Vermieterin besteht auf Waschmaschine, die nicht ihre ist beim Auszug

25. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go642337-79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin besteht auf Waschmaschine, die nicht ihre ist beim Auszug

Hallo,
ich ziehe aus einem WG-Haus als letzte Mieterin aus, da das Haus auf Eigenbedarf angemeldet wurde. Ich wohne in dieser WG seit 3 Jahren und kurz bevor ich eingezogen bin, hat sich das Haus eine neue Waschmaschine gekauft von deren eigenem Geld, ohne das die Vermieterin etwas gezahlt hat. Die alte Waschmaschine von der Vermieterin wurde daraufhin entsorgt, weil sie sehr alt und schon viele Mängel aufwies. Ob und in wie fern das mit der Vermieterin abgesprochen war, kann ich leider nicht sagen.

Im August 2020 bin ich in dann in die Wohnung des WG-Hauses gezogen und habe noch 37€ Abschlag für die Waschmaschine meinem Vormieter, von dem ich das Zimmer übernahm, gezahlt. Mittlerweile wohnt niemand mehr, der für die Waschmaschine gezahlt hat, in dem Haus, außer ich. Ich bin die letzte, die nun morgen auszieht.
Da ich für diese Waschmaschine damals ja Geld gezahlt habe, (die Ablöse von 37€), habe ich vor, die Waschmaschine mitzunehmen in meine neue Wohnung. Jetzt diskutiert aber meine Vermieterin mit mir, von wegen dass das ja Ihre sei bzw. schon immer eine Waschmaschine im Haus gewesen sei, und deswegen ich kein Anrecht auf die Waschmaschine habe.

Ich nahm Kontakt mit dem auf, welche die damals neue Waschmaschine kurz vor meinem Einzug gekauft hatte. Er meinte, die Vermieterin habe finanziell nichts gezahlt, sie haben die Waschmaschine unter den "WGlern" aufgeteilt und von sich aus gekauft. Er hat auch noch die Rechnung, auf der sein Name steht. Ich habe auch einen Nachweis, wie ich dem Vormieter die Ablöse-Summe per Paypal gesendet habe für die Waschmaschine. Rechtlich ist es ja seine, weil sein Name auf der Rechnung steht? Da keiner mehr von den Leuten hier wohnt, welche damals Geld für den neuen Kauf der Maschine gezahlt haben, kann ich die Waschmaschine doch mitnehmen?

Im Mietvertrag steht lediglich:
"Der Mieter ist berechtigt, Waschküche, Trockenboden und Abstellräume etc., soweit vorhanden, gemäß der Hausordnung unentgeldlich mitzubenutzen"

Meine Frage ist nun: Kann ich die Waschmaschine mitnehmen? Sie ist ja nicht explizit im Mietvertrag aufgezählt. Oder gehört die Waschmaschine zur "Waschküche", also ist das Inventar automatisch in dem Wort "Waschküche dabei"? Dass eine Waschmaschine zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird, steht nämlich nirgends im Mietvertrag. Also ist das rechtlich ja auch nicht Ihre oder? Sie hat ja keinen Anspruch auf sie.

Wäre super, wenn jemand sein Wissen darüber mir mitteilen könnte... Leider ist morgen schon der Umzug und es drängt sehr.

Liebe Grüße und Danke

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29 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9684 Beiträge, 4411x hilfreich)

Wenn man die Frage rechtlich saubern einordnen will, dann wird es sehr kompliziert. Zunächst muss man nämlich schauen, wie diese WG rechtlich organisiert war. Dazu müsste man wissen, ob du beim Einzug einen eigenen, neuen Mietvertrag erhalten hast oder ob du in einen bestehenden Mietvertrag eingetreten bist. Wenn letzteres der Fall ist, wäre zu prüfen, wie das genau erfolgte und ob du damit die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vollständig übernommen hast.

Unabhängig davon sollte sich die Vermieterin bewusst sein, dass diese neue Waschmaschine zumindest nicht der Vermieterin gehört. Die Vermieterin könnte maximal Schadensersatz für die alte, entsorgte Waschmaschine verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes kann auch bei 0 Euro liegen. Insoweit wäre es aber natürlich gut, wenn der Käufer der neuen Waschmaschine Zustand und Alter der Vermieterin-Waschmaschine bestätigen kann.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
Die alte Waschmaschine von der Vermieterin wurde daraufhin entsorgt, weil sie sehr alt und schon viele Mängel aufwies. Ob und in wie fern das mit der Vermieterin abgesprochen war, kann ich leider nicht sagen.

Dennoch wäre wichtig zu wissen, wie dies abgelaufen ist.
Mieter dürfen kein Eigentum des Vermieters einfach entsorgen !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4359 Beiträge, 2281x hilfreich)

Zitat (von go642337-79):
Die alte Waschmaschine von der Vermieterin wurde daraufhin entsorgt, weil sie sehr alt und schon viele Mängel aufwies.


Die Vermieterin hat eine Waschmaschine gestellt. Wenn die bisher vorhandene Waschmaschine entfernt wird, schuldet man eine Waschmaschine. Von der Qualität und Güte wie die vorhandene. Wenn es z.B. eine Miele war, die jetzt durch eine Bomann ersetzt wurde, dann ist das ein schlechter Tausch.

Wenn die nicht mehr vorhanden ist, wird die Vermieterin eine Waschmaschine von der Kaution abziehen. Ob sich das lohnt für die vor 37 Euro, die vor 3 Jahren gezahlt worden ist.

Die Waschmaschine gehört auch nicht der TE, sondern einem Mieter, der schon lange ausgezogen ist. Was sagt der eigentliche Eigentümer dazu?

Ich würde das Teil stehen lassen. Bei 37 Euro lohnt sich der Ärger und die Schlepperei garnicht.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37554 Beiträge, 13800x hilfreich)

Noch in Ergänzung: diese 37 €, ich würde sie als Nutzungsentschädigung sehen; nicht als anteilige Eigentumsübertragung. Ich sehe keinerlei Anspruchsgrundlage der Fragestellerin, das Teil mitzunehmen. Wie das zwischen den Eigentümern der Waschmaschine und der Vermieterin zu regeln ist, das ist nicht Dein Problem.

wirdwerden

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#5
 Von 
go642337-79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Jeder von uns hat einen eigenen Mietvertrag.

Aber es ist nirgends im Mietvertrag niedergeschrieben, dass sie eine Waschmaschine gestellt hat. Ich wohne in der Wohnung, da war ihre alte nicht (mehr) da. Dementsprechend kann Sie es ja auch einfach nur behaupten.
Der alte Mieter, der die Maschine gekauft hat, hat mir ein Übergabeprotokoll geschrieben, dass mir die neue Maschine jetzt gehört.

Wenn jemand für die alte Maschine aufkommen muss, dann ja die alten Mieter, die die alte Maschine weg geworfen haben ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

Wie ist der Übergang (Ausscheiden des alten Mieters und Eintritt des neuen Mieter) denn schrifltich festgehalten worden ? Gab es einen neuen vom Mieter und Vermieter unterzeichneten Mietvertrag ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39234x hilfreich)

Zitat (von go642337-79):
hat sich das Haus eine neue Waschmaschine gekauft

Es wäre mir neu, das Häuser sich was kaufen können ...
Es wäre also mal als erstes aufzudröseln, wer alles die WaMa gekauft hat.



Zitat (von go642337-79):
Die alte Waschmaschine von der Vermieterin wurde daraufhin entsorgt

Wenn man mal davon absieht, das Diebstahl und Sachbeschädigung Straftaten sind, steht der Vermieterin entsprechend Schadenersatz zu.



Zitat (von go642337-79):
Da ich für diese Waschmaschine damals ja Geld gezahlt habe, (die Ablöse von 37€),

Da wäre zu klären, "Ablöse für was".



Zitat (von go642337-79):
Rechtlich ist es ja seine, weil sein Name auf der Rechnung steht?

Nö.
Wie kommt man denn auf so eine absurde Theorie?
Es ist ganz offensichtlich nicht seine
Zitat (von go642337-79):
Da keiner mehr von den Leuten hier wohnt, welche damals Geld für den neuen Kauf der Maschine gezahlt haben, kann ich die Waschmaschine doch mitnehmen?




Zitat (von go642337-79):
Sie ist ja nicht explizit im Mietvertrag aufgezählt.

Also nimmt man auch die Fenster, Türen, Klo, Waschbecken, ... auch mit?



Zitat (von go642337-79):
Jeder von uns hat einen eigenen Mietvertrag.

Wurde man denn Nachmieter oder Neumieter?



Zitat (von go642337-79):
Der alte Mieter, der die Maschine gekauft hat, hat mir ein Übergabeprotokoll geschrieben, dass mir die neue Maschine jetzt gehört.

Um mal zu visualisieren, wie relevant das Zettelchen ist




Zitat (von go642337-79):
Wenn jemand für die alte Maschine aufkommen muss, dann ja die alten Mieter, die die alte Maschine weg geworfen haben ?

Zivilrechtlich würde man haften, wenn man Rechtsnachfolger wurde.
Die begangenen Straftaten bleiben hingegen bei den Tätern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13447 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

es liegt ja ein Kaufvertrag vor. Wenn die Vermieterin nun das Eigentum beansprucht, dann schuldet sie natürlich noch diesen Kaufpreis. Im Gegenzug steht ihr der Wertersatz der entsorgten Maschine zu, der aber ziemlich sicher niedriger ist (ich vermute, dass das sogar Null ist - nachweisbar wahrscheinlich durch eine Aussage des Mieters der die neue Maschine gekauft hat). Im Ergebnis müsste die Vermieterin also noch was zahlen. :grins:

Zitat:
Die Waschmaschine gehört auch nicht der TE, sondern einem Mieter, der schon lange ausgezogen ist.
Doch, die Waschmaschine wurde gekauft, damit ist das Eigentum übergegangen (vorausgesetzt, der Verkäufer war Eigentümer, wovon hier aber auszugehen ist).

Zitat:
Noch in Ergänzung: diese 37 €, ich würde sie als Nutzungsentschädigung sehen; nicht als anteilige Eigentumsübertragung.
??? - was für eine Nutzung soll denn da entschädigt werden? Die für die Ewigkeit? (das nennt man dann normalerweise wohl "Kauf")

Abseits vom Rechtlichen würde ich mir aber überlegen (und zwar auf beiden Seiten), ob es wirklich sinnvoll ist, über eine gebrauchte Waschmaschine zu streiten.

Stefan

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30478 Beiträge, 5444x hilfreich)

@TE:
Meine Empfehlung: Lass die WaMa stehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39234x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn die Vermieterin nun das Eigentum beansprucht, dann schuldet sie natürlich noch diesen Kaufpreis.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von reckoner):
nachweisbar wahrscheinlich durch eine Aussage des Mieters

Den Optimismus teile ich nicht.
Jedenfalls liegt die volle Beweislast für den Wert der rechtswidrig entsorgten WaMa bei den Mietern.



Zitat (von reckoner):
Doch, die Waschmaschine wurde gekauft, damit ist das Eigentum übergegangen (vorausgesetzt, der Verkäufer war Eigentümer, wovon hier aber auszugehen ist).

Da hat man den Sachverhalt offensichtlich nicht verstanden...



Zitat (von reckoner):
Abseits vom Rechtlichen würde ich mir aber überlegen (und zwar auf beiden Seiten), ob es wirklich sinnvoll ist, über eine gebrauchte Waschmaschine zu streiten.

Dem hin gegen kann man nur voll zustimmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13447 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Jedenfalls liegt die volle Beweislast für den Wert der rechtswidrig entsorgten WaMa bei den Mietern.
Da wäre ja schonmal die erste Frage, bei welchem Mieter die liegen soll.
Der TS hat die Wohnung jedenfalls glaubhaft ohne diese(!) Waschmaschine bezogen (er musste sich extra eine andere kaufen).

Außerdem liegt die erste Beweislast sowieso bei der Vermieterin. Und zwar dafür, dass es beim Einzug überhaupt eine mitvermietete Waschmaschine gab (steht dann im Mietvertrag - so wie man es etwa bei Küchen kennt).

Anmerkung: Eine Waschmaschine ist nicht mit der normalen Ausstattung vergleichbar (Steckdosen etc.), es ist nicht übliche so etwas mitzuvermieten. Daher liegt die Beweislast natürlich bei der Vermieterin (ebenso wie für die angeblich beim Einzug vorhandenen goldenen Wasserhähne etc.).

Zitat:
Da hat man den Sachverhalt offensichtlich nicht verstanden...
Ja - wenn du mit "man" dich meinst.
Die Maschine wurde eindeutig vom Vormieter an den TS verkauft. Dazu gibt es einen Vertrag.
Und irgendwann einmal wurde die Maschine auch neu gekauft, ebenfalls mit (vorliegendem) Vertrag. Daher besteht absolut keine Grundlage dafür, dass die Vermieterin jemals Eigentümerin war, oder es jetzt ist.

Und falls die Vermieterin das Eigentum jetzt doch einfordert (ich sag' ja nicht, dass sie einen Anspruch darauf hat - aber wenn beispielsweise ein Gericht wider meiner Erwartung das so entscheiden würde) dann wäre der Kaufpreis eben noch offen (mag aber verjährt sein).

Noch ein Punkt: Eine Kleinreparaturklausel, so es sie denn gibt, kommt bei einer Waschmaschine nicht zum Tragen (zu teuer).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39234x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da wäre ja schonmal die erste Frage, bei welchem Mieter die liegen soll.

In der Regel beim Vormieter, es sei denn der Nachmieter ist Rechtsnachfolger.



Zitat (von reckoner):
Die Maschine wurde eindeutig vom Vormieter an den TS verkauft.

Davon ist im hier geschilderten Sachverhalt nichts zu lesen - in Gegenteil.



Zitat (von reckoner):
Dazu gibt es einen Vertrag.

Echt? Dann zeig den doch mal ...



Zitat (von reckoner):
Noch ein Punkt: Eine Kleinreparaturklausel, so es sie denn gibt, kommt bei einer Waschmaschine nicht zum Tragen (zu teuer).

Völliger Unfug ...



Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13447 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Echt? Dann zeig den doch mal ...
".. und habe noch 37€ Abschlag für die Waschmaschine meinem Vormieter, von dem ich das Zimmer übernahm, gezahlt." - und das ist natürlich ein Kaufvertrag.

Nicht ganz klar ist, ob die Waschmaschine jetzt dem TS alleine gehört, oder dem Hauptmieter, oder der WG als Gemeinschaft. In keinem Fall gehört sie aber der Vermieterin.

Zitat:
Völliger Unfug ...
Was soll daran Unfug sein?
Wenn die Vermieterin behauptet, dass damals der Mieter - quais in ihrem Auftrag - eine neue Waschmaschine auf seine Kosten gekauft hat (weil er dazu sowieso verpflichtet gewesen wäre, eben aufgrund einer Kleinreparaturklausel), dann ist das nicht durchsetzbar (weil: zu teuer).

Ich hatte das auch nur gesagt um solche Gedanken direkt auszuschließen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37554 Beiträge, 13800x hilfreich)

Stefan, woher kommt die Erkenntnis, dass die Vereinbarung mit wem auch immer, ein Kaufvertrag für die Waschmaschine darstellte? Vielleicht mal an eine Nutzungsentschädigung gedacht? Scheint mir angesichts des Preises, der da gleistet wurde, irgendwie einfach realistischer. Fakt ist, die Maschine, die im Eigentum der Vermieterin stand, ist weg. Auch wenn dieselbe alt war, hätte man sie nicht einfach entsorgen dürfen. Und das jetzige Objekt der Begierde ist ja nach Jahren der Nutzung auch nicht mehr brandneu. Auf was die Vermieterin im Augenblick einen Anspruch hat, das vermag ich nicht abzuschätzen. Allerdings bin ich mir relativ sicher, dass man für 37 € kein Alleineigentum an einer gut funktionierenden Waschmaschine erwirbt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39234x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
und das ist natürlich ein Kaufvertrag.

Mag in Deiner Welt so sein.
Wir richten uns hier allerdings nach dem BGB.



Zitat (von wirdwerden):
Allerdings bin ich mir relativ sicher, dass man für 37 € kein Alleineigentum an einer gut funktionierenden Waschmaschine erwirbt.

Die bisherige Sachverhaltsschilderung zeigt ganz deutlich, das kein Alleineigentum an der Waschmaschine erworben wurde.


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9684 Beiträge, 4411x hilfreich)

Zitat (von go642337-79):
Jeder von uns hat einen eigenen Mietvertrag.
Sofern in dem Mietvertrag nicht irgendwelche sehr besonderen Vereinbarungen, die dann auch noch gültig sein müssten, drinstehen, haftest du damit nicht für Dinge, die andere Mieter getan haben. Das ist insoweit gut, weil du somit mit der Entsorgung der alten Waschmaschine nichts zu tun hast. Die Vermieterin wird von dir keinen Schadensersatz für die alte Waschmaschine einklagen können.

Bleibt aber immernoch die Frage, wem die neue Waschmaschine gehört. Offenbar wurde die gemeinschaftlich von mehreren Personen angeschafft. Auch du hast dich daran beteiligt. Wegen 37 Euro wird sie aber nicht dir gehören. Zumindest glaube ich kaum, dass du 2020 für den Betrag Alleineingentum an einer kurz zuvor angeschafften Waschmaschine erworben hast. Das war ein Anteil, somit gehörte die Waschmaschine immernoch mehreren Personen.

Wenn man das wirklich rechtlich aufdröseln möchte, so müsste man diskutieren, ob die anderen Eigentümer durch den Wegzug bzw. das Zurücklassen der Waschmaschine ihr Eigentumsrecht aufgegebeen haben. Dafür spricht meiner Meinung nach einiges. Einigermaßen abwegig würde ich eine Argumentation finden, die anderen Eigentümer hätten der Vermieterin ihren Anteil der Waschmaschine geschenkt. Klar, möglich ist viel. Aber dafür sollte die Vermieterin schon irgendwelche Belege liefern. Du zumindest hast deinen Eigentumsanteil an der Waschmaschine nicht der Vermieterin geschenkt.

Ich halte es daher für wahrscheinlich, dass diese Waschmaschine nun komplett dir gehört (wegen Eigentumsaufgabe der anderen) und du damit machen kannst, was du willst. Am stressfreiesten wäre natürlich, wenn du sie ebenfalls der Vermieterin z.B. gegen einen kleinen Obulus überlässt. Aber ich sehe nicht, dass die Vermieterin darauf einen Anspruch hat.

Ob die Vermieterin selber dann gegen die Mieter vorgeht, welche 2020 ihr Eigentum entsorgt haben, ist eine andere Frage. Ich bezweifle, dass sie das wirklich tun würde. Für ein Vorgehen gegen dich fehlt es meiner Meinung nach wie oben dargestellt an sinnvollen Argumenten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13447 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Stefan, woher kommt die Erkenntnis, dass die Vereinbarung mit wem auch immer, ein Kaufvertrag für die Waschmaschine darstellte?
Weil der TS es so geschrieben hat.

Zitat:
Vielleicht mal an eine Nutzungsentschädigung gedacht? Scheint mir angesichts des Preises, der da gleistet wurde, irgendwie einfach realistischer.
Nochmal, für welche Nutzung?
Und warum sollte ein Mieter den anderen entschädigen, wenn keinem der beiden die Waschmaschine gehört?

Zitat:
Fakt ist, die Maschine, die im Eigentum der Vermieterin stand, ist weg. Auch wenn dieselbe alt war, hätte man sie nicht einfach entsorgen dürfen.
Beides hatte ich nie bestritten, betrifft den TS aber nicht.

Zitat:
Allerdings bin ich mir relativ sicher, dass man für 37 € kein Alleineigentum an einer gut funktionierenden Waschmaschine erwirbt.
Zugegeben, der Preis hat mich auch etwas irritiert. Erstens soll die Maschine ja fast neu gewesen sein, und zweites: warum dieser krumme Betrag?
Daher hatte ich ja auch schon angemerkt, dass vielleicht nur ein Anteil an der Maschine gekauft wurde (Beispiel: sie hat 370 Euro gekostet, macht bei 4 Parteien je 74 Euro, und davon dann die Hälfte, weil gebraucht).
Trotzdem ist die Vermieterin daran nicht beteilgt, und nur darum geht es hier.

@cauchy: Volle Zustimmung.

Zitat:
Ob die Vermieterin selber dann gegen die Mieter vorgeht, welche 2020 ihr Eigentum entsorgt haben, ist eine andere Frage. Ich bezweifle, dass sie das wirklich tun würde.
Das dürffte verjährt sein, die Frist beträgt 6 Monate.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39234x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und warum sollte ein Mieter den anderen entschädigen, wenn keinem der beiden die Waschmaschine gehört?

Eventuell weil die noch weniger Ahnung von Recht haben als Du?



Zitat (von reckoner):
Weil der TS es so geschrieben hat.

Zumindest hier in diesem Betrag hat er davon nichts geschrieben.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30478 Beiträge, 5444x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Weil der TS es so geschrieben hat.
Nö, sie hat dem Vormieter 37,- Ablöse gegeben. Der hat das in das Ü-Protokoll aufgenommen.
Zitat (von reckoner):
Trotzdem ist die Vermieterin daran nicht beteilgt, und nur darum geht es hier.
Nö, die TS fragte, ob sie diese Waschmaschine mitnehmen kann.
Zitat (von reckoner):
Das dürffte verjährt sein, die Frist beträgt 6 Monate.
Welche Frist? Die TS ist am 26.8. (vorgestern) ausgezogen.

Ob mit oder ohne WM--- weiß man nicht. Ne ca 3 Jahre alte WM für 37,-... vielleicht hat sie die gern mitgeschleppt?
Wie die Vermieterin ihr Eigentum an einer x Jahre alten (entsorgten) Waschmaschine sieht...und evtl. noch anderes im Haus---weiß man auch nicht.
Aber es soll Vermieter*innen geben, die sehr genau sind und gern auf Kautionen greifen--- ob zu Recht oder nicht---sagt evtl. ein Gericht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13447 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Zumindest hier in diesem Betrag hat er davon nichts geschrieben.
Ich hab' es in #13 sogar zitiert ...

Zitat:
Nö, sie hat dem Vormieter 37,- Ablöse gegeben. Der hat das in das Ü-Protokoll aufgenommen.
Und was hat die Vermieterin damit zu tun?
Eine Weitergabe von Gegenständen vom Vormieter an den Nachmieter gegen Zahlung schließt gerade aus, dass vermieterseitig ein Eigentum vorliegt. Kommt beispielsweise bei Küchen regelmäßig vor.
Entweder ist sie (die Waschmaschine, oder eben eine Küche u.s.w.) mitgemietet, dann gibt es keine Zahlung an den Vormieter. Oder aber sie ist im Eigentum der/des Mieter/s.

Zitat:
Nö, die TS fragte, ob sie diese Waschmaschine mitnehmen kann.
Sie fragt, wem von beiden (Vermieterin oder Mieter) die Waschmaschine gehört.
Wenn du aber jedes Wort auf die Goldwaage legen willst: Natürlich kann sie das, 2 Helfer oder eine Sackkarre reichen.

Zitat:
Welche Frist? Die TS ist am 26.8. (vorgestern) ausgezogen.
Unsinn. Auszug war so etwa August 2020. Mit der TS hat das gar nichts zu tun, darum ging es nicht.

Zitat:
Aber es soll Vermieter*innen geben, die sehr genau sind und gern auf Kautionen greifen--- ob zu Recht oder nicht---sagt evtl. ein Gericht.
Kein Problem. Dann muss die Vermieterin ja nur nachweisen, dass beim Einzug eine Waschmaschine mitvermietet wurde. Das steht ja sicher im Mietvertrag und/oder im Übergabeprotokoll.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30478 Beiträge, 5444x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und was hat die Vermieterin damit zu tun?
Lies nochmal nach: Jetzt diskutiert aber meine Vermieterin mit mir, von wegen dass das ja Ihre sei bzw. schon immer eine Waschmaschine im Haus gewesen sei, und deswegen ich kein Anrecht auf die Waschmaschine habe.
Ob die Vermieterin damit was zu tun oder zu tun bekommt, weiß man noch nicht, weil man nicht weiß, ob die WM noch im Haus steht und wenn nicht, wie die Vermieterin bei der Übergabe drauf ist.
Und die TE meint auch: Ich wohne in der Wohnung, da war ihre alte nicht (mehr) da. Dementsprechend kann Sie es ja auch einfach nur behaupten.

Zitat (von reckoner):
Entweder ist sie (die Waschmaschine, oder eben eine Küche u.s.w.) mitgemietet, dann gibt es keine Zahlung an den Vormieter.
Komisch. Es HAT eine Ablösezahlung an den Vormieter gegeben. Nur deshalb meint die TE, die WM gehöre ihr.

Zitat (von reckoner):
Oder aber sie ist im Eigentum der/des Mieter/s.
Ja, vielleicht.
Wir wissen nicht, was sich bei Übergabe des Hauses zB am 31.8. ergibt oder am WE bereits ergeben hat.

Zitat (von reckoner):
Unsinn.
NÖ. Die TE ist die einzige und letzte Mieterin, sie übergibt als einzige das Haus, kein anderer Mieter/Vormieter ist mehr greifbar. Hoffentlich gehts NUR um die Waschmaschine.

Zitat (von reckoner):
Kein Problem. Dann muss die Vermieterin ja nur nachweisen, dass beim Einzug eine Waschmaschine mitvermietet wurde. Das steht ja sicher im Mietvertrag und/oder im Übergabeprotokoll.
Mein Reden. Dein Lesen.
...oder sie behält was von der Kaution ein, sucht sich juristischen Rat ...usw.usf.

Vielleicht bekommen wir mal eine Rückmeldung von der TE??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9684 Beiträge, 4411x hilfreich)

An den Fragesteller den HInweis, den user anami zu ignorieren. Dort fehlt es entweder an der Bereitschaft oder dem Wissen, um wirklich rechtlich sinnvoll zu antworten.

Zur Sache selber habe ich mich ja ausführlich geäußert. Man kann über diverse Dinge diskutieren. Fundamental wichtig ist deine Aussage, dass du einen Einzelmietvertrag hast. Du hast nichts mit einer Waschmaschine zu tun, die vor deinem Mietbeginn entsorgt wurde. Das solltest du der Vermieterin klarmachen. Weiterhin hast du offenbar mindestens ein Teileigentum an der neuen Waschmaschine erworben. Ich zumindest kann nicht erkennen, auf welcher Basis die Vermieterin ein Eigentum an der neuen Waschmaschine erworben haben sollte. Nur weil sie in der Waschküche steht sicher nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
go642337-79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure regen Kommentare. Tatsächlich hat meine Vermieterin eingesehen, dass Sie kein Anrecht auf diese Waschmaschine hat. Nachdem ich ihr die Rechnung von der neuen Waschmaschine gezeigt habe, hat sie sie mir ohne weiteres überlassen. Da ich nicht für das entsorgen der alten Waschmaschine, welche ihr gehört hat, verantwortlich war, betrifft mich das ganze auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
celticcat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Unabhängig davon sollte sich die Vermieterin bewusst sein, dass diese neue Waschmaschine zumindest nicht der Vermieterin gehört. Die Vermieterin könnte maximal Schadensersatz für die alte, entsorgte Waschmaschine verlangen.


m.e. kann die Vermieterin aber diesen Schadensanspruch nur gegen die Person geltendmachen , die die Washmaschine damals entsorgt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
celticcat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von reckoner):
Die Maschine wurde eindeutig vom Vormieter an den TS verkauft.


Davon ist im hier geschilderten Sachverhalt nichts zu lesen - in Gegenteil.
Zitat (von go642337-79):
Da ich für diese Waschmaschine damals ja Geld gezahlt habe, (die Ablöse von 37€)
,
Zitat (von go642337-79):
Im August 2020 bin ich in dann in die Wohnung des WG-Hauses gezogen und habe noch 37€ Abschlag für die Waschmaschine meinem Vormieter
Zitat (von go642337-79):
Ich habe auch einen Nachweis, wie ich dem Vormieter die Ablöse-Summe per Paypal gesendet habe für die Waschmaschine. Rechtlich ist es ja seine, weil sein Name auf der Rechnung steh

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39234x hilfreich)

@celticcat
Möchtest Du mit dem Beitrag in #25 irgend was zum Ausdruck bringen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2072 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Komisch. Es HAT eine Ablösezahlung an den Vormieter gegeben. Nur deshalb meint die TE, die WM gehöre ihr.


Was das aktuelle Eigentum der Waschmaschine angeht:
Ich sehe durchaus auch, dass das Gerät jetzt der TE gehört, egal ob es vorher der WG als Gemeinschaft oder der Vermieterin gehört hatte.

Ich sehe keinen Anhaltspunkt anhand dessen die Vermieterin hätte stutzig werden müssen, dass es nicht die Maschine des Vormieter ist. Somit hat sie die Maschine meiner Meinung nach tatsächlich durch die Zahlung von 37 EUR gutgläubig erworben. Der Verkäufer hat sie jedoch möglicherweise den anderen Eigentümern unterschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39234x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Somit hat sie die Maschine meiner Meinung nach tatsächlich durch die Zahlung von 37 EUR gutgläubig erworben

Wie soll man bei 37 EUR für eine gute, funktionsfähige WaMa ein "gutgläubig" denn realistisch verargumentieren, wenn die gleichen Modelle für das 5-10 fache such dem Markt sind?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30478 Beiträge, 5444x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ich sehe keinen Anhaltspunkt anhand dessen die Vermieterin hätte stutzig werden müssen,
Ist doch nun erledigt. Die Rückmeldung der TE ist doch deutlich lesbar.

Vorige Woche war die VM noch anderer Ansicht:
Jetzt diskutiert aber meine Vermieterin mit mir, von wegen dass das ja Ihre sei bzw. schon immer eine Waschmaschine im Haus gewesen sei, und deswegen ich kein Anrecht auf die Waschmaschine habe.
Und da wegen Eigenbedarf gekündigt wurde... weiß man nicht unbedingt, was eine Vermieterin da noch so in petto hat...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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