Vermieterin behält einen Teil meiner Kaution ein

21. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Fablemu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin behält einen Teil meiner Kaution ein

Hallo,
ich bin aus meiner alten Wohnung ausgezogen, habe meiner Vermieterin die Wohnung 2 Tage vor Schlüsselübergabe gezeigt, Sie hat mir gesagt, was ich in ihren Augen noch tun muss, um mene Kaution wieder komplett zurück zu bekommen. All diese "Beanstandungen" habe ich beseitigt. Bei der Schlüsselübergabe kam dann von mir die Frage, ob ich dann meine komplette Kaution wieder zurück bekomme, Sie meinte ja. 8 Tage später kam dann an meine neue Postadresse ein Brief. Die Kautionsabrechnung.
Mein Problem damit: 1. meine Vermieterin zieht mir statt 13 Kubikmeter 14 Kubikmeter Wasser a 4,54€ ab. 2. zieht Sie mir von meiner Kaution 100 € Schadenersatz für einen, laut Ihr von mir an der Badtüre angebrachten Toilettenpapierhalter ab. Mein Problem damit ist, dass dieser Toilettenpapierhalter schon an dieser Türe angebracht war, als ich eingezogen bin.
Bisher habe ich 10 Tage lang versucht Sie telefonisch zu erreichen, habe Ihr 2 mal auf den Anrufbeantworter gesprochen, mit der Bitte, das Sie sich bei mir melden soll und habe mehrfach abends vor Ihrer Haustüre auf Sie gewartet, um mit Ihr zu Sprechen, doch es kam niemand. Am Sonntag habe ich Ihr dann einen Brief, indem ich alles, wie hier beschrieben erkläre und habe Ihr eine Frist bis zum 30.4.2010 gesetzt, mir die 104,54 € herauszugeben gesetzt.
Was könnte ich tun, wenn Sie weiterhin nicht reagiert?
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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Grundsätzlich hat ein VM max. 6 Monate Zeit nach Rückgabe der Wohnung, eventuelle Ansprüche geltend zu machen (z.B. Abschlag auf Jahresabrechnung der Betriebskosten 2010, die ja erst im Frühjahr 2011 fällig wären).

D.h. Fälligkeit der gesamten Kaution liegt noch gar nicht vor und damit ist eine Fristsetzung hinfällig. Etwas anderes ist das Thema Schadensersatz für eine Toilettenpapierhalter. Liegt denn eine Einzugs- bzw. Übergabe- bzw Auszugsprotokoll vor. Ist denn der "Schaden" dokumentiert.

Wenn nicht, muss der VM beweissen, dass es so war, wenn er Schadensersatz will !

Die € 4,54 sind wohl eher ein Schreibfehler, als dass da jemand Geld damit machen will !

MFG

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#2
 Von 
Fablemu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich hatte vergessen zu schreiben, dass es der VM um die Bohrlöcher in der Türe geht, da der Halter ja dort befestigt wurde.
Ich habe den Rest der Kaution schon erhalten, von da her habe ich die Frist egsetzt, weil es ja egal ist,ob Sie mir heute, oder in 6 Monaten vorwirft diesen Halter dort befestigt und somit die Tür beschädigt zu haben.
Ich bin damit nicht einverstanden, denn die Behauptung, ich hätte den Toilettenpapierhalter dort angebracht stimmt nicht.
Nein, es liegt weder vom Einzug, noch vom Auszug ein Protokoll vor.
Aber mein eigentliches Inetresse liegt eher darin was ich tun kann, um MEINE 100€ wieder zu bekommen, die sie mir unberechtigterweise vorenthält?

Was ich bisher schon gelesen hatte wäre ein Mahnbescheid gegen meine VM.
Was wäre sonst evtl. auch günstiger möglich?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ein Mahnbescheid setzt eine Fälligkeit der Forderung voraus !

Die VM muss praktisch schriftlich auf Herausgabe der € 100,00 aufgefordert werden und sie muss es endgültig am besten schriftlich verweigert haben !

Das ist hier durchaus noch nicht geklärt !

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#4
 Von 
Fablemu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Vermieterin wie geschrieben in meinem Brief zur Herausgabe der 100€ aufgefordert, doch bisher kam keine Antwort.

Gibt es sonst noch Ideen, was ich tun könnte?

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