrenovierte Wohnung gezogen, so wird er sie bei seinem Auszug auch wieder übergeben müssen.
Bei 2. ist der Einbehalt der Kaution zumindest verständlich.
Ob auch berechtigt kann ich nicht sagen. Gab es denn keine Übergabe/Protokoll? Und hat dir der Vermieter überhaupt die Möglichkeit gegeben, das Streichen nachzuholen?
Stefan
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ZitatIn meinem Mietvertrag steht zwar drin, dass ich die Wohnung frisch geweißt abgeben muss - nach Absprache mit dem Nachmieter habe ich das allerdings nicht gemacht... mir hat schlicht die Zeit gefehlt. :
Ich gehe davon aus, dass die Endrenovierung in Deinem MV rechtens ist. Du hättest demnach streichen müssen, was Du Dir erspart hast.
ZitatNun kam der Bescheid der Vermietung, dass mir 200€ von der Kaution abgezogen werden, da die Wohnung nicht gestrichen wurde. Wäre für mich soweit akzeptabel, da ich es ja wissentlich nicht gemacht habe. :
Für € 200,00 eine Wohnung streichen ist schon sehr moderat. Im Grunde genommen würde diese Summe dem Nachmieter für die Renovierung zustehen, denn dieser hat sozusagen Deine Arbeit geleistet.
ZitatNach Rücksprache mit dem Nachmieter habe ich erfahren, dass er die Wohnung selbst komplett gestrichen hat, jedoch dafür keine Mietminderung oder das Material zur Verfügung gestellt / bezahlt bekommen hat. Ich zahle der Vermietung quasi 200€ ohne dass diese für irgendwas aufgekommen ist. :
Ist das rechtens?
Der VM hat mit den € 200,0 keinerlei Gewinn, wenn er diese bei Auszug dem neuen Mieter zukommen läßt.
So sehe ich das.
ZitatIch gehe davon aus, dass die Endrenovierung in Deinem MV rechtens ist. Du hättest demnach streichen müssen, was Du Dir erspart hast. :
Eine sehr mutige Aussage, wo es doch nur sehr seltene Fälle gibt, in denen eine Endrenovierung vertraglich wirksam vereinbart wurde.
Daher sollte man zunächst einmal in seinen Mietvertrag schauen, was zu den Schönheitsreparaturen vereinbart ist und zudem prüfen, ob diese Vereinbarungen wirksam sind. Und wenn das tatsächlich so im Mietvertrag steht:
Zitat:In meinem Mietvertrag steht zwar drin, dass ich die Wohnung frisch geweißt abgeben muss
dann ist das mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% unwirksam.
ZitatDer VM hat mit den € 200,0 keinerlei Gewinn, wenn er diese bei Auszug dem neuen Mieter zukommen läßt. :
Da der Vermieter die 200€ aber nicht übergeben hat, kann er diese sehr wohl als Gewinn einstreichen.
ZitatEine sehr mutige Aussage, wo es doch nur sehr seltene Fälle gibt, in denen eine Endrenovierung vertraglich wirksam vereinbart wurde. :
Wenn der TE die Endrenovierung als wirksam vereinbart sieht, steht es mir nicht zu, daran zu zweifeln.
ZitatDa der Vermieter die 200€ aber nicht übergeben hat, kann er diese sehr wohl als Gewinn einstreichen :
..aber nicht übergeben hat; er kann aber noch. Mitunter gibt es auch mal ehrliche VM.
ZitatWenn der TE die Endrenovierung als wirksam vereinbart sieht, steht es mir nicht zu, daran zu zweifeln. :
Das steht doch nirgendwo. Vielleicht ist er bisher gar nicht auf die Idee gekommen, dass die Vereinbarung unwirksam war.
Da schliesse ich mich hh komplett an. Wenn das mit dem frisch geweisselt so im MV steht, ist es einfach unwirksam.
ZitatVermieter zieht Kaution ab - Nachmieter bekommt keine Mietminderung :
Da der Nachmieter überhaupt keinen Anspruch auf Mietminderung hat, ...
ZitatIch gehe davon aus, dass die Endrenovierung in Deinem MV rechtens ist. Du hättest demnach streichen müssen, was Du Dir erspart hast. :
ZitatEine sehr mutige Aussage, wo es doch nur sehr seltene Fälle gibt, in denen eine Endrenovierung vertraglich wirksam vereinbart wurde. :
Vielleicht hier einer der seltenen fälle, möglich wäre es. (Obwohl ich selbst auch nicht daran glaube).
ZitatNun kam der Bescheid der Vermietung, dass mir 200€ von der Kaution abgezogen werden, da die Wohnung nicht gestrichen wurde. Wäre für mich soweit akzeptabel, da ich es ja wissentlich nicht gemacht habe. :
Wieder mehr oder wenige der Hinweis, dass er mit der Endrenovierung einverstanden war.
ZitatVielleicht ist er bisher gar nicht auf die Idee gekommen, dass die Vereinbarung unwirksam war. :
Da schliesse ich mich hh komplett an
Dann hat er wahrlich Pech gehabt. (Nicht wissen schützt nicht vor Strafe-in diesem Fal vor Kosten). Nur meine Meinung.
Hier werden doch zwei Verschiedene Rechtsverhältnisse vermischt. Wir haben einmal das Rechtsverhältnis Altmieter/Vermieter und dann das Rechtsverhältnis Neumieter/Vermieter.
Das erste Rechtsverhältnis ist abgewickelt worden durch Zahlung bzw. Verrechnung von 200 €. Wie der Vermieter sein neues Vertragsverhältnis ausgestaltet hat, das geht den Altmieter einfach nichts an.
wirdwerden
Genau, und der eigentliche "Fehler" von @drnaxyz liegt hier ...ZitatHier werden doch zwei Verschiedene Rechtsverhältnisse vermischt. Wir haben einmal das Rechtsverhältnis Altmieter/Vermieter und dann das Rechtsverhältnis Neumieter/Vermieter. :
Das erste Rechtsverhältnis ist abgewickelt worden durch Zahlung bzw. Verrechnung von 200 €. Wie der Vermieter sein neues Vertragsverhältnis ausgestaltet hat, das geht den Altmieter einfach nichts an.
... denn so eine Vereinbarung kann man nicht ohne Zustimmung des Vermieters treffen, denn der -mögliche!- Anspruch des Vermieters auf Endrenovierung ginge dann auf den Nachmieter über.Zitatnach Absprache mit dem Nachmieter habe ich das allerdings nicht gemacht :
So wird man sich entweder
1. damit abfinden müssen,
2. über die Formulierung im Mietvertrag streiten müssen, oder
3. zusammen mit Ex-Vermieter und Nachmieter über den Übergang der Verpflichtung auf den Nachmieter reden müssen.
taxpert
Hallo,
Doch, grundsätzlich geht das schon. Der Mieter ist zur Renovierung verpflichtet, kann dazu aber natürlich auch einen Dritten beauftragen (und das kann auch der Nachmieter sein - insbesondere wenn man diesen selber besorgt hat ist das doch gar nicht so abwegig).Zitat:... denn so eine Vereinbarung kann man nicht ohne Zustimmung des Vermieters treffen, denn der -mögliche!- Anspruch des Vermieters auf Endrenovierung ginge dann auf den Nachmieter über.
Daher fragte ich in #2 auch, ob es eine Übergabe/ein Protokoll gab.
Stefan
Ich weiß, worauf Du hinus willst, aber dass...
... klingt nicht nachZitatnach Absprache mit dem Nachmieter habe ich das allerdings nicht gemacht... :
.Zitatkann dazu aber natürlich auch einen Dritten beauftragen :
Ist doch eigentlich egal, denn entwederZitatob es eine Übergabe/ein Protokoll gab. :
1. war renoviert, dann wäre aber keine Forderung seitens des Vermieters gekommen
2. war nicht renoviert und der Nachmieter hat sich als beauftragt gefühlt und das dem Vermieter mitgeteilt, dann wäre ebenfalls keine Forderung vom Vermieter gekommen, oder
3. es war nicht renoviert und der Nachmieter war nicht beauftragt und hat halt für sich persönlich keine Notwendigkeit gesehen zu renovieren.
Ich persönlich halte Variante drei für die wahrscheinlichste, sicherlich jedoch nicht einzige Möglichkeit.
Außerdem existiert natürlich noch Variante 4.! Der Nachmieter hat alle Wände und Decken dunkelrot gestrichen, denn er war ja "beauftragt" die Wohnung so zu renovieren, wie es ihm gefällt!
taxpert
Dann hat natürlich auch der Nachmieter einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Arbeitszeit, den er wird ja nicht in eigener Sache tätig sondern als Erfüllungsgehilfe des Vormieters.Zitatkann dazu aber natürlich auch einen Dritten beauftragen (und das kann auch der Nachmieter sein - insbesondere wenn man diesen selber besorgt hat ist das doch gar nicht so abwegig). :
Wenn der Vormieter so argumentiert, würde ich den Nachmieter entsprechend informieren, mit den Anspruch (der sicherlich höher als 200 € ausfällt!) antreten lassen und vollständig mit der Kaution verrechnen.
taxpert
-- Editiert von taxpert am 10.09.2021 12:36
Hallo,
Variante 5: Der Nachmieter hat mit dem Vermieter überhaupt nicht über die Renovierung gesprochen. Er ging einfach davon aus, dass er das - im Auftrag des Vormieters? - macht.
Und der Vermieter hat irgendwann die Wohnung besichtigt und einfach angenommen, der TS sei die Renovierung schuldig geblieben.
Und egal ist das mit dem Übergabeprotokoll auch nicht, ohne ein solches Dokument wird er keine Ansprüche geltend machen können.
Und, hatte ich auch schon gesagt, dem ausziehenden Mieter muss die Möglichkeit gegeben werden, selbst zu renovieren. Anders sieht es nur aus wenn der Mieter einfach verschwindet etc. ...
Man ist frei in der Vertragsgestaltung.Zitat:Dann hat natürlich auch der Nachmieter einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Arbeitszeit, den er wird ja nicht in eigener Sache tätig sondern als Erfüllungsgehilfe des Vormieters.
Denkbar ist z.B., dass der Nachmieter bereits ein paar Tage früher in die Wohnung durfte, im Gegenzug hat er dann die Arbeiten übernommen. Oder er durfte Gegenstände (Möbel) übernehmen.
Kommt alles immer wieder vor.
Außerdem: Für den Nachmieter muss das ja gar kein großer Aufwand gewesen sein. Vielleicht wollte er in jedem Fall streichen (eben weil er dunkelrot so mag ). Oder er ist Maler von Beruf und macht sowas mal schnell nebenbei.
Er hat sich nicht in fremde Geschäfte einzumischen.Zitat:Wenn der Vormieter so argumentiert, würde ich den Nachmieter entsprechend informieren, mit den Anspruch (der sicherlich höher als 200 € ausfällt!) antreten lassen und vollständig mit der Kaution verrechnen.
Stefan
Gesetzliche Grundlage dafür?ZitatEr hat sich nicht in fremde Geschäfte einzumischen. :
Außerdem ist es doch wohl das Recht des Vermieters die Angaben des Vormieters zu überprüfen! Ob der Nachmieter hierzu Rede und Antwort stehen MUSS steht auf einem anderen Blatt.
Deine Antwort klingt jetzt -ohne dir damit auf die Füße treten zu wollen!- ein bisschen nach „Wir basteln uns einen Sachverhalt".
taxpert
-- Editiert von taxpert am 10.09.2021 13:07
Hallo,
Da hast du sicher nicht unrecht.Zitat:Deine Antwort klingt jetzt -ohne dir damit auf die Füße treten zu wollen!- ein bisschen nach „Wir basteln uns einen Sachverhalt".
Ich weiß aber wie das oft so abläuft wenn Mieter wechseln: Es sind drei Parteien, aber besprochen/vereinbart wird vieles jeweils nur zwischen Zweien.
Wir haben hier bei 123recht doch zahlreiche Threads dazu, etwa wer von wem die Küche übernommen hat u.s.w.
Einem Vermieter würde ich immer raten, ordentliche Übergabeprotokolle zu erstellen, und zwar jeweils mit dem Aus- und mit dem Einziehenden.
Am Besten ist imho sowieso, dass der neue Mieter renoviert, dann kann er es machen wie es ihm gefällt und später beim Auszug gibt es weniger Streitereien. Und die Kaution kann man dann auch etwas reduzieren - so als Angebot.
Wenn ein Mieter beim Einzug derart in Vorleistung geht ist die Chance auch größer, dass er nicht nach kurzer Zeit wieder auszieht (auch immer ein wichtiger Punkt für einen Vermieter, er will ja möglichst wenige Aufwand).
Stefan
-- Editiert von reckoner am 10.09.2021 13:32
Um den gehts nicht. Der Altmieter fragt hier, ob was rechtens ist. Du konstruierst tatsächlich Sachverhalte.ZitatEinem Vermieter würde ich immer raten, :
Bitte lass den TE doch mal verraten:
-was genau im VM-Bescheid steht und
-was genau im alten MV zu Schönheitsreparaturen steht und
-ob es überhaupt eine reguläre Wohnungsübergabe samt Protokoll (Vermieter--TE) gab und
-warum der Nachmieter überhaupt renoviert hat...welche Absprache es gab.
Hallo,
Natürlich geht es um den, schließlich fordert genau der die 200 Euro.Zitat:Um den gehts nicht. Der Altmieter fragt hier, ob was rechtens ist. Du konstruierst tatsächlich Sachverhalte.
Und wo habe ich etwas konstruiert? In dem von dir zitierten Absatz geht es doch gar nicht um den Sachverhalt, sondern allgemein um das Problem, wer Renovieren muss und wer nicht.
Stefan
Echt? Wer fordert 200,-?Zitatschließlich fordert genau der die 200 Euro. :
Der Bescheidersteller ist der Vermieter, also die Vermietung. Die Vermietung hat dem TE schon 200,- abgezogen. Der Nachmieter hat nichts bekommen, nichts verlangt/gefordert.ZitatNun kam der Bescheid der Vermietung, dass mir 200€ von der Kaution abgezogen werden, da die Wohnung nicht gestrichen wurde. :
Frage TE: Ist das rechtens?
Frage Anami: Was steht im Bescheid von der Vermietung? Was steht im MV?
Frage reckoner: siehe #2
Kompletter #14 und #16. Teilweise #2. Haben nichts mit der tatsächlichen Situation des TE-Falles/EP zu tun....ZitatUnd wo habe ich etwas konstruiert? :
Der TE sollte erst mal budder-bei-die-fische-tun.
Hallo,
Und dieses Abziehen ist eine Forderung. Wir sind hier nicht im Selbstbedienungsladen, der Vermieter darf nicht einfach so Teile der Kaution einbehalten.Zitat:Der Bescheidersteller ist der Vermieter, also die Vermietung. Die Vermietung hat dem TE schon 200,- abgezogen.
Mit dem was der TS bisher mitgeteilt hat war das nicht berechtigt, gleich aus mehreren Gründen.
Nein, habe ich nicht. Ich habe Fragen gestellt und Vermutungen angestellt.Zitat:Kompletter #14 und #16. Teilweise #2.
Das du damit nicht klar kommst ist ja allgemein bekannt, ändert aber nichts daran, dass du das nicht bestimmen kannst.
Stefan
Das darf ich anders sehen und gern warten, ob der TE noch was preisgibt. Vermutlich steht in dem Schreiben des Vermieters, warum er das macht und darf.ZitatMit dem was der TS bisher mitgeteilt hat war das nicht berechtigt, gleich aus mehreren Gründen. :
Der TE kann sich so oder so doch gegen den ABZUG der 200,- wehren. Das hat er aber nicht gefragt.
Ich bestimme nichts. Ich schreibe, dass du Sachverhalte konstruierst, ich war nicht mal der erste, der das so sah.Zitatdass du das nicht bestimmen kannst. :
Ebenso gut hätte ich schreiben können: Was sollen die ganzen Vermutungen?
Eben.Zitatman kann es von 2 Seiten sehen :
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