Vermieterin klagt nach Rückgabe der Kaution!

12. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hellfire
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 60x hilfreich)
Vermieterin klagt nach Rückgabe der Kaution!

Hallo,

ich habe bis Ende April in einer WG gewohnt (hatte Untermietvertrag) und neulich sagte mir meine ehemalige Mitbewohnerin (Hauptmieterin), dass die Vermieterin sie verklagt hätte wegen Renovierungsschäden oder so ähnlich. Sprich das nicht alles ordnungsgemäß war. Ich bin mir 1. nicht 100 % sicher ob sie die Wahrheit spricht und 2. sagte mir eine Freundin neulich, das so Sachen spätestens 4 Wochen nach Auszug angezeigt werden müßten wenn die Kaution schon rausgegeben wurde.

Welche Handhabe hat die Vermieterin? Eine Mängelliste soll angeblich noch nachgeliefert werden. Im Moment betrifft es mich direkt ja noch nicht, da ich ja einen Untermietvertrag hatte. Inwieweit kann ich z.B. bei Schäden in gemeinsam genutzten Räumen herangezogen werden.

Ich kann mich nicht an irgendwelche Schäden erinnern, die ich verursacht habe oder die während meines Wohnens da entstanden sind!

Die Übergabe der Wohnung verlief übrigens problemlos! Die Vermieterin kommt aus Spanien und war für ein paar Tage da und hat sich die Wohnung angeschaut. Es waren sie, ihr Mann und das Ehepaar das nach uns eingezogen ist, meine ehemalige Mitbewohnerin und ich da. Keiner hat Mängel festgestellt. Es wurde leider kein Übergabeprotokoll erstellt. Kaution war direkt 2 Wochen später auf meinem Konto.

Was kann da passieren und wem?

-----------------
"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen. (Jean-Paul Sartre)"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hellfire
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 60x hilfreich)

ich sehe gerade das der beitrag aus versehen im falschen forum ist, kann ein admin den bitte verschieben?!


Danke!

-----------------
"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen. (Jean-Paul Sartre)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Kein Vermieter rückt die Kaution heraus, wenn Schäden vorhanden sind.
Ihr wart zu zweit bei der Übergabe, die anderen waren auch zwei Parteien/4 Leute.
Aussage gegen Aussage, aber siehe oben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hellfire
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 60x hilfreich)

Also nach meinem Wissen hätten die Nachmieter dann noch irgendwas gefunden. Deswegen denk ich ja auch das es unberechtigt ist bzw. die Vermieterin den Anspruch verloren hat wenn sie die Kaution schon ausbezahlt hat und sich erst 2 Monate später meldet, dass Schäden da wären.

-----------------
"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen. (Jean-Paul Sartre)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Wieder die Beweislast und Augenschein spricht für euch.
Nachmieter stellt nach zwei Monaten einen Schaden fest, vielleicht hat er ihn selbst verursacht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hellfire
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 60x hilfreich)

Falls mir die angebliche Mängelliste in nächster zeit mal in Hände fallen sollte oder sich andere Sachen ergeben, werd ich das posten. Fürs erste bin ich beruhigt, dass die nicht einfach sowas machen können!



-----------------
"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen. (Jean-Paul Sartre)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen