Hallo,
ich habe mal folgende Frage:
mein Freund ist nun in eine Wohnung gezogen, die Mutter der Vermiterin wohnt direkt nebenan. Da ich für einige Zeit in der Nähe ein Praktikum mache, komme ich ihn regelmäßig besuchen. Komme abends um 8 und gehe morgens um 8.
Nun macht die Mutter der Vermietein die ganze Zeit Stress: Ihre Freundin kommt sie so oft besuchen, wohnt sie nun auch hier, ich sehe immer ihr auto etc.
Es ist halt eine alte Dame, di den ganzen tag vorm Fenster hängt und die Straße beobachtet. Zudem geht sie in seiner Abwesenheit ungefragt in die Wohnung. Gemerkt hat er es dadurch, dass plötzlich nur noch einmal abgeshclossen war ode der Schrank offen stand etc.
Natürlich ahbe ich Klamotten bei ihm in der Wohnung und die Zahnbürste etc.
Ist sie im Recht? Darf sie ungefragt in seine Wohnung? Darf sie beanstanden, dass seine Freundin regelmäßig zu Besuch kommt?
Nun will sie, eine weitere Adresse von ihm mit der Begründung "falls ihm was passiert" plus er soll seinen studentenausweis kopieren, denn sie glauben ihm nicht, dass er Student ist.
Spielt das irgendeine Rolle? Wenn er doch Miete zahlt ist es doch völlig gleich, was er in seinem Privatleben macht oder?
Darf ich ihn nur eine begrenzte Anzahl an Tagen in der woche besuchen kommen?
Über ein paar Meinungen oder Tipps freue ich mich sehr!
Danke schonmal!!!
Vermieterin: Stress wg. Besuch
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ich bin zwar keine Expertin, mir aber sicher, dass das alles so nicht rechtens ist. Was deine regelmässigen Besuche angeht, kann es sein, dass die Vermieterin Probleme machen könnte, wegen höherer Umlagen.
Was die "Besuche" in Wohnung angeht: Schloß austauschen oder zusätzlich ein Bügelschloß an der Tür anbringen - so kann die Tür zwar geöffnet werden, aber ganz rein kommt sie nicht.
Das mit der weiteren Adresse bzw. dem Studentenausweis - verweigern, das geht sie nichts an.
Das ungefragte Betreten der Wohnung erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.
Alle anderen Dinge gehen die Vermieterin nichts an.
Sollten die Nebenkosten für z.B. Müll oder Wasser nach Personenzahl abgerechnet werden, ist es natürlich schon interessant, wieviele Personen in der Wohnung wohnen. Dies muss dem vermieter auch ggfls. mitgeteilt werden.
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Es geht die Vermieterin freundlich gesagt einen Sch... an, ob er Student ist. Und eine weitere Adresse braucht er auch nicht angeben.
Dein Freund sollte umgehend das Wohnungstürschloss austauschen. Die Vermieterin hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel zur Wohnung, es reicht, wenn sie für Notfälle weiß, wo einer hinterlegt ist - z.B. bei der Polizei. Betritt sie unaufgefordert die Wohnung, macht sie sich des Hausfriedensbruchs strafbar, sie darf auch keinen weiteren Schlüssel zur Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung deines Freundes behalten. Dass das Schloss ausgetauscht wurde, muss man ihr nicht mitteilen, und wenn sie dann mal nachfragt, weil ihr Schlüssel nicht mehr passt, hat sie sich selbst verraten: woher kann sie das wissen, wenn sie nicht unerlaubt in die Wohnung eindringen wollte?
Natürlich kann dein Freund Besuch empfangen, wie er möchte. Er zahlt Miete für die Wohnung und darf sie daher vertragsgemäß nutzen. Besuch gehört dazu. Eventuell könnte man darüber sprechen, dass die verbrauchsabhängigen Nebenkosten (z.B. Warmwasser) für den Zeitraum entsprechend erhöht werden.
Deinem Freund kann man außerdem nur raten, die Dame höflich, aber sehr bestimmt in ihre Schranken zu weisen und ihr klarzumachen, dass sie sich in Dinge einmischt, die sie nichts angehen. Wenn sie das nicht akzeptiert, würde ich mal zum Mieterbund gehen und mir von einem Anwalt ein entsprechendes Schreiben aufsetzen lassen. Das kostet nicht die Welt und beeindruckt solche Leute meistens. Ich habe leider schon öfter bei älteren Vermietern erlebt (bitte keine Steine schmeißen - ich beziehe das nicht auf alle!), dass sie der Ansicht sind, in ihrem Haus dürften sie jederzeit überall rein und könnten allen Mietern vorschreiben, wie sie zu leben hätten. Lasst euch nicht einschüchtern, bleibt immer höflich, aber bestimmt.
Gruß karamel
Hi Karamel,
wenn ich zur Polizei geh und dort meinen Schlüssel hinterlege, lachen die mich aus.
Zumindest in Würzburg.
(Bei uns ist es saukalt)
det11
1. Schloss auswechseln! Deine Vermieterin, geschweige denn ihre Mutter, hat nichts in der Wohnung Deines Freundes verloren. Verlangt die Vermieterin daraufhin einen Schlüssel zum neuen Schloss, kann er sie gleich fragen, woher sie denn weiß, dass er das Schloss ausgewechselt hat.
Möchte sie nämlich mal die Wohnung besichtigen, dann nur mit dem Einverständnis des Mieters und besser auch in seinem Beisein. Ihre Mutter hat dort absolut nichts verloren und auch hier würde ich wenn es mal passend ist, die alte Dame darauf ansprechen, dass sie ihrer Tochter einen Haufen Ärger einholen kann, wenn sie unbefugt in Wohnungen rumstöbert, die anderweitig vermietet sind.
2. Sollte Dein Freund keine eigenen Wasseruhren haben, sollte er der Vermieterin Deine Anwesenheit schon melden.
So oder so, sollte er ihr mitteilen, dass Du momentan bei ihm wohnst. Verbieten kann sie es nicht, die Kaltmiete darf sie auch nicht deswegen erhöhen, aber gegebenfalls die Umlagen.
Verbieten darf ein Vermieter den Besuch nur, wenn er fühlt, dass die Wohnung überbelegt ist oder der Besuch den Hausfrieden stört.
ooops. doppelt gepostet - sorry...
-- Editiert von hermione am 15.11.2005 12:23:43
vielen lieben dank für die vielen antworten. das beruhigt mich wirklich. hatte schon angst, dass sie wirklich im recht wäre und ich nicht mehr zu besuch kommen dürfte.
es gibt eigene wasseruhren - also sollten die höhren kosten (wenn e welche gibt) per nachzahlung geregelt werden, oder?
zum letzten eintrag hmm gefühlsmäßig überbelget. naja die wohnung ist 25 qm, halt eine 1 zimmer wohnung. also theoretisch könnte man shcon von überbelegung sprechen, aber ihc bin ja nur nachts da. ich gehe morgesn um 8 und komme frühstens gegen 20 uhr wieder. kann man da von wohnen sprechen?
aber nichts desto trotz sind es nur noch 6 wochen in denen ich bei ihm in der nähe bin, danahc bin ich wieder 500 km entfernt...
vielen dank für eure antworten un dtipps. beruhigt mich wirklich
@det: Habe das mit der Polizei auch nur mal gelesen. Ist aber auch egal - der Schlüssel muss jedenfalls nicht beim Vermieter sein. Unser Vermieter will überhaupt keine Schlüssel, damit man ihm nix nachsagen kann. Dem sagen wir immer nur, wer einen Schlüssel zu unserem Haus hat, wenn wir in Urlaub fahren, das reicht ihm.
Hier ist es auch saukalt - wir haben heute morgen unter Null Grad gehabt und Donnerstag soll es schneien
<img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/verschiedene/s060.gif>
Und - wie isses sonst so?
-- Editiert von karamel am 15.11.2005 12:28:43
Hast mich falsch verstanden. Ich habe vor sieben Jahren in einer 18 qm Wohnung gewohnt. Die unter mir wurde an einen Mann vermietet, der heimlich mit Frau und drei Kindern einzog. Da man ja quasi sagt: 10 qm pro Person, hätten in der 18 qm Wohnung eigentlich nicht mal zwei Menschen wohnen sollen.
Ich denke 2 Personen bei 25 qm ist Okay.
Hallo!
Zum Thema Hausfriedensbruch wurde ja schon das Zutreffende gesagt
Was Deinen regelmäßigen Aufenthalt angeht, so solltet Ihr Euch allerdings schon Gedanken machen. Die Vermieterin kann Besuch
nicht verhindern, wenn (wie oben schon gesagt) die Wohnung nicht überbelegt ist, weil sie eben zu klein ist.
Die Frage ist, wie die Nebenkosten abgerechnet werden. Wenn sie nach Verbrauch abgerechnet werden, ist es kein Problem, wenn nach Personenzahl, ist es sehr wohl ein Thema.
Wenn dein Freund auch Nebenkosten (Müll z.B.) nach Personenzahl angerechnet bekommt, sollte er freiwillig diese Nebenkosten für zwei Pers. bezahlen.
____________
Vielleicht druckst Du mal einenText aus für die Vermieterin:Hier zum Beispiel aus einem Ratgeber für
Vermieter!
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Besucher dürfen längstens 6-8 Wochen bleiben
Besuch des Mieters - den können Sie ihm nicht verbieten! Doch was tun, wenn der Besuch länger bleibt und Sie dahinter eine ungenehmigte Untervermietung vermuten?
Besuch darf längstens 6 bis 8 Wochen bleiben. Bleibt er länger, wird der Besucher von den Gerichten als ungenehmigter Untervermieter betrachtet bzw. wird eine unerlaubte Daueraufnahme in den Mieterhaushalt darin gesehen.
Ganz ausnahmsweise kann sogar ein mehrmonatiger Aufenthalt noch als Besuch gewertet werden. Allerdings: So einen Extrem-Besuch muss Ihnen Ihr Mieter vorher anzeigen.
# Den Lebensgefährten darf Ihr Mieter mit in die Wohnung aufnehmen #
Nimmt Ihr Mieter nahe Familienangehörige, seinen Partner und dessen Kinder oder seine Eltern mit in die Wohnung auf, gelten diese Personen nicht als Untermieter.
Die Aufnahme dieser Personen muss Ihnen Ihr Mieter zwar anzeigen,
er muss jedoch nicht Ihre Zustimmung dazu einholen.
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http://www.steuernetz.de/homepages/vv/vermieterlex/b8.html
Hallo,
sagt doch genau das. "Meine Freundin übernachtet für ca. 6 Wochen bei mir, weil Sie ein Praktikum macht." Dann sind die Vermieter informiert. Machen dürfen sie nichts.
Das Türschloss würde ich auswechseln, oder so eine mobile kleine Alarmanlage kaufen, die man an die Tür klebt und wenn sie geöffnet wird, geht die los. Das hilft vielleicht auch schon.
Und jetzt?
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