Vermieterin ekelt uns raus

26. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
MingSzu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin ekelt uns raus

Hallo Ihr Lieben,

Am Samstag kam unsere Vermieterin MIT SATTE 4 Monate Verspätung mit dem Mietvertrag. (Wir haben einen befristeten bis zum 15.8.21, dieser sollte nun aber verlängert werden , da der Eigenbedarf nicht mehr aktuell ist)

Bevor die Vermieterin sich vorgestellt hat , denn ja ich habe sie dann zum ersten Mal gesehen , fing sie direkt an sie müsste durch die Wohnung an die Heizungen da es einen Anruf von der Hausverwaltung gab. Die haben sie aber relativ wenig interessiert zumal sie sich EIGENSTÄNDIG in der Wohnung bewegt hat. Ich habe heute von der Hausverwaltung ein Schreiben bekommen das weder die Vermieterin einen Anruf von denen bekommen hat bzgl einer schadensmeldung der Heizung , noch das allgemeine irgendwas vor liegt. Also hier hat uns die Vermieterin schlichtweg belogen. Nachdem sie durch die Wohnung gegangen ist hat sie ihre beste Freundin angerufen und ihr erzählt das unsere Wohnung völlig versifft wäre. (Was bei aller liebe nicht stimmt , da haben wir sogar Zeugen für die bis zum eintreffen der VM bei uns waren und unmittelbar danach auch wieder kamen) dann fing ich an mit ihr zu reden worauf sie mich weiter (entschuldigt die Wortwahl) wie ein stück ******* behandelt hat.

Dann machte sie uns den Vorwurf das sie keine Kaution von uns bekommen hat (sie will übrigens keine 3 Kaltmiete sondern 6) und wir das geld dafür in die Renovierung stecken hätten sollen. Worauf ich ihr gesagt habe ich renovieren keine Wohnung komplett neu (wo der günstigste pvc auf der größe schon knapp 600 Euro für die Stube kommt) wenn wir nur einen Jahres Vertrag haben. Wir haben uns nicht einmal ein Kleiderschrank gekauft.... mir kam es von anfang an so vor das die Vermieterin uns zwingen wollte hier die wohnung hübsch zu machen , das sie uns dann raus ekeln kann und wieder teuer neu vermieten kann. Weshalb ich schon zum Einzug hin zu meinem Partner sagte , die kann mich mal... die vergiften Böden Böden wir natürlich raus genommen , aber eben den pvc der unter dem Teppich war drin gehalten.

Als ich ihr also den Unterschied zwischen Renovierung und Kaution erklären wollte hat sie mich 17x unterbrochen. Dann hat sie das Handy wieder gezückt und hat wieder ihre Freundin angerufen. Worauf ich dann so ausgeflippt bin und sie der Wohnung verwiesen habe. Sie ist natürlich nicht gegangen. Worauf ich die polizei rief. Irgendwann streckte sie mir ihr Handy hin ich sollte doch mal mit ihrer Freundin reden , Worauf ich ihr sagte müsste ich nicht sie ist net mein Vertragspartner.

Als ich ihr dann ins Gesicht sagte das ihr Verhalten das einer schlampe nach kommt ist sie aus der Wohnung gestürmt.

Sie meinte sie würde ein paar Minuten später wieder kommen , was sie nicht tat. Sie rief dann an und meinte sie würde sich heute wegen dem Mietvertrag nochmal melden , also wegen den Unterschriften. Nun will sie ihn nicht verlängern (was mir an an latten ist , denn das was hier ablief diese Provokationen, dieses gelegentlich, dieses Verhalten, reicht uns) sprich wir bekommen eine Kündigung. Nun meine Frage , Kündigung 3 Monate, an sich ja rechtens. Aber Alter Mietvertrag läuft eoch nur bis zum 15.8. Kann sie etwas kündigen was es nicht gibt? Also den eigentlich neuen Mietvertrag?

Ich habe einen Anwaltstermin (vom mieterschutz)am 4.8.21 da es im Vorfeld schon einige Fälle waren wo ich am liebsten schon zum Anwalt gegangen wäre es aber habe sein lassen.


Ich habe 95% MIT IHREM WISSEN auf Kamera, bzw sie weiß das dort eine Kamera stand (kann ich diese Aufnahmen verwenden?) Und was brauche ich noch alles für einen Anwaltstermin ?

Ich gehe zum ersten Mal zu einem Anwalt , muss ich irgendwas besonderes beachten?

Oder weiß jemand so in etwa was nun auf uns zu kommt ?

Ach so ich sollte evtl. Noch anmerken das wir bisher immer pünktlich unsere Miete bezahlt haben und uns an die Hausordnung gehalten haben uvm. Also was das betrifft kann sie uns nichts.

Liebe Grüße ❤

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Ich suche mal zusammen: Befristeter MV besteht und gilt für 1 Jahr bis Mitte August 21. Alles andere dürfte kolossal unwichtig sein.

Zitat (von MingSzu):
Nun will sie ihn nicht verlängern
Ja, ist gut möglich. Dann endet er am 15.8.
Vermutlich muss sie gar nichts tun, sondern nur auf das Ende der gültigen Befristung warten.
Einen neuen MV gibts ja nicht, also auch keine Fristen.
Zitat (von MingSzu):
Und was brauche ich noch alles für einen Anwaltstermin ?
Wozu sollte man die Kameraaufzeichnung für einen Anwaltstermin brauchen? Den gültigen Mietvertrag solltest du mitnehmen. Beim Mieterschutzbüro wirst du zunächst nichts mit einem Anwalt zu tun bekommen. Ist ja noch kein Gericht involviert.
Zitat (von MingSzu):
Als ich ihr also den Unterschied zwischen Renovierung und Kaution erklären wollte
Gut, dass du das nicht auch noch gemacht hast. Im MV vom letzten Jahr dürfte was zur Kaution und zu Renovierung stehen.
Zitat (von MingSzu):
Oder weiß jemand so in etwa was nun auf uns zu kommt ?
Ich vermute in etwa: Ab 15.8. seid ihr zu Unrecht in der Wohnung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von MingSzu):
sprich wir bekommen eine Kündigung. Nun meine Frage , Kündigung 3 Monate, an sich ja rechtens.

Eine fristlose Kündigung nennt sich so, weil es eben keine Frist gibt ...

Und mit der Beleidigung der Vermieterin hat man da eine recht gute Grundlage geschaffen ...



Zitat (von MingSzu):
Ich habe 95% MIT IHREM WISSEN auf Kamera, bzw sie weiß das dort eine Kamera stand

Und beweisen könnte man diese Wissen jetzt wie genau?
Wobei Wissen nicht mal im Ansatz ausreicht ...



Zitat (von MingSzu):
Nun will sie ihn nicht verlängern

Wen wunderts ...

Mit etwas Glück ist die Befristung aber ungültig, die Beleidigung reicht nicht für eine "Fristlose", dann darf man noch wesentlich länger drin bleiben.




-- Editiert von Harry van Sell am 26.07.2021 19:40

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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