Vermieterin droht mit fristloser Kündigung

16. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
schwabi111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)
Vermieterin droht mit fristloser Kündigung

Hallo,

bisher kamen wir mit unserer Vermieterin recht gut klar, in der letzten Zeit aber fängt sie an, ständig zu meckern, wir würden die Miete nicht bezahlen. Wir wissen schon länger, dass unsere VM wohl Alkoholikerin ist, trinkt oft ein bisschen zuviel Wein und ruft dann lallend bei uns an.

Angeblich wären jetzt schon 3 Monatsmieten offen und sie will uns die fristlose schicken lassen. Müssen wir jetzt einen Anwalt nehmen ??

Gruß
Schwabi

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41 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ihr könnt doch nachweisen, dass Ihr bezahlt habt?

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go338495-54b
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 39x hilfreich)

Die Frage ist : Sind 3 Monate offen ?
Ansonsten warten Sie ab bis Sie die Kündigung bekommen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schwabi111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

Nichts ist offen, sie droht sogar, die Kündigung mit dem Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, weil der uns angeblich gleich aus der Wohnung schmeissen kann.

Das kann doch nciht gerecht sein, oder ??


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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wohnt die Vermieterin im Haus?
Hat das Haus nicht mehr als 2 Wohnungen?

Wenn keine Zahlungen offen sind kann sie auch nicht fristlos kündigen.
Wenn Du beide oberen Fragen mit Ja beantworten musst ist eine Kündigung möglich, aber keine fristlose.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn Ihr die Mieten gezahlt habt, dann braucht Ihr keinen Anwalt. Dann kann man das entspannt sehen und ja ggf. beweisen, wann man die Mieten überwiesen hat.

Dann dürften die ständigen alkoholisierten Anrufe der Dame wohl ein Boomerang werden. Warum ändert ihr nicht die Telefonnummer?

Falls jedoch mehr als 2 Monatsmieten offen sind, dann hat sie ein Recht zur fristlosen Kündigung. Siehe Link: http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schwabi111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

Nein, die wohnt nicht mit im Haus, hat aber angeblich mehrere Mietshäuser und überall Probleme mit den Mietern (wobei sie halt das Problem ist...)

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ändert einfach Eure Telefonnummer. Dann hört der Terror dieser kranken Frau wahrscheinlich auf.

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schwabi111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

Das glaube ich nicht, die führt sich auf, als wäre sie Gott....

Ihrer Behauptung nach schulden wir ihr derzeit ca. 1.800 EUR an "offener" Miete, dabei handelt es sich hier um eine Mietminderung, die wir anwaltlich durchgesetzt haben, aber das will die einfach nicht wahrhaben.

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3x Hilfreiche Antwort



#11
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn das anwaltlich war, dann ist das abgesegnet?

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Hat sie denn auch einen Anwalt? Kündigt sie, weil sie die Mietminderung nicht akzeptiert? Warum habt ihr konkret die Miete gemindert? Sie muss diese Minderung ja auch nicht obligatorisch akzeptieren.

Oft wird sowas sogar ganz bewusst eingesetzt, wenn Mieter Probleme haben, die laufende Miete zu zahlen, dann wird eben etwas gesucht...

Aber ich meine, bei 1800 Euro Mietschulden muss da ja wohl so einiges bei euch angelaufen sein, wielange mindert ihr denn schon?

Und um wieviel Prozent?

Ausserdem muss eine Mietminderung auf Grund von Mängeln immer vorher angekündigt werden, dem Vermieter muss auch Gelegenheit gegeben werden, die Mängel zu beseitigen, man kann nicht im Nachhinein, wenn Miezahlungen nicht geleistet wurden, plötzlich dann Mängel ins Spiel bringen.

Seid ihr so vorgegangen?

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3x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
schwabi111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

Miete wurde gemindert, weil die Wohnung wesentlich kleiner ist von den QM als angegeben. 100 EUR monatlich gemindert bei 500 EUR Kaltmiete.

Die Flaschen Wein reichen bei unserer Vermieterin nicht, die fängt dann noch an französisch zu quasseln.

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3x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Das würde bedeuten, bei 1800 Euro Mietschulden, ihr mindert seit 18 Monaten? Um je 100 Euro pro Monat? Wären dann 20% von der regulären Miete.

Wie lange wohnt ihr denn schon da?

Und warum antwortet ihr nicht auf meine Fragen? Wo nehmt ihr die Mietminderung her? Worauf beruft ihr euch hier? Habt ihr sie eurer Vermieterin gemeldet? Habt ihr die Mängel aufgelistet, bevor ihr die Miete gemindert habt? Habt ihr ihr die Möglichkeit gegeben, die Mängel zu beseitigen?

All das über 18 Monate lang?

Entschuldigung, aber das kommt alles sehr wenig glaubhaft rüber.

Und wie jemand hier schon schrieb, er versteht nicht, wo doch angeblich alles anwaltlich abgesegnet ist, warum ihr hier das Forum befragt?

Ein Anwalt gibt allerdings auch nur rechtliche Auskunft, Urteile sprechen stets die Richter.

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3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Dies würde bedeuten, ihr mindert seit 18 Monaten um je 100 Euro pro Monat bei einer Mietschuld von 1800 Euro.

Wie lange wohnt ihr denn da schon?

Und nochmal:

Warum antwortet ihr nicht auf meine Fragen? Habt ihr dem Vermieter Mietmängel mitgeteilt? Habt ihr ihm eine angemessene Frist gesetzt zur Beseitigung der Mängel?

Im Nachhinein, wenn Mietschulden aufgelaufen sind, kann man sich nicht auf Mietmängel berufen.

Und ein Anwalt kann nur rechtlichen Beistand liefern, er spricht nie das Urteil, dies obliegt stets alleinig einem Richter.

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3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Dann habt ihr also bei Mietschulden von 1800 Euro über 18 Monate 20 Prozent der Miete gemindert?

Wieviele m2 fehlen denn an den ausgewiesenen im Mietvertrag?

Habt ihr das dann vor 18 Monaten auch eurer Vermieterin so mitgeteilt?


Ich meine, nach 18 Monaten auf Grund dieser Mietminderung wäre doch sicher schon so einiges geschehen?


Und kein Wunder, dass sie dann fristlos kündigen will.

Was sagt denn euer Anwalt dazu?

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3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Dann habt ihr also über 18 Monate 20 % der Miete gemindert bei einem Defizit von 1800 Euro?

Habt ihr das denn vorher auch angekündigt, dass ihr die Miete mindern werdet? Ich fragte bereits danach.

Und zwar vor mehr als 18 Monaten? Wie lange wohnt ihr da bereits?

Wieviele m2 fehlen lt. Mietvertrag an der ausgewiesenen Wohnfläche?


Ein Anwalt kann auch nicht absegnen, Urteile sprechen grundsätzlich nur die Richter.



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3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Das würde dann bedeuten, ihr mindert seit 18 Monaten die Miete um 20%. Wieviele m2 sollen denn fehlen an den ausgewiesenen m2 im Mietvertrag?

Und ich meine, innerhalb dieser 18 Monate muss doch schon so einiges vorgefallen sein? Habt ihr die Mietminderung angekündigt vorher?

Habt ihr also seit 18 Monaten jeden Monat 100 Euro weniger an Miete gezahlt?

Und wielange wohnt ihr da jetzt?

Leider hast du einige meiner Fragen nicht beantwortet.

Und ein Anwalt kann nur beraten, ein Urteil spricht immer ein Richter.

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3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
schwabi111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

Angegeben sind ca. 100qm.
Wir wollten wegen einem neuen Fussbodenbelag ausmessen lassen, der kam auf 80qm. Dreisatz ergibt dann statt 500 EUR eben 400 EUR.



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3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
100 EUR monatlich gemindert bei 500 EUR Kaltmiete.


Das sind 20% von der monatlichen Kaltmiete.
Da sollten aber auch die tatsächlichen qm deutlich geringer sein, als im MV angegeben.

Daher sollten doch bitte die Fragen von sonne12367 beantwortet werden.

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3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Miete wurde gemindert, weil die Wohnung wesentlich kleiner ist von den QM als angegeben. 100 EUR monatlich gemindert bei 500 EUR Kaltmiete. <hr size=1 noshade>



Als M trägt man das Risiko, ist die Minderung zu hoch oder gar nicht gerechtfertigt, kann man ab 2 MM Rückstand fristlos gekündigt werden.

Der BGH sieht grundsätzlich ab einer Flächenabweichung von 10% zum MV einen erheblichen Mangel: VIII ZR 133/03

Das hängt aber davon ab, wie das im MV konkret formuliert ist.

Falls die fristlose Kündigung kommt, kann der M ggf. auch noch im Räumungsprozess nach § 569 III BGB die Rückstände ausgleichen. Die Kündigung wird dann unwirksam, der Richter würde ggf. darauf hinweisen. Die ganzen Kosten, Anwalt, Gericht, Gutachter wären dann aber vom M zu zahlen.

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3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hier mal ein Link, wie das mit den 10 % Abweichung ist:

http://www.wohnung.net/mietrecht/topic%2C412%2C-wohnflaeche-wo-drauf-geachtet-werden-muss.html

Aber auch noch ein Link, bei welchen Verträgen dies lt. BGH nicht gilt:

http://stscherer.wordpress.com/2010/11/10/bgh-zur-mietminderung-wegen-flachenunterschreitung-bei-ausdrucklichem-hinweis-auf-fehlende-verbindlichkeit-der-im-mietvertrag-angegebenen-wohnungsgrose/

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3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Wann habt ihr denn wegen neuem Fussbodenbelag ausmessen lassen? Selbst wenn ihr um 100 Euro mindern wollt oder gemindert habt, dann müsste das bei 1800 Schulden folglich vor 18 Monaten gewesen sein?

Seitdem muss dann doch dsbzgl. so einiges vorgefallen sein? Habt ihr das seinerzeit eurer Vermieterin auch so mitgeteilt?




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3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
schwabi111
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

Weil ich Schwabis Schwester bin !

Und ja, wir haben nun 18 Monate die Miete um 100 EUR gemindert, da eben statt der 100qm im Vertrag nur 80qm Wohnfläche sind.

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3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Trotzdem bleiben hier noch so einige Fragen offen:

Habt ihr denn vor Beginn der Mietminderung, also vor 18 Monaten, eure Vermieterin darauf hingewiesen, dass es sich hier angeblich um weniger m2 handelt?

Oder fällt euch das jetzt erst im Nachhinein ein, wo sie euch kündigen will wegen 1800 Euro Mietschulden, ist ja schon auffällig, wie diese Summe übereinstimmt, dass ihr im Nachhinein mindern wollt wegen dieser m2?

So funktioniert das nämlich nicht.

Eine Mietminderung muss stets im Voraus angekündigt werden, dem Vermieter eine gewisse Frist gegeben werden, die Gründe für die Minderung zu beseitigen.

Ich fragte doch schon auch, wann ihr, wie ihr behauptet, eure Wohnfläche vermessen habt lassen?


Und warum machst du keinen eigenen account sondern schreibst mit dem nick deiner Schwester?

Na ok, das ist ja wirklich nciht relevant.

Es funktioniert nicht, wenn ein Vermieter wegen auflaufender Mietschulden kündigen will, plötzlich irgendwelche Haare in der Suppe zu suchen.

Ich könnte jetzt auch noch fragen:

Fängt dein Vorname mit Y an?

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3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Mietminderung muss stets im Voraus angekündigt werden, dem Vermieter eine gewisse Frist gegeben werden, die Gründe für die Minderung zu beseitigen. <hr size=1 noshade>



Nein, eine Flächenabweichung entgegen dem MV ist ein klassischer anfänglicher, nicht behebbarer Mangel, für den der Vm. ohne Anzeige verschuldensunabhängig haftet, § 536 I 1 BGB .

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3x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

OK, dann passt hier entweder das eine oder das andere nicht, in meinem MV stehen nämlich 80 m2 Wohnfläche, zzgl. dieselbe Fläche als Nebenräume, und es gibt sogar noch ein angebautes Lager, das nicht mit aufgeführt ist im Mietvertrag...

Irren ist menschlich, wir werden sehen...

Und es gibt ja auch Gutachter, die gut vermessen können....

Allerdings lag vor ca. 10 Jahren so ein Gutachten schon bei gut 3000 DM.

Und ich musste es da nicht bezahlen.

Wie auch keine Gerichtskosten.

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3x Hilfreiche Antwort

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