Hallo liebe Forenbesucher,
ich habe ein bisschen gestöbert, konnte jedoch leider keinen passenden Beitrag finden, weshalb ich selber einen verfasse.
Ich habe ca. 10 Monate bei einem Pärchen zur Untermiete gewohnt.
Nach meinem Auszug behielt der Hauptmieter die Kaution ein und hat den Stromzählerstand abgelesen. Es wird anscheinend eine satte Nachzahlung von 180 € fällig.
Zudem will er jetzt abwarten bis die übrigen Nebenkosten ermittelt werden.
Anschließend will er mir einen Anteil von den Nebenkosten abziehen.
In meinem Mietvertrag jedoch steht, dass in der Miete "alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten enthalten sind".
Ich verstehe ihn ja einerseits. Jedoch war ich im Durchschnitt maximal 5 Tage in der Woche überhaupt in dem Zimmer und wenn ich da war, hatte ich Licht und Rechner an und wüsste nicht wie ich die Stromkosten in die Höhe getrieben haben sollte.
Der Hauptmieter saß bereits jeden Morgen vorm Rechner und hat ihn den Tag über laufen lassen.
Außerdem brannte oft irgendwo das Licht ohne dass jemand da war.
Hinzu kommt, dass seine Freundin anfangs noch woanders gewohnt hat und hinzu gezogen ist, wodurch wir eine Person mehr im Haushalt wurden.
Außerdem gingen Wasserkocher und Gefrierschrank kaputt und könnten evtl. auch ein Grund für die hohe Stromrechnung sein.
Zudem hatte er zwischendurch bereits die Miete entgegen dem Vertrag erhöht.
Nun meine Frage: Darf er meine Kaution dazu verwenden die Nebenkosten (anteilig) zu bezahlen, obwohl im Mietvertrag steht, diese seien in der Miete enthalten ?
Was raten Sie mir, wenn er es entgegen dem Mietvertrag dennoch tut ?
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.
mit freundlichen Grüßen
Dennis
-- Editiert Dennis242 am 28.11.2011 21:34
-- Editiert Dennis242 am 28.11.2011 21:42
Vermieter zieht Nebenkosten von Kaution ab
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Nun meine Frage: Darf er meine Kaution dazu verwenden die Nebenkosten (anteilig) zu bezahlen, obwohl im Mietvertrag steht, diese seien in der Miete enthalten ?
Nein!!
quote:
Was raten Sie mir, wenn er es entgegen dem Mietvertrag dennoch tut ?
Wenn reden nicht hilft, dann hilft nur mahnen und ggf. einklagen.
quote:
Zudem hatte er zwischendurch bereits die Miete entgegen dem Vertrag erhöht.
Egal was im Vertrag steht: innerhalb der ersten 10 Monate darf man die Miete noch gar nicht erhöhen. Zurückfordern!
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Vielen Dank für die Antwort,
ich habe etwas Bedenken wegen der hohen Nachzahlung für die Stromrechnung von 180 €.
Ich befürchte, dies könnte den Eindruck erwecken, ich hätte dies zu verantworten, indem ich die Stromkosten so hoch getrieben hätte, bevor ich ausgezogen bin und dass deswegen letztlich Anwalts- bzw. Prozesskosten auf mich zurückfallen.
Wie bereits in meinem Beitrag beschrieben, kann ich eigentlich nicht für diesen immensen Stromverbrauch verantwortlich sein, sondern sehe die Grüne eigentlich beim Vermieter selbst.
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Vielen Dank für die Antwort,
ich habe etwas Bedenken wegen der hohen Nachzahlung für die Stromrechnung von 180 €.
Ich befürchte, dies könnte den Eindruck erwecken, ich hätte dies zu verantworten, indem ich die Stromkosten so hoch getrieben hätte, bevor ich ausgezogen bin und dass deswegen letztlich Anwalts- bzw. Prozesskosten auf mich zurückfallen.
Wie bereits in meinem Beitrag beschrieben, kann ich eigentlich nicht für diesen immensen Stromverbrauch verantwortlich sein, sondern sehe die Grüne eigentlich beim Vermieter selbst.
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"In meinem Mietvertrag jedoch steht, dass in der Miete "alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten enthalten sind"."
Die vertragliche Vereinbarung gilt. Da kann der Hauptmieter nichts nachfordern.
Sie grübeln viel zu sehr darüber nach, welchen Eindruck irgendwas machen könnte, die Rechtslage ist eindeutig.
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Vielen Dank für Antwort.
Ich bin erst am 01. Oktober 2011 ausgezogen.
Der Vermieter beruft sich auf die "gesetzliche festgelegte Frist" für die Rückzahlung der Kaution von 6 Monaten.
Wobei ich gelesen habe, dass wenn nach dem Auszug keine Mängel gemeldet werden (was der Fall ist) und keine weitere Abrechnung der Nebenkosten anstünden, die Kaution möglichst schnell zurück zu zahlen sei.
Bisher hat er ja nicht mehr getan als die Kaution einzubehalten und sein Vorhaben lediglich schriftlich angekündigt, da er ja noch die Abrechnung der übrigen Nebenkosten Im Februar abwarten will.
Meinen Sie, ich sollte jetzt schon zum Anwalt gehen, oder erst noch abwarten, bis er mir die Nebenkosten von der Kaution abgezogen hat und den Restbetrag auszahlt ?
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quote:
Meinen Sie, ich sollte jetzt schon zum Anwalt gehen, oder erst noch abwarten, bis er mir die Nebenkosten von der Kaution abgezogen hat und den Restbetrag auszahlt ?
Jetzt lies erst mal ganz in Ruhe durch, was dir die hamburgerin geschrieben hat.
Nein, nicht sofort um Anwalt, erst mal musst du ihn mit der Rückzahlung in Verzug setzen. Erst dann solltest du darüber nachdenken.
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