Vermieter&andere haben Schlüssel f. meinen Keller

12. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Balloons
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)
Vermieter&andere haben Schlüssel f. meinen Keller

Meine Wohnung liegt als einzige im ersten Stock eines Extragebäudes (quasi ein komplettes Haus). Darunter (also im Erdgeschoss) ist mein Keller(raum). In das Schloss dieses Raumes passt nun nicht nur mein Schlüssel, sondern auch der eines anderen Mieters. Allein das ist schon unschön. Noch unschöner ist, dass ein von der Vermieterin für hausmeisterliche Arbeiten abgestellter, aufgeblasener Typ ebenfalls Schlüssel hat und meine Vermieterin selbst wohl auch.
Zusätzlich kommt man in meinen Kellerraum auch noch, indem man vom eigentlichen Keller (der tiefer und im Nebengebäude liegt) über eine Treppe nach oben in meinen Raum läuft.
Vor 2 Wochen musste ich mir anhören, dass der Schornsteinfeger sich außerdem beschwert hätte, dass auf besagter in meinen Raum führenden Treppe Regelseitenteile stünden. Die waren da also drin (und das auch in der Vergangenheit schon mehrmals) ohne mich davon vorher zu informieren.

Meine Fragen liegen wahrscheinlich auf der Hand, ich stelle sie trotzdem:

1. Ist das nicht Hausfriedensbruch, einfach ohne mein Wissen meine Räume zu betreten?
2. Ist das rechtens, dass andere außer mir Schlüssel für meine Räume haben?
3. Wenn nicht, kann ich das Schloss einfach austauschen und die Kosten der Vermieterin in Rechnung stellen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Balloons
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Das mit dem Schornsteinfeger hatte ich im Prinzip nur erwähnt, weil auch der in meinem Keller drin war, ohne dass es mir gesagt wurde.Trotzdem hatte ich ohnehin vor, die Treppe von den Regalteilen zu befreien.
In meinem Keller ist aber gar nichts Schornsteinfegermäßiges... warum wollte er die Treppe frei haben? In den Keller, in dem die Heizungsanlage steht, kommt man auch durch eine andere Tür.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Regalteile müssen wahrscheinlich aus Brandschutzgründen weg, ist ja aber irrelevant, du räumst sie ja sowieso weg.

Ansonten: Wenn du alleiniger Mieter des Kellerraums bist, hat auch sonst niemand Recht auf Zutritt. Aber was sucht der Hausmeister/Arbeiter in deinem Keller? Muss man diesen Raum durchqueren, um in andere Räume zu kommen?

Wenn nicht, wie schon erwähnt, Schloss austauschen, altes aufheben und nach Auszug wieder einbauen. Falls der Schornsteinfeger rein muss, natürlich Termin anbieten.

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#4
 Von 
Balloons
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Erst mal danke, dass du dir Zeit für mein Problem nimmst. Das hilft mir schon mal enorm weiter.

Das fing an, als vor ca. 2 Jahren der Keller renoviert werden musste. Es kam eine neue Tür rein, und plötzlich hatte nicht nur ich Zugang, sondern das Schloss war mit einem Universalschlüssel aufschließbar.
Schön war auch, dass diese Tür dann gerne mal offen stand, wenn ich von der Arbeit kam. Nur zur Info: Dort drin stehen 5 Schlagzeuge im Wert von über 10.000 Euro. Im Prinzip kann da jeder rein.

Und zu deiner Fragen:
Ja, ich bin alleiniger Mieter des Kellers; nein, man muss den Raum nicht durchqueren, um Zugang zu Heizung etc. zu bekommen. Lediglich meine Wasserzähler sind dort unten.
Mit würde es schon reichen, wenn ich das Schloss austausche und somit keiner von außen rein kann. Durch den Heizungskeller kommt man über besagte Innentreppe und eine Schiebetür zwar trotzdem rein, das ist aber immerhin umständlich. Am liebsten würde ich auch da ein Schloss vor machen. Doch dann muss ich ja Löcher in die Wände bohren. Weiß nicht, ob das erlaubt ist.

Muss ich die Vermieterin eigentlich davon informieren, dass ich das Schloss austausche?
Und wenn ja, lag ich in meinem ersten Post mit dem Hausfriedensbruch richtig, also dass keiner in meine Wohnung/Keller ohne mein Wissen/Zustimmung darf?

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Du musst den VM nicht informieren, dem dürfte normalerweise gar nicht auffallen, dass er nicht reinkommt, weil er es gar nicht versuchen dürfte :-) Ich würde ihn aber informieren, um des Friedens Willen, mit der Begründung, dass wertvolle Instrumente gelagert werden.

Ja, das Eindringen in den von dir gemieteten Wohnraum ist strafbar - auch für den VM/Hausbesitzer.

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#6
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Balloons
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Hilfe.
Dan hatte ich ja bei einer Sache richtig gelegen. Wobei der mit bzw. gegen das Aufbohren dem großartig ist. So weit hatte ich gar nicht gedacht.

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