Vermieterin behält Kaution grundlos ein - was nun?

17. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
-Ruby-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin behält Kaution grundlos ein - was nun?

Vorgeschichte:
- von Beginn an schwieriges Verhältnis zur Vermieterin: Ich habe auf eigene Kosten Laminat und Linolium in der Wohnung gelegt, mit ihr war telefonisch abgesprochen, dass für das Laminat die Tür um einige mm gekürzt wird. Resultat: sie sah die Tür, behauptete das wäre nicht so abgesprochen gewesen, warf den Mietvertrag auf den Boden und stürmte aus der Wohnung.
- Zwischendurch einzelne Konflikte (z.B. kaputtes Klo und die Vermieterin kümmert sich 2 Wochen lang nicht darum, gibt mir dann aber die Schuld dafür)
-Außerdem erfuhr ich von anderen früheren Mietern, dass sie schon mehrfach bei Mietern unbegründet die Kaution einbehielt (in den Fällen jeweils über 1000€).
-im mietvertrag steht, dass die wohnung bei einzug renoviert wird und bei auszug dafür nicht. habe ich auch so gemacht.
- die aktuelle Situation: Auszug nach 4 Jahren (ja, viel zu lang), vorher Gespräche mit ihr, ihre Aussage: sie wolle sowieso das ganze Haus renovieren, von daher gäbe das mit der Kaution gar kein Problem und sie würde sie innerhalb der nächsten Tage überweisen. Nun sind 2,5 Wochen vergangen, sie hat die Kaution nicht überwiesen und ist nicht erreichbar.

Problem: ich habe ihr blöderweise geglaubt, dass sie die Kaution zurückbezahlt und wollte wahrscheinlich auch Konflikte mit ihr vermeiden, weil sie zwischenmenschlich extrem unangenehm ist und habe kein Übergabeprotokoll gemacht, sondern die Wohnung nur mit zwei Zeugen angeguckt und Fotos gemacht.
Achja Nebenkostenabrechnung gibt es nicht, ich hab immer einen Fixpreis bezahlt. Da kann also gar nichts anfallen. Ich bin mir außerdem recht sicher, dass sie nie und nimmer die Kaution auf einem Konto angelegt hat.

Ich hab schon die Befürchtung, dass sich da nur mit viel Geduld was machen lässt. Wie gehe ich nun am besten vor?

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-- Editiert -Ruby- am 17.08.2013 21:52

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9 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Der Vermieter hat hier bis zu 6 Monate Zeit mit der Abrechnung der Kaution.



quote:
und habe kein Übergabeprotokoll gemacht, sondern die Wohnung nur mit zwei Zeugen angeguckt und Fotos gemacht.

Fristgerecht gekündigt mit Zugangsnachweis hast Du hoffentlich?
Deweiteren lese ich nur etwas von Auszug, aber nichts von der Rückgabe der Mietsache?



quote:
Nun sind 2,5 Wochen vergangen, sie hat die Kaution nicht überwiesen und ist nicht erreichbar.

Es wäre ja vermessen zu glauben das Vermieter auch mal Urlaub machen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
-Ruby-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab fristgerecht gekündigt mit Zugangsnachweis. Ich würde mir bei jedem anderem Vermieter keine Sorgen machen, aber auf Grund der Tatsache, dass sie schon bei mehreren Mietern die Kaution komplett einbehalten hat und mir gesagt hat, sie überweist die Kaution innerhalb weniger Tage bin ich sehr skeptisch. Ich habe die Wohnung zum vereinbarten Termin geräumt und ihr die Schlüssel übergeben.

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#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ich habe die Wohnung zum vereinbarten Termin geräumt und ihr die Schlüssel übergeben.




Dann ist die Kaution auch fällig. NK-Nachzahlung droht auch nicht.

Die Kaution kann nicht einfach 6 Monate einbehalten werden. Wenn kein Sicherungsbedürfnis mehr besteht, muss sie zurückgezahlt werden.

Du solltest die Vermieterin in Verzug setzen, also schriftlich per Einschreiben zur Rückzahlung nebst Zinsen bis spätestens ... 09.2013 (2 Wochen) auffordern.

Dann muss sie entweder abrechnen oder zurückzahlen.

Je nachdem müsste man dann nach Fristablauf/Reaktion entscheiden, was zu tun ist.

-- Editiert asap am 18.08.2013 17:00

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Dann ist die Kaution auch fällig.

Falsch, die Rückgabe der Wohnung lässt den Zweck der Kaution nicht entfallen und verpflichtet auch nicht zur Rückgabe der Kaution.



quote:
Die Kaution kann nicht einfach 6 Monate einbehalten werden. Wenn kein Sicherungsbedürfnis mehr besteht, muss sie zurückgezahlt werden.

Und genau das Sicherungsbedürfnis besteht ja hier offenbar noch.





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#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
quote:Dann ist die Kaution auch fällig.


Falsch, die Rückgabe der Wohnung lässt den Zweck der Kaution nicht entfallen und verpflichtet auch nicht zur Rückgabe der Kaution.



quote:Die Kaution kann nicht einfach 6 Monate einbehalten werden. Wenn kein Sicherungsbedürfnis mehr besteht, muss sie zurückgezahlt werden.


Und genau das Sicherungsbedürfnis besteht ja hier offenbar noch.




Die Vermieterin hatte bereits die Rückzahlung avisiert, NK-Abrechnung steht ebenfalls keine aus.

Wo siehst du denn da das Sicherungsbedürfnis?

Ist es denn nicht so, daß der Vermieter etwa vorhandene Schäden geltend machen und auch beweisen müsste?

Wieso ist das "falsch", wenn ich behaupte, die Kaution ist fällig, wenn sie der Vermieter willkürlich, ohne jeden Grund einbehält?

Weshalb soll Ruby den Verzug nicht herbeiführen, was spricht gegen dieses Schreiben?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Die Vermieterin hatte bereits die Rückzahlung avisiert,

Nicht beweisbar ...



quote:
Wo siehst du denn da das Sicherungsbedürfnis?
Ist es denn nicht so, daß der Vermieter etwa vorhandene Schäden geltend machen und auch beweisen müsste?

Vollkommen korrekt, das müsste er.
Nur gesteht ihm der Gesetzgeber für die Suche und Geltendmachung auch eine gewisse Zeit zu. Das müssen nicht 6 Monate sein, aber 2 Wochen sind wohl etwas zu knapp.



quote:
Wieso ist das "falsch", wenn ich behaupte, die Kaution ist fällig, wenn sie der Vermieter willkürlich, ohne jeden Grund einbehält?

Deine Formulierung las sich so, als würde mit Rückgabe der Wohnung auch die Kaution fällig. Und das ist halt nicht so.



quote:
Weshalb soll Ruby den Verzug nicht herbeiführen, was spricht gegen dieses Schreiben?

Nichts, deshalb habe ich ja da auch nichts gegen gesagt.





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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
quote:
Ich habe die Wohnung zum vereinbarten Termin geräumt und ihr die Schlüssel übergeben.

Dann ist die Kaution auch fällig. NK-Nachzahlung droht auch nicht.


Sehe ich nicht so. Die Exmieterin hat lediglich den Schlüssel abgegeben, eine Übergabe gab es nicht. Die Vermieterin mußte sich also die Wohnung alleine ansehen und wer weiß was da noch zutage kommt.

Eine Frage am Rande: Wie werden eigentlich die Heizkosten abgerechnet?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Eine Frage am Rande: Wie werden eigentlich die Heizkosten abgerechnet?

quote:
Achja Nebenkostenabrechnung gibt es nicht, ich hab immer einen Fixpreis bezahlt.






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#9
 Von 
-Ruby-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Sehe ich nicht so. Die Exmieterin hat lediglich den Schlüssel abgegeben, eine Übergabe gab es nicht. Die Vermieterin mußte sich also die Wohnung alleine ansehen und wer weiß was da noch zutage kommt.


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Nein, das stimmt nicht. Sie hat zwar vorher angegeben sich die Wohnung ja gar nicht mehr ansehen zu müssen, da sowieso alles renoviert wird, ging dann aber bei Schlüsselübergabe trotzdem durch die Wohnung und hat aber nichts angemerkt. Es gab nur kein Übergabeprotokoll. Zutage kommen wird da bei der Renovierung einiges. Die Vermieterin ist ein Messie und das gesamte Haus ist komplett marode.


Hier noch einige problematische Fakten:
-ich bin ein Jahr im Ausland, muss also alles von hier machen bzw. soweit es möglich ist über Freunde und Eltern
-die Vermieterin öffnet Briefe eher selten (stapeln sich im Treppenhaus), hat einen falschen Namen auf der Klingel an der Tür angegeben und öffnet auch die Tür eher selten. Ich habe als ich da gewohnt hab oft mitgekriegt wie Beamte wochenlang versucht haben sie zu erreichen. Ich glaube am sichersten wäre es, wenn Freunde ihr den Brief unter der Wohnungstür hindurch schieben würden oder so etwas.


-- Editiert -Ruby- am 21.08.2013 20:30

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