Vermieter/Makler haben Verkaufsabsicht verschwiegen

29. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
mauna_kea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter/Makler haben Verkaufsabsicht verschwiegen

Hallo zusammen,

wir sind Mitte April in eine Doppelhaushälfte gezogen und haben jetzt erfahren, dass das Haus verkauft werden soll. Was ja einerseits ok ist, da der Vermieter ja das Recht dazu hat. Doch fühlen wir uns regelrecht über den Tisch gezogen. Hier der Ablauf:

- Besichtigung der Doppelhaushälfte mit dem Makler. Hier wurde extra darauf hingewiesen, dass im ganzen Haus funktionierende Telefondosen sind und ein funktionierender SAT-Anschluss im Wz
- Termin zum Unterzeichnen des Mietvertrages. Auf unsere Aussage, dass wir gern einige Jahre im Haus bleiben wollen (aufgrund Einschulung der Tochter etc), bekamen wir die mündliche Zusicherung, dass eine Verkaufsabsicht nicht vorhanden ist und wir somit unbesorgt sein könnten.
-Unterzeichnung des Vertrages und Bezahlung der Maklerprovision von 2300.- €
-nach Einzug mussten wir feststellen, dass nur eine Telefondose funktioniert und zwar die im Keller. Der SAT-Anschluss ist zwar im Wz, doch war wohl noch nie eine Schüssel montiert und es sind auch keine Kabel verlegt.
-vorletzte Woche erfuhren wir von unseren Nachbarn (Mietshaus vom gleichen Eigentümer), dass wohl schon seit letztem Jahr feststeht, dass dieses Jahr beide Haushälften verkauft werden sollen, da die Spekulationsfrist für den Besitzer abläuft
- Danach haben wir mit ihm einen Termin im Haus vereinbart, bei dem er uns dies bestätigt hat.
-Schüssel und Telefon sind ihm egal, das müssten wir selbst bezahlen
-Verkauft wird angeblich ab Februar

Wir kommen uns jetzt ziemlich verarscht vor. Hätte man uns diese Info vorher gegeben, wären wir nie in das Haus eingezogen und unsere billigen Mietswohnungen aufgegeben. Die 2300.- Provision sind jetzt auch mehr als ärgerlich. Da Vermieter und Makler sich auch gut kennen, hat das alles irgendwie einen Beigeschmack...

Können wir uns hier wehren? Der Umzug war doch mit ordentlichen Unkosten verbunden und wir wissen momentan gar nicht, was wir tun sollen. Bleibt man bis zum Ende sitzen und findet dann kein neues Heim, steht man recht blöde da. Gehen wir gleich, war alles umsonst. Kann natürlich auch ein Investor kaufen, so dass wir bleiben können, aber darauf kann man sich leider nichr verlassen.

Was nun? Zum Anwalt und dem Vermieter Täuschung vorwerfen? Beweislage ist dann ja recht schwierig. Den Makler könnte man für die Angaben bzgl Telefon und SAT Anschluss vielleicht noch belangen? Oder geht hier gar nichts?

Hoffe jemand kann uns hier weiterhelfen.

vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat:
Können wir uns hier wehren?

Ja, selber kaufen.

Ansonsten muss man halt damit rechnen, das ein Eigentümer das Haus jederzeit verkauft, das liegt in der Natur der Sache.



Bezüglich SAT-Anschluss und Telefon müsste man schauen, was genau im Mietvertrag dazu steht.



Mit welchem Wortlaut genau hat der Makler die Anschlüsse angepriesen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zu den Mündliche Zusicherungen: Die Zusicherungen "keine Verkaufsabsicht","funktionierende Telefondosen" und "Sat-Anschluss" müsste der Mieter beweisen, was vermutlich schwer sein wird. Wenn das dennoch gelingt, dann wäre zumindest die erste Zusicherung vermutlich eine arglistige Täuschung und ein Rechtsanwalt könnte auf der Basis was erreichen. Wenn die Zusicherung nicht beweisbar sind, muss man sich überlegen, ob der Mieter von diesen Zusicherungen ausgehen durfte. Von "keine Verkaufsabsicht" eher nicht, von funktionieren Dosen meiner Meinung nach ja.

Wenn da Dosen sind und der Vermieter nichts anderes dazu sagt, dann kann der Mieter davon ausgehen, dass diese funktionieren. Wenn das nicht der Fall ist, ist das ein klassischer versteckter Mangel. Keinem Mieter ist zuzumuten, alle Telefon-, Strom- und SAT-Leitungen bei der Besichtigung durchzutesten. Die Folge wäre, dass der Vermieter die Funktionsfähigkeit der Dosen herzustellen hat. Wobei das nicht unbedingt bedeutet, dass da die neuesten Kabel verlegt werden müssen. Meiner Meinung nach kann man vom Funktionieren der Dosen ausgehen, aber nicht von der neuesten Ausstattung.

Zum möglichen Verkauf: Der Verkauf selber ist ja erstmal egal, denn Verkauf bricht nicht Miete. Ein Problem stellt sich erst, wenn der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet. Und dann muss man sich die Frage stellen, ob dieser Eigenbedarf absehbar war. Google mal nach absehbarer Eigenbedarf. Hier http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-war-vorhersehbar/ wird davon ausgegangen, dass Eigenbedarf innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Mietvertrages problematisch sein kann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mauna_kea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Dass ein Haus jederzeit verkauft werden kann, ist uns klar. Aus diesem Grund haben wir vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages ja extra gefragt. Dem Vermieter war zu diesem Zeitpunkt schon bewusst, dass er verkaufen will, hat es jedoch verneint und uns suggeriert, dass wir auf jeden Fall einige Jahre bleiben können. Nur beweisen lässt sich das wohl nicht, da das natürlich alles nur mündlich war.

Selbst kaufen, ist leicht gesagt, doch nicht für jeden umsetzbar. Darum leben wir ja in Miete.

Der Wortlaut des Maklers in Bezug auf Telefon und SAT-Anschluss war:"Es sind etliche Telefonanschlüsse im Haus, da der Vormieter diese aus beruflichen Gründen gebraucht hat." und bei der Begehung des Wohnzimmers "...viele Steckdosen und SAT-Anschluss...". Im Vertrag steht hierüber nichts, wir sind einfach davon ausgegangen, dass alles funktioniert. Man muss dazu sagen, dass meine Frau den Makler zufällig noch aus der Schulzeit kannte und wir ihm da wohl auch zu sehr vertraut haben.

Wir werden jetzt mal zum Mieterbund gehen und hören, was die noch dazu sagen. Was uns jetzt eben zu schaffen macht ist das, dass wir keine Garantie haben, dass der zukünftige Eigentümer uns hier wohnen lässt und nicht Eigenbedarf anmeldet. Was heißt, dass wir somit gezwungen sind, uns nach etwas anderem umzusehen. Mit Kind braucht man einfach Gewissheit. Und momentan gibt es absolut nichts in unserer Gegend. Wenn wir dann ausziehen müssen, könnte es sein, dass es da nicht anders aussehen wird... wir sind durch diese ganze Nummer jetzt eben in eine ziemlich blöde Lage geraten. Und das können wir nicht so auf uns sitzen lassen. Aber vielleicht muss man das ja.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ein beim Abschluss des Mietvertrages bereits geplanter Verkauf des Hauses stellt einen Verstoß gegen § 242 BGB dar und führt für den Fall, dass der Käufer Eigenbedarf geltend macht Schadenersatzansprüche aus.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat:
Ein beim Abschluss des Mietvertrages bereits geplanter Verkauf des Hauses stellt einen Verstoß gegen § 242 BGB dar und führt für den Fall, dass der Käufer Eigenbedarf geltend macht Schadenersatzansprüche aus.

Stimmt, da gibt es nur das berühmt-berüchtigte Problem des (gerichtsfesten) Nachweises ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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